In seiner Sitzung am 24.03.2021 hat der Gemeinderat folgende Beschlüsse gefasst:
Haushaltsplan 2021 beschlossen
Solide präsentiert sich der von Kämmerer Tim Scheible aufgestellte Haushaltsplan der Gemeinde für das Jahr 2021, dem der Gemeinderat auch einstimmig zugestimmt hat. Das Ergebnis kann sich gerade auch im Hinblick auf die aktuell schwierige wirtschaftliche Situation sehen lassen: Der Ergebnishaushalt mit einem Volumen von rund 4,1 Millionen Euro konnte nicht nur ausgeglichen werden, sondern weist sogar einen Überschuss in Höhe von 55.610 € aus. Vereinfacht gesagt bedeutet dies, dass die Gemeinde mit den laufenden Einnahmen nicht nur die laufenden Ausgaben, sondern auch den Werteverzehr durch Abschreibungen und Verzinsungen finanzieren und noch eine freie Spitze erwirtschaften kann. Das können aktuell nicht viele Gemeinden so darstellen. Im Finanzhaushalt, in dem die Zahlungsströme dargestellt werden, reduziert sich der Finanzierungsmittelbestand um 4,15 Millionen Euro – hier machen sich die erheblichen Investitionen bemerkbar, die sich die Gemeinde vorgenommen hat. Dennoch sollen zum Ende des Haushaltsjahres noch liquide Mittel in Höhe von rund 4,8 Millionen Euro zur Verfügung stehen.
In den kommenden Monaten soll dann auch die Eröffnungsbilanz 2019 zur Beschlussfassung vorgelegt werden. In dieses Werk haben Tim Scheible, seine Stellvertreterin Miriam Fischer und Kassenverwalter Denis Rudolf viel Zeit investiert. Dies war aber wichtig, weil auf Grundlage dieser Eröffnungsbilanz die Bilanzierung der künftigen Jahre erfolgen wird.
Bei den Steuereinnahmen werden keine großen Sprünge erwartet, die Grundsteuer und die Gewerbsteuer werden ähnlich wie im Vorjahr eingeplant. Zusammen mit den Zuweisungen des Landes und den Eigenmitteln können die Ausgaben im Jahr 2021 ohne neue Schulden und damit solide finanziert werden.
Im laufenden Haushaltsjahr möchte die Gemeinde in vielen Bereichen investieren: Die EDV-Anlage im Rathaus wird turnusgemäß erneuert, außerdem wird die nicht mehr voll funktionsfähige Telefonanlage ausgetauscht. Das Gebäude soll außerdem wie auch das Dorfgemeinschaftshaus in Huldstetten eine Außenbeschriftung erhalten. Um den für den Rathausbetrieb benötigten Strom weitgehend selbst herstellen zu können, soll auf dem Süddach eine PV-Anlage installiert werden. Eine wichtige Maßnahme ist der Umbau des Rosen-Saals zum Bürgersaal. Die Ausstattung des Bauhofs wird mit einem neuen Pritschenfahrzeug, einer Mehrzweckgabel für den Radlader, und verschiedenen kleineren Gerätschaften weiter verbessert, einen größeren Posten stellt auch der Neubau eines Bauhofgebäudes dar, für das in diesem Jahr 800.000 € eingeplant sind. Auch in die Feuerwehr wird mit der Erneuerung der Funkzentrale und der Beschaffung von Regalen für Schläuche und Atemschutzfalschen wieder investiert. In der Grundschule sind 396.000 € für den vorbeugenden Brandschutz eingeplant, weitere 97.400 € sind für die Digitalisierung des Unterrichtsbetriebs vorgesehen. Weitere 651.000 € stehen für die Fertigstellung der Kinderkrippe zur Verfügung. 173.000 € stehen für die Erschließung des Sportplatzes in Pfronstetten zur Verfügung, wenngleich hier aufgrund nicht bewilligter Fördermittel ein enger Maßstab angelegt werden muss.
In Aichstetten (Drosselweg), Pfronstetten (Hans-Kürner-Weg) und Tigerfeld (Panoramaweg) steht der Endausbau von Straßen an, in Huldstetten (Im Pfarrgarten) und Aichstetten (Drosselweg Ost) werden weitere Wohnbauflächen erschlossen. Kanal- und Wasserhausabschlussarbeiten stehen im Hasenweg in Aichelau an. Für künftige Baugebiete in Aichelau (Wiesenweg), Aichstetten (Kegelplatz Erweiterung) und Pfronstetten (Kräuteläcker) sind in diesem Jahr die Vorplanungen vorgesehen. Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Kreisstraße 6742 Geisingen – Huldstetten sind in der Bergstraße und in der Kirchstraße Kanal- und Wasserleitungsbauarbeiten vorgesehen, außerdem werden Leerrohre für eine künftige Glasfaseranbindung mitverlegt. Bei der Straßenbeleuchtung sind Ausbaumaßnahmen in Aichelau (Friedhofgasse und Wadenwiesen) eingeplant, in Pfronstetten soll eine Leuchte an der Hauptstraße verlegt werden. Auch in die Spielplätze wird investiert: In Aichstetten wird der Zaun komplettiert und im Bereich des künftigen Wohngebiets Kräuteläcker in Pfronstetten soll ein komplett neuer Spielplatz entstehen. Um diesen zu finanzieren hat der Gemeinderat das vorgesehene digitale Ratsinformationssystem um ein Jahr verschoben.
Nach dem Friedhof in Aichelau soll in diesem Jahr auch der Friedhof in Huldstetten einen neuen Pflasterbelag erhalten, in Aichelau wird die Urnenstelenanlage erweitert. Im Bereich des PhänoPfads wird damit begonnen, die inzwischen 15 Jahre alten Stationen zu erneuern. Nicht im Haushalt dargestellt ist das geplante Nahwärmenetz für Pfronstetten, dieses Vorhaben soll aus Gründen der Transparenz über einen zu gründenden Eigenbetrieb und damit außerhalb des Kernhaushalts finanziert werden.
Trotz dieses umfangreichen Investitionspakets ist die Liquidität der Gemeinde auch in den Folgejahren gesichert: Die mittelfristige Finanzplanung geht davon aus, dass die liquiden Mittel auch Ende 2024 noch über 3 Millionen Euro liegen werden.
Am Ende des Jahres wird die Gemeinde noch 67.000 € langfristige Verbindlichkeiten haben, was 45 € pro Kopf entspricht. Die solide finanzielle Situation ist, wie Tim Scheible zum Schluss seiner Ausführungen konstatierte, ist natürlich der überdurchschnittlich guten Einnahmensituation der Vorjahre zu danken, aber eben auch einer sparsamen Haushaltsführung und einem vergleichsweise niedrigen Personalkostenanteil. Angesichts dauerhaft dazugekommener Aufgaben wie der Anlagenbuchhaltung für die Doppik und der ab 2023 gegebenen Umsatzsteuerpflicht wäre eine Intensivierung der interkommunalen Zusammenarbeit im Kämmerei- und Kassenwesen auf der Ebene des Gemeindeverwaltungsverbands dringend erforderlich. Die drei Kämmerer stehen hier im regen Austausch und würden dies unterstützen. Bürgermeister Reinhold Teufel dankte Tim Scheible für das mit hohem persönlichen Engagement erstellte Planwerk.
Absichtserklärung mit der EnBW Windkraftprojekte GmbH wird aufgehoben
Der Gemeinderat hat am 01.07.2021 dem Abschluss einer Absichtserklärung bzw. eines „Letter of Intent“ mit der EnBW zugestimmt. In diesem Dokument wurden Regularien im Hinblick auf die von der EnBW geprüften Errichtung von Windenergieanlagen auf Markung Aichelau festgelegt. So hat sich die EnBW verpflichtet, nur Standorte im Bereich Hausberg auszuweisen, nicht aber näher an der Ortslage. Vereinbart wurde außerdem, dass die Gemeinde prüft und eventuell auch durch eine Entscheidung der Bürgerschaft festlegt, ob mit dem Instrument eines Flächennutzungsplans die Ansiedelung von Windenergieanlagen im Gemeindegebiet gesteuert werden soll. Die örtlichen Bürgerinitiativen gegen die Windenergie haben im Nachgang hierzu signalisiert, dass nicht nur die Steuerung über den Flächennutzungsplan kritisch gesehen wird, sondern auch die geplante Entscheidung der Bürgerschaft über diese Frage. Diese Entscheidung ist in ihrer Komplexität allerdings nicht ohne weiteres dazu geeignet, sie in eine Ja/Nein-Frage zu betten. Deshalb war geplant, breit zu informieren und in einer oder mehreren öffentlichen Veranstaltungen auch mit den Menschen vor Ort zu sprechen. Aufgrund der Beschränkungen durch die Corona-Pandemie war dies bisher nicht möglich. Absehbar ist, dass dies auch noch einige Zeit nicht möglich sein wird. Gleichzeitig müsste die Gemeinde zeitnah ins Verfahren einsteigen, wenn dieses auch im Hinblick auf die in Aichelau laufenden Planungen rechtzeitig zum Abschluss gebracht werden sollte. Ohne diese Informationen und vor allem auch ohne einen breit angelegten und in Ruhe geführten Dialog sieht die Gemeindeverwaltung die Gefahr, dass eine zunehmende Polarisierung erfolgt. Diese könnte, das haben die Diskussionen der Vergangenheit in der Region gezeigt, die Bevölkerung bis in die Familien hinein spalten. Deshalb wurde der Gemeinderat informiert, dass seitens der Gemeindeverwaltung das Ziel „Flächennutzungsplanverfahren“ nicht mehr weiterverfolgt wird. Der Gemeinderat trägt dies mit. Formal muss die Absichtserklärung bzw. der „Letter of Intent“ aufgehoben werden, dem hat der Gemeinderat zugestimmt.
Baubeschluss für den Bauhofneubau gefasst
In der Sitzung des Gemeinderats am 24.05.2020 wurde die vom Büro Hartmaier+Partner bzw. Herrn Architekt Ralf Straub gefertigte Planung für den Neubau eines Bauhofgebäudes im Sebastiansweg in Pfronstetten vorgestellt. Die Kosten wurden damals (ohne Ausstattung) mit 1,26 Millionen Euro beziffert. In der Sitzung des Gemeinderats am 30.09.2020 wurde die Planung noch einmal besprochen und das Einvernehmen zum Baugesuch hergestellt, zu diesem Zeitpunkt lag die Kostenschätzung – immer noch ohne weite Teile der Ausstattung – bei 1,35 Millionen Euro.
In der Sitzung am 27.01.2021 wurde der Gemeinderat unterrichtet, dass sich aufgrund der Ergebnisse der Baugrunduntersuchungen und einer nunmehr weitgehenden Berücksichtigung der geplanten Ausstattung des Bauhofs (außenliegende Waschplatte, Dieseltankstelle, Hebebühne, Zaun mit Toranlage) eine neue Kostensituation ergibt. Die aktualisierte Kostenberechnung ging zu diesem Zeitpunkt von Gesamtkosten in Höhe von 1,8 Millionen Euro. Die Mehrkosten von 450.000 € verteilen sich jeweils hälftig auf den Mehraufwand bei der Fundamentierung sowie gestiegene Baukosten und die nunmehr berücksichtigte Ausstattung. Dies sorgte im Gemeinderat für Diskussionen, weshalb das anstehende Ausschreibungsverfahren ausgesetzt wurde.
In der Zwischenzeit wurden die Gebäudeplanung und die Hintergründe der eingetretenen Kostenentwicklung mit dem Planer gründlich besprochen. So wurde auch der Standort des Gebäudes noch einmal überprüft. Dabei hat sich gezeigt, dass es für die Gemeinde nicht sinnvoll wäre, zwar vorhandene, aber eben doch sehr rare Gewerbebauflächen im Bereich Lerchenberg für dieses Vorhaben zu verwenden. Das Grundstück im Sebastiansweg wäre in diesem Fall nur mit einem erheblichen Preisabschlag verkäuflich gewesen, weshalb sich unter dem Strich kein wirtschaftlicher Vorteil ergeben hätte. Eine aufgrund der Mehrkosten bei der Fundamentierung denkbare Unterkellerung des Gebäudes wurde zwar geprüft, aber nicht weiterverfolgt. Das Gebäude wäre bei dieser Variante nur noch erschwert umfahrbar, zudem würde ein Kellergeschoss zu weiteren Mehrkosten führen, ohne dass eine sinnvolle und die Mehrkosten rechtfertigende Nutzbarkeit dieser Flächen gegeben wäre. Hinsichtlich der Beheizung des „Warmbereichs“ der Halle wurde die geplante Betonkernaktivierung (Fußbodenheizung durch Verlegung von Wärmeleitungen in der Bodenplatte) noch einmal mit Alternativen (Deckenheizung, Warmluftheizung) verglichen. Sowohl hinsichtlich der Investition wie auch der laufenden Kosten ist die Betonkernaktivierung demnach die wirtschaftlichere Variante. Bei der geplanten Dieseltankstelle wird auf eine kostengünstigere Variante ausgewichen, die allerdings dann auch einen gewissen Platz im Gebäude beansprucht. Im Rahmen der Gespräche wurde weiter vereinbart, dass einzelne Aspekte der Ausführung, wie beispielsweise die Errichtung des Tragwerks in Holz- oder Stahlbauweise, die Vergabe in Einzelgewerken oder als Systembau und die Realisierung des notwendigen Löschwasserbehälters innerhalb oder außerhalb des Gebäudes, im Rahmen des Vergabeverfahrens und auf Grundlage der Angebotssummen entschieden werden soll.
Insgesamt hat sich jedoch gezeigt, dass die Kostenansätze durchaus realistisch sind und der auf den ersten Blick deutliche Unterschied zwischen den Kostenschätzungen vom Mai 2020 und Januar 2021 nachvollziehbar ist. Es muss schlicht konstatiert werden, dass ein Gebäude dieser Größenordnung einfach diesen Betrag kostet. Abzuwarten bleibt, ob durch eine Vergabe als Systembau wesentliche Kosteneinsparungen erreicht werden können, diese wären natürlich uneingeschränkt zu begrüßen. Nach dieser intensiven Prüfung der vorliegenden Planung und einer weiteren Besprechung mit den Bürgermeisterstellvertretern hatte die Gemeindeverwaltung vorgeschlagen, den Baubeschluss zu fassen und die entsprechenden Gewerke auszuschreiben. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Mitarbeiter des Bauhofs nun schon seit mehreren Jahren auf eine ordentliche Unterbringung mit zeitgemäßen Sanitär- und Sozialräumen warten. Es wurde festgestellt, dass in Diskussionen innerhalb und außerhalb des Gemeinderats verschiedentlich nicht alle relevanten Kosten berücksichtigt wurden, so dass die kursierende Meinung, ein Bau sei auch zu deutlich niedrigeren Konditionen möglich, letztlich nicht bestätigt werden konnte. Mit einem einstimmigen Votum wurde der Neubau schließlich auf den Weg gebracht.
Zelsius GmbH plant das Nahwärmenetz
Die Gemeinde Pfronstetten beabsichtigt, in der Trägerschaft eines noch zu gründenden Eigenbetriebs im Ortsteil Pfronstetten ein Nahwärmenetz errichten zu lassen. Erste Schritte hin zu diesem Vorhaben wurden im Rahmen eines sogenannten Quartierskonzepts im vergangenen Jahr unternommen. Grundlage für einen eventuellen Baubeschluss sollen die Rückmeldungen der anschließbaren Gebäude und die voraussichtlichen Kosten auf der Grundlage entsprechender Ausschreibungsergebnisse sein. Um diesen Verfahrensstand zu erreichen, müssen die entsprechenden Planungsleistungen beauftragt werden.
Im Rahmen des Quartierskonzepts hat die Gemeindeverwaltung mit der Zelsius GmbH aus Donaueschingen zusammengearbeitet. Als Einzelunternehmen 1982 zunächst in Blumberg gegründet, nahm Zelsius schon früh die Entwicklung zum Fachbetrieb für Energieanlagenbau auf. Mit der Neufirmierung unter „Planungsbüro Zelsius GmbH“ wurde der steigenden Nachfrage nach maßgeschneiderter, innovativer Energiesystemplanung Rechnung getragen. Am im Jahr 2015 bezogenen Firmensitz in Donaueschingen entwirft das Büro komplexe Energiesysteme sowohl für große Industrieanlagen als auch für die Energieversorgung von ganzen Kommunen. Folgende bereits realisierte und vergleichbare Referenzen werden genannt:
- Nahwärmenetz der Bürgerenergiegenossenschaft „Breitnau-Energie eG“, www.breitnauenergie.de
- Nahwärmenetz der Gemeinde Aldingen, www.aldingen.de/startseite/rathaus+_+buergerservice/nahwaermenetz.html
Aktuell betreut das Büro weitere Projekte.
Bei einer Honorierung auf Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) würde sich in Honorarzone II Mitte (durchschnittliche Anforderungen) ein Gesamthonorar von 14,6% der Nettobaukosten ergeben. Das Planungsbüro Zelsius bietet an, diese Leistungen für pauschal 12% der festgestellten Nettobaukosten zu erbringen. Eine solche Abweichung von der HOAI ist möglich und wird auch grundsätzlich akzeptiert, wenn die Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung des Anbieters gesichert ist. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung ist dies gegeben. Ausgehend von der aktuellen Netzausdehnung geht die Gemeindeverwaltung von Netto-Baukosten in Höhe von 2,6 Millionen Euro aus. Dem entsprechend würde das Planungshonorar bei einer Realisierung in dieser Ausdehnung bei ca. 312.000 € liegen. Fällt das Nahwärmenetz tatsächlich kleiner aus als geplant, reduzieren sich die Baukosten und damit auch das Planungshonorar. Die Beauftragung würde stufenweise erfolgen. Für die bis zum Baubeschluss und damit bis zur Realisierung notwendigen Schritte sind voraussichtlich ca. 40% der angebotenen Leistungen erforderlich (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung). Das zur Vergabe anstehende Auftragsvolumen liegt somit bei ca. 125.000 €, der Gemeinderat stimmte der Beauftragung zu.
Bei der noch zu beauftragenden Planung und Bauleitung für den Bereich der Wärmeerzeugung rechnet die Gemeindeverwaltung aktuell mit Netto-Baukosten in Höhe von 1,9 Millionen Euro, so dass die Kosten für Planung und Bauleitung bei ca. 228.000 € liegen werden. Hiervon fallen bis zum Baubeschluss ca. 91.000 € an. Die entsprechende Vergabe kann in einer der kommenden Sitzungen erfolgen. Die Abwicklung der Maßnahme erfolgt über den noch aufzustellenden Wirtschaftsplan des geplanten Eigenbetriebs. Eine Amortisation erfolgt im Rahmen des Betriebs des künftigen Nahwärmenetzes, so dass der Gemeindehaushalt nicht belastet wird.
Änderung von Bebauungsplänen
Der Bebauungsplan „Brünnle Erw. III“, Geisingen, wurde am 28.10.1998 als Satzung beschlossen und ist am 17.03.1999 in Kraft getreten. Die bisher durchgeführten Änderungen bezogen sich auf den Pflanzbereich im nordwestlichen Bereich (1. und 2. Änderung 1999 bzw. 2000) bzw. die Herstellung der Anbindung der Ortsstraße Maueräcker an die Bergstraße (3. Änderung 2001). Die Festsetzung der Gebäudehöhe auf maximal 3,60 m entspricht nicht mehr dem, wie heute gebaut wird. Aus diesem Grund wurde bereits in mehreren Baugebieten eine Anpassung dahingehend vorgenommen, dass die Gebäudehöhe auf maximal 4,70 m festgesetzt wird. Dies erlaubt insbesondere eine bessere Ausnutzung des Obergeschosses. Nachdem eine entsprechende Anfrage vorliegt, wurde in der Sitzung am 27.01.2021 das Verfahren für eine entsprechende Änderung des Bebauungsplans eingeleitet (Aufstellungsbeschluss, Billigung des Änderungsentwurfs und Auslegungsbeschluss).
Dies wurde im Mitteilungsblatt vom 04.02.2021 öffentlich bekanntgemacht. Der Entwurf der Bebauungsplanänderung wurde mit Begründung bei der Gemeindeverwaltung öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist wurden bei der Gemeindeverwaltung keine Stellungnahmen abgegeben. Außerdem wurde das Landratsamt als Träger öffentlicher Belange zum Verfahren gehört. Das Landratsamt hat mitgeteilt, dass keine Bedenken, Anregungen oder Hinweise vorgebracht werden. Mit dem Satzungsbeschluss wurde das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen.
Mit dem Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss eingeleitet wurde das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Bühl“ in Huldstetten. Dieser Bebauungsplan wurde am 11.06.1986 als Satzung beschlossen und ist am 20.08.1986 in Kraft getreten. Bei der Gemeindeverwaltung wurde angefragt, ob die Festsetzung bezüglich der Dachfarbe modifiziert werden kann. Konkret geht es darum, auch andere Dachfarben als rot / rotbraun zuzulassen. Nachdem dies im angrenzenden Bebauungsplan „Bühl Erweiterung 1993“ bereits zugelassen ist, wird dies seitens der Gemeindeverwaltung befürwortet. Im Zuge dieser Änderung sollten sinnvollerweise auch weitere Punkte angepasst werden, die in anderen Plangebieten jeweils aus nachvollziehbaren Gründen geändert wurden. Dies wäre die Harmonisierung der Regelungen bezüglich der mit Nebenanlagen überbaubaren Grundstücksfläche (zulässig bis 40 m³) und der Gebäudehöhe (4,70 m bergseits). Der Gemeinderat stimmte der Einleitung des von der Gemeindeverwaltung selbst und damit ohne externe Kosten durchgeführten Verfahrens zu.
Archäologische Voruntersuchung für das Baugebiet in Huldstetten
De Gemeinde beabsichtigt im Bereich „Im Pfarrgarten“ in Huldstetten einen Bebauungsplan aufzustellen und dort Wohnbauflächen zu erschließen. Dieses Gebiet im historischen Ortskern von Huldstetten, unmittelbar südlich der Kirche St. Nikolaus und Agatha, liegt nach Aussage der Denkmalpflege im Bereich der Prüffallfläche „Mittelalterliche Siedlung Huldstetten. Der Ort wird erstmals in den Zwiefalter Quellen in der Zeit um 1089/90 erwähnt. Das Grundwort im Ortsnamenlässt die Entstehung der Siedlung jedoch bereits während des 7./8. Jahrhunderts vermuten. Auf dem Grundstück im historischen Siedlungskern ist daher mit archäologischen Befunden und Funden zu rechnen, die als Kulturdenkmale gelten und der Erhaltungspflicht unterfallen. Das Bauvorhaben kann nach Ansicht der Denkmalpflege zur unwiederbringlichen Zerstörung von geschützter Denkmalsubstanz führen. Um dem öffentlichen Erhaltungsinteresse zu genügen und das Bauvorhaben dennoch zu ermöglichen, bedarf es daher zum wenigstens Erhalt des Dokumentwerts der zu erwartenden Befunde und Funde für künftige Generationen vor Beginn der Baumaßnahmen zunächst einer archäologischen Voruntersuchung, um zu klären, ob sich im Baufeld archäologisch-historisch relevante Befunde erhalten haben. Sollte etwas gefunden werden, wäre eine sogenannte Rettungsgrabung zu veranlassen, bei der die Befunde und Funde fachgerecht dokumentiert und geborgen werden. Die Kosten hierfür hätte die Gemeinde als Veranlasser zu tragen. Zur Durchführung der archäologischen Voruntersuchung hat die Gemeindeverwaltung mit dem Land eine entsprechende Investorenvereinbarung abgeschlossen. In den nachstehend gekennzeichneten Bereichen des Baugebiets muss der Oberboden abgetragen werden:
Hierfür sind ein Fachunternehmen sowie ein Baggerbetrieb zu beauftragen. Im Zuge des Ausbaus der Kreisstraße Geisingen – Huldstetten hat der Landkreis die Firma ArchaeoBW GmbH aus Gerlingen / Balingen mit den hierfür notwendigen Sondierungen beauftragt. Der Gemeinderat stimmte zu, sich dieser Vergabe anzuschließen. Die Baggerarbeiten werden vom Hof Arnold aus Aichelau durchgeführt. Es wird mit Gesamtkosten von 20.000 – 30.000 € gerechnet, Alternativen zur Durchführung der Maßnahme gibt es nicht.