In seiner Sitzung am 01.07.2020 hat der Gemeinderat folgende Beschlüsse gefasst:
Vereinsförderung wird aktualisiert und erweitert
Die Praxis der direkten Vereinsförderung in der Gemeinde Pfronstetten seit der Gemeindereform lässt sich auf einen relativ einfachen Nenner bringen: Die örtlichen Vereine erhalten den jährlichen Vereinszuschuss in Höhe von 100,00 € und sind im Übrigen selbst dafür verantwortlich, die für jeweilige Vereinsarbeit notwendige Infrastruktur zu schaffen und zu unterhalten. Indirekt unterstützt die Gemeinde die Vereinsarbeit auf verschiedene Weise (die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit):
Der TSV Pfronstetten wird dadurch unterstützt, dass für sportliche Angebote die Albhalle mit den Umkleide- und Duschräumen sowie der Grund und Boden für den Sportplatz mit Nebenanlagen zur Verfügung gestellt wird. Außerdem wurde in der Trockenperiode des letzten Sommers Wasser zum Gießen der Rasenspielfelder des TSV zur Verfügung gestellt.
Die Albdorfmusikanten haben ihr Probenlokal in der gemeindeeigenen ehemaligen Schule in Aichstetten eingerichtet, müssen aber für die Unterhaltung des Raums selbst aufkommen. Nachdem die Heizung in diesem Gebäude defekt ist, wurde im Winterhalbjahr der Vereinsraum der Albhalle kostenlos für die Probenarbeit zur Verfügung gestellt.
Der Männerchor Aichelau nutzte zu aktiven Zeiten das Schul- und Rathaus in Aichelau für die Probenarbeit.
Die Jugendclubs in der Gemeinde werden dadurch unterstützt, dass die baulichen Anlagen auf Grundstücken der Gemeinde errichtet werden konnten und die Gemeinde erforderlichenfalls gegenüber dem Landratsamt Rückbauverpflichtungen eingegangen ist. Teilweise (Geisingen) befindet sich der Jugendraum auch in einem gemeindeeigenen Gebäude.
Eine allgemeine Unterstützung vieler Vereine kann auch darin gesehen werden, dass für Mitgliederversammlungen in Ortsteilen ohne Gastronomie gemeindeeigene Räume zur Verfügung gestellt werden.
Die Arbeit der örtlichen Vereine stellt aus Sicht der Gemeindeverwaltung eine wesentliche Klammer zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und der Gemeinde selbst dar. Speziell bei vielen jungen Menschen sind die örtlichen Vereine ein wichtiger Grund dafür, auch ihre Zukunft in der Gemeinde zu sehen. Vor diesem Hintergrund ist jede Form der Vereinsförderung auch dazu geeignet, das gesellschaftliche Leben in der Gemeinde zu stützen und auszubauen. Nachdem aus Sicht der Gemeindeverwaltung durchaus ein gewisser Widerspruch zwischen der Bedeutung der Arbeit der örtlichen Vereine einerseits und der bisherigen direkten und indirekten Vereinsförderung durch die Gemeinde andererseits erkennbar ist, hat sich der Gemeinderat in seiner Sitzung am 24.04.2019 mit dieser Frage befasst und festgelegt, dass vor einer Änderung in der Vereinsförderung zunächst das Gespräch mit den Vereinen gesucht werden soll. Im Rahmen einer Vereinsbesprechung am 28.05.2019, zu der alle Vereine eingeladen waren, wurde die Angelegenheit besprochen. Dabei wurde festgelegt, dass aus Sicht der Vereine an der pauschalen Vereinsförderung unabhängig von Vereinszweck und Jugendarbeit grundsätzlich festgehalten werden soll. Speziell für die kleineren Vereine (z.B. Kirchenchöre) ist dies ein bedeutsamer Posten, ohne dass dieser die Gemeinde zu sehr belastet. Hier könnte eventuell über eine Anpassung nachgedacht werden, nachdem der Satz 100 € schon seit vielen Jahren gilt. Eine Projektförderung für Baumaßnahmen und größere Beschaffungen wurde grundsätzlich positiv gesehen. Hier wird auch akzeptiert, dass es bei der Schaffung einer solchen Förderung zwangsläufig zu Ungerechtigkeiten hinsichtlich der Vergangenheit kommt. Größere Projekte sollten dabei frühzeitig mit der Gemeindeverwaltung abgestimmt werden, gleichzeitig könnte im Haushalt laufend ein Ansatz für kleinere Projekte stehen. Letztlich wurde auch angesprochen, dass es für mehrere Vereine hilfreich wäre, wenn die Gemeinde Lagerflächen für Vereinsakten anbieten könnte. Speziell die alten Akten, die im laufenden Betrieb nicht gebraucht werden, könnten so sicher untergebracht werden. Diese Möglichkeit wurde zwischenzeitlich geschaffen, die Vereine wurden hiervon in Kenntnis gesetzt.
Die Gemeindeverwaltung hat geprüft, wie dieses Thema in anderen Gemeinden geregelt ist. Dort gibt es speziell zum Thema Projektförderung zum Teil recht komplexe Regelwerke. Deren Ausarbeitung bzw. Anpassung auf örtliche Gegebenheiten erscheint aber sehr aufwändig und durch die Festlegung starrer Regelungen bergen solche Regelwerke die Gefahr, bei konkreten Anträgen eher hinderlich als zweckdienlich zu sein. Nachdem die Gemeinde insgesamt und auch die örtliche Vereinslandschaft überschaubar ist, hält es die Gemeindeverwaltung deshalb für zweckdienlicher, auf konkret ausformulierte Richtlinien zu verzichten und stattdessen im jeweiligen Einzelfall unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen über solche Anträge zu entscheiden. Insofern wäre ein Grundsatzbeschluss ausreichend, dass örtliche Vereine bei konkret anstehenden Investitionsmaßnahmen einen Antrag auf Bezuschussung stellen können. Hierbei ist deutlich zu machen, dass die Vereine keinen Anspruch auf Bezuschussung haben. Bezüglich der laufenden Vereinsförderung, die seit gut 15 Jahren unverändert bei 100,00 € je Verein liegt, wurde vorgeschlagen, diese unter Berücksichtigung des Verbraucherpreisindex Baden-Württemberg anzupassen. Nach den Angaben des Statistischen Landesamts ist dieser von 2005 bis 2020 (jeweils Jahresbeginn) von 85,3 Punkten auf 105,6 Punkte gestiegen (Basisjahr 2015). Dies entspricht einem Anstieg von 23,8%. Insofern wäre es auf jeden Fall vertretbar, diese Pauschale ab dem Jahr 2020 auf 125,00 € anzuheben.
Ohne größere Diskussion wurde der Vorschlag der Gemeindeverwaltung angenommen. Lediglich bei der laufenden Vereinsförderung zeigte sich der Gemeinderat etwas großzügiger: Nachdem der Betrag seit Jahrzehnten nicht mehr angepasst wurde, beschloss der Gemeinderat eine Erhöhung auf 150,00 €.
Weitere Wanderwege sollen ausgewiesen werden
Im Frühjahr 2008 hatte ein „Arbeitskreis Tourismus“ auf Wunsch des Gemeinderats Vorschläge für Wanderwege eingereicht. Im Wesentlichen wurden diese Vorschläge vom Schwäbischen Albverein (Josef Dorfner, Bodo Klingbeil und Ulrich Klöpfer) erarbeitet.
Die Umsetzung scheiterte daran, dass der Unterhaltungsaufwand für alle elf vorgeschlagenen Wege für die Gemeinde zu groß gewesen wäre. Eine von der Gemeindeverwaltung vorgeschlagene Reduzierung auf zwei bis drei Wege wurde vom Albverein seinerzeit abgelehnt.
Der Landesverband Schwäbische Albverein plant nun eine Optimierung seines Grundwanderwegenetzes im Biosphärengebiet und den angrenzenden Kommunen. Neben den seit 2016 umgesetzten 21 Prädikatswegen (hochGEHberge), darunter auch der Weg „hochGEHackert“ in der Gemeinde Pfronstetten, sollen in einem zweiten Schritt nun pro Kommune weitere zwei Wege erfasst und kartographiert werden. Wichtigstes Gesamtziel ist es, die einzelnen Aktivitäten in den Kommunen rund um das Wandern qualitativ zu überarbeiten und zu bündeln und alle überarbeiteten Wege am Ende mit einer einheitlichen Beschilderung auszuweisen. Das Wegenetz soll dann vom Umfang und Pflegeaufwand her zukünftig gut handhabbar sein. Seitens der Ortsgruppe Pfronstetten des Schwäbischen Albvereins werden folgende weitere Wege vorgeschlagen:
Kapellenweg in Aichelau
HuGeis-Weg in Geisingen / Huldstetten
Sofern die Gemeinde auch einen dritten weiteren Wanderweg in die Unterhaltung nehmen würde, hätte der Albverein folgenden Vorschlag:
Sattlerkapellenweg in Tigerfeld
Aus Sicht der Gemeindeverwaltung ist darauf zu achten, dass der Bauhof bei den für jeden Wanderweg anfallenden Unterhaltungsaufwand nicht überlastet wird. Aus diesem Grund wurde vorgeschlagen, dass nur zwei weitere Wanderwege ausgewiesen werden, in diesem Fall der Kapellenweg und der HuGeis-Weg. Voraussetzung hierfür sollte sein, dass die regelmäßige Kontrolle dieser Wege durch den Albverein erfolgt. Unterhaltungsmaßnahmen, die nicht vom Albverein erledigt werden können, würde dann der Bauhof übernehmen. Dies würde dann der Aufgabenteilung entsprechen, die mit den Wegepaten für den Premiumwanderweg „hochGEHackert“ vereinbart wurde. Der Gemeinderat hat dem zugestimmt, jedoch soll die Gemeindeverwaltung ergänzend auch noch den Sattlerkapellenweg vorschlagen, auch wenn dessen Berücksichtigung eher unwahrscheinlich ist.
Reinertrags aus der Jagdverpachtung festgestellt
Die Verwaltung der Jagdgenossenschaft Pfronstetten wurde von der Jagdgenossenschaftsversammlung durch Beschluss vom 09.03.2016 auf den Gemeinderat übertragen. Zur den damit übertragenen Aufgaben gehört auch die Führung des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens und damit verbunden die Feststellung des Reinertrags aus der Verpachtung jeweils zum Ende des Wirtschaftsjahrs. Im Wirtschaftsjahr 2019/2020 wurden aus der Jagdverpachtung Einnahmen in Höhe von 26.442,92 € erzielt, diesen standen Ausgaben in Höhe von 1.659,67 € entgegen, was einen Rohertrag von 24.783,25 € ergibt. Die Gemeindeverwaltung erhält für die Verwaltung der Jagdgenossenschaft einen Anteil von 10% der Erträge, also 2.644,29 €. Somit verbleibt ein Reinertrag aus der Jagdverpachtung von 22.138,96 €, dieser wurde vom Gemeinderat festgestellt. Dieser Betrag ist maßgeblich für die Berechnung der Auszahlungsansprüche der Eigentümer von bejagbaren Flächen (Auskehransprüche). Der Auskehrsatz errechnet sich durch die Verteilung des Reinertrags durch die bejagbare Fläche. Bei einer bejagbaren Fläche von insgesamt 4.609 ha liegt der Auskehrsatz im Jagdjahr 2019/2020 somit bei 4,80 € pro Hektar. Die Jagdgenossenschaft hat beschlossen, dass der Reinertrag aus der Jagdverpachtung – soweit er nicht im Wege der Auskehrung an die Grundstückseigentümer ausbezahlt wird – der Gemeinde zweckgebunden zur Unterhaltung der Wald- und Feldwege übertragen werden soll. Aus diesen Mitteln werden auch die Zuweisungen an die örtlichen Holzkassen für deren Wegebaumaßnahmen finanziert.
Fördermittel für die Feldwegeunterhaltung in Aichelau werden beantragt
Das Feldwegenetz im Ortsteil Aichelau wurde in weiten Teilen im Rahmen des in den 1990er Jahren durchgeführten Flurneuordnungsverfahren angelegt. Somit sind die meisten Wege nunmehr auch gut 25 Jahre alt und weisen auch aufgrund der starken Beanspruchung durch immer größer werdende landwirtschaftliche Maschinen einen entsprechend wachsenden Sanierungsbedarf auf. Herr Gerhard Bayer, die die Gemeinde bei der Straßen- und Wegeunterhaltung berät, hat den Gesamtbedarf für Sanierungsmaßnahmen am Aichelauer Schotter-Wegenetz zusammengestellt. Demnach wäre auf Wegstrecken mit einer Gesamtlänge von 18,3 km Sanierungsmaßnahmen notwendig. Vielerorts sind diese Wege mittlerweile so abgefahren, dass teilweise auf dem Unterbau gefahren wird. In vielen Fällen liegt dies daran, dass die Wege so tief liegen, dass die Entwässerung nicht (mehr) funktioniert. Dem wurde in der Vergangenheit dadurch entgegengewirkt, dass die Bankette abgeschoben wurden – eine Vorgehensweise, der naturgemäß auch gewisse Grenzen gesetzt sind. Hier wäre es nun tatsächlich notwendig, dass die Tragschichten wo notwendig verstärkt und die Deckschichten erneuert werden. Die Kosten hierfür hängen ganz wesentlich auch davon ab, auf welcher Breite die Sanierung durchgeführt wird. Bei einer Breite von 3,0 m wird der Aufwand auf rund 112.000 € geschätzt, bei einer Breite von 3,5 m auf rund 131.000 €.
Das Land Baden-Württemberg fördert seit 2018 auf der Basis der „Verwaltungsvorschrift über die nachhaltige Modernisierung von ländlichen Wegen“ (VwV MoLWe) die Modernisierung des landwirtschaftlichen Wegenetzes. Damit sollen die Städte und Gemeinden dabei unterstützt werden, die „Wirtschaftswege“ an die heute geforderte multifunktionale Nutzung anzupassen und für moderne landwirtschaftliche Maschinen tauglich zu machen. Eine erfreulich unbürokratische Antragsabwicklung macht dieses Förderprogramm für Kommunen attraktiv. Wermutstropfen war bisher der relativ niedrige Fördersatz von 20 %. Der Gemeindetag Baden-Württemberg hat die Problematik aufgegriffen. Die Rückmeldungen aus der Praxis wurden in einem Schreiben zusammengefasst und gegenüber dem zuständigen Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz eine Erhöhung des Fördersatzes angeregt. Erfreulicherweise hat Minister Peter Hauk MdL den Vorschlag des Gemeindetags positiv aufgenommen und eine Erhöhung des Fördersatzes von 20 % auf 40 % in die Wege geleitet. Somit wäre es denkbar, für eine solche umfassende Sanierung der Schotterwege in Aichelau auch Fördermittel im nennenswerten Umfang zu beantragen. Auf Vorschlag der Gemeindeverwaltung hat der Gemeinderat beschlossen, dass auch unter Berücksichtigung des verbleibenden kommunalen Eigenanteils von 60% für das Haushaltsjahr 2021 ein entsprechender Antrag gestellt werden soll.
Für die Instandsetzung bzw. grundlegende Erneuerung des Wirtschaftswegenetzes in den übrigen Ortsteilen sind aus der Sicht der Gemeindeverwaltung Flurneuordnungsverfahren besser geeignet. Zum einen wird in solchen Verfahren – wie in Aichelau bereits erfolgt – die grundlegende Struktur des Wegenetzes den aktuellen Anforderungen angepasst, zum anderen sind hier mit Fördersätzen von über 70% auch deutlich höhere Zuschüsse möglich. Auch aus diesem Grund laufen in den Ortsteilen Aichstetten/Tigerfeld und Geisingen/Huldstetten aktuell solche Verfahren. Im Ortsteil Pfronstetten hatten die örtlichen Landwirte im Jahr 2011 ein Flurneuordnungsverfahren abgelehnt. Nachdem sich seither immer wieder Grundstückseigentümer für die Durchführung eines solchen Verfahrens auch in Pfronstetten ausgesprochen haben, hat die Gemeindeverwaltung entsprechend einer Festlegung im Gemeinderats hat im Jahr 2018 einen neuerlichen Anlauf unternommen, um ein solches Verfahren mit einer Aufklärungsversammlung einzuleiten. Aufgrund personeller Engpässe beim Landratsamt hat sich dies verzögert. Aktuell ist der Stand so, dass voraussichtlich im ersten Halbjahr 2021 eine Informationsveranstaltung in dieser Sache möglich ist, wenn die Einleitung eines Verfahrens auf der Grundlage eines Gemeinderatsbeschlusses förmlich beantragt wird. Eine entsprechende Beschlussfassung ist deshalb in der Sitzung am 29.07.2020 vorgesehen.
Grünes Licht für gemeinsamen Gutachterausschuss
Der Gemeinderat hat am 18.12.2019 der Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses der Albgemeinden und der Stadt Münsingen bei der Stadt Münsingen grundsätzlich zugestimmt. Die Gemeindeverwaltung wurde beauftragt, zum gegebenen Zeitpunkt eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Beschlussfassung vorzulegen. Seit kurzem liegt nun der Entwurf dieser Vereinbarung vor. In Absprache mit den übrigen Albgemeinden hat der Gemeinderat dem Abschluss dieser Vereinbarung zugestimmt. Zur Umsetzung ist es notwendig, zwei Gutachter aus der Gemeinde zu benennen. Diese Gutachter werden nach Möglichkeit bei Schätzungen in der Gemeinde eingesetzt. Grundsätzlich ist es aber auch möglich, dass sie in anderen Gemeinden zum Einsatz oder bei Schätzungen in der eigenen Gemeinde nicht zum Einsatz kommen. Die Entscheidung hierüber obliegt der Geschäftsstelle bzw. dem Vorsitzenden des Ausschusses. Hier werden dann Termingründe, aber auch die Qualifikationen der einzelnen Gutachter mitberücksichtigt. Die beiden „verbliebenen“ Gutachter des aktuellen, bis 31.03.2020 bestellten Gutachterausschusses der Gemeinde Pfronstetten, die Herren Gerd Müller aus Pfronstetten und Stefan Renner aus Huldstetten haben auf Anfrage mitgeteilt, dass sie bereit wären, auch im künftigen Interkommunalen Gutachterausschuss mitzuarbeiten, sie wurden daraufhin vom Gemeinderat auch nominiert.
Der aktuelle Zeitplan sieht vor, dass am 10.07.2020 die Vereinbarung unterschrieben wird und der neue, gemeinsame Gutachterausschuss dann zum 01.08.2020 seine Arbeit aufnimmt.
Umbau Rosen-Saal: Örtlicher Bauausschuss wird gebildet
Die Gemeindeverwaltung strebt an, den Saal des ehemaligen Gasthauses Rose in Pfronstetten zeitnah so herzurichten bzw. umzugestalten, dass er anstelle des Vereinsraums in der Albhalle für Familienfeiern und Vereinsveranstaltungen genutzt werden kann. Eine abschließende Entscheidung hierüber soll in der September-Sitzung fallen, gegebenenfalls würde die Gemeindeverwaltung dann einen Zuschussantrag für das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) stellen. Nachdem hierfür eine Vorplanung mit Kostenschätzung notwendig ist, findet noch vor der Sommerpause ein Vor-Ort Termin statt, bei dem die planerischen Vorgaben besprochen werden sollen.
Bei vergleichbaren Bauprojekten (z.B. DGH Huldstetten/Geisingen, DGH Aichelau) wurde jeweils ein örtlicher Bauausschuss gegründet, der zum einen die Einbindung der örtlichen Bevölkerung ermöglichen und zum anderen auch die Koordination von Eigenleistungen erleichtern soll. Die Gemeindeverwaltung hatte deshalb vorgeschlagen, öffentlich zur Mitwirkung in diesem Bauausschuss aufzurufen und den Interessenten die Möglichkeit zu geben, ebenfalls an diesem Vor-Ort Termin teilzunehmen. Damit wäre eine Einbindung von Anfang an gegeben. Dem stimmte der Gemeinderat zu.