Aufstellungsbeschluss 1. Änderung des Bebauungsplans „Bühl“, Huldstetten im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Pfronstetten hat am 24.03.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Bühl“, Huldstetten, im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu ändern (1. Änderung). Für den räumlichen Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans ist die Planzeichnung ausgefertigt am 20.08.1986 maßgebend.

Mit der Änderung des Bebauungsplans sind folgende Änderungen vorgesehen:

Änderung der planungsrechtliche Festsetzungen (Teil I)

Die Regelungen bezüglich der überbaubaren Grundstücksfläche (Ziffer 4) sollen entsprechend der Beschlussfassung des Gemeinderats vom 24.04.2019 wie folgt harmonisiert werden:

In den nicht überbaubaren Flächen sind Nebenanlagen i. S. v. § 14 (1) BauNVO zulässig. Soweit es sich um Gebäude handelt, dürfen sie einen umbauten Raum von 40 m³ nicht überschreiten. Zwischen Baugrenze und Verkehrsfläche (Vorgartenfläche) sind Gebäude nicht zulässig.

Änderung der bauordnungsrechtlichen Festsetzungen § 9 (4) BBauG, § 73 LBO (Teil II)

Folgende Regelungen soll entsprechend der Regelung im angrenzenden Bebauungsplan „Bühl Erweiterung 1993“ wie folgt harmonisiert werden:

Dachdeckung (Ziffer 1.2)
Die Dachdeckung von Wohngebäuden darf nur mit kleinformatigem, rotem oder rotbraunem und grauem bzw. anthrazitfarbenem Material erfolgen; bei sonstigen baulichen Anlagen dürfen keine stark reflektierenden Materialien verwendet werden.

Garagen (Ziffer 1.4)
Nachbargaragen sind in ihrer Gestalt aufeinander abzustimmen.

Gebäudehöhen (Ziffer 6)
Die Gebäudehöhe, gemessen jeweils vom festgelegten Gelände bis zum Schnitt von Außenwand und Dachhaut, darf 4,70 m bergseitig nicht übersteigen.

Die übrigen Festsetzungen bleiben unberührt.

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung wird mit Begründung vom 09.04.2021 bis einschließlich 07.05.2021 (Auslegungsfrist) während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung im Rathaus Pfronstetten, Hauptstraße 25, 72539 Pfronstetten öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Wir weisen darauf hin, dass keine Umweltprüfung stattfindet. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Stellungnahmefrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internet-Adresse www.pfronstetten.de/bauleitplanung.html und im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg eingestellt.

Pfronstetten, den 01.04.2021

Reinhold Teufel
Bürgermeister

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