Bekanntgaben im Gemeinderat

In der Sitzung des Gemeinderats am 25.09.2019 erfolgten folgende Bekanntgaben:

Lob für Einsatz der Feuerwehr

„It g’scholta isch g‘lobt gnuag!“ – viel zu Oft gilt diese Standardregel für positives schwäbisches Feedback auch bei den Hilfs- und Rettungsdiensten. Umso ist es erfreulich, dass sich nach einem Unfall mit einem landwirtschaftlichen Fahrzeug, bei dem Anfang August mehrere Personen verletzt wurden, der aufnehmende Polizeibeamte die Zeit genommen hat, die Pfronstetter Feuerwehr und zuvorderst den Kommandanten Markus Stoll in einem Schreiben an die Gemeinde zu loben. Wörtlich heißt es:

„Während der Unfallaufnahme und der Bergung von Stroh und Fahrzeugen ist mir in besonders erwähnenswerter Weise aufgefallen, wie umsichtig und vorausschauend Herr Stoll sowohl die Interessen des Bergens, als auch die Interessen der polizeilichen Unfallaufnahme in Blick hatte. Dazu beigetragen hat seine offensichtlich hervorragende Orts- und Personenkenntnis, wodurch die Bergungszeit erheblich verkürzt werden konnte. (…) Es ist mir deshalb ein besonderes Anliegen, auf diesem Wege die hervorragende (Mit-) Arbeit der gesamten Mannschaft, aber insbesondere die besonnene und mitdenkende Leitung Ihres Kommandanten, Herrn Stoll, hervorzuheben.“

Bürgermeister Reinhold Teufel hat sich bei der Polizei für dieses positive Feedback bedankt und das Lob an die Feuerwehr weitergegeben.

Öffentlicher Ortstermin auf dem Friedhof in Aichelau

Anfang September fand auf dem Friedhof Aichelau ein öffentlicher Ortstermin statt, bei dem die Details zur Anlegung eines Rasengrabfelds besprochen wurde. Hierüber wurde ausführlich im Mitteilungsblatt berichtet. Inzwischen hat auch der Pfarrgemeinderat St. Laurentius zugestimmt, so dass der Einrichtung eines Rasengrabfeldes im westlichen Teil des Friedhofs nichts entgegensteht. Allerdings wünscht der Pfarrgemeinderat, dass die Belegung ausgehend vom Hauptweg her erfolgt. Hier sind noch alte Grabstellen vorhanden, die bis zum Jahresende abgeräumt werden müssen. Mit der tatsächlichen Belegung der Rasengräber kann deshalb erst begonnen werden, wenn die Abräumung erfolgt ist.
Hinsichtlich der beim Ortstermin besprochenen Verbreiterung des Wegs entlang der Kirche hatte der Pfarrgemeinderat darum gebeten, diese Verbreiterung nicht zu befestigen, da man ansonsten auf den früheren Grabstellen laufen würde. Nachdem dies weder ein technisches noch ein rechtliches Problem darstellen würde und die Verbreiterung beim Ortstermin ausdrücklich gewünscht war, wird die Gemeinde dies auch so einplanen. Die bauliche Umsetzung erfolgt im Jahr 2020, die nicht vom Bauhof leistbaren Bauarbeiten werden dann zusammen mit den Arbeiten auf dem Friedhof Huldstetten entsprechend ausgeschrieben.

Altglascontainer für Aichelau

Im Rahmen des Ortstermins auf dem Friedhof in Aichelau wurde angeregt, in Aichelau bei der ehemaligen Kläranlage einen Altglascontainer aufzustellen. Die Gemeindeverwaltung hat eine entsprechende Anfrage an das Landratsamt gerichtet, diese wurde an das beauftragte Entsorgungsunternehmen weitergeleitet. Eine Rückmeldung liegt noch nicht vor.

Betriebserlaubnis für den Kindergarten „Maria Königin“

Für den Betrieb sowie die Ausgestaltung der verschiedenen Angebotsformen im Kindergarten benötigt die Kirchengemeinde als Träger der Einrichtung eine Betriebserlaubnis. Auf Grund der steigenden Kinderzahlen und der vermehrten Inanspruchnahme der Betreuung von unter 3-Jährigen reichen die bisherigen Betreuungsplätze im Kindergarten „Maria Königin“ nicht mehr aus, hierüber wurde im Zuge der Bedarfsplanung in der Mai-Sitzung berichtet. Das Kath. Verwaltungszentrum Riedlingen hat inzwischen beim Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) die Änderung der Betriebserlaubnis ab dem Kindergartenjahr 2019/2020 wie folgt beantragt:

  • 2 altersgemischte Gruppen mit Regelöffnungszeit und/oder Halböffnungszeit für 2-Jährige bis unter 14 Jahre mit höchstens 25 angemeldeten Kindern pro Gruppe. Die Höchstgruppenstärke reduziert sich für jedes aufgenommene 2-jährige Kind um einen Platz. Die Anzahl der Kinder im Kindergartenalter muss überwiegen.
  • 1 altersgemischte Gruppe mit Ganztagsöffnungszeit für 2-Jährige bis unter 14 Jahre mit höchstens 22 angemeldeten Kindern und maximal 10 Kindern in Ganztagesbetreuung. Bei mehr als 10 Kindern in Ganztagesbetreuung reduziert sich die Höchstgruppenstärke auf höchstens 20 angemeldete Kinder. Die Höchstgruppenstärke reduziert sich für jedes aufgenommene 2-jährige Kind um einen Platz. Die Anzahl der Kinder im Kindergartenalter muss überwiegen.

Nunmehr liegt die Genehmigung auch vor.

Zuwendung für Verlässliche Grundschule

Die Gemeinde hat für die Schulkindbetreuung im Rahmen der „Verlässlichen Grundschule“ vom Land einen Zuschuss in Höhe von 4.236,50 € erhalten. Beantragt wurde ein Betrag in Höhe von 4.694,50 €. Die Reduzierung wurde damit begründet, dass aufgrund einer entsprechenden Regelung des Kultusministeriums die Betreuungszeiten, die über das Niveau des Schuljahrs 2014/2015 hinausgehen, nicht vollständig gefördert werden.

Überörtliche Prüfung der Jahre 2012 – 2018

Das Landratsamt Reutlingen hat mit Schreiben vom 29.07.2019 angekündigt, Ende September mit der gesetzlich vorgesehenen, turnusmäßigen überörtlichen Prüfung für die Jahre 2012 – 2018 zu beginnen. Geprüft werden die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung sowie die Vermögensverwaltung. Die Gemeindeverwaltung wird nach Abschluss der Prüfung in voraussichtlich ein bis zwei Jahren den Gemeinderat über das Prüfungsergebnis in Kenntnis setzen.

Bewirtung beim Pfronstetter Advent

Die Aichelauer Dorfgemeinschaft würde auch in diesem Jahr wieder die Bewirtung beim Pfronstetter Advent übernehmen. Nachdem dies im vergangenen Jahr hervorragend geklappt hat, hat die Gemeindeverwaltung der Dorfgemeinschaft auch in diesem Jahr die Bewirtung übertragen. Bürgermeister Reinhold Teufel lobt in diesem Zusammenhang das große Engagement der Aichelauer, die eindrucksvoll unter Beweis stellen, dass die Motivation für den im Jahr 2020 beginnenden Neubau des Dorfgemeinschaftshauses in Aichelau nach wie vor hoch ist.

Managementplan für das FFH-Gebiet „Glastal, Großer Buchwald und Tautschbuch“

Das FFH-Gebiet »Glastal, Großer Buchwald und Tautschbuch« hat eine Größe von 35,8 km² und erstreckt sich auf Teilflächen der Raumschaft zwischen Billafingen im Westen, Daugendorf im Osten, Langenenslingen im Süden und Aichelau im Norden. 90 % der Fläche ist Wald. Es umfasst für FFH-Gebiete maßgebliche Lebensräume wie naturnahe Laubwälder, Wacholderheiden, Kalk-Magerrasen, Felsen und Höhlen. Im Bereich der Gemeinde Pfronstetten sind nur einige wenige Teilflächen betroffen. Die Festlegung von Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für FFH-Gebiete erfolgt im Rahmen der sogenannten Managementpläne, für das genannte Gebiet liegt nunmehr ein erster Entwurf vor. Für die weitere Bearbeitung soll ein Beirat gebildet werden, in den die Gemeinde einen Vertreter entsenden kann. Die Gemeindeverwaltung hat hierfür Herrn Stefan Fauser aus Pfronstetten benannt. Herr Fauser kennt als örtlicher Schäfer die Gegebenheiten und kann auch beurteilen, wie sich die im Maßnahmenplan vorgesehenen Regelungen auf die Bewirtschaftung auswirken.

Sand- und Kiesflächen der Spielplätze gereinigt

Vor kurzem wurden die Sand- und Kiesbereiche auf den Spielplätzen im Gemeindegebiet (einschließlich Kindergarten) wieder mechanisch gereinigt, hierfür ist ein Kostenaufwand von rund 4.500 € entstanden. Diese Form der Unterhaltung von Spiel- und Fallschutzbereichen ist nicht nur kostengünstiger und ökologischer als der Austausch des Sand- und Kiesmaterials, sondern auch hygienischer: Nach einer gewissen Zeit erst bilden sich im Sand Bakterien, die Verunreinigungen schnell abbauen, diese Fähigkeit hat „neuer“ Sand nicht.

Abrechnung Dienstwagen

Für den Dienstwagen des Bürgermeisters sind im Nutzungsjahr 2018/2019 Gesamtkosten in Höhe von 9.272,14 € angefallen. Für Fahrten, die für Zweckverbände erbracht wurden, erhielt die Gemeinde eine Erstattung in Höhe von 33,95 €. Entsprechend den Aufschrieben des Fahrtenbuchs wurde die Restkosten wieder zwischen Gemeinde und Bürgermeister aufgeteilt. Die Gemeinde musste für die dienstlich veranlassten 5.264 km somit 1.726,48 € bezahlen, dies entspricht 32,8 Cent pro km. Dieser Kostensatz liegt 7% unter dem, was die Gemeinde für die Inanspruchnahme eines privaten Fahrzeugs vergüten muss.

Busverkehr, Teilraumkonzept „Südlicher Landkreis“

Die Kritik am neuen Fahrplan im Rahmen des Teilraumkonzepts „Südlicher Landkreis“ hält an. Hier wird es bis auf weiteres sinnvoll bleiben, die gegebenen Missstände wöchentlich über die Gemeindeverwaltung an das Landratsamt weiterzumelden. In einem Gespräch mit den Eltern der Kindergartenkinder wurde nunmehr auch der Bereich der Beförderung dieser Nutzergruppe besprochen. Hier hatten die Eltern den Wunsch geäußert, dass hier eine eigenständige Lösung ermöglicht wird. Nach Lage der Dinge wird dies aber nicht in der angedachten Form einer gemeinsamen Buslinie mit der Stadt Hayingen möglich sein. Das angefragte Busunternehmen hat kurzfristig zurückgemeldet, dass dies zeitlich nicht machbar ist. Nachdem die Etablierung eines eigenen Kleinbusangebots, mit dem die Kinder aus den Ortsteilen zum Kindergarten transportiert werden, zeitlich einen längeren Vorlauf hat, muss hier auf jeden Fall bis auf weiteres die derzeitige Lösung weitergeführt werden. Nachdem die Hinfahrten am Vormittag nach wie vor von der Fa. Knorr bedient werden, ist der Unterschied zur bisherigen Lösung ohnehin marginal, das Unternehmen geht davon aus, dass eine Anpassung der Fahrzeiten erfolgen wird, so dass auch das Thema Pünktlichkeit ausgeräumt werden kann. Bezüglich der Rückfahrt am Vormittag könnte die Situation dadurch entschärft werden, dass mehr Kinder als bisher die erste Rückfahrtmöglichkeit nutzen, hier ist der Bus deutlich geringer ausgelastet.

Ausbaumaßnahmen an Kreisstraßen werden verschoben

Das Kreisstraßenbauamt hat der Gemeindeverwaltung mitgeteilt, dass es insbesondere aufgrund personeller Engpässe voraussichtlich zu einer Verschiebung der im Gemeindegebiet geplanten Ausbaumaßnahmen an Kreisstraßen kommt.
Der Neuausbau der K 6742 zwischen Geisingen und Huldstetten, der zusammen mit einer Belagserneuerung im Bereich der Ortsdurchfahrten Geisingen (Bergstraße) und Huldstetten (Kirchstraße) eigentlich hätte in diesem Jahr beginnen sollen, wird voraussichtlich auf das Jahr 2022 verschoben. Hier ist die Planung zwar bereits sehr weit gediehen, allerdings gibt es Probleme beim Grunderwerb im außerörtlichen Bereich, nicht alle Eigentümer haben ihre Zustimmung zur Abwicklung des Grunderwerbs über das Flurneuordnungsverfahren erteilt. Bürgermeister Reinhold Teufel bedauerte dies sehr, da der im Zuge der Maßnahme geplante Fuß- und Radweg zwischen den Ortschaften einen wichtigen Beitrag zu Steigerung der Verkehrssicherheit leisten wird. Oftmals sind es Kinder, die hier zwischen den Ortschaften pendeln, diese müssen nun drei Jahre länger als geplant auf der Fahrbahn unterwegs sein. Ebenfalls voraussichtlich erst im Jahr 2022 werden die Ortsdurchfahrten der K 6747 und der K 6749 in Aichelau (Franz-Arnold-Straße und Hayinger Straße) ausgebaut. Für diese Maßnahmen liegen noch keine Pläne vor, diese sollen jetzt möglicherweise durch externe Planer erstellt werden. Die Verschiebung in Aichelau hat auch Auswirkungen auf die Haushaltsplanung der Gemeinde: Im Zuge dieser Maßnahmen sind Erneuerungen an den Wasser- und Abwasserleitungen geplant, diese müssen deshalb auch entsprechend geschoben werden.

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung

In der letzten nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats wurde dem Verkauf eines Bauplatzes in Tigerfeld zugestimmt. Außerdem wurde Entscheidungen in Sachen Planungsleistungen und Sonderregelungen bei Gebäudegestaltungen getroffen.

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