Mehr Busse im Schülerverkehr

Der Landkreis Reutlingen macht intensiv Gebrauch von dem Angebot des Landes, auf stark frequentierten Linien weitere Verstärkerbusse im Schülerverkehr einzusetzen.

Das Land fördert seit Schulbeginn im September den Einsatz von Verstärkerleistungen im Schülerverkehr mit einem Fördersatz von 80 Prozent. Gefördert wurden bisher Verstärkerfahrten, wenn 100 Prozent der Sitzplätze und 40 Prozent der Stehplätze ausgelastet sind.

Bis zu den Herbstferien wurden im Landkreis Reutlingen 37 Verstärkerfahrten im Schülerverkehr bestellt, die zur Entlastung des Schülerverkehrs gefahren werden und die diese Förderkriterien erfüllten.

Ab dem 21.10.2020 weitet das Land diese Förderung aus und fördert Verstärkerfahrten bereits ab einer Auslastung von 100 Prozent der Sitzplätze. Ausnahmen gelten dabei für Niederflurbusse mit nur geringer Sitzplatzanzahl, hier müssen neben der Sitzplatzauslastung auch 20 Prozent der Stehplätze belegt sein, um die Förderung für eine Verstärkerfahrt zu erhalten. Gleichzeitig erhöht sich der Fördersatz auf 95 Prozent.

Der Landkreis hat die Busunternehmen gebeten, kurzfristig zu prüfen, welche zusätzlichen Verstärkerfahrten nach diesen Förderkriterien angeboten werden können. Dieser Bitte sind die Busunternehmen nachgekommen und bieten zum Schulstart nach den Herbstferien 27 weitere Verstärkerfahrten an. Damit wird es nach den Herbstferien insgesamt 64 Verstärkerfahrten im Landkreis geben.

Für die Schülerinnen und Schüler aus Pfronstetten ergeben sich bei folgenden Fahrten Verbesserungen:

  • Linie 265
    Von Zwiefalten nach Riedlingen
    ab 7.12 Uhr an 7.30 Uhr
  • Linie 265
    Von Riedlingen nach Zwiefalten
    Mi, Fr ab 12.50 Uhr an 13.10 Uhr

Eine Übersicht aller nach den Herbstferien angebotener Verstärkerfahrten findet sich unter www.kreis-reutlingen.de.

Damit werden nicht für alle Fahrten Verstärkerbusse eingesetzt, die der Gemeindeverwaltung gegenüber als überfüllt benannt wurden. Die Gemeindeverwaltung wird hier beim Landkreis nachhaken.

Selbstverständlich gilt in den Bussen auch weiterhin die Verpflichtung, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, da trotz der Verstärkerbusse der Mindestabstand oft nicht eingehalten werden kann.

Kategorien: Allgemein