Ergänzungssatzung „Hayinger Straße Ost“, Aichelau, Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Pfronstetten hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.07.2019 beschlossen, gemäß § 34 (4) 3 Baugesetzbuch i. V. mit § 2 (1) Baugesetzbuch die Ergänzungssatzung „Hayinger Straße Ost“, Aichelau, im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch aufzustellen. Außerdem wurde der Entwurf der Ergänzungssatzung gebilligt und beschlossen, diesen Entwurf nach § 3 (2) Baugesetzbuch öffentlich auszulegen.

Das im östlichen Siedlungsbereich von Aichelau liegende Plangebiet mit einer Größe von ca. 0,05 ha umfasst das Flurstück Nr. 134 und wird wie folgt abgegrenzt:

Anlass ist die Absicht, das ehemals landwirtschaftliche Anwesen auf dem Grundstück abzubrechen und durch einen Neubau zu ersetzen. Durch die Ergänzungssatzung sollen das bislang im Außenbereich nach § 35 BauGB liegende Grundstück in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil von Aichelau (Innenbereich gemäß § 34 BauGB) einbezogen und die im Hinblick auf eine geordnete städtebauliche Entwicklung die Zulässigkeitsvoraussetzungen hierfür geschaffen werden.

Der Beschluss des Gemeinderates über die Aufstellung der Ergänzungssatzung wird hiermit gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch öffentlich bekannt gemacht. Der Entwurf der Ergänzungssatzung wird mit Begründung in der Zeit von Freitag, dem 09.08.2019 bis Montag, dem 09.09.2019, je einschließlich, bei der Gemeinde Pfronstetten, Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 25, 72539 Pfronstetten, Zimmer OG 01, während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Jedermann kann während der Auslegungsfrist, also bis einschließlich 09.09.2019, während der Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung Stellungnahmen mündlich zur Niederschrift vorbringen oder schriftlich an die Gemeindeverwaltung richten. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Der Inhalt der Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internet-Adresse

www.pfronstetten.de/bauleitplanung.html

und im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg eingestellt.

Pfronstetten, den 01.08.2019

Reinhold Teufel
Bürgermeister

Ausliegende Unterlagen:

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