Bebauungsplan „Linden I + II Neufassung“, Pfronstetten

Beteiligung der Öffentlichkeit / Erste erneute öffentliche Auslegung

  1. Bebauungsplanentwurf „Linden I + II Neufassung“, Pfronstetten
  2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplanentwurf „Linden I + II Neufassung“, Pfronstetten

Der Gemeinderat der Gemeinde Pfronstetten hat am 23.10.2019 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes „Linden I + II Neufassung“, Pfronstetten, und den Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Linden I + II Neufassung“, Pfronstetten, gebilligt und beschlossen, diese Entwürfe nach § 4a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch und § 4a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch i.V.m. § 74 Landesbauordnung erneut öffentlich auszulegen.

Verfahren

Der Bebauungsplan „Linden I + II Neufassung“ wird gemäß § 13 Baugesetzbuch im vereinfachten Verfahren aufgestellt. Durch die Neufassung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die Festsetzungen innerhalb der verschiedenen Teilgebiete werden aufeinander abgestimmt ohne deren Charakter zu verändern. Die Voraussetzungen des § 13 Baugesetzbuch sind erfüllt, da keine Vorhaben festgesetzt werden, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, es keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7b Baugesetzbuch genannten Schutzgüter gibt und es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 S. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind. Eine Umweltprüfung nach § 2 (4) Baugesetzbuch ist nicht erforderlich und von der Erstellung eines Umweltberichts nach § 2a Baugesetzbuch wird abgesehen.

Ziel und Zweck der Planung

Die Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplans „Linden“ mit seinen Änderungen und Erweiterungen und den verschiedenen Planzeichnungen sind mittlerweile unübersichtlich geworden. Deshalb wird der Bebauungsplan im Ganzen neu gezeichnet und die Festsetzungen des ursprünglichen Bebauungsplans sowie seinen Änderungen und Erweiterungen in einem Planwerk klarstellend zusammengefasst. Aus der Abstimmung der Festsetzungen aufeinander und dem Vergleich mit tatsächlichen Gegebenheiten ergeben sich im Wesentlichen Änderungen der Art der baulichen Nutzung, der festgesetzten Verkehrsflächen, der Vorgaben für Stellplätze und Garagen sowie Änderungen am Verlauf der Baugrenzen. Die Grundzüge der städtebaulichen Planung werden durch die Neufassung des Bebauungsplans nicht berührt. Am ursprünglichen städtebaulichen Konzept wird festgehalten.

Der Geltungsbereich beinhaltet die Flurstücke Nr. 54/3; 54/4; 60/1; 60/2; 63/1; 63/2; 63/3; 150; 150/1; 151; 152; 153; 154/3; 154/4; 154/5 (Lindenstraße); 154/6; 154/7; 154/8; 154/9; 154/10; 154/11; 154/12; 154/13; 154/15; 154/16 (Birkenweg); 154/17; 154/19; 154/20 (Buchenweg); 154/21; 154/22; 154/23; 154/24; 154/25; 154/26; 154/27; 154/28; 154/29; 154/30; 154/31; 154/32; 154/33 (Eschenweg); 154/34; 154/35; 154/36; 154/37; 154/38; 154/39; 154/40; 154/41; 154/43; 154/44; 155; 155/1; 155/2; 155/3; 155/4; 155/5; 156; 161; 161/1; 161/2; 161/3; 162/1; 162/2; 162/3. Von folgenden Flurstücken sind Teilstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplans enthalten: Flst. Nr. 60; 61; 66 (Feldweg); 67/2; 143 (Franz-Pfeifer-Weg); 157; 162/4; 163 (Feldweg); 636; 637 (Lindenstraße). Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst in dieser Abgrenzung ca. 6,38 ha. Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt abgegrenzt:

Im Einzelnen gelten für den Bebauungsplanentwurf die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 1.), für den Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 2.), jeweils mit dem Datum vom 23.10.2019.

Erste erneute Auslegung

Da der Entwurf des Bebauungsplans, der vom 29.05.2019, der vom 14.06.2019 bis zum 15.07.2019 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt wurde, aufgrund eingegangener Anregungen und Stellungnahmen geändert wurde, wird dieser gemäß § 4a (3) BauGB erneut ausgelegt. Der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften werden mit Begründung in der Zeit von Freitag, den 08.11.2019 bis Montag, den 09.12.2019, je einschließlich, bei der Gemeinde Pfronstetten, Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 25, 72539 Pfronstetten, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Die auszulegenden Unterlagen sind außerdem auf der Internetseite der Gemeinde (www.pfronstetten.de) unter Informationen / Internetportal Bauleitplanung eingestellt. Jedermann kann während der angegebenen Auslegungsfrist, also bis einschließlich 09.12.2019, Stellungnahmen mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung Pfronstetten (Anschrift siehe oben) vorbringen oder schriftlich an die Gemeindeverwaltung Pfronstetten richten. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Pfronstetten, 31.10.2019

Reinhold Teufel
Bürgermeister

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