Beschlüsse des Gemeinderats

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.10.2019 folgende Beschlüsse gefasst:

Bebauungsplanverfahren

Im Verfahren Bebauungsplan „Bühl – Erweiterung 93“, Huldstetten, 3. Änderung (Neufassung Teil „B“ und „C“) wurde der Satzungsbeschluss gefasst. Mit der 3. Änderung wurde die Bebaubarkeit des letzten unbebauten Bauplatzes verbessert, hier soll in Kürze ein Wohngebäude errichtet werden. Mit dem Verfahren Bebauungsplan „Kräuteläcker I“, Pfronstetten, soll langfristig die Möglichkeit geschaffen werden, weitere Wohnbauflächen im Ortsteil Pfronstetten anbieten zu können. Am westlichen Ortsrand gelegen bietet dieser Bereich die Möglichkeit einer sinnvollen Abrundung der Ortslage. Nach dem gefassten Aufstellungsbeschluss rechnet die Gemeindeverwaltung mit längeren Verhandlungen mit dem Regierungspräsidium, da ein kleiner Teilbereich des Plangebiets in einem im Regionalplan ausgewiesenen Regionalen Grünzug liegt. Es wird deshalb voraussichtlich mindestens zwei Jahre dauern, bis hier tatsächlich Bauplätze angeboten werden können. Schon einen Schritt weiter ist die Gemeinde im Verfahren Bebauungsplan „Lachenäcker I“ in Aichelau. Hier sind haben die Gespräche mit dem Regierungspräsidium zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrags zwischen Gemeinde und Landratsamt geführt, in dem die künftige Nutzung des Bereichs geregelt wurde. Hier darf ausschließlich eine Weiterentwicklung der ortsansässigen Firma PARAVAN erfolgen. Mit dem erfolgten Billigungsbeschluss kann das Verfahren jetzt weitergeführt werden, ein Satzungsbeschluss wird aber frühestens dann erfolgen, wenn auch der ausstehende Grunderwerb abgewickelt ist. Mit dem Beschluss der erneuten Auslegung wird das Verfahren Bebauungsplan „Linden I + II Neufassung“, Pfronstetten, weitergeführt. Mit diesem Verfahren werden vier sich teilweise gegenseitig überlagernde Bebauungspläne ersetzt, gleichzeitig wir die Bebaubarkeit einzelner Grundstücke im Geltungsbereich verbessert. Mit dem Satzungsbeschluss abgeschlossen wurde das Verfahren Bebauungsplan „Rübteile II, 1. Änderung (2019)“ in Aichstetten. Mit der Planänderung wird die Errichtung eines weiteren Wohnhauses im Finkenweg ermöglicht. Gleiches gilt für das Verfahren Ergänzungssatzung “Hayinger Straße Ost“, Aichelau. Nach dem erfolgten Satzungsbeschluss kann hier ein bisher dem baurechtlichen Außenbereich zuzuordnendes Gebäude abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden.

Jahresabschluss der Wasserversorgung

In der Gemeinde Pfronstetten wird die Wasserversorgung als Regiebetrieb geführt. Regiebetriebe sind in organisatorischer, personeller als auch haushaltsrechtlicher Hinsicht voll in den Gemeindehaushalt integriert und sind grundsätzlich so zu führen, dass der öffentliche Zweck erfüllt wird. Darüber hinaus soll grundsätzlich nicht nur eine volle Kostendeckung, sondern auch einen Ertrag für den Haushalt erzielt werden. Die Jahresabschlüsse für die Wasserversorgung der Gemeinde Pfronstetten sowie die entsprechenden Steuererklärungen werden seit dem Wirtschaftsjahr 2011 durch den örtlichen Steuerberater Eberhard Bez erstellt. Die Umsatzerlöse beliefen sich im Wirtschaftsjahr 2018 auf 184.856,07 € und sind daher rund 8.300 € geringer als im Vorjahr. Die Aufwendungen für den Wasserbezug mit 127.274,09 € sind im Vergleich zum Vorjahr um rund 3.200 € geringer. Sämtliche übrige Aufwendungen wie z.B. Abschreibungen auf das Wassernetz, Verwaltungskostenumlage, Steuerberatungskosten, etc. sind weitgehend gleich geblieben. Dadurch, dass im Wirtschaftsjahr keine Wasserzähler getauscht wurden, pendeln sich die verrechneten Bauhofleistungen mit 1.677,54 EUR wieder auf das normale Maß ein. Für Reparaturen und Instandhaltungen des Wasserleitungsnetzes waren mit 9.213,33 € deutlich geringere Ausgaben angefallen (Vorjahr 22.366,88 €). Die Investitionen ins Wasserleitungsnetz (im wesentlichen im Bereich „Wimsener Straße“ Tigerfeld) beliefen sich auf 12.040,59 €. Insgesamt konnte im Wirtschaftsjahr 2018 ein positives Jahresergebnis in Höhe von 38.475,12 € erzielt werden. Der Gemeinderat hat den Jahresabschluss festgestellt.

Außenbeschriftung des Rathauses

Im Rahmen der zwischenzeitlich abgeschlossenen Außensanierung wurde bewusst darauf verzichtet, einen Hinweis auf die Gebäudenutzung (Schriftzug „RATHAUS“) auf der Fassade anzubringen. Sollte dies gewünscht werden, kann dies ohne größere Probleme und sogar durch den eigenen Bauhof nachträglich erledigt werden. Aus gestalterischen Gründen schlägt die Gemeindeverwaltung alternativ dazu eine beleuchtete Stele vor der Fassade vor. In Zusammenarbeit mit der Firma Schick-Design aus Geisingen wurde hierfür ein Entwurf gefertigt.

Sinnvollerweise sollte diese Stele so angebracht werden, dass sie gut sichtbar ist, wenn man auf der Bundesstraße auf das Rathaus zufährt. In diesem Bereich wurde im Zuge der Sanierungsarbeiten ein Stromanschluss vorbereitet. Zunächst war angedacht, auch an der Ostseite des Gebäudes eine solche Stele anzubringen. Nunmehr geht die Gemeindeverwaltung aber davon aus, dass auch für den von Tigerfeld her einfahrenden Verkehr die Stele an der Nordseite ausreichend sein dürfte. Die Befestigung könnte entweder direkt auf der Fassade oder an der Granit-Einfassung vom Boden her erfolgen. Frau Schick hat ein entsprechendes Angebot eingeholt, die Beschaffungskosten für eine solche Stele würden bei ca. 3.300 € liegen. Die Gesamtkosten einschließlich Befestigung dürften somit bei ca. 5.000 € liegen. Solle sich der Gemeinderat für eine solche Form Gebäudebezeichnung entscheiden, wäre es grundsätzlich denkbar, gestalterisch ähnliche Anlagen auch bei anderen Gebäuden der Gemeinde anzubringen. Hier wäre zuvorderst an das Dorfgemeinschaftshaus für die Ortsteile Geisingen und Huldstetten in Huldstetten zu denken.
Insgesamt zeigte sich der Gemeinderat einverstanden mit dem Vorschlag, jedoch muss bei der Gestaltung noch nachgearbeitet werden. So soll anstelle der Stele mit weißen Hintergrund über eine transparente Lösung nachgedacht werden, die besser mit der Fassadenfarbe harmoniert.

Grundsätzlich denkbar ist für den Gemeinderat der Vorschlag von Frau Schick, das gemeindliche Logo um einen griffigen Slogan zu erweitern. Die Gemeindeverwaltung hatte vorgeschlagen, hierfür Vorschläge aus der Bevölkerung zu sammeln, wobei es durchaus auch unterschiedliche Slogans für die unterschiedlichen Gebäudenutzungen sein könnten. Bezüglich der Gestaltung hat der Gemeinderat angeregt, eine besser lesbare Schrift zu verwendenen.

Internetauftritt soll bleiben wie er ist

Wie alle Gemeinden in der Region betreibt auch die Gemeinde Pfronstetten eine Internetseite, über die allgemeine Informationen zur Gemeinde, aber auch zu aktuellen Themen veröffentlicht werden können. Sowohl redaktionell wie auch gestalterisch wird die Seite von der Gemeindeverwaltung unter Nutzung des freien Content-Management-Systems „Wordpress“ selbst betreut, externe Dienstleister werden nicht eingesetzt. Diese Vorgehensweise hat Vor- und Nachteile. So kann die Gemeinde zum einen sehr flexibel reagieren und konnte beispielsweise recht kurzfristig das nunmehr gesetzlich vorgeschriebene Internetportal für die Bauleitplanung selbst aufsetzen (zu finden unter Informationen / Internetportal Bauleitplanung). Nachteilig ist, dass die notwendigen Kenntnisse zur Pflege und zur Aktualisierung im Wesentlichen auf eine Person in der Verwaltung (Bürgermeister) konzentriert sind. Bisher ist dies unproblematisch, da entsprechende Wartungen via Internet von überall aus vorgenommen werden können, so dass es auch während Urlaubs- oder Krankheitszeiten zu keinen Problemen gekommen ist. Kosten fallen bisher für das Hosting beim Kommunalen Rechenzentrum und in geringem Umfang (jährlich unter 100 €) für das Content-Management-System an.

Ausweislich der Statistikfunktion des Content-Management-Systems kann festgestellt werden, dass monatlich zwischen 1.400 und 2.100 User die Seite besuchen und diese auch mehrfach aufrufen. Rekordmonat in diesem Jahr war der Mai mit über 3.500 Besuchern und fast 10.000 Aufrufen.

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass die Zugriffe aus allen Teilen der Welt erfolgen (Auszug):

Die verwendete Plattform „Wordpress“ bietet die Möglichkeit, die veröffentlichten Inhalte auch über mobile Endgeräte (Smartphones, Tablets) in gestalterisch ansprechender Form abrufen zu können. Fraglich erscheint allerdings, ob die Gestaltung den Vorgaben der EU-Richtlinie 2102 für barrierefreie Webseiten und Apps entspricht, wonach öffentlichen Stellen ihre Webseiten und Apps barrierefrei gestalten müssen. Diese Barrierefreiheit setzt u.a. eine klare Gliederung im Seitenaufbau, kurze prägnante Überschriften, eine kontrastreiche Darstellung und eine Bedienbarkeit auch mit der Tastatur voraus.
Der Internetauftritt einer Gemeinde gehört mit zu den wichtigen Faktoren in der Außendarstellung. Insofern ist es notwendig, sich in regelmäßigen Abständen Gedanken darüber zu machen, ob das Angebot inhaltlich und gestalterisch noch aktuellen Ansprüchen genügt. Von der inhaltlichen Seite her braucht die Internetseite der Gemeinde wohl keinen Vergleich scheuen, gestalterisch ist aber doch erkennbar, dass sie „handgemacht“ ist und ohne pfiffige Ideen und grafische Effekte auskommt. Von den Bürgerinnen und Bürgern wird gelegentlich rückgemeldet, dass es nicht immer einfach ist, bestimmte Formulare zu finden, die zum Download bereitgehalten werden. Hier prüft die Gemeindeverwaltung aktuell, ob eine verbesserte Suchfunktion eingebaut werden kann. In den letzten Jahren haben mehrere Gemeinden in der Region ihre Internetauftritte neu gestaltet. In aller Regel kommen sowohl für die einmalige Neugestaltung wie auch für die laufende Pflege externe Dienstleister zum Einsatz, was wiederum auch zu laufenden Kosten führt. Für eine umfassende Neugestaltung dürften Einmal-Kosten in Höhe von 3.000 – 5.000 € anfallen, für die laufende Pflege dann 1.000 – 2.000 € jährlich. Vorteilhaft bei einer Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister wäre, dass Änderungen mitarbeiterunabhängig beauftragt werden können, wenngleich die inhaltliche Arbeit – die meist mehr Aufwand darstellt – nach wie vor bei der Gemeindeverwaltung verbleiben würde. Und sicherlich sind bei solchen professionellen Seiten auch bessere Suchfunktionen gegeben.
Im Hinblick auf die anstehenden Haushaltsplanung 2020 sah der Gemeinderat keine Notwendigkeit, eine Änderung vorzunehmen. Inhaltlich sei die Seite voll auf der Höhe, und nur um sich gestalterisch etwas abzuheben sollten keine vier- bis fünfstelligen Beträge aufgewendet werden. Gemeinderat Schultes lobte in diesem Zusammenhang die Gemeindeverwaltung dafür, dass Inhalte auch in den sozialen Medien sehr aktuell veröffentlicht werden, was speziell bei der jüngeren Generation auf positive Resonanz stoße.

Stellplätze können abgelöst werden

Nach der Landesbauordnung ist bei der Errichtung von Gebäuden mit Wohnungen ist für jede Wohnung ein geeigneter Stellplatz für Kraftfahrzeuge herzustellen. Bei der Errichtung sonstiger baulicher Anlagen und anderer Anlagen, bei denen ein Zu- und Abfahrtsverkehr zu erwarten ist, sind notwendige Kfz-Stellplätze in ausreichender Zahl herzustellen. Die genaue Anzahl legt die Baurechtsbehörde beim Landratsamt fest. Lassen sich notwendige Kfz-Stellplätze nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten herstellen, so kann die Baurechtsbehörde mit Zustimmung der Gemeinde zur Erfüllung der Stellplatzverpflichtung zulassen, dass der Bauherr die fehlenden Stellplätze „ablöst“. Hierfür muss er einen Geldbetrag an die Gemeinde bezahlen, der von der Gemeinde innerhalb eines angemessenen Zeitraums beispielsweise für die Herstellung öffentlicher Parkeinrichtungen zur Entlastung der öffentlichen Verkehrsflächen verwendet werden muss. Die Gemeinde legt die Höhe des Geldbetrages fest. Um die Ablösung von Stellplätzen zu ermöglichen, muss die Gemeinde Regelungen zur Ablösung von Stellplätzen treffen, auf deren Grundlage sie dann entsprechende Verträge über die Ablösung der Stellplatzpflicht abschließen kann. Nachdem eine entsprechende Anfrage vorliegt, hat der Gemeinderat „Bestimmungen über die Ablösung der Stellplatzverpflichtung“ beschlossen. Die Gemeindeverwaltung hat bei der Berechnung des Ablösungsbetrags für einen Stellplatz (3 m x 5 m = 15 m²) einen Bodenwert von 35,00 €/m², Baukosten in Höhe von 50,00 €/m² und Unterhaltungskosten in Höhe von pauschal 25,00 €/m² angesetzt. Der Ablösungsbetrag wurde dem entsprechend auf 1.650,00 € je Stellplatz festgelegt.

Verbesserung der Straßenbeleuchtung im Bereich Friedhof Tigerfeld

Von der Tigerfelder Bürgerschaft wurde schon mehrfach, zuletzt anlässlich des Ortstermins in Sachen Rasengräber, darum gebeten, die Beleuchtungssituation im Bereich des Ausgangs zur Bundesstraße (Otto-Gaus-Straße) hin zu verbessern. Diesbezüglich steht die Gemeindeverwaltung auch schon seit längerer Zeit in Kontakt mit er Netze BW, mit der im Bereich der Straßenbeleuchtung zusammengearbeitet wird. Nunmehr liegt der entsprechende Umsetzungsvorschlag der Firma Netze BW vor (siehe Anlage).

Variante 1 geht von den bisher in diesem Bereich vorhandenen Lichtpunkten mit neuen Leuchtmitteln (LED) aus. Die Simulationen haben gezeigt, dass hierdurch keine wesentliche Verbesserung der Ausleuchtung erzielbar ist. Die vorhandene NAV-Leuchte wird durch zwei LED-Leuchten (auf einem Doppelausleger) ersetzt. Bei LED-Leuchten ist die rückwärtige Abstrahlung geringer als bei NAV-Leuchten, dadurch verbessert sich die Ausleuchtung des Parkplatzes. Der Nachteil, dass die Ausleuchtung der B312 zur Kurve hin relativ schlecht ist, bleibt bei dieser Variante bestehen. Die Kosten für diese Variante belaufen sich auf ca. 3.000,- EUR brutto

Um die Nachteile der Variante 1 auszugleichen werden bei Variante 2 zwei Lichtpunkte verwendet.  Die vorhandene NAV-Leuchte wird durch eine LED-Leuchte ersetzt, der zweite Lichtpunkt (Höhe 8 m) dient zur Ausleuchtung des Gehwegs an der Bundesstraße und des Friedhofseingangs. Er sollte ca. 10 m östlich des bestehenden Lichtpunkts angeordnet werden (im Bereich des Zugangs zum Friedhof). Die Kosten für diese Variante belaufen sich auf ca. 3.500,- bis 5.500 EUR brutto – je nach dem, wie die Verkabelung des zweiten Lichtpunkts erfolgen kann. Nachdem diese Variante eine deutliche Verbesserung der Beleuchtungssituation ermöglicht, hat sich der Gemeinderat hierfür ausgesprochen.
Durch die Verwendung moderner LED-Leuchten würden sich von der Lichtfarbe her erhebliche Unterschiede zum restlichen Verlauf der Otto-Gaus-Straße ergeben. Die bestehenden NAV-Leuchten haben ein gelbes Licht (Lichtfarbe ca. 1900 K). Die Standard-Lichtfarbe der LED-Leuchten ist Warmweiß (3000 K) bzw. Neutralweiß (4000 K). Die (ebenfalls mit LED lieferbare) Lichtfarbe „Amber“ wäre dem Farbton der NAV-Leuchten sehr ähnlich, hätte aber einen um ca. 30% schlechteren Wirkungsgrad als die Lichtfarbe Neutralweiß. Sollten diese Unterschiede in der Lichtfarbe als störend empfunden werden, könnte die Baumaßnahme mit einem Austausch der NAV-Leuchten in der Otto-Gaus-Straße verbunden werden. Nach dem einschlägigen Regelwerk sollte alle vier Jahre eine Revision der Leuchten erfolgen, hierdurch kann eine gleichbleibende Beleuchtungsleistung sichergestellt werden, außerdem dürfte es in Summe betrachtet günstiger sein, alle Leuchtmittel auf einmal als jeweils anlassbezogen Leuchtmittel einzeln auszutauschen. Die Leuchtmittel könnten durch LED-Leuchtmittel mit der entsprechenden Lichtfarbe ersetzt werden, diese sogenannten Retrofit-Leuchtmittel liefern lt. Hersteller vergleichbare Beleuchtungsergebnisse bei halber Leistungsaufnahme. Das heißt, bei 2.800 Betriebsstunden (halbnächtiger Betrieb) können im Jahr je Leuchte ca. 115 KWh Energie bzw. 35,00 € Stromkosten gespart werden. Die Kosten für die Revision von Leuchte und Lichtmast inkl. dem Umbau der Leuchte liegen je Lichtpunkt bei ca. 115,- EUR brutto, nach gut drei Jahren hätten sich die Kosten amortisiert.
Im Bereich der Ortsdurchfahrt B 312 / Tigerfeld gibt es elf weitere Lichtpunkte. Die Kosten für den Austausch würden sich somit auf rund 1.300 € belaufen. Die Beleuchtung aller Ortsdurchfahrten im Gemeindegebiet wurde im Jahr 2010 von HQL-Leuchten (weißes Licht) auf umwelt- und insektenfreundlichere NAV-Leuchten (gelbes Licht) umgestellt, gleichzeitig wurden auch die Lampenkörper erneuert. Zum damaligen Zeitpunkt waren LED-Leuchten noch nicht zu marktgerechten Preisen verfügbar, auch mit den NAV-Leuchten hat sich die damalige Umstellung bereits nach sieben Jahren amortisiert. Bei einer Umstellung auf LED könnten die 2010 beschafften Lampenkörper weitergenutzt werden, lediglich das Leuchtmittel würde ersetzt werden. Vor dem Hintergrund der aktuellen Klimadiskussion wurde der Austausch der Leuchtmittel insgesamt beschlossen. Mittelfristig sollen auch alle anderen Ortsdurchfahrten entsprechend umgerüstet werden.

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