Mitteilungen im Gemeinderat

In der Sitzung des Gemeinderats am 29.07.2020 erfolgten folgende Mitteilungen:

Neuregelungen im Jagdrecht

Der Landtag hat am 24.06.2020 Änderungen im Jagdrecht beschlossen, darunter einige Punkte, die für den Gemeinderat als Vorstand der Jagdgenossenschaft nicht unbedeutend sind.  Auf Betreiben des Gemeindetags wurde das Prozedere für die Jagdverpachtung wieder vereinfacht: Künftig ist es nicht mehr notwendig, dass eine Versammlung der Jagdgenossen einberufen werden muss, wenn eine Verpachtung an einen „neuen“ Pächter erfolgen soll. Vielmehr kann die Jagdgenossenschaft in der Satzung beispielsweise festlegen, dass der Gemeinderat als Vorstand über die Verpachtung entscheiden kann. Allerdings sind Jagdpachtverträge nur dann wirksam, wenn innerhalb der sieben vorangegangenen Jahre eine Versammlung der Jagdgenossen stattgefunden hat. Diese gesetzlichen Neuregelungen sind vor Ort in Satzungsrecht zu überführen. Im Gemeindegebiet gibt es zwei Jagdgenossenschaften:   Die Jagdgenossenschaft Pfronstetten, welche die Flächen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks in den Ortsteilen Aichstetten, Geisingen, Huldstetten, Pfronstetten und Tigerfeld umfasst und die Jagdgenossenschaft Aichelau. Diese beiden Bereiche sind durch Eigenjagdbezirksflächen der Gemeinde und des Landes getrennt und deshalb separat zu führen. Vorgesehen ist, im Laufe des Jahrs 2021 in beiden Gebieten die Jagdgenossen (das sind die Eigentümer der bejagbaren Flächen) zur Versammlung einzuberufen und über die Neufassung der Satzungen entscheiden zu lassen. Auf dieser Grundlage soll dann die Neuverpachtung im Jahr 2022 erfolgen.
Eine Neuregelung gibt es auch beim Wildschaden: Hier lehnt man sich auf die frühere Regelung an und führt wieder ein von der Gemeinde durchgeführtes „Vorverfahren light“ ein: Nach der Ausstellung der Bescheinigung über die Anmeldung des Wildschadens beauftragt die Gemeinde als neutrale Institution künftig auch einen Wildschadensschätzer und legt einen Ortstermin zur Begutachtung des Schadens fest. Die Beauftragung erfolgt auf Kosten der Beteiligten, wobei nicht nur die Kosten des Wildschadensschätzers, sondern auch die Aufwendungen der Gemeinde in Rechnung gestellt werden können.

Sicherung der Gemeindearchive

Die Sicherung der örtlichen Gemeindearchive aus der Zeit vor der Gemeindereform sowie des Archivs der Gemeinde seit 1975 ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinde. Eine sachgerechte Sicherung setzt voraus, dass die Archivalien von Fachpersonal gesichtet, erforderlichenfalls gereinigt und gegen Schimmel behandelt und dann archivfachlich geordnet, verzeichnet und verpackt wird. Nach dem Landesarchivgesetz gehören insbesondere die Bewertung und Aussonderung von Akten aus der Verwaltung zu hoheitlichen Aufgaben, die durch Fachpersonal auszuüben sind. Nachdem die Kreisgemeinden in aller Regel kein entsprechend qualifiziertes Personal vorhalten können, wird für diese Arbeiten auf das Fachpersonal des Kreisarchivs zurückgegriffen. Der Kreistag Reutlingen hat am 14.12.2016 die Neuordnung der kommunalen Archivpflege im Landkreis Reutlingen beschlossen. Seither werden die Ordnungs- und Erschließungsarbeiten der Archive und Registraturen als Dienstleistung gegen Gebühr den Städten und Gemeinden angeboten. Die Gebühr ist im Gebührenverzeichnis des Landkreises hinterlegt und beträgt gegenwärtig 70 Euro pro Stunde.
Ein Teil der entsprechenden Archivalien wurde bereits fachgerecht aufgearbeitet und im neuen Gemeindearchiv im Dachgeschoss der Grundschule eingelagert. Für die Archive Pfronstetten und Geisingen vor 1974 stehen diese Arbeiten noch aus. Im Rathaus Aichstetten befinden sich noch Rechnungsunterlagen der Holzkasse Aichstetten, die ebenfalls ins Gemeindearchiv umgelagert werden sollten.
Das Landratsamt hat der Gemeindeverwaltung eine Kostenschätzung für die notwendigen Leistungen übersandt. Insgesamt entstehen für die Erledigung dieser Pflichtaufgabe noch Kosten in Höhe von 64.500 € für Pfronstetten und 25.070 € für Geisingen. Der Aufwand für Aichstetten ist eher gering und wurde nicht gesondert ausgewiesen.
Nachdem zumindest die Abholung und geeignete Zwischenlagerung der im Dachgeschoss des Rathauses in Geisingen lagernden Akten zeitlich drängend ist, wurde diese Leistung beauftragt. Die kostenintensiveren Maßnahmen werden in den kommenden Haushaltsjahren eingeplant und entsprechend umgesetzt.

Erneuerung Schließanlage

Für das Jahr 2020 ist die Erweiterung der elektromechanischen Schließanlage für alle Schlösser im Gemeindegebiet (Türen, Tore, Zaunanlagen) geplant. Die Vorbereitungsarbeiten sind fast abgeschlossen. Die Verwaltung befindet sich derzeit in den letzten Abstimmungsgesprächen mit der Firma Fundel & Kurtz aus Ehingen, sodass die Anlage in den nächsten Wochen bestellt werden kann. Als Einbautermin wurde der Oktober 2020 genannt. Ab diesem Zeitpunkt verfügt die Verwaltung dann nur noch über eine Schließanlage, bei welcher Schlüssel bei Verlust gesperrt werden können und ein Austausch der Anlage nicht mehr notwendig sein wird. In diesem Zuge wurde angeregt, die Notausgangstüre der Albhalle an der Westseite zu erneuern. Die Verwaltung wird in den Haushaltsberatungen wieder darauf eingehen.

Projekt Zukunftsdorf Pfronstetten

Die Fragebogenaktion zur Erstellung des Quartierskonzepts im Rahmen des Projekts „Zukunftsdorf Pfronstetten“ wurde erfreulich gut angenommen. Aktuell läuft die Auswertung, erste Erkenntnisse liegen aber bereits vor: Insgesamt haben sich deutlich über 100 Haushalte beteiligt, mehr als 90 davon interessieren sich für einen Anschluss an das Nahwärmenetz. Auch an der Versorgung mit schnellem Internet besteht im ganzen Ort großes Interesse, nahezu alle Antworten haben dies als wichtiges Ziel bestätigt. Mehrheitlich positiv wird gesehen, dass die Gemeinde über ihre Internetseite informiert – allerdings gab es hier auch ablehnende Stimmen. Dies dürfte nach Ansicht von Bürgermeister Reinhold Teufel auf die Befürchtung zurückzuführen sein, dass die Gemeinde komplett auf ihr Internetangebot setzen und das Mitteilungsblatt einstellen könnte. Dies sei aber tatsächlich nicht geplant, wie bisher sollen beide Informationsquellen parallel genutzt werden – wenngleich die Internetseite mehr Möglichkeiten bietet, wenn es um die Veröffentlichung von Bildern oder Plänen geht. Eher gespalten zeigten sich die Teilnehmer zur den Überlegungen, die Wasserzähler künftig per Funk abzulesen – hier halten sich Befürworter und Gegner fast die Waage. Bezüglich der Folgenutzung des Gasthauses Rose wird die Einrichtung einer Verkaufsstelle für Lebensmittel von nahezu allen Teilnehmern befürwortet. Die Reaktivierung des Rosen-Saals als Veranstaltungsraum fand ebenso deutliche Zustimmung wie der Wunsch, einen Besprechungsraum für die Vereine einzurichten und wieder eine gastronomische Nutzung ins Gebäude zu bekommen. Bezüglich der Folgenutzung der bisherigen Gästezimmer im Obergeschoss gibt es eine knappe Mehrheit für deren Weiterbetreib, die Option „Schaffung von Mietwohnungen“ hat aber auch guten Zuspruch gefunden. Voraussichtlich nach dem Urlaub wird eine detaillierte Auswertung der Umfrage veröffentlicht.

Voraussichtlich am Dienstag den 29. September 2020 ist eine Besichtigung des Bioenergiedorfes Leibertingen geplant. Dort betreibt die Gemeinde über eine hundertprozentige Tochter, die Bioenergie Leibertingen GmbH, bereits Wärmenetze in zwei Ortsteilen, ein drittes ist geplant. Dieses Modell entspricht somit genau dem, was die Gemeinde Pfronstetten plant. Dort können sich interessierte Pfronstetter Bürgerinnen und Bürger ein eigenes Bild von den Vorteilen einer zentralen Wärmeversorgung durch eine Kommune machen. Die Anreise ist wegen Corona in eigenen Fahrzeugen geplant, näheres wird noch bekanntgegeben.

Dachabdichtung weitgehend abgeschlossen

Der Bauhof hat in den letzten Wochen zusammen mit einem Fachbetrieb die angekündigte Abdichtung des Dachs im Bereich des Vereinsraums vorgenommen. Die Gemeindeverwaltung ist sehr zuversichtlich, dass damit das langwierige Problem der Wassereintritte behoben ist. Die Montage des Blitzschutzes erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt, dies kann dann ohne Gerüst erfolgen. Über den Winter soll dann die durchnässte und deshalb unbrauchbare Isolierung erneuert werden. In diesem Rahmen prüfen die Albdorfmusikanten, die ihren Probenbetrieb weitegehend in den Vereinsraum verlagert haben, Akustikmaßnahmen an der Decke durchzuführen. Sobald der Rosen-Saal als örtlicher Veranstaltungsraum genutzt werden kann, wäre es möglich, den seitherigen Vereinsraum den Albdorfmusikanten fest als Probenraum zur Verfügung zu stellen. Hierüber muss dann der Gemeinderat zum gegebenen Zeitpunkt Beschluss fassen.

Verbandsversammlungen der Wasserversorgungsverbände

Die Verbandsversammlungen der Wasserversorgungsverbände, von denen die Gemeinde Ihr Trinkwasser bezieht, haben kürzlich getagt.
In der Verbandsversammlung des Zweckverbands Albwasserversorgungsgruppe VI – Bremelau, der bei einer jährlichen Wasserabgabemenge von ca. 300.000 m³ unter anderem den Ortsteil Aichelau mit Trinkwasser versorgt, wurde der Ehinger OB Alexander Baumann als Verbandsvorsitzender bestätigt, seine Entschädigung wurde auf 400,00 € monatlich festgelegt. Der Jahresabschluss 2019 wurde festgestellt, der Wirtschaftsplan 2020 beschlossen. Auf Antrag der Gemeinde Pfronstetten prüft der Verband den Einbau einer Druckerhöhungsanlage für Aichelau, da vor allem die höherliegenden Bereiche über einen zu geringen Wasserdruck klagen. Nach Lage der Dinge wird der Zweckverband diese Anlage beschaffen. Außerdem wird die Schaffung einer Notversorgung für die Stadt Hayingen geprüft, die dann als Redundanz für ihre eigenen Wasserfassungen Wasser von der Alb VI beziehen kann.
In der Verbandsversammlung des Zweckverbands Albwasserversorgungsgruppe VII – Zwiefalter Aachgruppe, der bei einer jährlichen Wasserabgabemenge von ca. 320.000 m³ unter anderem die übrigen Ortsteile der Gemeinde Pfronstetten versorgt, wurde Bürgermeister Reinhold Teufel als Verbandsvorsitzender bestätigt, seine Entschädigung wurde auf 285,00 € monatlich festgelegt. Der Wirtschaftsplan 2020 wurde beschlossen, außerdem wurden die Pläne für den Neubau des Hochbehälters Gauberg (Zwiefalten), die Instandsetzung des Hochbehälters Zeil (Huldstetten) und die Schaffung einer gegenseitigen Notversorgung mit dem Zweckverband Wasserversorgung mittlere Lauchert (Hettingen) vorgestellt. Durch diese Investitionen wird der Wasserpreis weiter ansteigen, dem gegenüber steht eine deutlich verbesserte Versorgungssicherheit. Gerade die letzten Wochen und Monate haben gezeigt, dass solche Maßnahmen nicht erst dann angegangen werden können, wenn der Bedarf gegeben ist. Außerdem wurden der Prüfungsbericht der GPA vorgestellt und eine Kassenverwalterin für den Verband bestellt.

Bebauungsplanverfahren in Huldstetten

Die Gemeinde hat vor einigen Jahren von der Kirchengemeinde den „Pfarrgarten“ in Huldstetten gekauft. In diesem Bereich und im Bereich des ehemaligen Schulgrundstücks können innerörtliche Wohnbauflächen angeboten werden. Zum damaligen Zeitpunkt hat das Landratsamt der Gemeindeverwaltung mitgeteilt, dass für eine Bebauung dieser Grundstücke ein Bebauungsplan nicht zwingend erforderlich ist, die Voraussetzungen für eine Bebauung würden sich nach § 34 BauGB richten. Nachdem dort nunmehr das erste Bauvorhaben ansteht, hat die Gemeindeverwaltung erneut Verbindung mit dem Landratsamt aufgenommen. Entgegen der Aussage aus dem Jahr 2012 wird nunmehr doch ein Bebauungsplanverfahren gefordert, da der frühere Pfarrgarten im Flächennutzungsplan als Fläche für kirchliche Zwecke ausgewiesen ist. Um eine Bebauung dieses Bereichs nicht durch planungsrechtliche Diskussionen zu erschweren, wird die Gemeindeverwaltung in der Septembersitzung vorschlagen, für diese Innenbereichsfläche einen sogenannten einfachen Bebauungsplan aufzustellen. In einem solchen Verfahren sind keine aufwändigen artenschutzrechtlichen Prüfungen oder Ausgleichsmaßnamen notwendig, so dass der Aufwand auch überschaubar ist.

Förderantrag für die Pflege von Streuobstwiesen in Aichelau

Im April 2017 wurde der Gemeinderat darüber informiert, dass auf Vermittlung des damaligen Revierförsters Peter Ostertag sich Herr Manfred Ludwig aus St. Johann bereiterklärt hat, die Streuobstbäume auf gemeindeeigenen Flächen in Aichelau ehrenamtlich zu erfassen. Herr Ludwig ist Vorsitzender des Bund Naturschutz Neckar-Alb e.V. (BNAN), der im Sommer 2017 sein Jugendzeltlager in Aichelau durchgeführt hat. Auf Markung Aichelau stehen demnach auf Gemeindeflächen ca. 150 Obstbäume (Kirsche, Apfel, Birne). Auf der Grundlage dieser Erfassung hat die Gemeindeverwaltung nunmehr einen Antrag auf Förderung für den Baumschnitt an Streuobstbäumen gestellt. Das Förderprogramm sieht vor, dass innerhalb von fünf Jahren zwei Pflegeschnitte erfolgen. Hierfür steuert das Land jeweils 15,00 € je Baum bei, insgesamt also 30,00 € je Baum. Diese Pflegeschnitte können durch lokale Akteure erfolgen, wenn die notwendige Sach- und Fachkunde gegeben ist. Die Gemeindeverwaltung rechnet in diesem Fünfjahreszeitraum mit einem Gesamtaufwand von ca. 3.000 €, bei einer Förderung in Höhe von 1.500 € verblieben bei der Gemeinde ebenfalls 1.500 €. Dies wäre aus Sicht der Gemeindeverwaltung akzeptabel.

Nördlicher Teil der Friedhofgasse ist schwer zu finden

Weil Paketdienste und Besucher ein nördlich der Pfarrkirche in Aichelau an der Friedhofgasse errichtetes Wohn- und Geschäftshaus schlecht finden können wurde nun vor Ort besprochen, dass die Gemeinde an einem Privatgebäude im Bereich der Kirchenmauer ein entsprechendes Hinweisschild anbringt. Außerdem soll auf dem teils asphaltierten, teils gepflasterten Straßenbereich eine Fahrbahnmarkierung angebracht werden, die ebenfalls verdeutlichen soll, dass hinter der Kirchenmauer weitere Gebäude vorhanden sind.

Ausbau der K 6742 Geisingen – Huldstetten

Das Kreisstraßenbauamt hat die Gemeindeverwaltung informiert, dass die Ausbauplanung sowie der Grunderwerbsplan für die Maßnahme fertiggestellt sind.

Die Planung für den Bereich der Ortsdurchfahrten soll in Kürze ebenfalls abgeschlossen werden, dann erfolgt die Abstimmung mit den Tiefbaugewerken. Der Bau selbst soll wie besprochen 2021 erfolgen, der Baubeginn ist nach der Frostperiode geplant. Der Grunderwerb soll im Rahmen des laufenden Flurneuordnungsverfahrens geregelt werden. Auf ein entsprechendes Schreiben des Landratsamts hin hat allerdings nur die Gemeinde einer freiwilligen Landabgabe zugestimmt. Wenn nun die Planung Baureife hat, kann im Rahmen einer vorläufigen Anordnung das benötigte Land eingezogen werden, die Eigentümer werden dann im Flurneuordnungsverfahren mit Land – oder bei Veräußerungswunsch- in Geld abgefunden. Bis zur vorläufigen Besitzeinweisung werden Nutzungsentschädigungen bezahlt. Die Gemeindeverwaltung hofft sehr, dass die betroffenen Grundstückseigentümer diese Vorgehensweise mittragen, da nur so eine schnelle Lösung für die vor allem für Kinder untragbaren Verkehrsverhältnisse möglich ist.

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung

In der letzten nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats wurden folgende Beschlüsse gefasst:

  • Der Stromliefervertrag mit der Firma Erdgas Südwest wurde verlängert.
  • Im Rahmen des kommunalen Förderprogramms zur Reaktivierung der Ortskerne wurde eine Bewilligung ausgesprochen.
  • Dem Erwerb von Flächen – teilweise im Tausch – in Huldstetten wurde zugestimmt.
  • Ein Antrag auf Veräußerung eines Grundstücks in Aichelau wurde abgelehnt.

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