Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.02.2020 folgende Beschlüsse gefasst:
Ausscheiden von Katja Reck aus dem Gemeinderat
Verliert ein Mitglied des Gemeinderats durch den Verlust der Bürgereigenschaft auch die Wählbarkeit, so führt dies zum Ausscheiden aus dem Gremium. Dies ist beispielsweise dann gegeben, wenn ein Mitglied des Gemeinderats seinen Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegt. Zur Klarstellung der Rechtslage hat jedoch der Gemeinderat eine entsprechende Feststellung zu treffen. Frau Katja Reck wurde erstmals 2014 und 2019 erneut in den Gemeinderat gewählt. Vor kurzem hat sie ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegt, damit hat sie ihre Eigenschaft als Bürgerin der Gemeinde Pfronstetten und damit auch ihre Wählbarkeit für den Gemeinderat verloren. Dies führt zum Ausscheiden aus dem Gremium, der Gemeinderat hat dies so festgestellt. Frau Reck wurde für den Wohnbezirk Tigerfeld in den Gemeinderat gewählt. Deshalb rückt in diesem Fall die für Tigerfeld als nächste Ersatzperson festgestellte Person nach. Es ist vorgesehen, die für das Nachrücken notwendigen Verfahrensschritte (Feststellung bezüglich eventueller Hinderungsgründe, Verpflichtung) in der März-Sitzung des Gemeinderats auf die Tagesordnung zu nehmen.
Ergebnisse der Kanaluntersuchungen
Nach der Eigenkontrollverordnung des Landes sind die Gemeinden verpflichtet, ihre Kanäle alle 10-15 Jahre zu befahren und auf Dichtigkeit zu untersuchen. In der Gemeinde Pfronstetten wurde diese Untersuchung Ende der 1990er Jahre durchgeführt, so dass in den letzten Jahren diese Notwendigkeit gegeben war. Der Gemeinderat hat deshalb in seiner Sitzung vom 17.06.2015 das Ingenieurbüro Langenbach aus Sigmaringen beauftragt, die Kanaluntersuchungen im Gemeindegebiet durchzuführen. Die Untersuchungen selbst wurden in zwei Abschnitten durchgeführt: In der Sitzung vom 25.11.2015 wurde die Firma AKS Umwelttechnik GmbH aus Neu-Ulm beauftragt, die Kanäle in Aichelau, Geisingen und Huldstetten zu untersuchen. Am 24.10.2018 wurde beschlossen, die Firma Mantz Stadthygiene GmbH & Co. KG aus Ehingen mit der Untersuchung der Kanäle in Aichstetten, Pfronstetten und Tigerfeld zu beauftragen.
Im Erläuterungsbericht zur Untersuchung Aichelau, Geisingen und Huldstetten wurde für die zeitnah zu behebenden Schadensklassen 0 und 1 ein überschaubarer Gesamtinvestitionsaufwand von rund 150.000 € festgestellt. Deutlich höher liegt dieser Betrag für den Bereich Aichstetten, Pfronstetten und Tigerfeld: Hier müssen für die Schadensklassen 0 und 1 rund 450.000 € aufgewendet werden. Bereits im laufenden Haushaltsjahr 2020 ist eine erste Finanzierungsrate von 100.000 € für Sanierungsarbeiten am Kanalnetz eingeplant.
Neben der für die Erweiterung des Kindergartens notwendigen Verlegung eines Kanalabschnitts – durch die dann auch gleich mehrere Schadstellen behoben werden – war ursprünglich vorgesehen, weitere Schäden im Bereich Pfronstetten in offener Bauweise zu beheben. Nachdem sich nunmehr abzeichnet, dass im Ortsteil Pfronstetten ein Nahwärmenetz errichtet werden könnte, wurden die in der Ortslage geplanten Sanierungsarbeiten in offener Bauweise gestoppt. Diese können dann gegebenenfalls im Zusammenhang mit den Arbeiten am Nahwärmenetz durchgeführt werden. Anstelle dessen soll in Verlängerung der Kanalverlegung im Bereich der Grundschule ein weitergehendes Teilstück mit erneuert werden. Hierdurch können zum einen weitere festgestellte Schadstellen behoben werden. Zum anderen kann ein sich abzeichnender hydraulischer Engpass mit der Gefahr von Rückstauentwicklungen behoben werden. Der zuständige Ingenieur des Ingenieurbüros Langenbach, Herr Martin Speth, hat die Ergebnisse der Untersuchungen insgesamt und die geplante Vorgehensweise zur Behebung der festgestellten Schäden in der Sitzung erläutert. Mittelfristig ist vorgesehen, jährlich Ansätze in Höhe von ca. 250.000 € für diese Schadensbehebungen einzuplanen. Nachdem diese Aufwendungen im Regelfall als Unterhaltungsaufwand zu verbuchen sind, werden hierdurch auch die in den Vorjahren aufgelaufenen Kostenüberdeckungen abgebaut. Die Gemeindeverwaltung geht deshalb davon aus, dass trotz der notwendigen Ausgaben die Abwassergebühr zunächst stabil bleiben kann. Der Gemeinderat hat vom Ergebnis der Kanaluntersuchungen wird Kenntnis genommen und die Gemeindeverwaltung beauftragt, die zur Behebung der festgestellten Schäden notwendigen Mittel in den kommenden Haushaltsjahren einzuplanen.
Beauftragung von Ingenieurleistungen
Im Baufeld des Erweiterungsbaus für den Kindergarten Pfronstetten verläuft ein Abwasserkanal. Dieser muss zur Ermöglich des Bauvorhabens verlegt werden. Die durchgeführte Kanaluntersuchung im Rahmen der Eigenkontrollverordnung hat ergeben, dass dieser Kanal ohnehin schadhaft ist und eine Sanierung ohnehin erforderlich wäre. Im Zuge dieser Maßnahme soll auch eine Wärmeleitung zur Schule hin mitverlegt werden. Von der Schule bis zur Albhalle besteht bereits eine Wärmeleitung zur Albhalle, so dass nach Abschluss der Maßnahme eine gemeinsame Beheizung der drei Gebäude bzw. der Anschluss an das geplante Nahwärmenetz technisch sehr einfach möglich wäre. Bei Baumaßnahmen im Abwasserbereich wird die Gemeinde vom Büro Langenbach aus Sigmaringen betreut. Der Gemeinderat hat beschlossen, die Planung und Bauleitung für diese Maßnahme mit einem Kostenvolumen von ca. 85.000 € (ohne Lieferung und Verlegung Wärmeleitung) an dieses Büro zu vergeben. Nach der Honorarordnung für Ingenieurleistungen fallen hierfür Honorarkosten in Höhe von ca. 15.000 € an.
Haushaltsplan für 2020 beschlossen
Nicht nur die Mitglieder des Gemeinderats tun sich noch etwas schwer mit dem neuen, doppischen Zahlenwerk, mit dem Haushaltsplan für 2020 wurde aber schon das zweite Planwerk entsprechend den neuen rechtlichen Vorgaben aufgestellt. Geplant sind ordentliche Erträge in Höhe von rund 3,9 Millionen Euro und ordentliche Aufwendungen in Höhe von rund 12,5 Millionen Euro. Daraus resultiert ein negatives Ergebnis von rund 8,6 Millionen Euro. Hier kommt die Systematik des kommunalen Finanzausgleichs zum Tragen: Die Gemeinde hatte im Jahr 2018 Rekordeinnahmen von über 20 Millionen Euro. Rund 4 Millionen Euro davon musste die Gemeinde schon im Jahr 2018 an das Land abgeben, im laufenden Jahr müssen rund 4,4 Millionen Euro als Kreisumlage an den Landkreis und 4,7 Millionen Euro als Finanzausgleichsumlage an das Land bezahlen. In „normalen“ Jahren liegt die Kreisumlage deutlich unter einer Million und die Finanzausgleichsumlage zwischen 200.000 und 300.000 Euro. Gleichzeitig erhält die Gemeinde im Jahr 2020 nahezu keine Schlüsselzuweisungen des Landes: Statt der durchschnittlichen Einnahmen in der Größenordnung von 500.000 € fließen dieses Jahr nur rund 100.000 € von der Landes- in die Gemeindekasse. Damit bewahrheitet sich die haushaltsrechtliche Binsenweisheit, dass von jedem Euro Gewerbesteuer letztendlich nur 25 Cent dauerhaft bei der Gemeinde verbleiben. Mit diesen 25% der Rekordeinnahmen aus dem Jahr 2018 lassen sich aber mehrere Projekte im laufenden und auch in den kommenden Haushaltsjahren solide finanzieren.
Einen Teil dieser Eigenmittel möchte die Gemeinde mittelfristig in einer Beteiligungsgesellschaft des Stromnetzbetreibers Netze BW investieren, hierfür sind 450.000 € im Haushaltsplan vorgesehen. Größere Hochbauprojekte sind das Dorfgemeinschaftshaus in Aichelau (Finanzierungsrate 770.000€) und die Umnutzung des Gasthauses Rose. Für dieses Vorhaben sind 410.000 € für den bereits vollzogenen Grunderwerb und erste Modernisierungsmaßnahmen eingeplant. Als weitere Hochbaumaßnahme steht der Neubau eines Bauhofs an. Nachdem hier sehr viel in Eigenleistung gemacht werden soll, beschränken sich die Haushaltsmittel auf 200.000 € in diesem Haushaltsjahr. Für weitere 15.000 € soll die maschinelle Ausrüstung des Bauhofs weiter verbessert werden. 900.000 € stehen für den Erwerb von Wohnbauflächen in allen Ortsteilen zur Verfügung, damit möchte die Gemeinde sicherstellen, dass eine geordnete Wohnbauentwicklung gewährleistet ist. Mit der letzten Finanzierungsrate von 200.000 € kann auch die Beschaffung des neuen Einsatzfahrzeugs HLF 20 der Freiwilligen Feuerwehr in diesem Jahr realisiert werden. Gut 50.000 € werden in die Grundschule investiert, der Löwenanteil geht dabei in die Digitalisierung. Die erste Finanzierungsrate in Höhe von 350.000 € für den Anbau einer Kinderkrippe an den Kindergarten und weitere 50.000 € für die hierfür notwendige Verlegung eines Ortskanals rundet die Investitionen in den Bildungsbereich ab. Um die Aufgabenerledigung effizienter zu ermöglichen, soll künftig ein Mähroboter die Außenspielfläche des Kindergartens mähen. Der Bauhof geht davon aus, dass sich die Investitionskosten von 3.500 € relativ schnell durch Einsparungen bei den Personalkosten amortisieren.
Auch im Tiefbau hat sich die Gemeinde viel vorgenommen: In Tigerfeld soll (endlich) der zweite Bauabschnitt des Panoramawegs erschlossen werden (153.000 €), für den letzten Bauabschnitt im Aichstetter Drosselweg sind 122.000 € vorgesehen. In Aichelau sollen für 115.000 € das geplante Gewerbegebiet „Lachenäcker“ und für 37.000 € die Bauplätze im Hasenweg an das Wasser- und Abwassernetz angebunden werden. 46.000 € sind für die Erschließung des Bauplatzes für das Dorfgemeinschaftshaus eingeplant. Außerdem sind Mittel für Erschließungsplanungen für Baugebietserweiterungen in Aichstetten (südlich des Drosselwegs) und Huldstetten (Pfarrgarten) eingeplant, hier soll dann in den Folgejahren die Erschließung vorgenommen werden.
Zur Verbesserung der Versorgungssicherheit soll in Aichelau für 100.000 € ein Ringschluss der Wasserleitung im Bereich der Hayinger Straße hergestellt und für 20.000 € eine Drucksteigerungsanlage eingebaut werden. Für das geplante Nahwärmenetz in Pfronstetten sind 100.000 € für die Erstellung eines Quartierskonzepts eingeplant, 35.000 € für die bereits bestellten Buswartehallen in Aichstetten, Geisingen und Huldstetten sowie rund 15.000 € für Ergänzungen im Bereich der Straßenbeleuchtung runden die Investitionen in die Infrastruktur ab. Die Friedhöfe in Aichelau und Huldstetten sollen neue Pflasterflächen bekommen (70.000 € bzw. 60.000 €), in Pfronstetten wir die nahezu vollständig belegte Urgengemeinschaftsgrabanlage erweitert (7.000 €). Für die Weiterentwicklung des PhänoPfads sind 20.000 € vorgesehen, für aus haftungsrechtlichen Gründen notwendige Umzäunung im Bereich der Pfronstetter Hüle und des Spielplatzes in Aichstetten sind weitere 20.000 € bzw. 3.300 € vorgesehen.
Trotz dieses umfangreichen Investitionsprogramms wird die Gemeinde am Ende des Haushaltsjahrs voraussichtlich noch über rund 4,8 Millionen Euro liquide Mittel verfügen. Gleichzeitig wird die Verschuldung weiter planmäßig auf dann 84.700 € zurückgeführt, das sind rund 60 € pro Einwohner. Damit kann auch in künftigen Haushaltsjahren solide gewirtschaftet werden.
Bürgermeister Reinhold Teufel machte deutlich, dass es für ihn mehr als fraglich ist, ob dieses umfangreiche Programm auch tatsächlich abgearbeitet werden kann. Aufgrund der nach wie vor angespannten Auftragslage sowohl bei den beteiligen Planungsbüros wie auch bei den Baufirmen ist sehr viel Zeit erforderlich, um die Projekte voranzutreiben.
Der einstimmige Beschluss des Planwerks durch den Gemeinderat war dann auch sichtbares Zeichen der Anerkennung des Danks für die augenscheinliche umfangreiche Arbeit, die sich Kämmerer Tim Scheible in den letzten Wochen und Monaten gemacht hat.
Quartierskonzepts für Nahwärmenetz
In der Sondersitzung des Gemeinderats am 22.01.2020 wurde die Möglichkeit des Aufbaus eines Nahwärmenetzes für den Ortsteil Pfronstetten aufgezeigt. Keimzelle dieses Nahwärmenetzes könnte der Bereich Kindergarten / Wunderbuch-Grundschule / Albhalle sein, hier laufen ohnehin seit längerer Zeit Überlegungen, eine zentrale Wärmeerzeugung zu ermöglichen. Nachdem nunmehr auch das ehemalige Gasthaus Rose eine gemeindeeigene Liegenschaft ist, macht eine Anbindung dieses Gebäude über eine Nahwärmeleitung Sinn.
Über ein Quartierskonzept soll in diesem Zusammenhang geprüft werden, ob weitere Gebäudeeigentümer im Ortsteil Pfronstetten Interesse daran haben, an ein Nahwärmenetz anzuschließen. Der kompakte Siedlungskörper lässt es grundsätzlich zu, bei entsprechendem Interesse den Bereich der gesamten Ortslage anzuschließen. Dies kann entweder in einem Zug oder aber in mehreren Bauabschnitten erfolgen, hier wäre das Interesse der Grundstückseigentümer relevant. Zusammen mit den Leitungen für ein Nahwärmenetz könnten Hausanschlussleitungen für eine Glasfaserversorgung mitverlegt werden. Die Gemeinde ist Gesellschafter der BLS (Breitbandversorgung im Landkreis Sigmaringen), über dieses Unternehmen wäre es sowohl technisch wie auch organisatorisch möglich, eine solche Anbindung dann auch zeitnah zu realisieren.
Das Beratungsunternehmen Clean Energy aus Radolfzell hat in Zusammenarbeit mit der Klimaschutzagentur des Landkreises Reutlingen einen Kosten- und Zeitplan für ein solches Quartierskonzept erstellt. Clean Energy (www.clean-energy.biz) betreut Projekte zur Strom- und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien und ist Projektentwicklung für Bioenergiedörfer. Es bietet Beratungsleistungen für Kommunen, landwirtschaftliche Betriebe und Unternehmen und arbeitet in institutionalisierten lokalen Klimaschutzbündnissen mit. Das Büro war bei mehreren Nahwärmeprojekte in der Region beteiligt, beispielsweise in Grosselfingen, Leibertingen, Völlkofen und Ebenweiler. Die Klimaschutzagentur des Landkreises (www.klimaschutzagentur-reutlingen.de) wurde im Dezember 2007 von einem breiten Aktionsbündnis aus 14 Gesellschaftern gegründet. Neben den Gesellschaftern wurde bei der Gründung der KlimaschutzAgentur ein umfangreicher Beirat mit 53 Mitgliedern eingerichtet. Im Beirat sind unter anderem alle Städte und Gemeinden im Landkreis Reutlingen Mitglied. Seit 2007 wurden annährend 4.000 Erstberatungen und gut 600 Energiechecks im Landkreis durchgeführt.
Bei einer Beauftragung im Februar und gleichzeitiger Beantragung der Fördermittel könnte im April eine erste umfassende Information der Bürgerschaft im Rahmen einer Auftaktveranstaltung erfolgen. Bis in den Mai hinein würden dann alle Gebäudeeigentümer in Pfronstetten zur energetischen Situation ihrer Gebäude befragt. Soweit gewünscht, wären hier dann auch individuelle Beratungen in Sachen Energieeffizienz möglich. Voraussichtlich im Juni/Juli könnten dann erste Ergebnisse der Befragung in einer öffentlichen Veranstaltung vorgetragen werden. Dann dürfte zumindest eine Tendenz erkennbar sein, ob und in welchem Umfang ein Nahwärmenetz in Pfronstetten realisierbar ist. Über den Sommer sind dann ergänzende Informationsveranstaltungen geplant. Die Möglichkeit, Holz aus Privat- und Holzkassenwäldern für die geplante Hackschnitzelheizung zu verkaufen wird dabei ebenso thematisiert wie die Überlegungen, den Warmwasserbedarf im Sommer über eine solarthermische Anlage abzudecken. Außerdem ist eine Exkursion zu einem bestehenden Nahwärmenetz geplant, damit die Interessenten sich ein erweitertes Bild einer solchen Lösung machen können. Im Herbst steht dann die Entscheidung darüber an, ob es ein solches Nahwärmenetz in Pfronstetten geben soll. Als Träger kommen einerseits die Gemeinde, andererseits aber auch eine Genossenschaft bestehend aus den Anschlussnehmern oder Unternehmen in Frage. Abhängig davon hat sich dann der künftige Träger zu organisieren, so dass Möglichst im Frühjahr 2021 mit einer Umsetzung begonnen werden kann. Im Idealfall können dann im Winter 2021/2022 die ersten Gebäude in Pfronstetten über das Nahwärmenetz beheizt werden.
Die voraussichtlichen Kosten für die Erstellung des Quartierskonzepts liegen bei ca. 86.000 €. Für die Erstellung integrierter Quartierskonzepte für energetische Sanierungsmaßnahmen sind über das KfW-Programm „Energetische Stadtsanierung“ Fördermittel des Bundes möglich. Der mögliche Zuschuss beträgt 65 % der förderfähigen Kosten. 15 % der förderfähigen Kosten sind als Eigenanteil von der Kommune zu erbringen, die verbleibenden 20 % der förderfähigen Kosten können im Idealfall durch Fördermittel des Landes und der Europäischen Union abgedeckt werden. Der voraussichtliche Eigenanteil der Gemeinde dürfte somit bei ca. 11.000 € liegen. Der Gemeinderat hat der Beantragung er entsprechenden Fördermittel und –so diese bewilligt werden – der Beauftragung des Quartierskonzepts zugestimmt.
Geisinger Feuerwehrkommandant bestätigt
In der Abteilungsversammlung am 17.01.2020 wurde Herr Christoph Auchter erneut zum Abteilungskommandanten der Einsatzabteilung Geisingen gewählt. Er wurde am 28.01.2010 erstmals zum Abteilungskommandanten bestellt. Wahlen bei der Feuerwehr muss der Gemeinderat zustimmen, anschließend kann die Bestellung durch den Bürgermeister erfolgen. Die Zustimmung erfolgte einstimmig.
Neufassung der Feuerwehr-Entschädigungssatzung
Die Feuerwehr-Entschädigungssatzung regelt die Entschädigungssätze aller ehrenamtlich tätigen Angehörigen für Einsätze, Aus- und Fortbildungslehrgänge sowie zusätzliche Entschädigungen für Ausbilder und Funktionsträger. Die Satzung wurde zuletzt am 20.04.2016 geändert. Auf Grund von Änderungen des Feuerwehrgesetzes entspricht die Satzung in ihrer aktuellen Fassung nicht mehr den Vorschriften. Der Gemeindetag Baden-Württemberg hat den Gemeinden im Sommer 2018 eine entsprechend neue Mustersatzung zur Verfügung gestellt. Die wesentlichen Änderungen der neuen Mustersatzung finden sich vor allem in § 2 der Satzung, hier ist bisher eine pauschale Aufwandsentschädigung für Aus- und Fortbildungslehrgänge anstelle des entstandenen Verdienstausfalls vorgesehen. Das Feuerwehrgesetz sieht nunmehr aber für die Teilnahme an Einsätzen und an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen mit einer Dauer von mehr als zwei aufeinander folgenden Tagen ausschließlich eine Spitzabrechnung vor, dem wurde mit der Neufassung Rechnung getragen. Außerdem wird die Aufwandentschädigung je Einsatzstunde von 10 auf 12 Euro angehoben, für Brandsicherheitswachen wird sie erstmalig auf 10 Euro festgesetzt. Aus rechtlichen Gründen entfällt die bisherige Schmutzzulage, dafür gibt es künftig ab einer bestimmten Einsatzdauer einen Erfrischungszuschuss. Bei Aus- und Fortbildung am eigenen Standort gibt es weiterhin keine Stundenvergütung, für auswärtige Aus- und Fortbildung werden 5 Euro für die ersten drei Stunden und 3 Euro für jede weitere Stunde. Die Entschädigungen für die Ausbildung zum Truppmann (50 Euro) und zum ATS-Geräteträger (100 Euro) werden ebenso pauschaliert wie für die Ausbildung zum Sprechfunker (60 Euro) und zum Maschinisten (120 Euro). Eigene Ausbilder erhalten künftig 12 statt 10 Euro je geleisteter Ausbildungsstunde.
Nicht unumstritten war die Neuregelung der jährlichen Aufwandsentschädigungen für die Funktionsträger der Feuerwehr. Hierfür hat der Gemeindetag Baden-Württemberg zusammen mit dem Städtetag und dem Landesfeuerwehrverband gemeinsame Orientierungswerte herausgegeben, welche von-bis-Sätze für die Entschädigung der Funktionsträger vorsehen. Auf dieser Grundlage wurden auch die neuen Sätze entwickelt.
Der Jahresbetrag für den Kommandanten wird von 400 auf 850 Euro mehr als verdoppelt, seine Stellvertreter erhalten künftig 400 statt 100 Euro. Hier wurde auch dem Umstand Rechnung getragen, dass der Aufgabenbereich der Stellvertreter deutlich erweitert wurde. Sollte sich wieder ein Jugendfeuerwehrwart finden, würde er jährlich 350 statt wie bisher 120 Euro erhalten. Die Abteilungskommandanten erhalten künftig 250 statt 120 Euro jährlich, ihre bisher nicht pauschal entschädigten Stellvertreter 100 Euro. Der zeitliche Aufwand der Gerätewarte und der Gerätewarte Funk wird künftig mit 12 Euro pro Stunde entschädigt.
Um zu prüfen, ob die vorgeschlagenen Entschädigungssätze angemessen sind, hat die Gemeindeverwaltung bei den Albgemeinden eine Umfrage über die Höhe der jeweiligen Entschädigungssätze gemacht.
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass sie Pfronstetter Entschädigungssätze beim Kommandanten und dessen Stellvertretern deutlicher an der Obergrenze der jeweiligen Größenklasse liegen als dies bei anderen Wehren der Fall ist. Auch die Entschädigung für die stellvertretenden Abteilungskommandanten, für die bislang keine Entschädigung vorgesehen war, ist anteilig höher als beispielsweise in Engstingen und Trochtelfingen. Allerdings ist Pfronstetten auch in einer niedrigeren Größenklasse mit entsprechend niedrigeren Obergrenzen, was die vorgeschlagenen Entschädigungssätze aus Sicht der Gemeindeverwaltung rechtfertigt. Bei den Abteilungskommandanten entspricht die Entschädigung verhältnismäßig in etwa der der anderen Albgemeinden.
In der Diskussion wurde deutlich, dass es schon immer schwierig war und auch immer schwierig bleiben wird, hier „gerechte“ Sätze festzulegen. Wie in der Feuerwehr wird auch in den örtlichen Vereinen viel Zeit für die Jugendarbeit und das dörfliche Leben investiert. Mit den vorgeschlagen und vom Gemeinderat auch einstimmig beschlossenen Sätzen soll der darüber hinaus gehenden Bedeutung des Feuerwehrdienstes Rechnung getragen werden.