Bebauungsplan „Lachenäcker I“, (ursprünglich „Lachenäcker“), Aichelau

Billigungsbeschluss / Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

  1. Bebauungsplan „Lachenäcker I“, (ursprünglich „Lachenäcker“), Aichelau
  2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Lachenäcker I“, (ursprünglich „Lachenäcker“), Aichelau

Der Gemeinderat der Gemeinde Pfronstetten hat am 23.10.2019 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf des Bebauungsplans „Lachenäcker I“, Aichelau, und der Örtlichen Bauvorschriften „Lachenäcker I“, Aichelau, gebilligt und beschlossen, diese gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch und gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch i.V.m. § 74 Landesbauordnung öffentlich auszulegen.

Ziel und Zweck der Planung

Auslöser für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Lachäcker I“ ist der Wunsch der Firma Paravan, Erweiterungsflächen für eine langfristige Entwicklungsperspektive zur Verfügung zu haben. Das Plangebiet befindet sich im Außenbereich und wird in nachfolgender Planzeichnung dargestellt.

Es hat eine Größe von ca. 3,09 ha. Im Nordwesten befindet sich der Bebauungsplan „Fölltörle“, rechtskräftig seit 22.07.2010, im Norden der Bebauungsplan „Erweiterung Fölltörle“, rechtskräftig seit 08.08.2013 und im Nordosten der Bebauungsplan „Breite West – 1. Erweiterung“, rechtskräftig seit 31.07.2006.

Im Einzelnen gelten für den Bebauungsplanvorentwurf die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 1.), für den Vorentwurf der Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 2.), jeweils mit dem Datum vom 23.10.2019.

Der Beschluss des Gemeinderats über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung besteht für jedermann die Möglichkeit, die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern. Der Vorentwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und umweltbezogenen Informationen (hier Umweltbericht vom 23.10.2019) von Freitag, den 08.11.2019 bis Montag, den 09.12.2019, je einschließlich, bei der Gemeindeverwaltung Pfronstetten – Hauptstraße 25, in 72539 Pfronstetten während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Die auszulegenden Unterlagen sind außerdem auf der Internetseite der Gemeinde (www.pfronstetten.de) unter Informationen / Internetportal Bauleitplanung eingestellt. Die Regelwerke, auf die in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans verwiesen werden, werden an gleicher Stelle zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jedermann kann während der angegebenen Auslegungsfrist, also bis einschließlich 09.12.2019, Stellungnahmen mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung Pfronstetten (Anschrift siehe vorstehend) vorbringen oder schriftlich an die Gemeindeverwaltung Pfronstetten richten. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können.

Pfronstetten, den 31.10.2019

Reinhold Teufel
Bürgermeister

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