Noch hat es nicht richtig geschneit, dennoch sind bei der Gemeindeverwaltung und beim Bauhof Anfragen zum Winterdienst eingegangen. Wir möchten dies zum Anlass nehmen und auf die rechtliche Situation beim Winterdienst hinweisen:
Entgegen der Ansicht vieler gibt es tatsächlich kein Gesetz, dass die Gemeinden und die übrigen Träger der Straßenbaulast (Kreis, Land, Bund) verpflichtet, ihre Straßen insgesamt zu räumen und zu streuen. Eine solche Verpflichtung ergibt sich lediglich aus der Rechtsprechung, allerdings nur für den Bereich besonders gefährlicher und verkehrsbedeutsamer Straßen.
Die innerörtlichen Straßen und insbesondere die Straßen in den Wohngebieten sind im Gemeindegebiet bis auf wenige Ausnahmen relativ eben, so dass kaum von gefährlichen Straßenabschnitten gesprochen werden kann. Und gleichzeitig sind diese Straßen, die nur dem Anliegerverkehr dienen, auch nicht verkehrsbedeutsam. Daraus folgt, dass die Gemeinde grundsätzlich keine rechtliche Verpflichtung hat, diese Straßen zu räumen und zu streuen. Um den Fußgängern ein sicheres Vorankommen zu ermöglichen, haben alle Gemeinden der Region über ihre Räum- und Streupflichtsatzungen die Grundstückseigentümer verpflichtet, die Gehwege vor den Grundstücken zu räumen und zu streuen. Dort, wo kein Gehweg vorhanden ist, muss ein entsprechend breiter Bereich der Straße geräumt und gestreut werden. Gleichwohl hat die Gemeindeverwaltung einen Vertrag mit einem Winterdienstunternehmen abgeschlossen. Bei starkem Schneefall und starker Eisglätte wird dieser auch weiterhin räumen und streuen.
Am vergangenen Wochenende war es nun so, dass leichter Schneefall eine dünne Schneedecke im Bereich der Fahr- und Gehwege verursachte. Bei entsprechend angepasster Fahrweise dürfte sich für den Fahrzeugverkehr keine Gefährdung ergeben haben, und für die Fußgänger mussten – wie erläutert – die Anlieger entsprechend räumen und streuen. Hinzu kam, dass die dünne Schneedecke im Laufe des Tages schnell wieder abgetaut ist.
Dennoch erhielten wir an diesem Tag mehrere Beschwerden, dass der beauftragte Winterdienstunternehmer nicht ausgerückt ist.
Ursächlich hierfür war, dass sich die geschlossene Schneedecke nur auf wenige Bereiche in der Region beschränke und zum Zeitpunkt der regelmäßigen Kontrolle des Straßenzustands in der Gemeinde vor 6 Uhr morgens auch noch nicht gegeben war. Ungeachtet dessen wäre der nicht billige Einsatz des Unternehmers auch wenig verhältnismäßig gewesen, da der Schnee wie erwähnt relativ schnell wieder abgetaut ist.
Unser Ziel ist es, auch bei starkem Schneefall und starker Glätte unsere Straßen befahrbar zu halten. Bei nur leichten Unbillen des Wetters sollte es aber auch möglich sein, dass für überschaubare Zeiträume gewisse Beeinträchtigungen hingenommen werden. Hierfür bitten wir um Verständnis!