In der Sitzung des Gemeinderats am 23.10.2019 erfolgten folgende Mitteilungen:
Radweg entlang der Bundesstraße im Bereich Pfronstetten / Schäferweg
Im Zuge der Anhörung der Gemeinde zum geplanten Radwegs Pfronstetten – Aichelau – Hayingen hatte der Gemeinderat festgestellt, dass die in der Planung vorgesehene Anbindung des Sportgeländes und im weiteren der Radwegverbindung nach Norden hin (Oberstetten) mit erheblichen Gefahren verbunden ist. Radfahrer, die aus südlicher Richtung kommen, müssen hierfür die Bundesstraße zweimal kreuzen: Erst in der Ortslage im Bereich der Kreuzung Hauptstraße (B 312) / Wilsinger Straße (K 6740), was sicherlich akzeptabel ist, und dann nachfolgend nördlich der Ortslage in Verlängerung der Oberstetter Straße.
Als Alternative wurde vorgeschlagen, den Radweg ausgehend von der Ortsmitte nicht über die Oberstetter Straße zu führen, sondern über den jetzigen Steigweg (vormals Sebastiansweg), der parallel zur Bundesstraße verläuft und das Gewerbegebiet am nördlichen Rand von Pfronstetten erschließt. Ab dem Ausbauende des Steigwegs wäre noch eine Lücke von ca. 235 m, hier könnte auf dem vorhandenen gemeindeeigenen Erdweg relativ kostengünstig eine verkehrssichere Verbindung geschaffen werden. Die Gemeindeverwaltung hat daraufhin einen entsprechenden Antrag gestellt, das Thema wurde auch bei der jüngsten Verkehrsschau angesprochen. Dabei wurde festgestellt, dass insbesondere die zweite Querungsstelle in der Verlängerung der Oberstetter Straße nicht optimal ist. Der von der Gemeinde dargestellte Radweg wäre deutlich attraktiver für Radfahrer, da er aufgrund der geringeren Querungen als sicherer eingestuft wird. Darüber hinaus liegt er auf direkter Strecke, weshalb er vermutlich gut angenommen werden würde. Nunmehr hat das Landratsamt mitgeteilt, dass die Grundsätze für Bau- und Finanzierung von Radwegen im Zuge von Bundesstraßen in der Baulast des Bundes zur Zeit überarbeitet werden. Mit der Fertigstellung ist Ende November zu rechnen. Das Landratsamt möchte die überarbeitete Fassung der oben genannten Grundsätze abwarten, bevor es die Angelegenheit ans Regierungspräsidium weitergibt.
Pflasterarbeiten auf den Friedhöfen in Aichelau und Huldstetten
Die Gemeinde plant im kommenden Jahr die Erneuerung von Pflasterflächen auf den Friedhöfen in Aichelau und Huldstetten. Die entsprechenden Tiefbauarbeiten (Auskoffern, Planum, Randsteine) wird der Zweckverband Wegebaugerätegemeinschaft Albrand durchführen, die Pflasterarbeiten übernimmt der Bauhof.
Straßenbeleuchtung Pfronstetten
Nach wie vor bestehen Probleme bei der Straßenbeleuchtung Pfronstetten. Hier besteht eine technische Störung, die von der Firma Netze BW behoben werden muss. Betroffen sind die Bereiche Birkenweg, Buchenweg, Elsternweg, Eschenweg, Franz-Pfeifer-Weg, Hans-Kürner-Weg, Hülengasse, Im Öschle, Lindenstraße, Oberstetter Straße, Schelmenwasen, Sonnenrain, Walter-Frick-Straße und Wilsinger Straße. Bereits im Sommer wurde über das Mitteilungsblatt hierüber informiert und auch angekündigt, dass noch nicht absehbar ist, bis wann die Störung behoben sein wird.
Abfallbeseitigung auf den Friedhöfen
Bei der Gemeindeverwaltung und auch beim Bauhof wird immer wieder angeregt, auf den Friedhöfen im Gemeindegebiet Abfallbehälter und vor allem auch Grünabfallbehälter aufzustellen. Leider hat die Erfahrung gelehrt, dass solche Möglichkeiten in zu vielen Fällen zu missbräuchlichen Nutzungen führen. So wird oftmals auch Hausmüll in Abfallbehältern entsorgt, und im Grünabfall werden ganze Kranzgebinde abgelegt. Nachdem letztere oftmals viel Metall und auch Kunststoff enthalten, führt dies regelmäßig dazu, dass der angelieferte Grünabfall als teurer Hausmüll entsorgt werden muss. Aus diesem Grund wurde bereits vor längerer Zeit entschieden, dass keine solchen Entsorgungsmöglichkeiten angeboten werden. Die Gemeindeverwaltung geht vielmehr davon aus, dass alles, was als Grabschmuck auf den Friedhof verbracht wird, mit dem selben Aufwand auch wieder abgefahren werden kann.
Sachstand Beförderung Schüler und Kindergartenkinder
Der Busverkehr zur Schülerbeförderung sorgt auch in der letzten Woche vor den Herbstferien immer noch für viel Verdruss. Nach wie vor kommen Busse unpünktlich, sowohl in Richtung Riedlingen wie auch bei der Wunderbuch-Grundschule. Das Landratsamt hat angekündigt, dass nach den Herbstferien eine Fahrplanänderung greifen wird. Dann soll sichergestellt sein, dass alle Schüler rechtzeitig zur Schule kommen – und zwar auch bei dann zu erwartenden winterlichen Straßenverhältnissen. Die Gemeindeverwaltung hat darum gebeten, diese Änderungen frühzeitig zu kommunizieren, dies soll nach Aussage des Landratsamts in den nächsten Tagen erfolgen. Die Gemeindeverwaltung hat außerdem darauf hingewiesen, dass die Menschen erwarten, dass nach der Fahrplanumstellung sämtliche Busverbindungen dann auch klappen. Bürgermeister Reinhold Teufel merkt an, dass Ziel der Fahrplanänderung war, den Busverkehr auch für andere Gruppen als den Schülerverkehr attraktiv zu machen. Wenn aber für dieses gefühlt eine Prozent der Nutzer 99 Prozent der Nutzer verärgert werden, dann war gut gemeint eben nicht gut gemacht.
Nach langem Hin und Her konnte endlich auch eine Regelung für die Schwimmfahrten der Grundschüler zur Schwimmhalle der Hohensteinschule erzielt werden. Die Fa. Knorr wird die Schwimmfahrten wöchentlich durchführen.
Hinsichtlich der Beförderung der Kindergartenkinder prüft die Gemeindeverwaltung die Möglichkeit, ein eigenständiges Angebot einzurichten. Um Kinder im Alter zwischen drei und sechs Jahren mit einem gemeindeeigenen Kleinbus in den Kindergartenbringen zu können, werden allerdings mindestens vier Fahrerinnen und Fahrer benötigt, die dann ein einem Schichtplan eingesetzt werden, der auch Vertretungsregelungen für Krankheits- und Urlaubstage beinhaltet. Bisher haben sich nur zwei Interessierte gemeldet, der zweite Aufruf im Mitteilungsblatt erbrachte keine weiteren Anfragen. Parallel werden über die Mitteilungsblätter der Nachbargemeinden Hayingen und Zwiefalten potenzielle Fahrerinnen und Fahrer gesucht. Bei einer Beförderung mit einem Kleinbus können maximal acht Kinder pro Fahrt befördert werden, bei aktuell maximal 30 zu befördernden Kindern muss der Bus als vier Fahrten machen. Bei einigermaßen realistischen Fahrzeiten würden hier jeweils gut eine Stunde pro Fahrt, insgesamt also vier Stunden Fahrzeit anfallen. Die Gemeindeverwaltung hat zwischenzeitlich außerdem ein Taxiunternehmen aus der Region angefragt. Dieses könnte diese Fahrten übernehmen, hierfür würden Jahreskosten in Höhe von ca. 76.000 € entstehen. Bei einem Eigenanteil von 15 Euro pro Kind und Monat würde dieses Angebot bei einer 100% Inanspruchnahme durch alle Kinder einen jährlichen Abmangel von rund 71.000 € verursachen. Aktuell liegt der Aufwand für die Betreuung der Kinder im Kindergartenalter bei rund 446.000 €. An Elternbeiträgen werden jährlich rund. 43.000 € vereinnahmt, der Kostendeckungsgrad liegt damit unter 10%. Nach Abzug der Landeszuweisungen liegt der jährliche Abmangel bei rund 248.000 €. Würde man also die Kindergartenbeförderung auf der Grundlage des Unternehmerangebots beauftragen, würde sich dieser Abmangel um 30% auf dann jährlich rund 320.000 erhöhen, der Kostendeckungsgrad der Elternbeiträge würde dann nur noch bei gut 8% liegen. Eine Entscheidung in dieser finanziellen Dimension kann aus Sicht der Gemeindeverwaltung nicht kurzfristig getroffen werden. Aus diesem Grund ist vorgesehen, die Angelegenheit in der Novembersitzung auf die Tagesordnung zu nehmen.
Erweiterung Kindergarten
In der Juni-Sitzung hat der Gemeinderat die Entwurfsplanung für den Erweiterungsbau des Kindergartens gebilligt. Im Weiteren hat das Büro KÜNSTER ARCHITEKTUR + STADTPLANUNG die Planung mit den Fachbehörden des Landratsamts und dem Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) abgestimmt. Aufgrund dieser Gespräche wurden noch geringfügige Änderungen an der Planung vorgenommen.
So muss im Bereich des Verbindungsflurs zwischen Alt- und Neubau eine weitere Fluchttür vorgesehen werden, für die Ruheräume im Neubau wäre eine Belüftung sinnvoll, für das gesamte Gebäude ist eine interne Brandmeldeanlage (vernetzte Rauchmelder) notwendig und letztendlich sind auch noch Fahrradabstellplätze nachzuweisen. Das Büro Künster hat diese Änderungen entsprechend eingeplant. Die fortgeschriebene Kostenberechnung geht nunmehr von Gesamtkosten in Höhe von 676.000 € aus, die Kostenschätzung lag bei 620.000 €. Die Mehrkosten resultieren im Wesentlichen aus den nunmehr vorliegenden Kostenberechnungen der Fachingenieure. Nicht enthalten in diesen Kosten waren und sind die Kosten für die Möblierung der Räume. Nachdem nunmehr das Raumprogramm fix ist, können diese Kosten jetzt auch ermittelt werden. Die Gemeinde wird nun in Kürze das Baugesuch einreichen, voraussichtlich in der Novembersitzung wird der Gemeinderat dann über die Herstellung des Einvernehmens beschließen.
In diesem Zusammenhang müssen dann auch noch Festlegungen bezüglich der Fassade getroffen werden. Aufgrund der intensiven Vorbesprechungen mit den Fachbehörden dürfte dann eine Genehmigung zum Jahresende hin realistisch sein, so dass dann idealerweise im ersten Quartal die ersten Vergaben erfolgen können.
Neubau DGH Aichelau
Nachdem nunmehr die Baugenehmigung für das geplante Dorfgemeinschaftshaus in Aichelau vorliegt, wird sich der Bauausschuss Anfang November treffen um festzulegen, welche Arbeiten in Eigenleistung erbracht werden können. Diese Festlegungen werden dann bei der weitergehenden Ausführungsplanung berücksichtigt, so dass Ende 2019, spätestens aber Anfang 2020 die ersten Gewerke ausgeschrieben werden können. Damit dürften auch hier in der März-Sitzung entsprechende Vergaben möglich sein.
Interkommunaler Gutachterausschuss
Wie bereits mehrfach berichtet ist aufgrund der geänderten Gutachterausschussverordnung des Landes bei den bisher auf Gemeindeebene gebildeten Gutachterausschüssen eine grundlegende Neuordnung erforderlich. Insbesondere müssen größere Einheiten gebildet werden, in deren Bereich nach Möglichkeit jährlich mindestens 1.000 Kaufvertragsfälle zu verzeichnen sind. Im Bereich der Gemeinde Pfronstetten sind dies durchschnittlich 40 Verkaufsfälle pro Jahr. Nachdem die erforderlichen Zahlen auch auf Ebene des Gemeindeverwaltungsverbands nicht erreicht werden, zeichnet sich ein größerer Zusammenschluss der Albgemeinden unter Führung der Stadt Münsingen ab. Es wird dann vermutlich so sein, dass jede Gemeinde zwei Mitglieder des Gutachterausschusses benennen kann, die nach Möglichkeit über entsprechende berufliche Qualifikationen verfügen. Bezüglich der Kosten rechnet die Gemeindeverwaltung mit jährlichen Kosten in Höhe von ca. 3-5 € pro Einwohner. Die aktuelle Amtszeit der im Jahr 2016 bestellten Gutachter des Gutachterausschusses Pfronstetten laufen Mitte 2020 aus. Bis dahin könnte die neue Lösung stehen.
Ausbau Kreisstraße Geisingen – Huldstetten
Der Kreistag hat sich in seiner heutigen Sitzung im Rahmen der Haushaltsplanberatungen auch mit dem verschobenen Ausbau der Kreisstraße Geisingen – Huldstetten befasst. Hier waren die Bemühungen der Interessengemeinschaft „Pro Straßenbau Huldstetten-Geisingen“ um Aufmerksamkeit ganz offensichtlich hilfreich. Es wurde noch einmal deutlich gemacht, dass es ausschließlich personelle Engpässe im Straßenbauamt sind, die eine planmäßige Umsetzung der Maßnahme unmöglich machen. Herr Landrat Reumann hat zugesagt, sich kurzfristig mit der Gemeindeverwaltung in Verbindung zu setzen und Möglichkeiten zu besprechen, wie den nachvollziehbar dargestellten Problemen – Anbindung an den Busverkehr nach Reutlingen und Schaffung einer sicheren Geh- und Radverbindung – zeitnah abgeholfen werden kann. Bürgermeister Reinhold Teufel freut sich über dieses Signal, das doch deutlich macht, dass die Rufe aus Geisingen und Huldstetten Gehör gefunden haben. Er bedankt sich aus der Ferne bei den kontaktierten Mitgliedern des Kreistags und bei Herrn Landrat Reumann.