Land verordnet weitergehende Einschränkungen

Die Landesregierung hat eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschlossen, diese gilt ab heute.

Offen bleiben Einzelhandel für Lebensmittel,Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte sowie der Großhandel Hofläden und Raiffeisenmärkte. Diese Verkaufsstellen können (müssen aber nicht) jetzt auch am Sonntag und Feiertag geöffnet werden.

Alle weiteren Verkaufsstellen des Einzelhandels, die nicht zu den oben genannten Einrichtungen gehören, werden geschlossen!

Der Betrieb von Gaststätten wird grundsätzlich untersagt. Vom Verbot ausgenommen sind allerdings Gaststätten, die Speisen und Getränke anbieten, wenn sichergestellt ist, dass die Plätze für die Gäste so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist bzw. Stehplätze so gestaltet sind, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Gästen gewährleistet ist. Die Gaststätten dürfen frühestens ab sechs Uhr geöffnet und müssen spätestens ab 18 Uhr geschlossen werden.

Der Betrieb von Kultureinrichtungen und Bildungseinrichtungen jeglicher Art, Kinos, Bädern, Saunen, Sportanlagen und Sportstätten (auch Fitnessstudios!), Jugendhäuser (auch die örtlichen Jugendclubs!), Vergnügungsstätten, Eisdielen, Bars, Shisha-Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen, Spezialmärkte, Spiel- und Bolzplätze (auch bei uns!) wird untersagt!

Zusammenkünfte jeglicher Art, also auch in Vereinen und Kirchen oder zu privaten Feiern, sind unabhängig von der Teilnehmerzahl untersagt!

Wie die Gemeinde mit der am kommenden Mittwoch geplanten Sitzung des Gemeinderats verfährt, wird in den kommenden Tagen entschieden.

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