Verbrennen pflanzlicher Abfälle vorher anzeigen!

In dieser Woche haben die Sirenen geheult, die Feuerwehr ist ausgerückt und hat das vorgefundene Feuer – brennen lassen! Was kurios klingt, hat seinen Grund. Dennoch muss beim Verbrennen pflanzlicher Abfälle einiges beachtet werden.

Das lodernde Feuer hatte seine Ordnung: Westlich von Pfronstetten wurden pflanzliche Abfälle verbrannt, der Grundstückseigentümer hatte dies vorab bei der Gemeindeverwaltung angezeigt. Ein aufmerksamer Autofahrer hatte von der Bundesstraße aus die weithin sichtbare Rauchsäule gesehen und die Leitstelle der Feuerwehr alarmiert. Diese wiederum hat die örtliche Feuerwehr informiert.

Der Grundstückseigentümer hatte alles richtig gemacht, denn entsprechend der Verordnung der Landesregierung über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen darf man außerhalb der Ortslage und mit entsprechenden Sicherheitsabständen pflanzliche Abfälle verbrennen. Allerdings müssen solche Verbrennungen angezeigt werden! Auf unserer Internetseite ist hierfür in der Rubrik Informationen / Öffentliche Einrichtungen / Entsorgung und Verwertung ein entsprechendes Formblatt hinterlegt, dieses ist auch beim Bürgerbüro erhältlich. Darauf sind auch die wichtigsten zu beachtenden Punkte aufgeführt.

Wenn doch die Gemeinde von der Verbrennung gewusst hat – weshalb ist dann die Feuerwehr ausgerückt? Früher wurden entsprechende Anmeldungen an die Leitstelle weitergeleitet und bei der Alarmierung berücksichtigt. Die Schwachstelle ist aber offenkundig: Was wäre, wenn im Umfeld einer angemeldeten Verbrennung pflanzlicher Abfälle ein tatsächliches Schadenfeuer auftritt? Aus diesem Grund ist es richtig, dass die Feuerwehr in solchen Situationen alarmiert wird und auch ausrückt.

Welchen Sinn macht dann die Anmeldung bei der Gemeindeverwaltung als Ortspolizeibehörde? Es geht wie immer ums Geld! Bei einem Feuerwehreinsatz entstehen immer auch Kosten – die anrückenden Feuerwehrmänner erhalten eine Entschädigung, für die eingesetzten Fahrzeuge fallen Kosten an und auch die verwaltungstechnische Aufarbeitung verursacht einen Aufwand. Hat nun der Grundstückseigentümer die Verbrennung angemeldet, gehen diese Kosten zu Lasten der Gemeinde und damit der Allgemeinheit. Ist die Anmeldung dagegen unterblieben, dann bekommt der Verursache eine saftige Rechnung, denn tausend Euro kommen da schnell mal zusammen!

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