Beschlüsse des Gemeinderats

In seiner Sitzung am 24.07.2019 hat der Gemeinderat folgende Beschlüsse gefasst:

Kreisstraße Geisingen – Huldstetten: Feldkreuz soll im Feld bleiben

Der Gemeinderat wurde in der Sitzung am 09.05.2018 über die Pläne des Landkreises, die Kreisstraße K 6742 im Bereich der Ortsdurchfahrten Geisingen und Huldstetten und im Bereich zwischen den Ortslagen (bei gleichzeitiger Anlegung eines Nebenwegs für Fußgänger und Radfahrer) auszubauen, informiert. Im Zuge der Maßnahme ist die Anlegung eines Nebenwegs für Radfahrer und Fußgänger vorgesehen, weshalb die Planung vom Gemeinderat grundsätzlich begrüßt und akzeptiert wurde. Am 16.05.2019 wurde die Bürgerschaft im Rahmen einer Informationsveranstaltung im Dorfgemeinschaftshaus in Huldstetten vom Landratsamt über das Vorhaben informiert. Im Nachgang hierzu formierte sich vor Ort ein gewisser Widerstand gegen das Vorhaben. Bemängelt wurde insbesondere, dass durch den Neuausbau der Kreisstraße die vor der Ortslage Geisingen gegebene Situation (Kuppe, Kurve) entschärft werden soll. Was seitens der Straßenbauverwaltung als Verbesserung der Verkehrssicherheit gesehen wird, führt nach Ansicht einiger Einwohnerinnen und Einwohner dazu, dass in diesem Bereich schneller gefahren werden kann. Diese sprachen sich deshalb dafür aus, nur den Fahrbahnbelag zu erneuern und ansonsten Trasse und Höhenlage unverändert zu lassen. Um diese Bedenken aufzugreifen, hat die Gemeindeverwaltung das Kreisstraßenbauamt gebeten, in einem weiteren Gespräch mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern diese Thematik zu erörtern. Dieses sehr gut besuchte Gespräch fand am 10.07.2019 im Rathaus Pfronstetten statt. Dabei machte das Kreisstraßenbauamt deutlich, dass der Ausbau der beiden Ortsdurchfahrten Geisingen und Huldstetten unabhängig davon erfolgt, ob und wie der Bereich zwischen diesen beiden Ortsteilen ausgebaut wird. Der Streckenabschnitt zwischen Geisingen und Huldstetten werde allerdings nur dann ausgebaut, wenn die vorliegende Planung realisiert werden könne. Bei der Trassierung in Lage und Höhe habe das Kreisstraßenbauamt normative Vorgaben zu beachten, insbesondere was Kurvenradien und Einsehbarkeiten anbelangt. Ein Ausbau auf der seitherigen Trasse würde diesen Vorgaben widersprechen. Käme es dann zu Unfällen, könnten findige Rechtsanwälte den Landkreis als Baulastträger in Mithaftung nehmen. Damit war klar, dass der allseits gewünschte Nebenweg für Fußgänger und Radfahrer nur dann kommen wird, wenn die Planung wie vorgelegt realisiert werden kann. In der Diskussion sprachen sich die Anwesenden sowohl gegen wie auch für den Ausbau aus.

Seitens der Bewohner der Riegelishalde wurde vorgetragen, dass man sich von der Maßnahme durchaus eine Verbesserung der Verkehrssicherheit verspreche, da bisher aufgrund der Kuppe der von Huldstetten kommende Verkehr sehr schlecht einsehbar sei. Bei einem abschließend erhobenen Meinungsbild war erkennbar, dass sich eine deutliche Mehrheit der Anwesenden für den Ausbau der Kreisstraße ausspricht. Außerdem wurde der künftige Standort des Feldkreuzes angesprochen, das bisher nördlich der Ortslage Geisingen am westlichen Straßenrand steht. Aus Gründen der Verkehrssicherheit muss dieses Kreuz versetzt werden. Entsprechend den Vorgaben der Denkmalpflege muss es dabei so aufgestellt werden, dass der Corpus nicht der Wetterseite ausgesetzt wird. Damit scheidet eine bloße Verlegung auf die andere Straßenseite aus. Bei einem Verbleib auf der westlichen Straßenseite muss das Kreuz entweder mit einer unschönen Leitplanke geschützt oder aber mindestens 7,50 m abgerückt vom Fahrbahnrand aufgestellt werden. Die Gemeindeverwaltung hatte im Vorfeld geprüft, ob eine Verlegung an das Ende der Ortsdurchfahrt möglich ist, dort wären diese Sicherungsmaßnahmen nicht erforderlich. Seitens der befragten Grundstückseigentümer wurde dies abgelehnt. Aus diesem Grund hatte die Gemeindeverwaltung als Alternativstandort den Kreuzungsbereich Kettenacker Straße / Bergstraße vorgeschlagen. Der dort vorhandene Baum wurde ohnehin als schadhaft klassifiziert, so dass das Kreuz dort flankiert von zwei neuen Bäumen bzw. Sträuchern einen gut geschützten und auch optisch ansprechenden Standort finden könnte. Im Rahmen des Gesprächs am 10.07.2019 konnte hier kein einheitliches Meinungsbild festgestellt werden. Der nur bei Anlegung einer Leitplanke mögliche Verbleib des Kreuzes im Bereich des seitherigen Standorts wurde zwar abgelehnt, der Vorschlag der Gemeindeverwaltung (Kreuzungsbereich Kettenacker Straße / Bergstraße) fand nur geringfügig mehr Zustimmung als die Aufstellung des Kreuzes außerhalb der Ortslage mit entsprechendem Abstand von der Fahrbahn. Nachdem das Kreuz bei einer Aufstellung außerhalb der Ortslage ca. 15 m vom Fuß- und Radweg entfernt sein würde und damit auch bei der Prozession an Christi-Himmelfahrt nicht angemessen eingebunden werden könnte, hielt Bürgermeister Reinhold Teufel am Vorschlag fest, das Kreuz in den Kreuzungsbereich Kettenacker Straße / Bergstraße zu verlegen. Der Gemeinderat sah dies anders: Das Feldkreuz soll ein Feldkreuz bleiben, deshalb soll es am seitherigen Standort mit entsprechendem Abstand zur Straße wieder aufgestellt werden. Sollt sich im Zuge der Umsetzung der Maßnahme eine bessere Lösung herauskristallisieren, wäre man aber durchaus gesprächsbereit.

Bebauungspläne werden geändert

Eine ganze Reihe von Bebauungsplanänderungen hat der Gemeinderat auf den Weg gebracht. In Huldstetten soll der Bebauungsplan „Bühl – Erweiterung 93“ (rechtskräftig seit 31.05.1995) geändert werden. Der im Bereich Wendelinusweg 10 vorgesehene Feldweg, der aufgrund der Eigentumsverhältnisse ohnehin nicht realisierbar ist und auch keine Anbindung für die Hinterlieger bringt, soll entfallen, die dort vorhandene Abwasserleitung soll künftig über ein Leitungsrecht geschützt werden. Außerdem soll durch eine veränderte Baugrenze eine verbesserte bauliche Nutzbarkeit einzelner Grundstücke ermöglicht werden. Mit dem Bebauungsplan „Rübteile II, 1. Änderung (2019)“ in Aichstetten soll für den dem bereits erschlossenen Bauplatz Finkenweg 15 eine in Lage und Kubatur angemessene Bebauung ermöglicht werden. Die Gebietsart soll von „Dorfgebiet“ (MD) in „Mischgebiet“ (MI) geändert und die zulässige Traufhöhe geringfügig von 4,60 m auf 4,70 m erhöht werden. Und mit der Ergänzungssatzung „Hayinger Straße Ost“ soll das Grundstück Hayinger Straße 35 in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil von Aichelau einbezogen werden. Dies ist notwendig, um hier eine bauliche Veränderung vornehmen zu können.

Keine Stellungnahme zur Änderung des benachbarten Regionalplans

Der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben möchte seinen aus dem Jahr 1996 stammenden Regionalplan fortschreiben. Zu diesem Regionalverband gehörta uch die Nachbargemeinde Gammertingen. Mit Schreiben vom 08.07.2019 hat der Regionalverband die Gemeinde Pfronstetten um Stellungnahme gebeten. Alle relevanten Dokumente zum Anhörungsentwurf 2019, einschließlich Umweltbericht und weiteren zweckdienlichen Unterlagen sind unter https://www.rvbo.de/Planung/Fortschreibung-Regionalplan abrufbar.

Aufgrund der Erfahrungen, welche die Gemeinde zuletzt mit geplanten Festsetzungen in Regionalplänen gemacht hat, wollte Bürgermeister Reinhold Teufel vor Abgabe einer Stellungnahme den Gemeinderat in dieser Sache informieren. Aus den abrufbaren Unterlagen ist ersichtlich, dass im vorliegenden Fortschreibungsentwurf ein wesentliches Themenfeld ausgespart wird, welches für die Gemeinde Pfronstetten als Anrainer bedeutsam sein könnte: in Kapital 4.2 – Energie wird ausgeführt, dass dieser Themenbereich im Rahmen eines eigenständigen Teilregionalplans Energie behandelt werden soll. Diese Teilfortschreibung soll im Anschluss an die Fortschreibung der anderen Plankapitel des Regionalplans zeitnah erfolgen. Somit ist festzustellen, dass mit dem aktuell zur Stellungnahme übersandten Entwurf der Fortschreibung des Regionalplans des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben insbesondere keine regional bedeutsamen Vorranggebiete beispielsweise für Windenergieanlagen ausgewiesen werden sollen. Die aus den abrufbaren Unterlagen ersichtlichen Festsetzungen im Grenzbereich zur Gemeinde Pfronstetten beschränken sich auf Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege sowie für besondere Waldfunktionen. Hierdurch ergeben sich nach Kenntnis der Gemeindeverwaltung keine Auswirkungen für das Gemeindegebiet, deshalb soll auch keine Stellungnahme im Verfahren abgegeben werden. Als bemerkenswert bezeichnete der Bürgermeister die Tatsache, dass der benachbarte Regionalverband nahezu ohne Regionale Grünzüge auskommt, während im Regionalplan Neckar-Alb die unbebauten Bereiche flächendeckend mit dieser Restriktion belegt sind.

Backbone-Netz der Gemeinde soll erweitert werden

Die Gemeinde Pfronstetten hat in den Jahren 2009 bis 2014 ein Leerrohrnetz geschaffen, über das ausgehend vom Hauptverteiler der Deutschen Telekom AG in Pfronstetten bis zum Jahr 2016 in allen Ortsteilen Anschlussmöglichkeiten mit schnellem Internet nach dem Standard FttC (Fibre to the Curb = Glasfaser bis zu den Kabelverzweigern – klassisches DSL) geschaffen wurden. Pfronstetten war damit die erste Gemeinde in der Region, die flächendeckend diesen Ausbaustand für alle Ortsteile erreicht hat.

Das Backbone-Netz der Gemeinde Pfronstetten

Mit dem Standard FttC, der Bandbreiten bis zu 100 Mbit ermöglicht, ist der Breitbandausbau jedoch nicht abgeschlossen. Gemeinsames Ziel aller politischen Ebenen ist es, alle Nutzer direkt an Glasfasernetze anzubinden (FttB – Fibre to the Building = Glasfaser bis ins Haus). Hierfür ist es erforderlich, zu jedem Anschlussnehmer entsprechende Hausanschlussleitungen zu verlegen. Nachdem absehbar war, dass die Deutsche Telekom einen solchen Ausbau in der Gemeinde bestenfalls in Neubaugebieten, nicht aber in den restlichen Ortsbereichen vornehmen wird, ist die Gemeinde Pfronstetten im Jahr 2016 der BLS GmbH (Breitbandversorgung im Landkreis Sigmaringen) beigetreten. Das Netzgebiet der BLS umfasst nahezu den gesamten Landkreis Sigmaringen, Teile der angrenzenden Landkreise Konstanz und Biberach und vor allem auch alle Gemeinden des südlichen Landkreises Reutlingen. In Kooperation mit der BLS ist bereits die Verlegung der FttB-Anschlussleitungen in Gehwegbereich der Kirchstraße in Geisingen erfolgt (Mitverlegung im Rahmen einer Maßnahme der Netze BW). Im Rahmen des anstehenden Ausbaus dieser Straße und auch der Bergstraße in Geisingen sollen nun auch die Hausanschlussleitungen verlegt werden.
Vor einigen Monaten wurde die Gemeindeverwaltung von der Netze BW informiert, dass im Bereich zwischen Geisingen und Gauingen Netzausbauarbeiten vorgenommen werden. In diesem Zusammenhang wurde angefragt, ob seitens der Gemeinde eine Mitverlegung, beispielsweise von Breitbandleitungen, gewünscht ist. Bei „grenzüberschreitenden“ Leitungsbauarbeiten ist es im BLS-Gebiet üblicherweise so, dass die anfallenden Kosten grundsätzlich von der Gemeinde getragen werden, auf deren Territorium die Leitung verläuft. Aus diesem Grund wurde neben der Gemeinde Pfronstetten auch die Gemeinde Zwiefalten entsprechend angefragt. Zwiefalten hat früh signalisiert, dass keine Mitverlegung gewünscht ist. Nachdem die Gemeindeverwaltung bisher davon ausgegangen ist, dass die Anbindung der Gemeinde Zwiefalten an das BLS-Netz von Osten her erfolgen wird, wurde ebenfalls keine zwingende Notwendigkeit für eine Mitverlegung gesehen. Die Anbindung des eigenen Leerrohrnetzes an das BLS-Netz wurde vielmehr über die Trasse Harthausen – Wilsingen – Pfronstetten gesehen, zumal die Stadt Trochtelfingen zwischen Wilsingen und Pfronstetten bereits ein entsprechendes Leerrohr verlegt hat. Vor wenigen Tagen wurde die Gemeindeverwaltung von der BLS darüber informiert, dass die Anbindung der Gemeinde Zwiefalten tatsächlich von Dürrenwaldstetten über Upflamör – Hochberg – Gauingen und damit von Westen her erfolgen soll.

Die künftige BLS-Leitung verläuft demnach durch das Gewerbegebiet Gürst und liegt nur wenige Meter neben der möglichen Mitverlegung im Zuge der Ausbaumaßnahme der Netze BW.
Eine Verbindung des bestehenden Backbonenetzes der Gemeinde mit dem BLS-Netz ist notwendige Voraussetzung dafür, dass die BLS bzw. deren Vertragspartner NetCom als weiterer Telekommunikationsanbieter in der Gemeinde auftreten kann. Dies ist dann insbesondere für den FttB-Ausbau außerhalb der Neubaugebiete von Bedeutung. Nachdem für die angedachte Anbindung des gemeindlichen Leerrohrnetzes an das BLS-Netz über Harthausen – Wilsingen – Pfronstetten noch kein Zeitplan vorliegt, würde die Mitverlegung im Bereich Geisingen – Gauingen einen Zeitgewinn von mehreren Jahren mit sich bringen. Hinzu kommt, dass nach einer Realisierung beider Anbindungen – von Süden (Gauingen) und von Norden (Wilsingen) her – das Leerrohrnetz für das gesamte Netz des südlichen Landkreises Reutlingen als zweites Standbein bei der Anbindung ans BLS-Netz fungieren kann. Sollte die bisherige Netzanbindung dieses Bereichs, die über das Laucherttal über Trochtelfingen nach Engstingen führt, gestört werden, wäre eine Redundanz gegeben. Nachdem in ferner Zukunft die „Finanziers“ der einzelnen Netzabschnitte des BLS-Netzes auch an den Erträgen der Netznutzung beteiligt werden sollen, könnt ein für die BLS insgesamt wichtiges Netzteilstück auch entsprechende Erträge erwirtschaften. Hier können durchaus Parallelen zur Geschichte des Stromnetzes in Oberschwaben gezogen werden, wo ja heute noch die Verbandsgemeinden des Zweckverbands Oberschwäbische Elektrizitätswerke (OEW) nicht unerhebliche Erträge aus dem zwischenzeitlich in der EnBW aufgegangenen Leitungsnetz erzielen.
Nach Aussage der Netze BW belaufen sich die Kosten für die Mitverlegung auf ca. 82.000 €. Ausgehend von den Fördersätzen der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) wird für Mitverlegung von Kabelschutzrohren (offener Graben) ohne Einzug von Kabeln im Rahmen einer anderen Baumaßnahme ein Landeszuschuss in Höhe von ca. 50.000 – 60.000 € gewährt, so dass der Eigenanteil bei ca. 20.000-30.000 € liegen würde. Nachdem bei einer Abwicklung über die BLS auch die Umsatzsteuer noch in Abzug gebracht werden kann, dürfte der tatsächliche Eigenanteil der Gemeinde bei ca. 10.000 – 20.000 € liegen. Aus diesem Grund schlug Bürgermeister Reinhold Teufel vor, die Mitverlegung durchzuführen und für diese Maßnahme einen entsprechenden Zuschussantrag beim Land zu stellen. Die BLS bietet die mit der Zuschussbeantragung verbundenen Dienstleistungen (Erstellung Förderantrag, Markterkundung, Ausbau- und Umsetzungskonzeption) zum Pauschalpreis von 3.500 € zzgl. MwSt. an. Nachdem für diese Maßnahme im Haushaltsplan für 2019 keine Mittel eingestellt sind, müsste die Finanzierung über eine überplanmäßige Ausgabe erfolgen. Die Deckung dieser Mehrausgabe wäre über die liquiden Mittel der Gemeinde möglich. Der Gemeinderat stimmte dem Vorschlag des Bürgermeisters zu.

Diskussion über die Beförderung der Schul- und Kindergartenkinder

Die Beförderung der Grundschüler der Wunderbuch-Grundschule sowie der Kinder im Kindergarten Maria-Königin in Pfronstetten erfolgt bisher über die vom Landkreis weitgehend im Rahmend es Linienverkehrs organisierte Schülerbeförderung. Einige wenige Fahrten pro Woche, insbesondere die Schwimmfahrten der Grundschüler, mussten bereits in der Vergangenheit von der Gemeindeverwaltung separat beauftragt werden, außerdem trägt die Gemeinde auf freiwilliger Basis die Beförderungskosten für die Kindergartenkinder.
Im Rahmen der Umsetzung des Teilraumkonzepts „Südlicher Landkreis Reutlingen“ wurden nun sämtliche Schülerbeförderungsfahrten europaweit neu ausgeschrieben. Auch künftig kann der weit überwiegende Teil der Schüler- und Kindergartenbeförderung abgedeckt werden. Noch nicht abschließend geklärt ist allerdings, ob ergänzend zum Teilraumkonzept für die Beförderung der Kinder zum Kindergarten in Schulferien weitergehende Vergaben durch die Gemeinde notwendig sind. Hier laufen aktuell Abstimmungsgespräche. Die abschließenden Entscheidungen fallen erst in den nächsten Wochen, so dass absehbar ist, dass die Beauftragung der Beförderungsunternehmen in der sitzungsfreien Zeit des Gemeinderats erfolgen muss. Die Gemeindeverwaltung hatte deshalb dem Gemeinderat vorgeschlagen, den Bürgermeister zu bevollmächtigen, die notwendigen Vergaben vorzunehmen.
In der Diskussion berichteten mehrere Ratsmitglieder davon, dass es in Teilen der Elternschaft erhebliche Bedenken gegen die künftige Form der Beförderung gebe. Bisher war hier ein Busunternehmen aus der Region im Einsatz, der zudem Personal aus der Gemeinde einsetzte. Hierdurch ergab sich im Laufe der Jahre ein vertrauensvolles Miteinander, das vor allem die Eltern der Kleinkinder sehr schätzen. Aufgrund der Neuvergabe durch den Landkreis sei nun unklar, welches Beförderungsunternehmen nunmehr zum Zug komme und welches Personal eingesetzt wird. Dies habe zu Unsicherheiten bei den Eltern geführt.
Bürgermeister Reinhold Teufel machte deutlich, dass auch aus seiner Sicht die bisherige Situation als nahezu perfekt angesehen werden konnte. Allerdings sei der Landkreis als Träger des Nahverkehrs an wettbewerbsrechtliche Vorgaben gebunden und dürfe deshalb solche Kriterien – so nachvollziehbar sie auch sein mögen – nicht in die Vergabeentscheidung mit einfließen lassen. Hinzu kommt, dass sich aufgrund des bekannten altersbedingten Ausscheidens einer langjährigen Busfahrerin aus der Gemeinde ohnehin eine Änderung beim Personal ergeben wird. Überraschend sei allerdings, dass sich in dieser dem Anschein nach stark diskutierten Frage noch niemand bei der Gemeindeverwaltung gemeldet habe.
Grundsätzlich ist es so, dass der Landkreis nur die Beförderung der Kinder ab dem Grundschulalter organisieren und bezahlen muss. Auf freiwilliger Basis übernimmt die Gemeinde seit vielen Jahrzehnten die Beförderungskosten auch für die Kindergartenkinder (ab drei Jahre), die zusammen mit den Schulkindern hierfür den Linienbusverkehr nutzen. So wird dies auch in vielen Nachbargemeinden gehandhabt, die zentrale Kindergartenstandorte haben.
Eine Alternative zu dieser Handhabung für die Kindergartenkinder könnte bestenfalls darin bestehen, dass die Gemeinde auf eigene Kosten einen zusätzlichen Bus allein für diese Altersgruppe laufen lässt. Abgesehen von den erheblichen Mehrkosten und der ungeklärten Frage, ob hierfür überhaupt Anbieter gefunden werden könnten, würde das zu der kuriosen Situation führen, dass die Schulkinder einer Familie mit dem Schulbus (=Linienbus) fahren würden und die Kindergartenkinder mit dem “Gemeindebus”. Dann würden entweder zwei Busse hintereinander herfahren oder aber die Eltern müssten sich mit unterschiedlichen Abfahrtszeiten ihrer Kinder arrangieren.
In der Diskussion wurde deutlich, dass es allein schon aus ökologischen Gründen vermieden werden sollte, dass die Eltern aus den anderen Ortsteilen ihre Kindergartenkinder mit dem Auto nach Pfronstetten fahren. Gleichzeitig wurde anerkannt, dass der seitherige, auf besondere örtliche Besonderheiten zurückgehende hoche Qualitätsgrad bei der Kinderbeförderung kaum zu halten sein wird. Es wurde vereinbart, dass die Gemeinde nach Vorliegen der relevanten Informationen die notwendigen Vergabeentscheidungen so treffen soll, dass die Beförderung nach den Sommerferien starten kann. Bis zu den Herbstferien soll dann geprüft werden, ob es Notwendigkeiten und Möglichkeiten zur Verbesserung gibt.

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