Bebauungsplan „Kräuteläcker I“, Pfronstetten

Aufstellungsbeschluss / frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

  1. Bebauungsplan „Kräuteläcker I“, Pfronstetten
  2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Kräuteläcker I“, Pfronstetten

Der Gemeinderat der Gemeinde Pfronstetten hat am 23.10.2019 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Kräuteläcker I“, Pfronstetten, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch und die dazugehörige Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften “Kräuteläcker I“, Pfronstetten, nach dem Verfahren für den Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.m. § 74 Abs. 7 Landesbauordnung aufgestellt und beschlossen gemäß § 13 a Baugesetzbuch und § 13 b i.V.m. § 13 a Baugesetzbuch ein beschleunigtes Verfahren durchzuführen. Es wurde beschlossen eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch durchzuführen.

Verfahren

Materiell-rechtlich gliedert sich das Bebauungsplangebiet „Kräuteläcker I“ in zwei Teilgebiete. Im östlichen Teilgebiet handelt sich um die Teiländerung des bestehenden Bebauungsplans „Linden“ (rechtskräftig seit 24.07.1973), bei dem ein geringfügiger Teil von Verkehrsflächen in Bauflächen geändert wird. Außerdem wird im Norden ein Bestandsbereich in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen. Hier richtet sich das Verfahren für die Aufstellung des Bebauungsplans nach § 13a BauGB.

Seit Mai 2017 besteht nach §13 b BauGB die Möglichkeit zur Erschließung von Außenbereichsflächen, deren Grundfläche kleiner als 10.000 m² ist und die an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen. Im westlichen Bereich der Erweiterung handelt es sich um die Einbeziehung von Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren, danach erfolgt für diesen Bereich die Aufstellung des Bebauungsplans nach § 13b BauGB. Mit ca. 7.300 m² überbaubarer Grundfläche wird diese Voraussetzung erfüllt.

Da nach § 13 b BauGB entsprechend der § 13 a BauGB Anwendung findet, wird der Bebauungsplan „Kräuteläcker I“ insgesamt gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Die Voraussetzungen des § 13 a BauGB sind erfüllt, da keine Vorhaben festgesetzt sind, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, es keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung der in § 1 (6) Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter gibt und es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 S. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind. Eine Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB ist nicht erforderlich und von der Erstellung eines Umweltberichts nach § 2a BauGB wird abgesehen. Insbesondere soll dem Bedarf an Investitionen zur Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum in angemessener Weise Rechnung getragen werden.

Ziel und Zweck der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Kräuteläcker I“ soll der Bedarf an Wohnbauflächen in Pfronstetten gedeckt werden. Das Plangebiet wird als allgemeines Wohngebiet festgelegt und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die angemessene Arrondierung des Ortsteils geschaffen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich südwestlich des Ortskerns von Pfronstetten. Er umfasst einen Teil der Lindenstraße, Flst. 154/5 und 637, Teile der Flst. Nr. 157 und 636 und das Flst.146. Er hat eine Größe von ca. 2,6 ha. Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt:

Im Einzelnen gelten für den Bebauungsplan die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 1.), für den Vorentwurf der Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 2.), jeweils mit dem Datum vom 23.10.2019.

Der Beschluss des Gemeinderats über die Aufstellung des Bebauungsplans wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch öffentlich bekannt gemacht.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung besteht für jedermann die Möglichkeit, die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern. Der Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften werden mit Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen (hier Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung vom 25.09.2019) von Freitag, den 08.11.2019 bis Montag, den 09.12.2019, je einschließlich, bei der Gemeindeverwaltung Pfronstetten – Hauptstraße 25, in 72539 Pfronstetten während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Die auszulegenden Unterlagen sind außerdem auf der Internetseite der Gemeinde (www.pfronstetten.de) unter Informationen / Internetportal Bauleitplanung eingestellt. Die Regelwerke, auf die in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans verwiesen werden, werden an gleicher Stelle zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jedermann kann während der angegebenen Auslegungsfrist, also bis einschließlich
09.12.2019, Stellungnahmen mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung Pfronstetten (Anschrift siehe vorstehend) vorbringen oder schriftlich an die Gemeindeverwaltung Pfronstetten richten. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können.

Pfronstetten, den 31.10.2019    

Reinhold Teufel
Bürgermeister

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