Änderung der Corona-Verordnung liegt vor

Nunmehr liegt den Gemeinden im Land die notverkündete Änderung der Corona-Verordnung vor. Das Land verschäft die Auflagen für das tägliche Leben noch weiter – schärfer könnte nur noch eine allgemeine Ausgangssperre sein.

Ab dem 21. März 2020 gilt zusätzlich:

  1. Alle Restaurants und Gaststätten im Land müssen schließen. Essen zum Mitnehmen und auf Bestellung bleibt aber weiterhin möglich.
  2. Alle Zusammenkünfte und Ansammlungen auf öffentlichen Plätzen sind verboten. Gruppenbildungen von mehr als drei Personen darf es nicht mehr geben. Wir werden das streng kontrollieren, durchsetzen und sanktionieren. Natürlich können Familien oder Menschen, die zusammenleben, weiter gemeinsam auf die Straße.
  3. Einreisen und Durchreisen von Personen aus internationalen Corona-Risikogebieten nach Baden-Württemberg sind untersagt. Ausgenommen sind Fahrten zum Arbeitsplatz, zum Wohnort, zum Transport von wichtigen Gütern und besondere Härtefälle, etwa bei einem Todesfall in der Familie.
  4. Frisöre müssen schließen.

Diese Geschäfte dürfen offen haben:

Diese Geschäfte haben geschlossen:

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