Corona: Allgemeinverfügung begrenzt Teilnehmerzahl für private Feiern

Im Landkreis Reutlingen ist aktuell ein deutlicher Anstieg an Corona-Neuinfektionen festzustellen. Zwischenzeitlich wurde die Marke von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern überschritten. Entsprechend eines Erlasses des Ministeriums für Soziales und Integration Baden- Württemberg vom 05.10.2020 sind deshalb private Feierlichkeiten in öffentlichen oder angemieteten Räumen mittels Allgemeinverfügungen auf maximal 50 Teilnehmer zu begrenzen. In privaten Räumen ist eine Begrenzung der Höchstteilnehmerzahl auf 25 vorgesehen.

Zuständig hierfür ist die Ortspolizeibehörde.

Am Samstag, 17.10.2020 wird eine Sonderausgabe des Mitteilungsblatts der Gemeinde Pfronstetten verteilt, mit der diese Allgemeinverfügung in Kraft gesetzt wird. Bereits jetzt ist die Allgemeinverfügung nachstehend abrufbar:

Wir bitten darum, diese Vorgaben für private Feiern ab sofort zu beachten!

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