Beschlüsse des Gemeinderats

In seiner Sitzung am 25.09.2019 hat der Gemeinderat folgende Beschlüsse gefasst:

Beschlüsse des Gemeinderats

Michael Zirkel komplettiert den Gemeinderat

Noch vor Wiederantritt seines Mandats als Gemeinderat ist Herr Armin Galster aus Aichelau verstorben. Der somit freie Platz im Gemeinderat wird durch Nachrücken für den Rest der Amtszeit besetzt. Dabei rückt derjenige Bewerber nach, der bei der letztmaligen Wahl der Gemeinderäte als nächste Ersatzbewerber für den Wohnbezirk Aichelau festgestellt wurde. Der Gemeindewahlausschuss hat Herrn Michael Zirkel, Aichelau, als ersten Ersatzbewerber für den Wohnbezirk Aichelau festgestellt. Herr Zirkel hat der Gemeindeverwaltung mitgeteilt, dass er bereit ist, in den Gemeinderat einzutreten und dass keine Hinderungsgründe bestehen. Dies hat der Gemeinderat auch so festgestellt, anschließend wurde Herr Zirkel als Gemeinderat verpflichtet.

Bestellung des weiteren Vertreters in der Verbandsversammlung der Albwasserversorgungsgruppe VI

Die Gemeinde ist Verbandsmitglied im Zweckverband Albwasserversorgungsgruppe VI / Münsingen-Bremelau. Aufgabe des Verbands ist die Versorgung der angeschlossenen Ortsteile seiner Mitglieder mit Trink- und Nutzwasser. Im Versorgungsbereich der Albwasserversorgungsgruppe VI liegt lediglich der Ortsteil Aichelau. Organe des Zweckverbands sind der Verbandsvorsitzender und die Verbandsversammlung. Verbandsvorsitzender ist Oberbürgermeister Alexander Baumann aus Ehingen/Donau. Die Verbandsversammlung setzt sich zusammen aus den Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden und aus weiteren Vertretern, von denen einer auf die Gemeinde Pfronstetten entfällt. Der Gemeinderat hat beschlossen, dass Gemeinderat Michael Zirkel diese Aufgabe übernehmen soll.

Keine Lüftungsanlage für das Dorfgemeinschaftshaus Aichelau

Nach derzeitigem Planungsstand ist für das Dorfgemeinschaftshaus in Aichelau keine Lüftungsanlage im herkömmlichen Sinne vorgesehen. Stattdessen soll entsprechend der Beschlussfassung in der Sitzung des Bauausschusses eine Abluft-Absauganlage installiert werden. Mit dieser Anlage kann nach 22 Uhr, wenn die Fenster an der Westseite des Saals aus Gründen des Lärmschutzes geschlossen werden müssen, die verbrauchte Luft abgesaugt werden. Über die Fenster an der Westseite, die auch nach 22 Uhr geöffnet bleiben dürfen, kann Frischluft nachströmen. Diese Lösung verursacht Kosten in Höhe von ca. 10.000 €. Aus der Mitte des Gemeinderats wurde im Nachgang hierzu angeregt, das Thema noch einmal anzusprechen. Hintergrund war, dass Nutzer des Dorfgemeinschaftshauses in Huldstetten bemängeln, dass dort die Belüftungssituation schlecht sei. Die Gemeindeverwaltung hat daraufhin zugesagt, Alternativen zu prüfen und dem Gemeinderat vorzustellen. Diese Überprüfung durch das für die Planung HLS (Heizung, Lüftung Sanitär) zuständige Ingenieurbüro Rath + Fritz aus Metzingen hat ergeben, dass eine vollwertige Lüftungsanlage einen Kostenaufwand von rund 42.000 € verursachen würde. Vorgesehen wäre ein Lüftungsgerät mit einer Kapazität von 7.000 m³/h, was für einen Saal mit 120 Personen ausreichend wäre. Das Lüftungsgerät beinhaltet einen Wärmetauscher zur Wärmerückgewinnung (bzw. für den Sommerbetrieb einen Bypass) und ein Nachheizregister, so dass im Winter bei sehr tiefen Temperaturen die Zuluft vorgeheizt werden kann. Die Luftführung würde über im Deckenraum des Saals sichtbare Wickelfalzrohre erfolgen. Nachteilig ist, dass innerhalb der geplanten Räumlichkeiten kein Platz für die Lüftungsanlage ist, weshalb diese dann auf dem Dach der Nebenraumspange realisiert werden müsste. Denkbar wäre es, diese Anlage zumindest so hinter dem Satteldach des Saals zu verstecken, dass sie zumindest von der Ortslage her nicht so auffällig wäre. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung ist auch unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Zahl der Veranstaltungen im Gebäude keine zwingende Notwendigkeit für eine vollwertige Lüftungsanlage gegeben. Vielmehr könnte hier mit der bisher vorgesehenen Abluft-Absauganlage, die ohnehin ja schon über das hinausgeht, was in Huldstetten diesbezüglich realisiert wurde, ein akzeptables Ergebnis erzielt werden. Nach einer kurzen technischen Erläuterung durch Herrn Rath wurde die Notwendigkeit einer solchen Anlage im Gemeinderat intensiv diskutiert. Auch aufgrund der zu erwartenden Zahl der Veranstaltungen hat sich das Gremium letztlich gegen eine solche Anlage ausgesprochen. Ergänzend wurde darauf hingewiesen, dass die Baupreise für gewerbliche Betriebsgebäude (und als solches dürfte das Dorfgemeinschaftshaus anzusehen sein) sich ausweislich des Baupreisindexes des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg zum 2. Quartal 2019 gegenüber dem Vorjahr um 4,1% erhöht haben. Die Kostenschätzung vom April 2019 ging von reinen Gebäudekosten in Höhe von 1,27 Millionen Euro aus. Allein schon durch die Preisentwicklung auf dem Bausektor dürfte sich hier eine Kostensteigerung vom über 50.000 € ergeben.

Stellungnahme zur Änderung des Regionalplans

Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Neckar-Alb hat am 23.07.2019 die 4. Änderung des Regionalplans Neckar-Alb 2013 einschließlich Umweltbericht für die Beteiligung im Entwurf beschlossen. Der Planteil mit Karten und Begründung sowie Umweltbericht finden können auf der Website des Regionalverbands unter www.rvna.de/Startseite/Beteiligungsverfahren/4_+beteiligungsverfahren.html heruntergeladen werden. Den Verbandsgemeinden und weiteren Trägern öffentlicher Belange, anderen öffentlichen Stellen, Personen des Privatrechts sowie anerkannten Naturschutzverbänden wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die 4. Änderung des Regionalplans betrifft zwei Themenbereiche: Die für den zweigleisigen Ausbau bestehender Schienenstrecken im Rahmen der geplante Regional-Stadtbahn Neckar-Alb benötigten Trassenbereiche sollen gesichert werden. Außerdem sollen großflächige P-Anlagen auch im Bereich regionaler Grünzüge ausnahmsweise zugelassen werden. Lediglich zum zweiten Punkt wird die Gemeinde, so hat dies der Gemeinderat beschlossen, eine Stellungnahme abgeben: PV-Anlagen sollen demnach nicht nur ausnahmsweise, sondern allgemein zugelassen werden. Im Unterschied zu Windenergieanlagen, die nach dem Baugesetzbuch privilegiert und deshalb bei maximal drei Anlagen je Standort entsprechend dem Windenergieerlass des Landes grundsätzlich bis auf 750 m an Siedlungsbereiche heran genehmigungsfähig sind, besteht für Freiflächen-Solaranlagen keine bauplanungsrechtliche Privilegierung. Dies bedeutet, dass solche Anlagen im Außenbereich durch die kommunale Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) ermöglicht werden müssen. Ohne bzw. gegen den Willen des Gemeinderats sind somit keinerlei Freiflächen-Solaranlagen möglich. Die Entscheidung könnte somit vollständig dort belassen werden, wo sie nach den Vorgaben des Baugesetzbuches auch hingehört, nämlich auf die kommunale Ebene. Damit kann auch sichergestellt werden, dass entsprechende Vorhaben vollumfänglich im Dialog mit der örtlichen Bevölkerung entwickelt werden können.

Bebauungsplan „Brünnle Erweiterung II“, Geisingen, wurde geändert

Im Zuge der Harmonisierung der bauordnungsrechtlichen Regelungen in den Bebauungsplänen im gemeindegebiet hat der Gemeinderat beschlossen, dass auch im Bereich des Bebauungsplans „Brünnle Erweiterung II“ in Geisingen Nebenanlagen bis zu einer Größe von 40 m² außerhalb des Baufensters errichtet werden können. Die Planänderung im vereinfachten Verfahren wurde von er Gemeindeverwaltung eigenständig durchgeführt, so dass keine Fremdkosten entstanden sind.

Sirenenknöpfe sollen bleiben

Die Gemeinde Pfronstetten unterhält im Gemeindegebiet insgesamt sieben Sirenen, zwei davon in Pfronstetten, in allen anderen Ortsteilen jeweils eine. Die Sirenen dienen dazu, die Feuerwehr zu alarmieren oder die Bevölkerung vor Gefahren zu warnen. In vielen Städten und Gemeinden wurden die Sirenenanlagen stellgelegt, da diese nicht verpflichtend sind und die Feuerwehr über Digitale Meldeempfänger alarmiert wird. Die Gemeindeverwaltung hält Sirenenanlagen angesichts der nach wie vor gegebenen landwirtschaftlichen Nutzung auch weiterhin für sinnvoll und möchte diese beibehalten. Die Auslösung der Sirenen heutzutage erfolgt im Regelfall über die Integrierte Leitstelle in Reutlingen aufgrund entsprechender telefonischen Notfallmeldungen. Nach wie vor gibt es aber auch noch die Möglichkeit, die Sirene manuell mittels Alarmierungsknopf auszulösen. Allerdings bleibt es dann bei der lokalen Alarmierung, es erfolgt keine weitergehende Alarmierung der Leitstelle. Vor kurzem wurde ein solcher Alarmierungsknopf versehentlich mit einer Türklingel verwechselt. Aufgrund des hierdurch ausgelösten Einsatzes der Feuerwehr sind der Gemeinde nicht unerhebliche Aufwendungen entstanden. Nachdem keine Rechtspflicht zur Vorhaltung solcher Alarmknöpfe besteht, werden sie dem Grunde nach nicht mehr benötigt. Hinzu kommt, dass nach Aussage der Kreisbrandmeisterstelle diese Knöpfe immer wieder auch böswillig gedrückt werden, ohne dass eine Gefahr vorliegt. Die Gemeindeverwaltung hatte deshalb vorgeschlagen, die Alarmierungsknöpfe der Sirenenanlagen in der Gemeinde abzubauen und an den jeweiligen Stellen Hinweisschilder mit der europaweiten Notrufnummer 112 anzubringen. Dies hat der Gemeinderat aber abgelehnt, auch weiterhin soll eine Alarmierung über die Sirenenknöpfe möglich bleiben.

Sirenenanlagen werden nachgerüstet

Vor kurzem fand in der Gemeinde die Wartung der Sirenenanlagen statt. Im Großen und Ganzen befinden sich diese in einem sehr guten Zustand. Zu den wenigen festgestellten Mängeln zählen die Sirenendächer auf dem Rathaus in Pfronstetten und beim DGH in Huldstetten, letzteres muss noch mittels eines Hubsteigers kontrolliert werden. Wenn das Sirenendach undicht ist, kann die Elektronik der Sirene durch eintretendes Regenwasser gänzlich zerstört werden. Ab dem Jahr 2020 sind außerdem auf allen Sirenen sogenannte Blitzschutz Fangstangen vorgeschrieben. Die Wartungsfirma hat mitgeteilt, dass eine Nachrüstung der Fangstangen noch in diesem Jahr Sinn macht, um Kosten einsparen zu können, da die Stangen aufgrund einer neuen Vorschrift im nächsten Jahr um einiges teurer werden. Die Gemeindeverwaltung hat daher bei der Wartungsfirma ein entsprechendes Angebot eingeholt. Die Nachrüstung der Fangstangen sowie die Erneuerung eines Sirenendaches kosten in Summe rund 4.000 € inklusive Arbeitsleistung. Der Gemeinderat hat beschlossen, die Reparaturen wie auch die Nachrüstungen unverzüglich zu beauftragen und die benötigten Mittel überplanmäßig bereitzustellen.

Jagdgenossenschaft wird einberufen

Die Jagdpächter des Jagdbogens Tigerfeld Süd und West, die Herren Helmut Marx und Wolfgang Scheufele, haben der Gemeindeverwaltung mitgeteilt, dass der Mitpächter Helmut Marx aus dem Jagdpachtvertrag ausscheiden möchte. Allerdings gibt es einen pachtfähigen Jäger, der an seiner Stelle in den Pachtvertrag eintreten würde. Dieser Pachtinteressent ist bisher nicht Pächter eines Jagdbogens im Bereich der Jagdgenossenschaft Pfronstetten. Nach den Vorgaben des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) ist deshalb eine Versammlung der Jagdgenossenschaft einzuberufen, in der über diese Änderung im Pächterkreis zu entscheiden ist. Die Einberufung der Jagdgenossenschaftsversammlung obliegt dem Gemeinderat als Jagdvorstand. Im Rahmen einer umsatzsteuerrechtlichen Überprüfung wurde unlängst festgestellt, dass bedingt durch die Eigenjagdbezirke des Landes und der Gemeinde die Flächen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks auf Gemarkung Aichelau keine Verbindung zu den Flächen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks im übrigen Gemeindegebiet haben. Aus diesem Grund bestehen im Gemeindegebiet tatsächlich zwei Jagdgenossenschaften – die Jagdgenossenschaft Pfronstetten mit den Bereichen Aichstetten, Geisingen, Huldstetten, Pfronstetten und Tigerfeld und eben die Jagdgenossenschaft Aichelau. Dies ist kein Einzelfall, in der Nachbargemeinde Zwiefalten ist dies im Bereich des Ortsteils Upflamör in gleicher Weise gegeben. Entsprechend den tatsächlichen Gegebenheiten wird nunmehr die Jagdgenossenschaft Pfronstetten, bestehend aus den Jagdgenossen aus den Ortsteilen Aichstetten, Geisingen, Huldstetten, Pfronstetten und Tigerfeld einberufen. Entsprechend dem Vorschlag der Gemeindeverwaltung findet diese Versammlung am Montag, dem 21.10.2019 um 20 Uhr im Gasthaus Hirsch statt.

Gemeinde beschafft Buswartehallen

Im Zuge der Fahrplanumstellung beim Busverkehr ist in einigen Fällen auch die Fahrtrichtung der Busse geändert worden. Deshalb stehen jetzt in Geisingen und in Aichstetten die Wartehallen auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Es ist zu erwarten, dass die Kinder bei Regen in der Buswartehalle unterstehen und dann über die Straße zum Bus laufen. Hierdurch ergibt sich ein gewisses Gefahrenpotenzial. Die Erneuerung bestehender, aber schadhafter Buswartehallen steht seit längerem auf der Agenda. Hier war auch einmal angedacht, mit einer besonderen baulichen Ausführung auch etwas für das Ortsbild zu tun. Allerdings würde eine solche Sonderlösung mindestens vier Mal so viel Kosten wie eine Lösung von der Stange, zudem wäre hier mit einer entsprechend langen Lieferzeit zu rechnen. Falls wie schnellstmöglich die Aufstellung von Wartehallen gewünscht ist, müsste auch umgehend bestellt werden. Selbst dann würde die Lieferzeit aber bei mindestens zehn Wochen liegen. Der Gemeindeverwaltung hat dem Gemeinderat deshalb vorgeschlagen, anstelle einer individualisierten Lösung „Standard“-Wartehallen zu beschaffen. Die Wahl fiel dabei auf das Modell „Stadt“ der Fa. Ziegler mit einer Größe von 1,80 x 3,60 m. Entsprechende Wartehallen sollen in Geisingen (Bergstraße Ost) und in Huldstetten (Kirchstraße Nord und Süd) errichtet werden. Die Gesamtkosten hierfür liegen einschließlich des Aufwands für die Herstellung der Fundamente und den Pflasterbelag in der Wartehalle bei rund 20.000 €. Diese Mittel hat der Gemeinderat überplanmäßig bewilligt.

Schwimmfahrten für die Grundschule

Die Busfahrten der Grundschüler zur Schwimmhalle in Hohenstein werden ab dem Schuljahr 2019/2020 nicht mehr vom Teilraumkonzept „Südlicher Landkreis“ umfasst. Diese Busfahrten sind von der Gemeindeverwaltung deshalb eigenständig zu organisieren. Eine vollständige Abdeckung der Schwimmfahrten über den regulären Linienverkehr ist nicht möglich. Nach einer Verlegung der Schwimmzeiten war es nun möglich, Angebote für entsprechende Sonderfahrten zu erhalten. Der Gemeinderat hat beschlossen die Fahrten ab dem 07.10.2019 – dann öffnet die Schwimmhalle – an die Firma Knorr aus Hayingen zu vergeben. Die Kosten liegen bei 230,00 € je Fahrt.

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