Beschlüsse des Gemeinderats

In der Sitzung des Gemeinderats am 27.05.2020 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Denis Arnold rückt in den Gemeinderat nach

Auch wenn die Lücke, die der verstorbene Aichelauer Gemeinderat Martin Bodenmiller hinterlässt, sehr groß ist – die Gemeindeordnung schreibt vor, dass der Sitz im Gemeinderat entsprechend dem Wahlergebnis der letzten Gemeinderatswahl nachzubesetzen ist. Nachrücker für den Wohnbezirk Aichelau ist Denis Arnold, der bei der Wahl am 26.05.2019 – ohne Kandidat zu sein – immerhin 17 Stimmen und damit das beste Ergebnis der “Nicht-Kandidaten” erzielte. Nachdem der Gemeinderat festgestellt hatte, das keine Hinderungsgründe bestehen, wurde Denis Arnold von Bürgermeister Reinhold Teufel förmlich verpflichtet.

Planung für Bauhofneubau vorgestellt

Der Bauhof der Gemeinde Pfronstetten ist bisher mehr als unzureichend und über mehrere Standorte im Gemeindegebiet verteilt untergebracht. Weder gibt es Sozialräume noch beheizte Werkstatträume, um im Winter Reparaturarbeiten durchzuführen. Nachdem der Bauhof sowohl personell wie auch maschinell auf neue Beine gestellt wurde und sich zu einem schlagkräftigen Betrieb der Gemeinde entwickelt hat, ist die Schaffung eines zentralen und ordentlich ausgestatteten Betriebsgebäudes nächster logischer Schritt.

Ein Umbau oder auch eine Erweiterung des bisherigen „Hauptgebäudes“ erscheint hierbei wenig sinnvoll. Es handelt sich hierbei um einen ehemaligen Schuppen („Lagerhaus“), an den später das Feuerwehrgerätehaus angebaut wurde. Dieser Schuppen bietet lediglich eine Grundfläche von ca. 90 m², im Rahmen eines Umbaus vor einigen Jahren wurde eine zweite Ebene erschlossen, um Lagerfläche für Kleinteile zu schaffen.

Aktuell ist es nicht möglich, die vorhandenen Fahrzeuge und Gerätschaften des Bauhofs in diesem Gebäude unterzustellen, diese befinden sich auf die Satellitenstandorte des Bauhofs verteilt, was einen vermeidbaren logistischen Aufwand mit sich bringt. Auch die Parkmöglichkeiten für die Mitarbeiter sind begrenzt und stehen zudem in Konkurrenz mit der Parknutzung durch die Feuerwehr im Einsatzfall. Und schließlich ist es nicht möglich, wiederkehrend benötigte Schüttgüter (Schotter, Splitt etc.) oder auch Baumaterialien sicher und sauber zu lagern. Aus diesem Grund besteht im Gemeinderat schon seit längerer Zeit Konsens darüber, an anderer Stelle einen Neubau zu errichten. Vorgesehen hierfür ist ein noch freies Gewerbegrundstück im „Gewerbegebiet an der B 312“ in Pfronstetten.

Diese neben dem Stützpunkt der Straßenmeisterei des Landkreises liegende Fläche ist mit 4.039 m und einer weitgehend quadratischen Grundstücksform gut geeignet für eine solche Nutzung. Lediglich die Topografie – das Gelände fällt von Südwesten nach Nordosten um über drei Meter – stellt gewisse planerische und bauliche Herausforderungen, bietet aber auch gewisse Möglichkeiten. In Zusammenarbeit mit Mitgliedern des Gemeinderats haben Bauhof und Gemeindeverwaltung auf der Grundlage eines Raumprogramms und einer Grobplanung auch erste Plankonzepte erstellt. Vorgesehen war, auf dieser Grundlage dann die Erstellung der Halle als Gesamtpaket – also mit den notwendigen eigentlichen Planungsleistungen – zu vergeben. Hier hat sich hier gezeigt, dass ein solches Vorhaben ohne vorhandene Gebäudeplanung nicht in dem Maß in ein Leistungsverzeichnis gepackt werden kann, als dass hiermit auch eine entsprechende Ausschreibung durchgeführt werden kann. Allein schon das Thema Brandschutz erfordert weitgehende Entscheidungen, die ohne Planung nicht möglich sind. Aus diesem Grund wurde im Gemeinderat besprochen, entgegen der ursprünglichen Absicht doch selbst einen Architekten zu beauftragen. Hierfür wurde das Architekturbüro Hartmaier + Partner aus Münsingen ausgewählt. Architekt Ralf Straub hat nach Gesprächen mit dem Bauhof und der Gemeindeverwaltung die vorhandenen Konzepte aufgegriffen und entsprechend weiterentwickelt, nunmehr liegt ein erster Planentwurf vor.

Unter Ausnutzung des gesamten Grundstücks soll in Ost-West-Ausrichtung ein Hallenbau mit den Maßen 36,83 m x 16,09 m realisiert werden. Der Eingang soll dabei von der Südseite her erfolgen. Nach den Umkleide- und Duschbereichen werden über einen Flur ein Büroraum und ein Sozialraum erschlossen.

Über diesem Bereich werden Lagerflächen für Kleinteile vorgesehen, die von der Halle aus auch mit einem Hubförderfahrzeug (Radlader) erreicht werden können. Hierdurch ergibt sich eine optimale Raumausnutzung.

Die Halle selbst ist (einschließlich dieser Funktionsräume) auf sechs Achsen mit jeweils 6,00 m ausgelegt. Davon sollen vier Achsen beheizt werden, zwei Achsen sollen als Kaltlager genutzt werden. Allerdings sollen die Außenwände insgesamt gleich isoliert werden. In der Achse neben den Funktionsräumen sind Werkstattbereiche vorgesehen. Dort sollen entsprechende Maschinen und Werkbänke dauerhaft ihren Standort haben. Die mittlere Achse des „Warmbereichs“ ist mit entsprechenden Toren an Nord- und Südwand als Fahrbereich vorgesehen. In der östlich anschließenden Achse könnte nachfolgend eine Hebebühne installiert werden, um die Unterhaltung der Bauhof-, aber auch der Feuerwehrfahrzeuge zu erleichtern. Die beiden verbleibenden Achsen an der Ostseite des Gebäudes erhalten ebenfalls eine Durchfahrtmöglichkeit. An das Gebäude östlich angrenzend wäre noch die Möglichkeit zur Anlegung einer Waschplatte gegeben. Wie aus der Gesamtansicht ersichtlich, sind entlang der südlichen und östlichen Grundstücksgrenze Lagermöglichkeiten für Schüttgüter bzw. Aufstellflächen für Container vorgesehen. Parkplätze für Mitarbeiter und Besucher runden das Flächenkonzept ab. Das Gebäude ist insgesamt auch für längere Fahrzeuge umfahrbar, was angesichts der Lage am Ende einer Sackgasse bedeutsam ist. Aufgrund der genannten topografischen Gegebenheiten muss die Südwestecke des Gebäudes „eingegraben“ werden, während im nordöstlichen Teil eine Auffüllung notwendig wäre. Die Planung sieht vor, diesen Umstand dafür zu nutzen, anstelle der Auffüllung eine Unterkellerung vorzunehmen. In diesem Bereich kann dann ein ohnehin dringend benötigter Löschwasservorratsbehälter vorgesehen werden. Die Kostenplanung der Gemeindeverwaltung hat bisher vorgesehen, in einem ersten Bauabschnitt lediglich den Hallenbau und wassergebundene Zufahrten im notwendigen Rahmen vorzusehen. Im Haushaltsplan für das laufende Haushaltsjahr ist eine erste Finanzierungsrate in Höhe von 200.000 € eingeplant.

Architekt Ralf Straub stellte die Planung dem Gemeinderat persönlich vor. Er ging dabei auch auf die Zwangspunkte ein, die bei der Planung zu berücksichtigen sind. Nachdem sich abzeichnet, dass der Neubau doch teurer wird, als dies die Gemeindeverwaltung in ihren zugegebenermaßen sehr optimistischen Annahmen vorsah, wurden Möglichkeiten der Kostenreduzierung diskutiert. Nachdem der Bauhof seit Jahrzehnten mehr schlecht als recht untergebracht ist, bestand im Gremium große Einigkeit, dass bei diesem Jahrhundertprojekt nicht von Beginn an der Rotstift regieren soll. So wurden die Abmessungen des Gebäudes vorläufig ebenso gebilligt wie die Aufteilung in vier beheizte und zwei unbeheizte Felder. Insgesamt gab es viel Lob für den gut durchdachten Planentwurf. Architekt Straub wird nun die Planung weiterführen, dann soll geprüft werden, wie die bauliche Umsetzung erfolgt. Außer dem konventionellen Weg – Ausschreibung aller Einzelgewerke – bleibt auch die ursprüngliche Absicht, Hersteller von Standardhallen miteinzubeziehen, weiter eine Option.

Bericht des Bauhofleiters

Bauhofchef Roland Kurz informierte den Gemeinderat über die aktuelle Lage beim Bauhof und über einen Teil der Arbeiten, die vom Bauhofteam in den vergangenen Monaten geleistet wurde. In vielen Bildern wurde deutlich, wie vielfältig diese Aufgaben sein können. Kurz zeigte sich auch erfreut darüber, dass die Planung für den Bauhofneubau gut aufgenommen wurde, schließlich sorgten die langen Wege zwischen den einzelnen Lagerplätzen des Bauhofs und auch der fehlende Werkstattbereich nicht nur für Ineffizienz, sondern auch für etwas Verdruss. Deshalb sei diese Entscheidung des Gemeinderats auch für seine Mitarbeiter und ihn Motivation für die Zukunft. Mitgebracht hatte der Bauhofchef auch seinen neuen Kollegen Thomas Hanner, der seit kurzem beim Bauhof tätig ist. Herr Hanner stellte sich kurz persönlich vor.

Sitzbänke für den Außenbereich

Die Gemeindeverwaltung hat dem Gemeinderat in der April-Sitzung vorgeschlagen, für alle sechs Ortsteile Sitzbänke zu beschaffen, die im Außenbereich aufgestellt werden sollen. Im Haushaltsplan 2020 sind hierfür 10.500 Euro eingeplant. Die Gemeindeverwaltung hatte bei der Firma Nusser Stadtmöbel aus Winnenden bereits die Sitzbänke und Sitzgruppen für die Hüle in Pfronstetten beschafft und daher dort ein Angebot angefordert. Das angebotene Modell „Bad Wildbad I“ in Douglasie , welches in vielen öffentlichen Parks, unter anderem in ganz Stuttgart, eingesetzt wird, hatte im Gemeinderat aber keinen Gefallen gefunden. Deshalb wurden weitere Alternativen geprüft. Nach längerer Diskussion hat sich der Gemeinderat schließlich darauf verständigt, dass möglichst aus Eichenholz rustikale Bänke gefertigt werden sollen, wie sie bereits in Aichelau vorhanden sind.

Diese Bänke sollen dann auch über den Winter nicht abgebaut werden, da auch in dieser Jahreszeit das Wetter durchaus für Spaziergänge geeignet ist. Die Gemeinderäte wurden gebeten, Standortvorschläge zu machen. Aus der Mitte des Gemeinderats wurde angeregt, dass für die Bänke gewerbliche oder auch private Sponsoren gesucht werden, so dass letztendlich mehr Bänke aufgestellt werden können, als dies mit den Haushaltsmitteln alleine möglich wäre. Diese Sponsoren könnten dann mit einem entsprechenden Schild auch erwähnt werden. Die Gemeindeverwaltung wird diesen Vorschlag aufgreifen.

Türelement in der Albhalle muss ausgetauscht werden

Bei einer Brandverhütungsschau in der Albhalle durch das Landratsamt Reutlingen wurde die zum Rettungsweg gehörende Tür zwischen Halle und Foyer beanstandet. Diese sei nicht leicht zu öffnen, der Griff sei zu klein und scharfkantig. Bei mehreren Anbietern wurde angefragt, ob die Griffe an diesem Türelement getauscht werden können. Alle Firmen haben rückgemeldet, dass der Austausch des Verschlusses nicht möglich ist und nur ein Tausch des kompletten Türelements möglich sei. Bei mehreren Anbietern wurde angefragt, ob die Griffe an diesem Türelement getauscht werden können. Alle Firmen haben rückgemeldet, dass der Austausch des Verschlusses nicht möglich ist und nur ein Tausch des kompletten Türelements möglich sei. Nach mehrmaliger Nachfrage des Landratsamtes, wann die Mängel beseitigt werden, wurden im Haushalt 2020 Mittel für den Austausch des Türelements vorgesehen. Beschlossen wurde nun, dass die Schreinerei Schmid aus Pfronstetten für 6.761,58 Euro ein neues Türelement aus Holz mit vier Glasfeldern einbauen soll. Das Türelement wird mit einem Panikschloss ausgestattet und mit der neuen Schließanlage kombinierbar sein.

Jeder Ortsteil erhält einen Defibrillator

Ein Defibrillator kann Leben retten – wenn man ihn einsetzt! Ein Defibrillator kommt bei bewusstlosen Patienten ohne ausreichende Lebenszeichen wie Puls oder Atmung zum Einsatz. Bei lebensgefährlichen Herzrhythmusstörungen wie Kammerflimmern besteht die Möglichkeit, mit einem gezielten Stromstoß die Störungen aufzuheben. Danach kann das Herz wieder in einen geordneten Rhythmus einsteigen. Pro Minute sinkt allerdings die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Defibrillation um etwa zehn Prozent. Daher ist in der Regel nur eine sehr frühe Defibrillation lebensrettend. Die Überlebenswahrscheinlichkeit eines Patienten mit einem Herzstillstand steigt dagegen bei der Anwendung des Defibrillators innerhalb von 3 Minuten auf bis zu 80 %. An immer mehr öffentlichen Orten sind zwischenzeitlich solche Automatischen Externen Defibrillatoren (AED) zu finden. Der Gemeinderat hat sich in der Klausurtagung für den Haushalt 2020 mit diesem Thema auseinandergesetzt und im Haushalt 2020 insgesamt 30.000 Euro für die Beschaffung von sechs AED (einer pro Ortsteil) zur Verfügung gestellt.
Mit Kämmerer Tim Scheible, der neben der Tätigkeit im Rathaus auch noch im Rettungsdienst tätig ist, hat die Gemeindeverwaltung einen Fachmann der weiß, worauf es bei der Beschaffung von Defibrillatoren ankommt. Einen AED erhält man heutzutage bereits schon ab rund 1.000 Euro. Diese Modelle verursachen dann meistens einen hohen Wartungsaufwand (tägliche Funktionskontrolle) oder hohe laufende Kosten (z.B. Austausch der Batterie nach einmaliger Nutzung). Zudem erfüllen billige Geräte oftmals auchnicht die Voraussetzungen für einen störungsfreien Einsatz bei allen Witterungsverhältnissen. Nach Prüfung der von der Gemeindeverwaltung gesteckten Voraussetzungen und nach Rücksprache mit den Rettungsdiensten (Rettungsdienst Reutlingen, Biberach und Rettungshubschrauber), hat die Gemeindeverwaltung das Modell „corpuls AED“ vorgeschlagen.

„corpuls“ ist weltweit einer der führenden Herstelle von Defibrillatoren und weiteren Medizingeräten und hat seinen Sitz und die Produktion im bayerischen Kaufering bei Landsberg am Lech. Die großen Profigeräte von corpuls werden mittlerweile in fast allen Rettungsfahrzeugen eingesetzt und auch die kleineren, mit den großen Geräten kompatiblen, corpuls AED sind in immer mehr öffentlichen Bereichen zu finden. Der DRK Kreisverband Reutlingen hat der Verwaltung auf Anfrage mitgeteilt, dass die Geräte von corpuls sehr robust sind und seitens des DRK Kreisverbands beabsichtigt ist, bei Ersatzbeschaffungen von Erste-Hilfe-Ausbildungsgeräten auf die corpuls AED umzustellen. Einziger Vertriebspartner für die Region ist die Firma Meßmer Medizintechnik aus Landau. Insgesamt drei verschiedene Angebotsausführungen mit Kosten zwischen 23.297,76 € und 39.801.22 € lagen dem Gemeinderat zur Auswahl vor, Schulungen für 20 Personen pro Gerät waren darin jeweils enthalten. Der Gemeinderat entschied sich letztendlich für das teuerste Angebot, das gleichzeitig mit einem kostenfreier Austausch der Batterie nach fünf Jahren, regelmäßigen Prüfung und einer umfassenden Garantie inklusive kostenfreiem Austausch von Ersatz- und Verschleißteilen auch die größte Betriebssicherheit beinhaltet. Maßgeblich für die Entscheidung war, dass bei dieser Variante zum Preis von 0,44 Euro je Einwohner und Jahr eine wesentliche Verbesserung der Ersthelfersituation ermöglicht werden kann.

Rathaus erhält Fassadenbeschriftung

In der Sitzung am 23.10.2019 wurde der Entwurf des Büro Schick-Design aus Geisingen für eine Stele als Außenbeschriftung für das Rathaus Pfronstetten vorgestellt.

Dieser Entwurf sah eine hinterleuchtete Tafel mit entsprechender Beschriftung vor. Auf Anregung der Standesamtsaufsicht beim Landratsamt soll auch die Bezeichnung „Standesamt“ mit auf die Tafel genommen werden, so dass auf die Gemeindeverwaltung, das Standesamt und auf das Bürgerbüro hingewiesen wird. Außerdem sind die Namen der sechs Ortsteile abgedruckt, um ortsunkundigen Besuchern – vor allem Wanderer und Radfahrer – zu informieren. Die Befestigung der Tafel wäre im Bereich des Spritzschutzstreifens der Fassade möglich. Für die vorgesehene Hinterleuchtung wäre an der Nordfassade ein entsprechender Stromanschluss vorhanden.

Aus der Mitte des Gemeinderats gab es Stimmen, die diese Lösung insgesamt nicht für wünschenswert halten und stattdessen eine Fassadenbeschriftung favorisieren.
Die “Tafel-Lösung” wäre zugegebenermaßen weniger auffällig als die Fassadenbeschriftung. Die Gemeindeverwaltung ging aber davon aus, dass das Rathausgebäude aufgrund der zentralen Lage, der (auf dem Foto fehlenden) Fahnen an der Westseite und der markanten Sirene auf dem Dach an sich schon funktionell erkennbar ist. Insofern wäre davon auszugehen, dass alle, die bewusst das Rathaus suchen, dieses auch finden. Für eine auffällige Außenwerbung mit dem Ziel, Ortsfremde, die nichts auf dem Rathaus erledigen wollen/müssen, auf den Standort hinzuweisen, sah die Gemeindeverwaltung keine Notwendigkeit. Die weniger auffällige und optisch auch weniger aufdringliche Lösung „Tafel“ würde nach deren Ansicht die nach der Sanierung strukturierter in Erscheinung tretende Architektur des Gebäudes auch mehr zur Geltung kommen lassen. Dieser Meinung schloss sich der Gemeinderat aber nicht an, beschlossen wurde, dass an der Fassade ein entsprechender Hinweis anzubringen ist. Ob – wie aus der Mitte des Gemeinderats angeregt – die von der Gemeindeverwaltung vorgeschlagene Tafel zusätzlich im rückwärtigen Eingangsbereich angebracht wird, bleibt offen.

Erste Vergaben für den Kindergartenanbau

Um im Kindergarten Maria Königin auch ein Betreuungsangebot für Kinder unter zwei Jahren zu schaffen, ist ein Anbau in Form einer sogenannten Krippengruppe notwendig. Der Gemeinderat hat die vom Büro Künster Architektur und Stadtplanung gefertigte Planung hierfür am 19.06.2019 gebilligt, am 23.10.2019 wurde schließlich der Baubeschluss gefasst. Entsprechen des Bauzeitenplans stehen nunmehr die Vergaben im Rahmen des 1. Vergabepakets an. Die notwendige Umlegung und weitergehende Erneuerung des Abwasserkanals zwischen Kindergarten, Schule und Albhalle wurde vom Ingenieurbüros Langenbach öffentlich ausgeschrieben. Die Vergabe erfolgte zum Angebotspreis von 166.721.84 € an die Firma Schrode aus Hayingen. In den Arbeiten Entahlten ist der Tiefbau für die ebenfalls zu verlegende Nahwärmeleitung zwischen Kindergarten und Schule, diese wird Nahwärmeleitung zum Angebotspreis von 19.018, 82 € von der Firma Dorfner aus Pfronstetten verlegt. Die Rohbauarbeiten für den Anbau wurden zum Angebotspreis von 216.911,20 € an die Firma ROLO Bau GmbH aus Zwiefalten vergeben, die Gerüstbauarbeiten erledigt zum Angebotspreis von 7.350,03 € die Firma Frank Sommer aus Hohenstein und die Dachabdichtung zum Angebotspreis von 54.830,88 € die Firma Sven Vennemann aus Sonnenbühl. Aufgehoben wurden die Vergabeverfahren für die Dachbegrünung und den Fensterbau. Bei der Dachbegrünung lag nur ein Angebot vor, das mit 21.546,62 € über 77% über dem Kostenanschlag lag. Hier soll nun noch einmal ausgeschrieben werden, wobei auf Anregung des Gemeinderats alternativ auch ein konventionelles Kiesdach geprüft werden soll. Ebenfalls aufgehoben wurde das Vergabeverfahren für den Fensterbau, hier lag trotz öffentlicher Ausschreibung nur ein Angebot vor, das mehr als 33% über dem Kostenanschlag lag. Auch hier soll über eine neuerliche Ausschreibung versucht werden, ein günstigeres Angebot zu bekommen. Die Möglichkeit, auf kostengünstigere Kunststofffenster umzuschwenken, wurde nicht weiter verfolgt, nachdem im restlichen Gebäude bereits Holz-/Alu-Fenster verbaut sind.

Langenbach plant Kanalsanierung

In der Sitzung am 26.02.2020 wurden die Ergebnisse der Untersuchungen im Rahmen der Eigenkontrollverordnung vorgestellt. Neben der bereits vergebenen Erneuerung des Kanals im Bereich Kindergarten / Schule / Albhalle Pfronstetten wurden auch mehrere Schäden festgestellt, die in sogenannter geschlossener Bauweise behoben werden können. Bei dieser Art der Sanierung werden punktuelle Schäden im Rohrnetz durch „Flicken“ repariert, eine Aufgrabung ist hierfür nicht notwendig. Vorgesehen ist, in den kommenden Jahren ein festes Budget für solche Sanierungsmaßnahmen einzuplanen. Vorranggig sollen die Schäden der Schadensklassen 0 und 1 behoben werden, nachrangig dann auch die weiteren Schäden. Um hier entsprechend planen zu können, sollte ein geeignetes Ingenieurbüro mit der Planung und Bauleitung beauftragt werden. Der Auftrag geht an das Ingenieurbüro Langenbach aus Sigmaringen , das auch schon die Untersuchungen des Kanalnetzes betreut hat. Die Abrechnung erfolgt jeweils auf der Grundlage der Honorarordnung für Ingenieurleistungen, HOAI.

Bebauungsplan geändert

Mit dem Bebauungsplan „Bühl – Erweiterung 93“, 3. Änderung (ausgefertigt am 23.10.2019, in Kraft getreten am 31.10.2019) wurden die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung einer Baulücke im Bereich Wendelinusweg, Huldstetten, geschaffen. Im Rahmen des nachfolgenden Baugenehmigungsverfahrens hat sich gezeigt, dass die Bauwünsche der Bauherren auch nach der 3. Änderung des Bebauungsplans nicht genehmigungsfähig sind. Konkret geht es um die maximale Gebäudehöhe und eine im Bebauungsplan enthaltene Regelung, wonach Garagen nur in massiver Bauweise erstellt werden dürfen. Die Festsetzungen des Flächennutzungsplans werden durch die geplante Änderung nicht berührt. Entsprechend der Handhabung in anderen Baugebieten in der Gemeinde soll die maximale Gebäudehöhe (Traufhöhe) auf 4,70 m (bisher 3,80 m) angehoben werden. Mit dem Verzicht auf die Festsetzung der massiven Bauweise für Garagen soll eine Verwendung von Holz als regional nachwachsendem Baustoff ermöglicht werden. Der Gemeinderat hat am 29.04.2020 beschlossen, den Bebauungsplan im im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu ändern, dies wurde auf der Internetseite der Gemeinde und im Mitteilungsblatt öffentlich bekanntgemacht. Außerdem wurde das Landratsamt Reutlingen als Träger öffentlicher Belange angehört. Nachdem von keiner Seite Bedenken gegen das Vorhaben vorgebracht wurden, erfolgte der abschließende Satzungsbeschluss.

Anregungen zum Radverkehrskonzept

Das Landratsamt hat das Radwegenetzkonzept 2015 überarbeitet. Mit dieser Fortschreibung soll der Handlungsbedarf im Radwegenetz aufgezeigt werden.  Radwege mit einer verkehrswichtigen Netzfunktion sollen die bestehenden und geplanten Radverkehrsnetze des Bundes, des Landes, der Landkreise und der Städte und Gemeinden mit dem Fokus auf Alltagstauglichkeit ergänzen. Der Entwurf des Radverkehrskonzeptes wurde nun allen kreisangehörigen Städten und Gemeinden, der Straßenbauverwaltung, den Touristikeinrichtungen, den Radfahrvereinigungen, dem Regionalverband und den benachbarten Landkreisen mit der Bitte um Prüfung und ggf.  Ergänzungen zur Verfügung gestellt. Gerade in der aktuellen Situation, die für die Menschen nicht unerhebliche Einschränkungen bei der Freizeitgestaltung mit sich bringt, tritt die Bedeutung eines gut funktionierenden Radwegenetzes in Erscheinung. Eine große Zahl von Familien hat das gute Wochenendwetter der vergangenen Monate für Radtouren genutzt. Gerade für Familien mit kleinen Kindern sind getrennt von den klassifizierten Straßen verlaufende Wege von großer Bedeutung.

Vor diesem Hintergrund begrüßt die Gemeinde, dass mit der Verbindung zwischen Geisingen und Huldstetten, der Anbindung der Ortslage Geisingen an die Gemeindeverbindungsstraße nach Upflamör / Ohnhülben und der Radwegeverbindung Pfronstetten / Aichelau / Hayingen hier richtige Impulse gesetzt werden. Hier wäre es nun wichtig, dass diese Maßnahmen auch zeitnah umgesetzt werden. Für die Verbindung zwischen Geisingen und Huldstetten liegt eine verbindliche Zusage des Landkreises für eine Umsetzung im Jahr 2021 vor. Aus den vorliegenden Plänen ist allerdings nicht ersichtlich, dass auch die Verbindung der Trasse Pfronstetten / Hayingen von der Ortslage her durch das Gewerbegebiet und vom Tiefental nach Aichelau gebaut wird (Bereich „Alte Steige“). Dies sollte noch klargestellt werden. Außerdem wurde angeregt, auch zwischen Aichelau und Aichstetten eine Radwegverbindung zu schaffen.

Gemeinde beteiligt sich indirekt an der Netze BW

In der Sitzung am 29.01.2020 wurde das Angebot „EnBW vernetzt“ vorgestellt. Kommunalberater Stefan Dangel von der EnBW war nun noch einmal in den Gemeinderat gekommen, um das Angebot zur abschließenden Entscheidung noch einmal vorzustellen. Es beinhaltet eine über die „Kommunale Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co. KG“ geführte (und damit indirekte) Beteiligung am Netzbetreiber Netze BW GmbH. Die Netze BW GmbH, ein Tochterunternehmen der EnBW, ist der größte Verteilnetzbetreiber im Konzern. Sie betreibt das Verteilnetz in weiten Teilen Baden-Württembergs für die Sparten Strom und Gas. In der Landeshauptstadt Stuttgart sowie in einigen anderen Gemeinden betreibt sie auch das Wassernetz. Die Konzernmutter EnBW gehört zu jeweils 46,75 dem Land Baden-Württemberg und dem Zweckverband OEW (Oberschwäbische Elektrizitätswerke), der Rest der Aktien ist in Streubesitz.
Mit dem Angebot „EnBW vernetzt“ möchte die EnBW als Energieversorger und – über das Tochterunternehmen Netze BW – als Netzbetreiber die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Kommunen in Baden-Württemberg stärken. Angebotsberechtigt sind alle Kommunen, in denen die Netze BW Konzessionsnehmer für die Strom- und/oder Gasverteilungsnetze ist. Diese können sich zum 01.06.2020 oder zum 01.06.2021 gesellschaftsrechtlich mittelbar über eine Beteiligungsgesellschaft mit insgesamt bis zu 24,9% an der Netze BW beteiligen. Der auf die einzelne Kommune potenziell entfallende Anteil errechnet sich auf der Grundlage der Einwohnerzahlen und der abgesetzten Energiemenge im örtlichen Netz.
Die Gemeinde Pfronstetten kann sich demnach mit einem Betrag in Höhe von 453.989,00 € beteiligen. Hierfür erhält die Gemeinde für die kommenden fünf Jahre garantierte Ausgleichszahlungen von über 3,0%. Ein Ausstieg aus der Beteiligung ist nach Ablauf dieser fünf Jahre möglich. Das vorliegende Angebot wurde in Absprache mit dem Gemeindetag Baden-Württemberg entwickelt, der es sowohl kartellrechtlich wie auch kommunalrechtlich für unbedenklich hält. Die kommunalrechtliche Seite wurde federführend vom Regierungspräsidium Freiburg geprüft, formal muss aber noch die eigene Rechtsaufsicht (Landratsamt Reutlingen) angehört werden. Das Landratsamt hat eine Genehmigung in Aussicht gestellt.
Aus Sicht der Gemeindeverwaltung stellt dieses Beteiligungsangebot in Zeiten zunehmender Negativzinsen für institutionelle Anleger grundsätzlich eine sinnvolle Möglichkeit dar, das Eigenkapital der Gemeinde relativ sicher und mit einer maßvollen Rendite zu investieren. Gleichzeitig würde dies die Verankerung der Netze BW als regionalem Netzbetreiber stärken. Seit der Vorstellung des Angebots im Januar hat sich durch Corona bzw. COVID-19 die Ausgangslage allerdings grundlegend geändert. Bereits heute zeichnet sich ab, dass die Wirtschaftsleistung in Deutschland, in Europa und auch weltweit erheblich einbrechen wird. Infolgedessen sind Steuerausfälle auf allen Ebenen zu erwarten. Dies kann und wird über die Gewerbesteuer und den Anteil der Gemeinde an der Einkommens- und Umsatzsteuer auf jeden Fall auch die Gemeinde Pfronstetten treffen. Vor diesem Hintergrund ist natürlich kritisch zu prüfen, ob es in dieser Situation sinnvoll ist, vorhandene Liquidität auf einen mit fünf Jahren zwar überschaubaren, aber eben doch fixen Zeitraum zu binden. Nach Abwägung aller Gesichtspunkte sprach sich die Gemeindeverwaltung dafür aus, dieses Angebot anzunehmen. Dabei spielen folgende Faktoren eine Rolle: Seit der Finanzkrise 2009/2010 ist ein stetig sinkendes Zinsniveau zu verzeichnen. Aktuell liegt der sogenannte Basiszinssatz in Deutschland bei -0,88%. Dies hat zur Folge, dass Gemeinden als institutionelle Kunden bei immer mehr Banken – unter anderem auch bei den regionalen Sparkassen und Genossenschaftsbanken – ab einem gewissen Einlagewert Negativzinsen („Verwahrgelder“) bezahlen müssen. Die Gemeinde hat im Oktober 2018 eine exorbitant hohe Gewerbesteuerzahlung erhalten und muss seither mit dem Problem der Negativverzinsung umgehen. Durch eine optimierte Anlagenstrategie ist es seither gelungen, solche Negativzinsen zu vermeiden. Ausweislich der Finanzplanung wird die Gemeinde aber auch mittelfristig (bis 2023) über liquide Mittel von deutlich mehr als einer Million Euro verfügen und diese bei einer Bank hinterlegen müssen. Der Einbruch der Wirtschaft durch die aktuelle Pandemie-Situation wird mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht dazu führen, dass sich das Zinsniveau erhöht. Es ist im Gegenteil eher damit zu rechnen, dass die Negativzins-Situation bleibt oder sich sogar noch verschärft. Somit ist es kein unwahrscheinliches Szenario, dass die Gemeinde, wenn sie das Angebot „EnBW vernetzt“ jetzt nicht annimmt, auf rund 3% Zinserträge verzichtet und im Gegenzug Negativzinsen in Höhe von 0,5 bis 1,0% zahlen muss. Beim in Rede stehenden Anlagebetrag von 453.989,00 € würden sich dies so auswirken, dass die Gemeinde bei einer Beteiligung über die fünfjährige Laufzeit gerechnet Einnahmen von rund 68.000 € hätte. Würde die Anlagesumme in dieser Zeit auf der Bank verwahrt bleiben, müsste die Gemeinde ein Verwahrentgelt zwischen 1.000 € (-0,5%) und 22.000 € (-1,0%) bezahlen.
Sollte die Gemeinde in den kommenden fünf Jahren tatsächlich in Liquiditätsengpässe kommen, wäre es nach Lage der Dinge problemlos möglich, diese durch eine Kreditaufnahme zu beheben. Nachdem die Gemeinde auf dem Kreditmarkt höchste Bonität genießt, dürfte der Zinssatz aus heutiger Sicht deutlich unter dem liegen, was die Gemeinde auf der anderen Seite an Ertrag für ihre Anlage erhält. Deshalb wäre es aus Sicht der Gemeindeverwaltung unabhängig vom zu prüfenden Szenario immer die die betriebswirtschaftlich bessere Lösung, das Angebot der EnBW anzunehmen.
Die mit dem Engagement verbundenen Risiken wurden im Januar bereits beschrieben: Sollte der Unternehmenswert der der Netze BW beispielsweise durch den Verlust von Konzessionsverträgen (= das Recht, in einzelnen Gemeinden das Stromnetz zu betreiben) sinken, greift ein sogenannter Nachteilsausgleich. Der Betrag der Einlage würde somit in jedem Fall nach Ablauf der Bindungsfrist auch wieder ausbezahlt werden. Der Nachteilsausgleich greift dagegen nicht, wenn es zu wesentlichen Änderungen der regulatorischen Rahmenbedingungen mit unmittelbarer Auswirkung auf den Unternehmenswert der Netze BW geben sollte oder wenn der Mutterkonzern EnBW insolvent wird. Beide Szenarien sind theoretisch denkbar, aber wenig wahrscheinlich.
Für die Beteiligung sind im Haushaltsplan 450.000 € ausgewiesen. Nachdem die Beteiligung bis zu einem Betrag von 453.989,00 € möglich ist, wird vorgeschlagen, den Differenzbetrag von 3.989,00 € überplanmäßig zu bewilligen. Angesichts der vergleichsweise guten Rendite bei überschaubarem Risiko stimmte der Gemeinderat dem Angebot zu. In fünf Jahren kann dann entschieden werden, ob die Mittel in der Beteiligung bleiben oder wieder zurückgezogen werden.

Solaranlage wird teilweise verlegt

Wie berichtet muss das Dach der Albhalle im Bereich des Anbaus Vereinsraum abgedichtet werden. Hierfür muss die vorhandene Solaranlage eines privaten Investors abgebaut werden.

Nachdem bei der Wiedermontage der Anlage die im Rahmen der Sanierung aufgebrachte Abdichtung des relativ flachen Daches zwangsläufig wieder durchdrungen werden müsste, wurde mit dem Betreiber der PV-Anlage vereinbart, dass dieser Teil der Anlage auch auf das Dach des ehem. Gasthauses Rose verlegt werden kann. Dort ist das Dach deutlich steiler, Probleme sind hier nicht zu erwarten. Hierfür wäre eine entsprechende Änderung des laufenden Dachnutzungsvertrags notwendig. Die Vertragskonditionen würden ansonsten unverändert bleiben. Dem stimmte der Gemeinderat zu.

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