Beschlüsse des Gemeinderats

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 29.01.2020 folgende Beschlüsse gefasst:

Indirekte Beteiligung an der Netze BW wird geprüft

Mit dem Angebot „EnBW vernetzt“ möchte die EnBW als Energieversorger und – über das Tochterunternehmen Netze BW – als Netzbetreiber die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Kommunen in Baden-Württemberg stärken. “EnBW vernetzt” bietet den angebotsberechtigten Kommunen eine einfache und attraktive Möglichkeit, die Zukunft der Strom- und Gasnetze mitzugestalten und am wirtschaftlichen Erfolg der Netze BW GmbH teilzuhaben. Angebotsberechtigt sind alle Kommunen, in denen die Netze BW Konzessionsnehmer für die Strom- und/oder Gasverteilungsnetze ist. Diese können sich zum 01.06.2020 oder zum 01.06.2021 gesellschaftsrechtlich mittelbar über eine Beteiligungsgesellschaft mit insgesamt bis zu 24,9% an der Netze BW beteiligen. Der auf die einzelne Kommune potenziell entfallende Anteil errechnet sich auf der Grundlage der Einwohnerzahlen und der abgesetzten Energiemenge im örtlichen Netz. Demnach könnte sich die Gemeinde Pfronstetten mit einem Betrag von rund 450.000 € in die Beteiligungsgesellschaft einsteigen. Hierfür erhält die Gemeinde für die kommenden fünf Jahre garantierte Ausgleichszahlungen von über 3,0%. Ein Ausstieg aus der Beteiligung ist möglich. Das vorliegende Angebot wurde in Absprache mit dem Gemeindetag Baden-Württemberg entwickelt, der es sowohl kartellrechtlich wie auch kommunalrechtlich für unbedenklich hält. Die kommunalrechtliche Seite wurde federführend vom Regierungspräsidium Freiburg geprüft, formal muss aber noch die eigene Rechtsaufsicht (Landratsamt Reutlingen) angehört werden. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung stellt dieses Beteiligungsangebot in Zeiten zunehmender Negativzinsen für institutionelle Anleger eine sinnvolle Möglichkeit dar, das Eigenkapital der Gemeinde relativ sicher und mit einer maßvollen Rendite zu investieren. Gleichzeitig würde dies die Verankerung der Netze BW als regionalem Netzbetreiber stärken.
Der Kommunalberater der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Herr Stefan Dangel, hat im Rahmen der Sitzung das Angebot näher erläutert und die Fragen der Gemeinderäte beantwortet. Der Gemeinderat zeigte sich grundsätzlich aufgeschlossen für eine solche Beteiligung, im Haushaltsplan 2020 sollen deshalb entsprechende Mittel vorgesehen werden. Die abschließende Beschlussfassung soll dann im Frühjahr erfolgen.

Bebauungsplan „Linden I + II Neufassung“ als Satzung beschlossen

Die Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplans „Linden“ mit seinen Änderungen und Erweiterungen und den verschiedenen Planzeichnungen sind mittlerweile unübersichtlich geworden. Im Sinne einer Vereinheitlichung und um Missverständnissen vorzubeugen, wurde der Bebauungsplan im Ganzen neu gezeichnet und die Festsetzungen des ursprünglichen Bebauungsplans sowie seinen Änderungen und Erweiterungen in einem Planwerk zusammengefasst. Aus der Abstimmung der Festsetzungen aufeinander und dem Vergleich mit tatsächlichen Gegebenheiten ergeben sich im Wesentlichen Änderungen der Art der baulichen Nutzung, der festgesetzten Verkehrsflächen, der Vorgaben für Stellplätze und Garagen sowie Änderungen am Verlauf der Baugrenzen. Im Zuge des Verfahrens konnte außerdem die Baugrenze im südlichen Bereich so abgeändert werden, dass an einem Gebäude eine bauliche Erweiterung realisiert werden kann. Mit dem Satzungsbeschluss hat der Gemeinderat das Verfahren erfolgreich abgeschlossen.

Beschaffung weiterer Buswartehallen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 25.09.2019 der Beschaffung von drei Buswartehallen für die Standorte Geisingen (Bergstraße, Fahrtrichtung Huldstetten) und Huldstetten (Kirchstraße, Fahrtrichtung Geisingen und Fahrtrichtung Tigerfeld) zugestimmt. Im Nachgang zur Sitzung wurde die Bestellung vorgenommen, die Aufstellung wird bis Mitte Februar erfolgt sein. Die Gemeindeverwaltung hatte ursprünglich vorgeschlagen, auch für den Ortsteil Aichstetten zwei Buswartehallen zu beschaffen. Zum damaligen Zeitpunkt ging der Gemeinderat aber davon aus, dass die Fahrgäste wie bisher ein privates Vordach als Unterstand nutzen können, so dass keine Wartehallen notwendig sind. Im Nachgang hierzu hat sich gezeigt, dass der Eigentümer des Vordachs haftungsrechtliche Bedenken gegen diese Nutzung hat. Als Grundstückseigentümer wäre er tatsächlich haftbar, wenn es zu Personenschäden beispielsweise durch eine vernachlässigte Räum- und Streupflicht kommen würde.

Die Haltestellensituation in Aichstetten ist insgesamt unbefriedigend. Die Haltestelle in Fahrtrichtung Pfronstetten (1) liegt an einer Stelle ohne Gehweganbindung, weshalb die Fahrgäste speziell bei Regen in der gegenüberliegenden Wartehalle an der Haltestelle in Fahrtrichtung Pfronstetten  (2) warten und nach Ankunft des Busses die Kreisstraße überqueren. Dies stellt speziell für Schulkinder eine gewisse Gefahrenquelle dar. Außerdem gibt es in Aichstetten eine Haltestelle beim Rössle (Ž3) für die Fahrtrichtung Aichelau, dort ist aus Platzgründen keine Wartehalle möglich. Um diese Situation zu verbessern hatte die Gemeindeverwaltung vorgeschlagen, diese Haltestellen aufzugeben und stattdessen beim gemeindeeigenen Gebäude Aichelauer Straße 49 (4) eine neue Haltestelle für die Fahrtrichtung Pfronstetten / Tigerfeld und eine weitere Haltestelle für die Fahrtrichtung Aichelau gegenüberliegend beim Spielplatz (5) anzulegen. Das Landratsamt hat nach Rücksprache mit den Beförderungsunternehmen bestätigt, dass über diese beiden Haltestellen alle Fahrbeziehungen für den Ortsteil Aichstetten abgewickelt werden können. Eine Anhörung der örtlichen Gemeinderäte und Eltern hat keine wesentlichen Bedenken gegen diese neuen Standorte ergeben. Um speziell den Fahrgästen in Richtung Pfronstetten (Schüler der Schulen in Pfronstetten, Zwiefalten und Riedlingen) zeitnah eine vor Witterungseinflüssen geschützte Haltestelle bieten zu können, wurde nach Rücksprache mit dem Gemeinderat festgelegt, dass die für Huldstetten / Haltestelle Fahrtrichtung Tigerfeld bestellte Wartehalle in Aichstetten / Haltestelle Fahrtrichtung Pfronstetten aufgestellt werden soll. Die in Huldstetten vorhandene, nur noch provisorisch aufgestellte alte Wartehalle muss dem entsprechend bis auf weiteres weiter genutzt werden. Die Gemeindeverwaltung sieht aber nach wie vor Notwendigkeit, für die Haltestelle Huldstetten / Fahrtrichtung Tigerfeld eine neue Wartehalle zu beschaffen. Zudem sollte auch für die Haltestelle in Aichstetten / Fahrtrichtung Aichelau (Schüler nach Münsingen) eine Wartehalle errichtet werden. Aus diesem Grund wurde ein Angebot für zwei weitere Wartehallen eingeholt. Für die beiden baugleichen Wartehallen entstehen demnach Kosten in Höhe von 12.568,99 € (pro Wartehalle 6.284,50 €). Bei der ersten Bestellung lagen die Kosten bei 5.803,73 € pro Halle. Die Mehrkosten ergeben sich aus einer allgemeinen Kostenerhöhung und dem Mehraufwand für die nochmalige Anfahrt. Hinzu kommt der Aufwand des Bauhofs für die Fundamentierung und die Befestigung des Wartebereichs und eines angemessen großen Parkbereichs für Fahrräder. Die benötigten Mittel sind im Haushaltsplan 2020 eingeplant. Um eine zeitnahe Montage zu gewährleisten, wird nun die Bestellung schon vor Beschlussfassung über den Haushaltsplan vorgenommen.

Gemeinde erhält Spenden

Nach der Gemeindeordnung sind die gesetzlichen Grundlagen für die Einnahmebeschaffung der Städte und Gemeinden im Land Baden-Württemberg geregelt. Dort ist festgelegt, dass die Gemeinden zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln dürfen, die sich an der Erfüllung von Aufgaben beteiligen. Die Einwerbung und Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegt ausschließlich dem Bürgermeister sowie, falls vorhanden, den Beigeordneten. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet jedoch der Gemeinderat. In diesem Zusammenhang hat die Gemeinde jährlich einen Bericht mit Angabe der Geber, der Zuwendungen und der Zuwendungszwecke zu erstellen. Dieser Bericht ist der Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden.
Der Gemeinderat hat letztmals im Januar 2019 über die im Jahr 2018 eingegangenen Spenden Beschluss gefasst. Im Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2019 sind Spenden und Zuwendungen in Höhe von insgesamt 2.898,86 € eingegangen. Der Gemeinderat hat der Annahme zugestimmt.

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