Aufstellung Bebauungsplan „Im Pfarrgarten”, Huldstetten

Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Im Pfarrgarten“, Huldstetten

  • Aufstellungsbeschluss
  • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat der Gemeinde Pfronstetten hat am 25.11.2020 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Im Pfarrgarten“, Gemeinde Pfronstetten, Gemarkung Huldstetten gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch und die dazugehörige Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften nach dem Verfahren für den Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.m. § 74 Abs. 7 Landesbauordnung aufgestellt und beschlossen, gemäß § 13a Baugesetzbuch ein beschleunigtes Verfahren durchzuführen. Es wurde beschlossen eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch durchzuführen.

Verfahren

Der Bebauungsplan „Im Pfarrgarten“, wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt.

Der Bebauungsplan setzt eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO von max. ca. 1.780 m² fest, demnach liegt dessen Grundfläche unterhalb der in § 13a (2) BauGB vorgegebenen Obergrenze von maximal 20.000 m².

Die Voraussetzungen des § 13a BauGB sind erfüllt, da keine Vorhaben festgesetzt sind, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, es keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung der in § 1 (6) Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter gibt und es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 S. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.

Eine Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB ist nicht erforderlich und von der Erstellung eines Umweltberichts nach § 2a BauGB wird abgesehen.

Ziel und Zweck der Planung

Die Gemeinde Pfronstetten beabsichtigt im Bereich südlich der katholischen Kirche von Huldstetten einen Bebauungsplan aufzustellen um die planungsrechtliche Grundlage zur Nachverdichtung von Wohngebäuden zu ermöglichen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im südlichen Siedlungsgebiet von Huldstetten. Er umfasst die Flst. Nr. 10/2 (Weg) (teilweise), 13/1 und 25. Die Größe des Plangebiets in dieser Abgrenzung beträgt ca. 0,6 ha. Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt:

Im Einzelnen gilt für den Bebauungsplanvorentwurf die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 1.), für den Vorentwurf der Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 2.), jeweils mit dem Datum vom 25.11.2020.

Der Beschluss des Gemeinderats über die Aufstellung des Bebauungsplans wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch öffentlich bekannt gemacht.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Es besteht für jedermann die Möglichkeit die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans und der Vorentwurf der Örtlichen Bauvorschriften werden mit Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen (hier: Umweltinformation mit integrierter artenschutzrechtlicher Prüfung vom 10.11.2020) von Freitag, den 11.12.2020 bis Montag, den 11.01.2021, je einschließlich, bei der Gemeindeverwaltung Pfronstetten – Hauptstraße 25, in 72539 Pfronstetten während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Die Regelwerke, auf die in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans verwiesen werden, werden an gleicher Stelle zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Während der Auslegungsfrist sind die Unterlagen zur Bauleitplanung auch im Internet unter www.pfronstetten.de/bauleitplanung.html einsehbar.

Jedermann kann während der angegebenen Auslegungsfrist, also bis einschließlich 11.01.2021, Stellungnahmen mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung Pfronstetten  vorbringen oder schriftlich an die Gemeindeverwaltung Pfronstetten richten. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können.

Pfronstetten, den 03.12.2020

Reinhold Teufel
Bürgermeister

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