Weitere Familien können Notbetreuung in Anspruch nehmen

Das Land wird voraussichtlich bis Montag die Corona-Verordnung ändern. Dann können weitere Familien die Notbetreuung in Kindergarten und Grundschule in Anspruch nehmen.

Auf diesen Schritt haben sicher viele berufstätige Eltern gewartet: Bisher war die Notbetreuung in Schule und Kindergarten auf Kinder von Familien beschränkt, in denen alle Erzeihungsberechtigten sin sogenannten systemrelevanten Berufen arbeiten.

Voraussichtlich ab Montag können auch Kinder an der Notbetreuung teilnehmen, deren Erziehungsberechtigte einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz wahrnehmen und von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten.

Das Antragsformular (zum Download anklicken) muss dann zusammen mit den entsprechenden Arbeitgeberbescheinigungen (zum Download anklicken) bei der jeweiligen Einrichtung eingereicht werden. Beide Formulare können online ausgefüllt und dann ausgedruckt werden.

Trotz der Ausweitung handelt es sich weiterhin um eine Notbetreuung. Der reguläre Betrieb der Kindertageseinrichtungen und Schulen ist in weiten Teilen weiterhin untersagt. Nach derzeitigem Kenntnisstand beträgt die künftige Gruppengröße der erweiterten Notbetreuung, bei Kitas höchstens die Hälfte der genehmigten Gruppengröße nach der Betriebserlaubnis, in Schulen die Hälfte des jeweiligen Klassenteilers.

Aus Gründen des Infektions- und Gesundheitsschutzes kann die Gruppe auch reduziert werden (ein vollständiger Ausschluss des Infektionsrisikos kann allerdings nicht gewährleistet werden). Es kann deshalb im Einzelfall dazu kommen, dass die räumlichen und personellen Betreuungskapazitäten nicht ausreichen, um für alle Kinder die Teilnahme an der erweiterten Notbetreuung zu ermöglichen. Sollte es wider Erwarten zu Engpässen kommen, haben Kinder Vorrang, bei denen ein Elternteil in der kritischen Infrastruktur arbeitet und unabkömmlich ist, Kinder, deren Kindeswohl gefährdet ist sowie Kinder, die im Haushalt einer bzw. eines Alleinerziehenden leben.

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