Beschlüsse des Gemeinderats

In seiner öffentlichen Sitzung am 20.11.2019 hat der Gemeinderat folgende Beschlüsse gefasst:

Jahresrechnung 2018

Die letzte Jahresrechnung in der althergebrachten kameralistischen Form wartet mit Superlativen auf: Das Gesamthaushaltsvolumen von 41,6 Millionen Euro liegt um ein Mehrfaches über dem Durchschnitt der letzten Jahre, die Rücklagen der Gemeinde lagen zum Jahresende bei rund 18,2 Millionen Euro und die Verschuldung der Gemeinde konnte überplanmäßig auf nunmehr rund 335.500 oder 246,74 € pro Einwohner reduziert werden. All diese mehr als positiven Werte sind letztlich dem exorbitanten Ergebnis bei der Gewerbesteuer im Jahr 2018 geschuldet. Kämmerer Tim Scheible und Bürgermeister Reinhold Teufel wiesen darauf hin, dass aufgrund der Automatik im kommunalen Finanzausgleich 80% dieses Geldsegens wieder verloren gehen – durch die bereits bezahlte Gewerbesteuerumlage, durch die im Jahr 2020 zu bezahlenden Kreis- und Finanzausgleichsumlage und durch deutlich geringere Finanzzuweisungen des Landes an die Gemeinde. Aber auch mit den voraussichtlich verbleibenden rund 4 Millionen Euro sieht sich die Gemeinde gut gerüstet für künftige Aufgaben, die seit 2019 nicht mehr kameralistisch, sondern entsprechend dem “Neuen Kommunalen Haushaltsrechts” (NKHR) nun eben doppisch. Schmwerzlich war, dass die Gemeinde bereits im Jahr 2018 durch Negativzinsen belastet wurde: Ein von einem regionalen Bankinstitut empfohlenen Geldanlage wurde letztlich ein negativer Ertrag erwirtschaftet. Hier hat die Gemeindeverwaltung frühzeitig reagiert und die Mittel umgeschichtet. Rückblickend war dies richtig, denn seither wäre der Negativertrag noch höher. Die Jahresrechnung wurde letztlich einstimmig vom Gemeinderat festgestellt, die außer- und überplanmäßigen Ausgaben wurden genehmigt. Tim Scheible berichtete auch kurz über den Vollzug im laufenden Haushaltsjahr. Hier konnte ein fälliges Darlehen abgelöst werden, so dass der Schuldenstand der Gemeinde zum Jahresende deutlich unter 100 € pro Einwohner liegen wird.

Neuregelung der Kindergartenbeförderung

Seit der Gemeindereform besuchen grundsätzlich alle Kinder in der Gemeinde Pfronstetten den Kindergarten Maria Königin in Pfronstetten. Träger des Kindergartens ist die Katholische Kirchengemeinde St. Nikolaus Pfronstetten. Aufgrund einer Vereinbarung zwischen Kirchengemeinde und bürgerlicher Gemeinde trägt die bürgerliche Gemeinde einen Großteil des jährlich entstehenden Abmangels in Höhe von rund 250.000 € jährlich. Anfänglich wurde für den Transport der Kinder aus den Ortsteilen zum Kindergarten ein gemeindeeigener Kleinbus eingesetzt. Seit vielen Jahren nutzen die Kinder aber das Busangebot für die Schüler der Wunderbuch-Grundschule. Bis zum Ablauf des Schuljahres 2018/2019 kam es hier seitens der Elternschaft auch zu keinerlei Kritik oder Beanstandungen. Das Schuljahr 2019/2020 brachte in zweierlei Hinsicht einschneidende Veränderungen für den Busverkehr im Allgemeinen und die Beförderung der Kindergartenkinder im Besonderen: Bisher wurden die Kinder weitestgehend von in der Gemeinde wohnhaften Personen befördert, was nunmehr wegen Eintritts in den verdienten Ruhestand nicht mehr möglich ist. Und zudem wurden im Rahmen des „Teilraumkonzepts Südlicher Landkreis“ auch die Buskonzessionen neu vergeben – mit der Folge, dass der seitherige Konzessionär nicht mehr vollumfänglich zum Zuge kommen konnte. Außerdem änderten sich auch die Linienführungen und Fahrzeiten gravierend. In der Folge kam es zu erheblichen Beschwerden seitens der Eltern der zu befördernden Kinder. Im Mittelpunkt der Kritik stand und steht die Unpünktlichkeit der neuen Buslinien, gravierend ist aber auch die nunmehr gegebene stärkere Auslastung der Busse. Während in der Vergangenheit im Regelfall jedes beförderte Kind einen Sitzplatz hatte, ist dies nunmehr nicht mehr gegeben. Stehplätze sind im Linienverkehr – und darum handelt es sich –  zwar grundsätzlich zulässig, insbesondere von den Eltern jüngerer Fahrgäste wird dieser Umstand aber erheblich kritisiert. Seitens der Eltern der Kindergartenkinder wurde deshalb die Bitte an die Gemeindeverwaltung gerichtet, wie in den Anfängen nach der Gemeindereform wieder eine eigenständige Beförderung der Kindergartenkinder, zur Not auch mit einem Kleinbus (9-Sitzer), zu organisieren. Die Gemeindeverwaltung hat daraufhin die im Raum stehenden Möglichkeiten geprüft. Eine Abfrage bei entsprechenden Dienstleistern in der Region hat ergeben, dass eine Beförderung mit einem „normalen“ Bus mit 29 Sitzplätzen mit rund 106.000 € die teuerste Variante wäre. Eine Beförderung mit von Dienstleistern gestellten Kleinbussen (9-Sitzer) würde zwischen 60.000 und 76.000 € kosten. Eine Beförderung mit einem gemeindeeigenen Kleinbus und eigenem Personal würde Kosten in Höhe von 30.000 – 40.000 € jährlich verursachen. Darin einkalkuliert ist auch der Mehraufwand, der bei der Gemeindeverwaltung für die Organisation eines solchen Angebots (Fahrzeugverwaltung, Schichtpläne der eingesetzten Fahrer einschließlich Krisenmanagement in Krankheitsfällen) zwangsläufig anfallen wird. Nicht abschließend bewertet ist bei all diesen Varianten das Thema Aufsicht. Nach einer entsprechenden Prüfung hat die Gemeindeverwaltung Zweifel daran, dass der Fahrer des Busses gleichzeitig das Fahrzeug führen und die beförderten Kinder in dem Umfang beaufsichtigen kann, wie dies aus haftungsrechtlicher Sicht geboten wäre. Und das unabhängig davon, ob es sich um einen von einem Dienstleister angestellten Fahrer oder um eigenes Personal der Gemeinde handelt. Es gibt mehrere Gemeinden im Land, die aus diesem Grund bestehende Angebote zur Beförderung von Kindergartenkinder eingestellt haben (z.B. Schwäbisch Hall bereits im Jahr 2009), andere setzen Busbegleiter ein, welche die Aufsichtspflicht übernehmen. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung macht ein eigenes Beförderungsangebot in der bisher diskutierten Form deshalb keinen Sinn, aus haftungsrechtlichen Gründen müsste der Bürgermeister sogar einem solchen Beschluss widersprechen, sollte er vom Gemeinderat gefasst werden. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung wäre es deshalb zielführender, ein Netzwerk von Busbegleitern aufzubauen, welche die Beaufsichtigung der Kindergartenkinder im regulären Schulbus übernehmen. Dies könnten beispielsweise Eltern sein, die gemeinsam mit den Kindern im Bus zum Kindergarten fahren. Die Gemeindeverwaltung schätzt den für diese Lösung entstehenden Aufwand auf ca. 7.500 € pro Jahr – wiederum einschließlich des Aufwands, der für die laufende Organisation eines solchen Angebots anfallen würde. Im Rahmen eines internen Gesprächs mit den Eltern der Kindergartenkinder wurde diese Möglichkeit angesprochen. Dabei fand dieser Vorschlag Zustimmung. Im Rahmen der Beratung zeigte sich Bürgermeister Reinhold Teufel enttäuscht darüber, dass sich bisher niemand für diese Tätigkeit interessiert, zumindest gab es noch keinerlei Nachfragen. Sollte dies so bleiben, kann die Busbeförderung nicht mehr aufrecht erhalten werden. Aus der Mitte des Gremiums wurde dies damit begründet, dass in der Ausschreibung von “ehrenamtlicher Tätigkeit” gesprochen wurde, deshalb vermutlich viele nicht weitergelesen und deshalb nicht mitbekommen haben, dass hierfür eine Entschädigung bezahlt wird. Außerdem sollte auch eine Beschäftigung auf Minijob-Basis ermöglicht werden. Insgesamt stimmte der Gemeinderat der Vorgehensweise zu.

Ganztagsbetreuung der Grundschüler

Die Gemeinde Pfronstetten hat in Absprache mit dem kirchlichen Verwaltungszentrum Riedlingen zum 01.01.2014 im Kindergarten „Maria Königin“ die Ganztagesbetreuung in das Betreuungsangebot mit aufgenommen. Seither können dort die Kindergartenkinder zuverlässig von 07:00 bis 16:15 Uhr betreut werden (freitags bis 13:00 Uhr). Die Lieferung der Mittagsverpflegung erfolgt durch die Catering-Firma Heinzelmann aus Steinhilben. Das Betreuungsangebot wurde auf Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 30.07.2014 ab dem Schuljahr 2014/2015 auch auf die Schulkinder der Wunderbuch-Grundschule ausgedehnt. Im Rahmen der „Verlässlichen Grundschule“ werden Schulkinder an Grundschulen unmittelbar vor und nach dem vormittäglichen Unterricht betreut, somit am Vormittag zusammenhängend bis zu sechs Stunden (7.00 – 13:00 Uhr). Das Land Baden-Württemberg gewährt hierfür pro Gruppe für jede betreute Wochenstunde einen Zuschuss in Höhe von 458 €/Schuljahr. Auf Grund der Status-Quo-Regelung des Kultusministeriums sind die dem Schuljahr 2014/2015 zu Grunde liegenden Gruppen-/Stundenumfänge auch für die Folgejahre maßgeblich, sodass sich hier nur noch ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 4.694,50 € errechnet. Für die Schüler an der Wunderbuch-Grundschule erfolgt diese Vor- und Nachbetreuung am Vormittag von 07:00 Uhr – 08:45 Uhr sowie von 11:30 Uhr – 13:00 Uhr derzeit im Kindergarten „Maria Königin“. Im Rahmen der Mittagsverpflegung ist für die Schulkinder im Kindergarten „Maria Königin“ eine weitergehende Betreuung bis einschließlich 14:00 Uhr mit Mittagessen möglich. Die Betreuungsgebühr für die Mittagsverpflegung orientiert sich an der Sozialstaffelung des Regelbeitrags im Kindergarten. Die monatliche Betreuungsgebühr für die Mittagsverpflegung in Höhe von 50 % auf den Kindergartenregelbeitrag umfasst grundsätzlich auch die Verlässliche Grundschule und die Nachmittagsbetreuung im Rahmen des Jugendbegleiterprogramms unabhängig davon, ob diese Angebote tatsächlich in Anspruch genommen werden. Seit dem Schuljahr 2019/2020 wird dienstags der Mittagstisch an der Schule angeboten. Da dieses Angebot jedoch derzeit über das Jugendbegleiterprogramm abgerechnet wird, beläuft sich die Gebühr auf 50 €/Jahr zzgl. den Kosten für das Mittagessen/Verwaltungsgebühr. Die Abrechnung für das Mittagessen zuzüglich der Verwaltungsgebühr erfolgt jeweils direkt über die Firma Heinzelmann. Seit dem Schuljahr 2012/2013 nimmt die Wunderbuch-Grundschule am Jugendbegleiterprogramm des Landes Baden-Württemberg teil um auch außerunterrichtliche Bildungsangebote realisieren zu können. So werden im aktuellen Schuljahr nachmittags verschiedene Betreuungsangebote angeboten. Die Gemeinde Pfronstetten erhält hierfür eine Förderung in Höhe von 3.000 €/Schuljahr. Diesen Einnahmen sowie den Einnahmen aus den Betreuungsgebühren (rund 1.000 €/Jahr) stehen durchschnittlich 5.500 € an Personal- und Sachkosten gegenüber. Die Betreuung nach dem Jugendbegleiterprogramm von 15:35 – 16:15 Uhr findet wiederum im Kindergarten statt. Bereits in der Sitzung vom 29.05.2019 hat die Gemeindeverwaltung in Anbetracht der steigenden Inanspruchnahme der Kleinkindbetreuung ab 2 Jahren sowie der Ganztagesbetreuung und dem daraus resultierenden Platzmangel im Kindergarten darauf hingewiesen, dass die Betreuung der Schulkinder im Kindergarten Probleme bereitet. Für jedes betreute Schulkind wird – unabhängig davon, wie lange dieses tatsächlich betreut wird – ein ganzer Kindergartenplatz in Anspruch genommen. Eine Verlagerung der Schulkindbetreuung aus dem Kindergarten „Maria Königin“ zurück an die Grundschule sollte daher aus Sicht der Gemeindeverwaltung zeitnah angestrebt werden um die benötigten Kindergartenplätze zur Verfügung stellen zu können. Für einen Betreuungskorridor von 07:00 – 08:45 Uhr und 11:30 -12:15 Uhr würde – je nach tatsächlicher Inanspruchnahme – zunächst lediglich eine Betreuungskraft benötigt, während über die Mittagsverpflegung von 12:15 – 14:00 Uhr eine weitere Betreuungskraft erforderlich wäre. Ausgehend von den unten aufgeführten Einnahmen und Ausgaben für die Betreuung der Grundschüler von 07:00 -14:00 Uhr im Rahmen der Verlässlichen Grundschule sowie für die Mittagsverpflegung würde sich für ein solches Angebot an der Grundschule ein Zuschussbedarf der Gemeinde in Höhe von 22.946 €/Jahr ergeben. Die Schulleitung hat auf Anfrage mitgeteilt, dass das Betreuungsangebot unterschiedlich in Anspruch genommen wird. Eine starke Inanspruchnahme ist lediglich am Dienstag (Mittagsschule) gegeben. Die umliegenden Grundschulen Steinhilben, Trochtelfingen, Mägerkingen und Hayingen bieten ebenfalls diverse Betreuungsangebote im Rahmen der Verlässlichen Grundschule, Mittagsverpflegung sowie der Flexiblen Nachmittagsbetreuung an, jedoch jeweils erst ab einer Mindestteilnehmerzahl von 5 Schüler/Innen. Angesichts der nicht unerheblichen Kosten wäre zu überlegen, ob auch in Pfronstetten eine Mindestzahl der Inanspruchnahme festgelegt wird. Hierbei handelt es sich um eine grundsätzliche Frage: Soll ein entsprechendes Angebot erst/nur dann geschaffen werden, wenn auch eine entsprechende Nachfrage besteht, oder wird das Angebot vorerst unabhängig von der Nachfrage etabliert? Die Gemeindeverwaltung hat sich in der Vergangenheit immer dafür ausgesprochen, weitreichende Betreuungsangebote zu schaffen, um so für junge Familien die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Angesichts der hierdurch dauerhaft entstehenden Lasten für den kommunalen Haushalt muss dies aber gut überlegt sein.
In der Beratung wurde das Angebot an der Grundschule ausdrücklich gelobt. Der Gemeinderat sprach sich dafür aus, dies mit geringen Reduzierungen auch beibehalten werden soll. Schule und Gemeindeverwaltung wurden beauftragt, hierfür einen Vorschlag zu entwickeln. Bürgermeister Reinhold Teufel bedankte sich namens des Gremiums für das bemerkenswerte Engagement des Kollegiums von Rektorin Barbara Unsöld, aber auch von Schulsekretärin Silvia Steinhart.

Beschaffung von Maibaumständern

Das jährliche Aufstellen von Maibäumen in allen Ortsteilen der Gemeinde ist fester Bestandteil des Brauchtums. Lobenswerterweise wird diese Aufgabe alljährlich von den Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr erledigt. Die Gemeinde vergütet die entstehenden Materialaufwendungen mit einem Pauschalbetrag von 75,00 €. Die Befestigung der Maibäume ist unterschiedlich. In einer Besprechung mit den Abteilungskommandanten wurde nicht zuletzt aus Gründen der Verkehrssicherheit angeregt, hier einheitliche Vorrichtungen zu beschaffen. ln einer aktuellen Entscheidung hat das OLG Stuttgart hohe Anforderungen an die Standsicherheit eines Maibaums gestellt. Klargestellt wurde, dass es sich bei einem Maibaum um ein mit einem Grundstück verbundenes Werk handelt, so dass der Besitzer des Grundstücks (im Regelfall die Gemeinde) Schadenersatz leisten muss, wenn durch einen umfallenden oder abknickenden Maibaum Schäden entstehen und als Ursache eine fehlerhafte Errichtung oder mangelhafte Unterhaltung in Betracht kommt. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass ein Maibaum der Witterung standhalten muss. Hier werden Windstärken von 8 bis 10 Beaufort als nicht ungewöhnlich angesehen, ein Maibaum muss daher so errichtet und befestigt werden, dass er selbst bei solch starken Sturmböen nicht umstürzt. Für den Geisinger Maibaum wurde von der dortigen Firma Kerber eine Vorrichtung erstellt, mit der eine sichere Aufstellung des Maibaums möglich ist. Eine Rückfrage bei der Haftpflichtversicherung hat ergeben, dass versicherungsseitig davon ausgegangen wird, dass diese Vorrichtung geeignet ist, die geforderten Kriterien einer sicheren Errichtung zu erfüllen. Soweit diesbezüglich Unsicherheiten bestehen, wäre eine Prüfung durch eine Fachfirma zu empfehlen. Nachdem seitens der Gemeindeverwaltung ebenfalls davon ausgegangen wird, dass die in Geisingen verbaute Vorrichtung zweckdienlich ist, wird für eine weitere Überprüfung keine Notwendigkeit gesehen. Der Gemeindeverwaltung liegt ein Angebot der Firma Kerber aus Geisingen für weitere Vorrichtungen vor. Pro Standort würden hierfür Kosten in Höhe von rund 1.120 € entstehen. Der Gemeinderat legte fest, dass für die Ortsteile, für die ein entsprechender Bedarf besteht, die Beschaffung eines solchen Ständers vorgenommen wird.

Waldwirtschaftsplan 2020

Die beim Landkreis Reutlingen angesiedelte Forstverwaltung hat der Gemeindeverwaltung den Entwurf der Plandaten für das Forstwirtschaftsjahr 2020 übersandt. Die 2009 beschlossene Forsteinrichtung sieht seit der Zwischenrevision eine jährliche Gesamtnutzung von 2.450 Festmeter (Fm) vor, wobei mit 1.250 Fm der etwas größere Anteil auf die Vornutzung entfällt. Für 2020 ist eine Gesamtnutzung von 2.300 Fm und damit ein etwas geringerer Einschlag geplant. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass in den ersten Jahren des Einrichtungszeitraums der Hiebssatz überschritten wurde, wenngleich trotzdem eine nachhaltige Nutzung des Gemeindewalds gegeben ist. Die geplante Nutzung im Bereich Nadelholz erhöht sich gegenüber dem Vorjahr (1.270 Fm) auf 1.690 Fm, im Bereich Laubholz von 230 fm auf 610 fm. Im Bereich des Wegebaus sind für 2020 lediglich Unterhaltungsmaßnahmen geplant. Wurde im Plan für das laufende Wirtschaftsjahr im mit rund 368 ha Wald vergleichsweise kleinen Gemeindewald noch mit einem kleinen Ertrag in Höhe vom 6.200 € gerechnet, so zeichnet sich angesichts der anhaltend schlechten Preissituation auf dem Holzmarkt für das Wirtschaftsjahr 2020 ein Verlust in Höhe von 14.800 € ab. Neben Matthias Kiess vom Kreisforstamt saß letztmals auch Peter Ostertag als Revierförster am Ratstisch. Im Zuge der zum Jahreswechsel anstehenden Forstreform übernimmt er das neue Staatswaldrevier Pfronstetten, sein designierter Nachfolger als Förster für den Kommunal- und Privatwald, Michael Baur aus Oberstetter stellte sich bei der Sitzung dem Gemeinderat vor. Nach einer ausführlichen Erläuterung des Planwerks und weiteren Informationen zur Situation des Gemeindewalds stimmte der Gemeinderat der Planung zu.

Beförsterung und Holzverkauf im Gemeindewald

Aufgrund eines Beschlusses des Bundeskartellamts ist eine Neuorganisation im Bereich der Neuorganisation notwendig geworden. Im Kern hat das Bundeskartellamt entschieden, dass eine gemeinsame Vermarktung des Rundholzes (= Nadelstammholz) aller Besitzarten (Landes-, Kommunal- und Privatwald) nicht zulässig ist. Aus diesem Grund wurde bereits im Jahr 2015 eine kommunale Holzverkaufsstelle beim Landratsamt eingerichtet, die seither die Holzvermarkung insgesamt für den Kommunal- und auf Wunsch der Eigentümer auch für den Privatwald übernimmt. Parallel dazu hat das Land die schon seit längerem verfolgte Absicht umgesetzt, das bisherige Einheitsforstamt (Beförsterung aller Waldbesitzarten durch einen Förster) aufzugeben und die Waldflächen des Landes künftig getrennt von den übrigen Besitzarten in einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) und damit rechtlich eigenständig zu bewirtschaften. Für die „übrig“ bleibenden Kommunal- und Privatwald musste somit eine neue Form der Beförsterung entwickelt werden. Zunächst hatten die Städte und Gemeinden des Landkreises Reutlingen die Gründung eines gemeinsamen Zweckverbands favorisiert, der nicht nur den Holzverkauf und die Aufgaben des Revierdienstes, sondern auch die hoheitlichen Aufgaben der Unteren Forstbehörde (UFB) beim Landratsamt hätte übernehmen sollen. Dieses landesweit einmalige Vorhaben ist daran gescheitert, dass die hierfür notwendige Zustimmung aller Kreisgemeinden nicht geschafft wurde. Aus diesem Grund wurden nunmehr der Weg beschritten, den die meisten Kommunen im Land gehen: Das Landratsamt behält seine hoheitliche Zuständigkeit als Untere Forstbehörde und organisiert darüber hinaus mit dem Revierdienst auch die Beförsterung des Kommunal- und Privatwalds. Außerdem wird – rechtlich von der UFB getrennt – auch künftig eine Holzverkaufsstelle des Landkreises unterhalten. Die Kommunen und Privatwaldbesitzer können (müssen aber nicht!) ihr Holz über diese Verkaufsstelle vermarkten. Somit stellt sich die künftige Betreuung des Kommunal- und Privatwalds wie folgt dar: Die Beratung erfolgt wie bisher kostenlos durch die UFB. Die weitergehenden Leistungen der Beförsterung ebenfalls durch die UFB können die Gemeinden und „kleinere“ Privatwaldbesitzer fallweise oder dauerhaft in Anspruch nehmen. Und schließlich können kommunale und private Waldbesitzer die Vermarktung des eingeschlagenen Holzes über die Holzverkaufsstelle des Landratsamts abwickeln. Sowohl die UFB wie auch die Holzverkaufsstelle des Landratsamts werden ab dem 01.01.2020 im ehemaligen Notariat im Gewerbepark Haid angesiedelt sein. Dies ist als positiver Beitrag zur Stärkung des ländlichen Raums zu sehen und wird von der Gemeindeverwaltung uneingeschränkt begrüßt. Bei einer dauerhaften Übertragung der Beförsterung des Gemeindewalds an die UFB und der Vergabe des Holzverkaufs an die Holzverkaufsstelle sind jährliche Vergütungen zu entrichten, die den bisherigen Forstverwaltungskostenbeitrag ersetzen. Die Vergütung für die Beförsterung setzt sich aus einer flächenbezogenen Komponente (32,08 €/ha für 399,9 ha Forstbetriebsfläche) und einer hiebsatzbezogenen Komponente (5,81 €/Fm für 2.340 Fm) zusammen (unter Hiebsatz versteht man die im Forsteinrichtungswerk festgelegte durchschnittliche jährliche Holzerntemenge). Bei einer entsprechenden Beauftragung erhält die Gemeinde vom Land einen sogenannten Mehrbelastungsausgleich von insgesamt 16,00 €/ha. Für den Gemeindewald ergeben sich demnach jährliche Kosten in Höhe von 31.444,79 €. Dem steht ein vom Land an die Gemeinde gezahlter Mehrbelastungsausgleich in Höhe von 6.398,40 € entgegen. Die bei der Gemeinde verbleibenden Kosten belaufen sich somit auf rund 25.000 €, dies liegt rund 7.000 € über dem seither zu bezahlenden Forstverwaltungskostenbeitrag. Für die Inanspruchnahme der kommunalen Holzverkaufsstelle des Landratsamts muss die Gemeinde 2,12 €/Fm Hiebsatz bezahlen, das wären bei 2.340 Fm rund 5.900 € pro Jahr. Bisher erfolgte die Abrechnung auf der Grundlage der verkauften Holzmenge, hier waren 0,98 €/Fm zu bezahlen. Im Regelfall waren dies rund 2.000 – 3.000 €. Somit ergibt sich hier eine Verdoppelung der Kosten. Die vergaberechtliche Zulässigkeit der Beauftragung der UFB bzw. des Landratsamts wurde geprüft, hier gibt es keine rechtlichen Hindernisse. Zusammenfassend ist festzustellen, dass sich die voraussichtlichen Jahreskosten für Beförsterung und Holzverkauf von bisher rund 20.000 € auf rund 31.000 € erhöhen werden. Dies war zu erwarten. Der Gemeinderat stimmte der Beauftragung zu.

Planungsleistungen für Kindergartenerweiterung

Für die geplante Erweiterung des Kindergartens in Pfronstetten sind die Planungsleistungen für die Bereiche Heizung, Lüftung und Sanitär (HLS) und Elektrotechnik zu vergeben. Der Gemeinde liegt für den Bereich HLS ein Angebot des Ingenieurbüros Hankiewicz aus Geisingen vor. Bei einer Honorarabrechnung unter Anwendung der HOAI ergibt sich ein Nettohonorar von 16.236,03 €, inklusive Nebenkosten (5%) und Mehrwertsteuer (19%) beläuft sich die das Gesamthonorar auf 20.286,92 €. Für den Bereich Elektrotechnik liegt ein Angebot des Ingenieurbüros E-Plan Mändle GmbH aus Machtolsheim vor. Bei einer Honorarabrechnung unter Anwendung der HOAI ergibt sich ein Nettohonorar von 7.958,11 €, inklusive Nebenkosten (5%) und Mehrwertsteuer (19%) beläuft sich die das Gesamthonorar auf 9.943,66 €. Diese Kosten für Fachplanungen sind in der Kostenschätzung enthalten und damit auch über den Planansatz im Haushalt abgedeckt. Der Gemeinderat stimmte jeweils zu.

Einvernehmen versagt

Es kommt selten vor, aber es kommt vor: Der Gemeinderat hat einem der zur Beschlussfassung vorgelegten Baugesuche sein Einvernehmen versagt. Dabei handelte es sich um eine beantragten Nutzungsänderung für ein Wohn- und Geschäftshaus im Pfronstetter Gewerbegebiet “Brühlwiesen”. Dort soll eine Hundepension eingerichtet werden. Die Gemeindeverwaltung wird nun die Bauherrin um ergänzende Informationen zum Vorhaben bitten und das Baugesuch eventuell noch einmal zur Beschlussfassung vorlegen.

Vorerst keine neuen Duschen in der Albhalle

Von den Sportlern, die in der Albhalle duschen, wurde die mangelhafte Funktion der Duschen gerügt. Die Mängel sind insbesondere auch verkalkte Armaturen zurückzuführen. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung ist über kurz oder lang eine umfassende Sanierung des aus den 1970er Jahren stammenden Sportlerteils der Albhalle vorzusehen. Allerdings ist diese Maßnahme in der mittelfristigen Finanzplanung nicht enthalten. Um hier schnell Abhilfe schaffen zu können wäre es denkbar, Aufputz-Armaturen einzubauen. Diese wären dann auch wartungsfreundlicher als die bisherigen Unterputz-Armaturen. Nachdem beim Bauhof ein entsprechender Facharbeiter beschäftigt ist, würde sich der externe Kostenaufwand auf rund 8.000 € für die Materialkosten beschränken. Die Gemeindeverwaltung hatte vorgeschlagen, dies so umzusetzen und die Materialkosten über den Haushaltsansatz Gebäudeunterhaltung abzudecken. Dem stimmte der Gemeinderat nicht zu, vielmehr soll zunächst geprüft werden, ob die vorhandenen Armaturen nicht doch im Bestand so entkalkt werden können, dass sie weiterhin genutzt werden können.

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