Nachdem das Kultusministerium die Wiederaufnahme des eingeschränkten Unterrichtsbetriebs ab 4. Mai 2020 angekündigt hat, laufen derzeit die Vorbereitungen, den Transport der Schüler zu den Schulen sicher zu stellen.
Die Landkreise im Verkehrsverbund naldo haben sich darauf geeinigt, ab dem 4. Mai 2020 den Schulfahrplan wieder aufzunehmen. Die Fahrpläne können bei der elektronischen Fahrplanauskunft auf der naldo homepage abgerufen werden (https://www.naldo.de/fahrplan/).
Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, lassen die Busunternehmen ihre Fahrgäste nur noch an den hinteren Türen ein- und aussteigen, auch künftig ist die Beförderung nur mit gültiger Fahrkarte möglich. Weil aber der Barverkauf in den Bussen aus Gründen des Fahrerschutzes noch nicht möglich ist, müssen Fahrkarten über das Online-Verfahren oder über andere Verkaufskanäle erworben werden, z.B. als Handyticket über die naldo-App oder über den Online-Ticket-Shop auf naldo.de. Zudem haben u. a. der Bahnhof Metzingen, teilweise mit reduzierten Öffnungszeiten, sowie mehrere Verkaufsstellen der Stadtverkehre Reutlingen und Tübingen geöffnet. Außerdem können sich Kunden, gerade wenn es um den Kauf von Monatskarten auf regionalen Buslinien geht, auch direkt an das Busunternehmen wenden, mit dem sie regelmäßig fahren.
Nach Beschluss der Landesregierung gilt u. a. im Nahverkehr ab dem 27.04.20 eine Maskenpflicht!
Dies ist auch deshalb wichtig, weil hier die Einhaltung der allgemeinen Abstandsregelungen von 1,5 Meter nicht garantiert werden kann, auch wenn bei einer stufenweise Öffnung der Schulen zu Beginn die Busse nicht ausgelastet sein werden.
Die Busunternehmen haben an die Eltern appelliert, Schülermonatskarten nicht zurückzugeben, da existenzbedrohende Einnahmeverluste drohen. Das Verkehrsministerium hat in Aussicht gestellt, dass es für April für bezahlte, aber nicht genutzte Schülermonatskarten eine Ausgleichsregelung geben soll. Derzeit wird an einer landesweiten Kulanzregelung für den Monat April gearbeitet.