Beschlüsse des Gemeinderats

In seiner Sitzung vom 25.11.2020 hat der Gemeinderat folgende Beschlüsse gefasst:

Gemeindewald: Vollzug 2019 und Planung 2021

Der Gemeinderat hat am 24.10.2018 den Wirtschaftsplan des Gemeindewaldes für das Forstwirtschaftsjahr 2019 beschlossen. Der Plan sah einen Gesamteinschlag von 1.500 Fm vor, hieraus sollte sich ein Überschuss in Höhe von 6.200 € ergeben. Nunmehr liegen die Abschlusszahlen für dieses Forstwirtschaftsjahr vor. Der tatsächlich getätigte Einschlag liegt mit 2.795 Fm rund 86 % über dem Ansatz. Dabei wurden beim Nadelholz 91% und beim Laubholz 57 % mehr eingeschlagen als geplant. Der Grund dieser erheblichen Überschreitung ergibt sich beim Blick auf die planmäßige und zufällige Nutzung: Die geplante Nutzung lag dabei mit 1.547 Fm lediglich um 19 % über den geplanten 1.300 Fm. Bei der sogenannten zufällige Nutzung – verursacht durch Sturm- und Trockenschäden sowie Käferkalamitäten – gab es dagegen mit 1.248 Fm bei geplanten 200 Fm eine Überschreitung um über 624%. Hier machen sich die trockenen Sommer mit den infolgedessen explodierenden Käferbeständen im Nadelholz bemerkbar. Dieser deutlich höhere Einschlag macht sich aufgrund des eingebrochenen Holzmarkts dennoch negativ im Gemeindehaushalt bemerkbar. Anstelle des geplanten leicht positiven Ergebnisses muss ein Defizit in Höhe von 4.946 € verbucht werden Damit liegt das Ergebnis rund 11.250 € unter dem Plan. Niels Drobny vom Forstamt auf der Haid und Revierförster Michael Bauer erläuterten dem Gemeinderat die Hintergründe dieses unbefriedigenden Ergebnisses. Das Jahr begann mit einem Schneebruch. Aufgrund der Struktur des Gemeindewalds – viele weit verstreute und eher kleinere Waldstücke – sind die Aufarbeitungskosten sehr hoch. Hätte die Gemeinde auf die planmäßige und deshalb auch deutlich effizientere Nutzung verzichtet, wäre das Defizit sogar noch höher gewesen. Um die entstandenen Lücken wieder zu schließen, wurden dort Kulturen angelegt und geplante Buchenvorbauten verschoben.

Auch das Jahr 2020 hat ungünstig begonnen: Sturm Sabine sorgte für 1.400 Fm Sturmholz, auch hier waren die Aufarbeitungskosten wieder deutlich höher als bei einer planmäßigen Nutzung. Allerdings konnte dieses Holz dank des örtlichen Dienstleisters Fa. Buck sehr schnell und zu noch guten Preisen abgesetzt werden. Verhältnismäßig gut – oder besser gesagt nicht ganz so schlecht – sieht es beim Käferholz aus, hier wird mit „nur“ 380 Fm gerechnet. Vorsichtig optimistisch rechnen die Forstmänner mit einem positiven Jahresergebnis.

Für das Jahr 2021 ist ein Einschlag mit 2.200 Erntefestmeter geplant. Dies entspricht dem, was im Forsteinrichtungswerk durchschnittlich vorgesehen ist, liegt aber deutlich unter den 3.400 Fm, die jährlich im Gemeindewald nachwachsen. 90% des Einschlages werden beim Nadelholz erfolgen, was auch einen weitreichenden Einsatz von Vollerntern ermöglicht. Ausgehend vom aktuell nach wie vor schlechten Holzpreis muss sich die Gemeinde auch 2021 auf ein negatives Ergebnis einstellen – ein Minus von 13.550 €. Allein schon die Hälfte des Defizits resultiert aus dem Umstand, dass das Land die Betreuung des Gemeindewalds nicht mehr wie in früheren Jahren subventioniert. Um diesen Betrag sind nämlich die an das Forstamt zu bezahlenden Betreuungskosten gestiegen. Bürgermeister Reinhold Teufel  machte aber deutlich, dass die kompetente und zuverlässige Betreuung auch diesen höheren Betrag wert ist. Nachdem der Wald nicht nur eine wirtschaftliche, sondern auch eine Erholungsfunktion habe, müssen man in schlechten Jahren eben auch einmal negative Ergebnisse hinnehmen. Zusammen mit den Forstleuten, denen er für ihren Einsatz herzlich dankte, hofft er nun darauf, dass das Ergebnis tatsächlich besser ausfallen wird als prognostiziert. Der Gemeinderat stimmte sowohl dem Ergebnis 2019 wie auch dem Plan 2021 zu.

Bebauungsplanverfahren für Huldstetter Baugebiet

Für das im Bereich südlich der Kirche von Huldstetten vorgesehene Baugebiet „Im Pfarrgarten“ soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. War die Gemeindeverwaltung aufgrund einer entsprechenden Auskunft des Landratsamts zunächst davon ausgegangen, dass für dieses innerörtliche Quartier kein Bebauungsplan notwendig ist, hat sich im Zuge der Prüfung einer Bauanfrage das Gegenteil gezeigt: Weil der nördliche Teil im Flächennutzungsplan als Friedhofsfläche ausgewiesen ist, besteht das Kreisbauamt auf einen solchen Plan. „Erste Kontakte mit Bauinteressenten haben aber auch ergeben, dass es diesen auch lieber ist, wenn es einen Bebauungsplan gibt, an dem man sich orientieren kann“ führte Bürgermeister Reinhold Teufel aus. Pascal Lörz vom Büro Künster erläuterte die Details des Bebauungsplans.

Auch für dieses innerörtliche Quartier muss eine artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt werden, außerdem muss geprüft werden, in wie weit es immissionsrechtliche Probleme durch noch vorhandene landwirtschaftliche Tierhaltungen geben könnte. „Hier gehen wir davon aus, dass es angesichts der weiten Entfernungen keine Probleme gibt“, so Bürgermeister Reinhold Teufel. Bedingt durch die Nachbarschaft zur Kirche ergeben sich gewisse Auflagen des Denkmalschutzes: So ist auf dem Bauplatz Nr. 1 zur Straße hin keine Solaranlage zulässig und die Dächer müssen im gesamten Gebiet rot oder rotbraun eingedeckt werden. Zeitgemäß-großzügig ist die Regelung bei der Gebäudehöhe: Bei einer Traufhöhe von bis zu 6,30 m können auch zweigeschossige Gebäude mit vollflächiger Raumhöhe gebaut werden, zugelassen sind dann Satteldächer, Walmdächer und versetzte Pultdächer. Zum Friedhof hin wird es einen Grünstreifen geben. Mit dem Aufstellungsbeschluss hat der Gemeinderat das Verfahren eingeleitet. Die Bauplätze südlich der Erschließungsstraße können auch schon vor Inkrafttreten des Bebauungsplans bebaut werden.

Bebauungsplan wird geändert

Jahrelang führte der Bebauungsplan „Bühl Erweiterung 1993“ ein beschauliches Leben, nun wird er innerhalb von zwei Jahren zum dritten Mal geändert: Nach zwei Änderungen zur Ermöglichung einer Bebauung im südlichen Teil des Bebauungsplans soll nun auch der nördliche Teil geändert werden.

Wichtigste Änderung ist die Herausnahme eines ausgewiesenen Fußweges, der das Baugebiet mit der nördlich verlaufenden Bundesstraße verbinden könnte. Nachdem an dieser Stelle aber kein Gehweg vorhanden ist, würde der Fußweg direkt in die Fahrbahn münden. Weil aber diese bisher baulich auch nicht umgesetzte Verbindung auch verkehrlich keinen Sinn macht, soll auf sie verzichtet werden. Dann könnten auch die Baugrenzen entsprechend verändert werden. Im Rahmen der Änderungen werden auch die Regelungen zur maximalen Traufhöhe, zur Dachfarbe und zur Bauweise von Garagen an das angepasst, was im südlichen Teil festgesetzt wurde. Mit dem Aufstellungsbeschluss hat der Gemeinderat das Verfahren eingeleitet, im Rahmen der anschließenden Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird dann auch geprüft, ob einer Herausnahme des im Fußwegbereich verlaufenden Leitungsrechts etwas entgegensteht.

Kindergartengebühren im Corona-Lockdown

Während des ersten Corona-Lockdowns im Frühjahr wurden auch sämtliche Kindertageseinrichtungen und Schulen im Land geschlossen. Um die Eltern in dieser schweren Zeit nicht noch mit Kindergartenbeiträgen zu belasten hatte die Gemeindeverwaltung zunächst vorläufig auf die Erhebung der April- und Mai-Gebühren verzichtet. Im weiteren war für Kinder aus „systemrelevanten Familien“ und später für Kinder mit besonderem pädagogischem Bedarf eine Notbetreuung, möglich, bevor dann Ende Mai der sogenannte eingeschränkter Regelbetrieb aufgenommen werden konnte. Um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass nicht alle Eltern das komplette Betreuungsangebot in Anspruch nehmen konnten, hat die Gemeindeverwaltung dem Gemeinderat einen Vorschlag zur Gebührenerhebung für diesen Zeitraum vorgelegt. Wer die Notbetreuung komplett in Anspruch genommen hat, soll demnach auch die volle Gebühr bezahlen. Wurde die Notbetreuung nur an zwei oder drei Tagen pro Woche genutzt, soll die Gebühr um 50% reduziert werden. Bei nur wochenweiser Inanspruchnahme oder beim „Platz-Sharing“ soll die Abrechnung anteilig erfolgen. Dieser Regelung stimmte der Gemeinderat ebenso zu wie dem Vorschlag, auf die April- und Mai-Gebühren endgültig zu verzichten. Sofern der Kirchengemeinderat als Träger der Einrichtung ebenfalls zustimmt, kann so verfahren werden.

Nutzung von Zisternenwasser im Haushalt geregelt

Grundsätzlich ist die Anlegung von Regenwasserzisternen erwünscht, entlasten diese doch bei starken Wetterregen das Abwassernetz. Regelungsbedarf gibt es aber dann, wenn das gesammelte Regenwasser beispielsweise für die Toilettenspülung oder die Waschmaschine als Brauchwasser genutzt und damit als Abwasser beseitigt wird. Bisher wurde solches Brauchwasser mengenmäßig nicht erfasst und abgerechnet, in einigen der Gemeindeverwaltung bekannten Fällen wurden Pauschalen erhoben. Im Interesse einer Gleichbehandlung sollen nun bei allen Zisternen im Gemeindegebiet geprüft werden, inwieweit eine Nutzung als Brauchwasser im Haushalt gegeben ist. Dagegen hatte im Gemeinderat auch niemand etwas einzuwenden, die Frage, wie die Nutzer dieses „Grauwassers“ künftig zur Abwassergebühr herangezogen werden, sorgte aber durchaus für Diskussionen. Die Gemeindeverwaltung hatte vorgeschlagen, an den Zuleitungen von der Zisterne Wasseruhren anzubringen und so die genutzte Wassermenge genau zu erfassen. Dies wäre nicht nur die gerechteste, sondern auch sie vom Verwaltungsaufwand her einfachste Lösung. Nachteil: Die betroffenen Haushalte müssen die Möglichkeit schaffen, eine solche Uhr einzubauen – was natürlich Kosten verursacht. Und wenn das Zisternenwasser nach der Uhr wieder aus dem Gebäude hinausgeleitet und zur Gartenbewässerung genutzt wird, zahlt der Anschlussnehmer Abwassergebühr für Wasser, das gar nicht der Kläranlage zugeleitet wird. Dieser Umstand ist allerdings auch immer dann gegeben, wenn jemand mit Trinkwasser seinen Garten beregnet.

Die Alternative wäre die Erhebung einer personenbezogenen Pauschale. Die Gemeindeverwaltung müsste dann stetig überwachen, wie viele Einwohner im jeweiligen Haushalt gemeldet sind. Das wäre nicht nur aufwändig, sondern würde bei schwankenden Zahlen auch für Verdruss sorgen. Der Gemeinderat schloss sich schließlich mehrheitlich dem Vorschlag der Verwaltung an.

Die „neue“ Gebührenerhebung soll erst 2022 starten. Bis Mitte 2021 müssen alle Anschlussnehmer, die eine Zisterne haben, dies bei der Gemeinde melden. Wenn aus dieser Zisterne heraus nur der Garten bewässert wird, wird die Gemeindeverwaltung unkompliziert eine sogenannte „Teilbefreiung vom Anschluss und Benutzungszwang an die Wasserversorgung“ erteilen, denn nach der Wasserversorgungssatzung darf auf den Grundstücken im Gemeindegebiet nur Trinkwasser aus der Wasserleitung verwendet werden. Wer das „Grauwasser“ im Haushalt nutzt, muss dies ebenfalls melden. Die Gemeindeverwaltung wird dann mit den Betroffenen die Modalitäten des Einbaus der Wasseruhr klären. Wer sich nicht meldet, der läuft Gefahr, zu einem Bußgeld verdonnert zu werden: Sowohl das Verschweigen einer Zisterne, insbesondere aber eine nicht gemeldete Verwendung von Grauwasser im Haushalt stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Betriebsführungsvertrag Straßenbeleuchtung

Die Gemeinde betreibt in allen Ortsteilen Straßenbeleuchtungsanlagen, die in den Abendstunden bis nach Mitternacht und in den Morgenstunden ab 5 Uhr betrieben wird. Anfallende Reparaturarbeiten erledigt seit einigen Jahren die Netze BW mit dem Personal, das auch für die Unterhaltung des Stromnetzes im Gemeindegebiet eingesetzt wird. Diese Vorgehensweise hat sich bewährt. Die Reaktionszeiten bei fälligen Reparaturen sind – abhängig von der Bedeutsamkeit des ausgefallenen Lichtpunkts – ausreichend kurz und auch die Kostensituation ist akzeptabel. Die Alternative zu dieser Vorgehensweise wäre eine Eigenerledigung durch den Bauhof – dann müsste aber eine entsprechende Fachkraft eingestellt werden – oder die Vergabe an örtliche Elektrofachbetriebe. Diese sind allerdings erfahrungsgemäß sehr stark ausgelastet. Deshalb spricht sich die Gemeindeverwaltung für eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit der Netze BW aus. Bisher erfolgte die Beauftragung von Reparaturarbeiten nach Bedarf. Festgestellte oder gemeldete Störungen wurden an die Netze BW weitergemeldet, die Reparaturen wurden nach Aufwand abgerechnet. Um der Anlagenbetreiberverantwortung gerecht werden zu können, ist vorgesehen, die Netze BW mit der Betriebsführung der Straßenbeleuchtung insgesamt zu beauftragen. Dieses Angebot wurde dem Gemeinderat von einem Vertreter der Netze BW in der Sitzung am 29.07.2020 vorgestellt. Damals wurden auch die Erfassung des Anlagebestands und die Erstellung einer entsprechenden Dokumentation in Auftrag gegeben. Bei der Datenerfassung wurde festgestellt, dass 156 der insgesamt 352 Lichtmaste nicht geerdet sind. Dies kann im Schadensfall dazu führen, dass eine gefährliche Berührungsspannung am Mast anliegt und dadurch Personen zu Schaden kommen. Aus diesem Grund wurde die Netze BW kurzfristig von der Gemeindeverwaltung beauftragt, diese Mängel zu beheben. Hierfür entsteht ein Aufwand in Höhe von rund 5.500 €. Auf der Grundlage der weitgehend fertiggestellten Bestandsdokumentation hat die Netze BW nunmehr ein Angebot für die Betriebsführung vorgelegt. Aufgabe der Netze BW wäre es, die Anlagen und Betriebsmittel in einem sicheren Zustand zu erhalten; Inspektions-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten sind zu veranlassen und schädliche Auswirkungen und Gefahren welche von der Anlage ausgehen können, zu vermeiden. Durch die an den Betrieb des Stromnetzes angelehnte Vorgehensweise bei Arbeiten im Straßenbeleuchtungsnetz durch das qualifiziertes Personal der Netze BW wird zugleich die Arbeitssicherheit erhöht. Dabei steht der Bereitschaftsdienst 365 Tage, 24 / 7 zur Verfügung. Zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht muss außerdem die Standsicherheit der Lichtmaste in regelmäßigen Abständen geprüft werden. Die Kosten für diese Prüfung haben ist in die jährliche Pauschale der Betriebsführung mit eingepreist. Für die genannten Leistungen ist eine Pauschale von netto 29,20 € pro Standard-Leuchtstelle und Jahr zu bezahlen. Zusatzleuchten, also weitere Leuchten an einem Tragsystem wären mit jeweils 21,70 € je Lichtpunkt und Jahr zu vergüten. Ausgehend von den genannten 352 Lichtpunkten ergibt sich somit ein Jahresaufwand in Höhe von 12.231,30 €. In der Vergangenheit wurden für die reine Instandhaltung der Straßenbeleuchtung im Mittel 3.000 – 4.000 € pro Jahr ausgegeben. Die regelmäßig vorzunehmenden Wartungs- und Überprüfungsarbeiten wurden in der Vergangenheit vorsichtig gesagt nicht vollumfänglich erbracht. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung stellt das Angebot der Netze BW die kostengünstigste Möglichkeit dar, die Straßenbeleuchtung in Zukunft unter Gewährleistung der Anlagenbetreiberverantwortung zu betreiben. Der Gemeinderat stimmte dem Abschluss des vorerst auf vier Jahre befristeten Vertrags zu.

HLS-Planung für Bauhof vergeben.

Die Gemeinde plant den Neubau eines Baubetriebshofs in Pfronstetten. Das Baugesuch wurde zwischenzeitlich beim Landratsamt Reutlingen eingereicht. Um die Gebäudeplanung und die dafür notwendigen Ausschreibungen vorantreiben zu können, mussten die HLS-Planung (Heizung, Lüftung, Sanitär) in Auftrag gegeben werden. Nachdem es im Gewerbegebiet an der B 312 keinerlei Interessenten für as geplante Nahwärmenetz gibt, wäre es unwirtschaftlich, bis zum geplanten Bauhof eine Wärmeleitung zu verlegen. Deshalb ist vorgesehen, die benötigte Wärme über eine Luft/Wasser-Wärmepumpe zu erzeugen. Im Bereich der Warmhalle soll die Beheizung über eine Betonkerntemperierung erfolgen, in den Sozial- und Büroräumen über eine Fußbodenheizung. Die Brauchwassererwärmung ist mittels dezentraler Durchlauferhitzer vorgesehen. Für den Neubau ist eine Enthärtungsanlage eingeplant. Die Gemeindeverwaltung rechnet bei der HLS im Bereich der Kostengruppe 400 (Technische Anlagen) mit Gesamtbaukosten in Höhe von rund 86.000 €. Ausgehend hiervon ergibt sich nach der HOAI für die entsprechenden Planungsleistungen ein Gesamthonorar in Höhe von 22.586,84 €. Auf dieser Grundlage wurde das Ingenieurbüro Hankiewicz aus Geisingen mit den Leistungen beauftragt.

Beschilderungskonzept geändert

Im Rahmen der Vorbereitung der Instandsetzung bzw. teilweisen Erneuerung der Elemente im PhänoPfad Pfronstetten hat sich der PhänoPfad-Ausschuss kürzlich vor Ort mit einem potenziellen Anbieter getroffen. Im Rahmen dieses Gespräches hat sich gezeigt, dass die bisher geplante Form der Beschilderung in Form eines Baums bisher nicht bedachte Nachteile mit sich bringt. Insbesondere kann nicht ausgeschlossen werden, dass Kinder und Jugendliche die Beschilderung als Kletterinstrument nutzen, wobei eine Beschädigung des Schildes durch Abknicken noch das mildere vorstellbare Problem wäre. Außerdem besteht die Gefahr, das schmale Schild von der Seite her nicht zu sehen und sich anzustoßen. Aus diesem Grund hat sich der Ausschuss dafür ausgesprochen, die Schilder rechteckig zu gestalten und in einen massiven Holzrahmen aus Robinienholz einzufassen. Kostenmäßig erwartet die Gemeindeverwaltung keine größeren Veränderungen, die Mehrkosten für die Holzeinfassungen werden durch Einsparungen bei den Bauhofleistungen für die Herstellung der bisher geplanten Halterungen aufgehoben. Der Gemeinderat stimmte dieser Änderung zu.

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