Beschlüsse des Gemeinderats

In der Sitzung am 19.06.2019 fasste der Gemeinderat folgende Beschlüsse:

Planentwurf für Kindergartenerweiterung gebilligt

In der Sitzung vom 30.01.2019 hat der Gemeinderat der Weiterentwicklung der Kinderbetreuung in der Gemeinde Pfronstetten dergestalt zugestimmt, dass durch eine Erweiterung des Kindergartengebäudes das bestehende Ganztagsbetreuungsangebot für Kinder über zwei Jahre ausgebaut und durch zusätzliche Räumlichkeiten für eine Kinderkrippe auch ein Betreuungsangebot für Kinder unter zwei Jahren geschaffen werden soll. Das Büro Künster Architektur + Stadtplanung aus Reutlingen wurde beauftragt, die Gebäudeplanung in dem für die Beantragung von Fördermitteln aus der Fachförderung notwendigen Umfang vorzunehmen. Parallel dazu hat die Gemeindeverwaltung einen Antrag auf Bezuschussung aus dem Ausgleichstock gestellt. Zwischenzeitlich wurde über die beantragte Bezuschussung aus dem Ausgleichstock entschieden, die Gemeinde erhält erfreulicherweise aus diesem Fördertopf einen Zuschuss in Höhe von 100.000 €.

Das Büro Künster Architektur + Stadtplanung hat nunmehr die Vorentwurfsplanung fertiggestellt. Auf dieser Grundlage können somit die ergänzenden Fördermittel aus dem Investitionsprogramms des Bundes „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017-2020 beantragt werden, hier sind 12.000 € pro Platz und damit bis zu 120.000 € möglich. Nach Aussage des Gemeindetags Baden-Württemberg waren Ende Februar bereits Anträge mit einem Gesamtvolumen von rund 177,8 Mio. Euro gestellt. Dieser Betrag liegt rund 25,6 Mio. Euro über dem, was dem Land Baden-Württemberg aus diesem Programm zusteht (rund 152,2 Mio. Euro). Ungeachtet dessen ist es sinnvoll, hier einen Förderantrag zu stellen. Zum einen werden die Mittel nicht nach dem „Windhundprinzip“ vergeben. Und zum anderen besteht die Möglichkeit, dass zusätzliche Mittel in diesen Topf gegeben werden bzw. eine Förderung aus Rückflussmitteln erfolgen kann.

Helmut Walter vom Büro Künster stellte die Planung im Gemeinderat vor.

In dem in östlicher Richtung vorgesehenen Anbau soll insbesondere das zusätzliche Angebot „Kinderkrippe“ (Betreuung von Kindern von 0-3 Jahren) untergebracht werden. Der farbenfrohe Gestaltungsvorschlag für die Außenfassade des Anbaus muss noch diskutiert werden, ist aber vorläufig noch nicht bedeutsam. Rein von der Architektur her ist die Planung des Anbaus aus Sicht der Gemeindeverwaltung gelungen.

Geplant sind ein Gruppenraum mit Küche (63,42 m²), ein Ruheraum (17,52 m²) und ein Sanitärraum mit Vorraum (12,20 m²). Über den Eingangsbereich mit Garderobe (10,94 m²) erhält dieser Funktionsbereich auch einen eigenen Zugang. Insgesamt können hier bis zu zehn Kinder betreut werden. Außerdem sollen in diesem Anbau die für die Ganztagsbetreuung benötigten Ruheräumen (37,71 m²) realisiert werden, wodurch auch eine Aufstockung der Ganztagsbetreuungsplätze ermöglicht wird. Das nunmehr erforderliche Behinderten-WC (6,93 m²), das zusätzliche Personal-WC (3,67 m²) und ein Personalraum (18,03 m²) runden das Raumprogramm ab.

Insgesamt sieht die Planung vor, auf einer Bruttogrundfläche von 230 m² eine Nutzfläche von 163 m³ mit einem Bruttorauminhalt von 955 m³ zu bauen. Hierfür werden – ohne die Außenanlagen und die Ausstattung – Gesamtkosten in Höhe von 620.000 € erwartet. Dieser Grobkostenschätzung liegt ein durchschnittlicher Standard zugrunde. Fachplanungen sind bisher nicht erfolgt, die Kosten hierfür sind aber in den Baunebenkosten enthalten.

Bezüglich der Gebäudetechnik ist vorgesehen, den Anbau an das bestehende Heizsystem des Gebäudes anzuhängen. Nachdem für die Fundamentierung Tiefbauarbeiten notwendig sind, lässt die Gemeindeverwaltung prüfen, ob in diesem Zug auch eine Verlängerung der zwischen Albhalle und Grundschule bestehenden, aber noch nicht genutzten Nahwärmeleitung möglich ist. Ziel ist es dann, alle drei Gebäude über eine gemeinsame Heizanlage mit Wärme zu versorgen.  Wo diese Anlage dann lokalisiert wird und wie die Wärmeerzeugung erfolgen soll, ist ebenfalls Gegenstand der noch folgenden Untersuchungen.

Bürgermeister Reinhold Teufel  machte deutlich, dass die Verbesserung des Angebots bei der Kleinkindbetreuung nicht zum Nulltarif zu haben ist. Neben den durch Fördermittel des Landes und (hoffentlich) des Bundes kofinanzierten Investitionskosten hat die Gemeinde künftig dauerhaft höhere Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten sowie entsprechend höhere Personalkosten zu tragen. Dennoch hält die Gemeindeverwaltung daran fest, dass eine Verbesserung des Angebots bei der Kleinkindbetreuung unabdingbare Voraussetzung dafür ist, um jungen Menschen dauerhaft eine gute Perspektive zu bieten und die Attraktivität des Wohnstandorts Pfronstetten weiter zu stärken. Mit den bereits vorhandenen Betreuungsangeboten, dem positiven Lebensumfeld und nicht zuletzt auch mit der im regionalen Vergleich hervorragenden Breitbandversorgung steht die Gemeinde in allen Ortsteilen hier sehr gut da. Die zuletzt positive Entwicklung bei der Baulandnachfrage zeigt, dass diese Faktoren auch tatsächlich wirken. Deshalb sollte dieser Weg beibehalten werden.

Dem schloss sich auch der Gemeinderat an, der die gelungene Planung lobte und deutlich machte, dass am Ziel der Verbesserung des Betreuungsangebots festgehalten wird. Die Planung wurde einstimmig gebilligt, so dass die Gemeindeverwaltung nunmehr die weiteren Fördermittel beantragen kann.

Reinertrags aus der Jagdverpachtung festgestellt

Die Verwaltung der Jagdgenossenschaft Pfronstetten wurde von der Jagdgenossenschaftsversammlung letztmals durch Beschluss vom 09.03.2016 auf den Gemeinderat übertragen. Zur den damit übertragenen Aufgaben gehört auch die Führung des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens. Damit verbunden ist die Feststellung des Reinertrags aus der Verpachtung zum Ende des Wirtschaftsjahrs, für 2017/2018 ergeben sich Einnahmen in Höhe von 24.842,92 € und Ausgaben in Höhe von 1.483,35 €. Somit verbleibt ein Rohertrag von 23.138,36 €. Die Gemeindeverwaltung erhält für die Verwaltung der Jagdgenossenschaft einen Anteil von 10% der Einnahmen, das sind 2.484,29 €. Somit verbleibt ein Reinertrag aus der Jagdverpachtung in Höhe von 20.654,07 €, dieser wurde vom Gemeinderat festgestellt.

Dieser Betrag ist maßgeblich für die Berechnung der Auszahlungsansprüche der Eigentümer von bejagbaren Flächen (Auskehransprüche). Der Auskehrsatz errechnet sich durch die Verteilung des Reinertrags durch die bejagbare Fläche. Bei einer bejagbaren Fläche von insgesamt 4.609 ha liegt der der Auskehrsatz im Jagdjahr 2018/2019 somit bei 4,48 € pro Hektar.

Die Jagdgenossenschaft hat beschlossen, dass der Reinertrag aus der Jagdverpachtung – soweit er nicht im Wege der Auskehrung an die Grundstückseigentümer ausbezahlt wird – der Gemeinde zweckgebunden zur Unterhaltung der Wald- und Feldwege übertragen werden soll. Aus diesen Mitteln werden auch die Zuweisungen an die örtlichen Holzkassen für deren Wegebaumaßnahmen finanziert. Erfreulicherweise zeigen sich die allermeisten Grundstückseigentümer solidarisch mit dieser Zielsetzung, wodurch die Gemeindeverwaltung in die Lage versetzt wird, das Wald- und Feldwegenetz ordentlich zu unterhalten.

Keine Hinderungsgründe für die neugewählten Mitglieder des Gemeinderats

Am 26.05.2019 wurden die Mitglieder des Gemeinderats der Gemeinde Pfronstetten neu gewählt. Entsprechend dem vom Gemeindewahlausschuss festgestellten Wahlergebnis ziehen folgende Bewerber in den neuen Gemeinderat ein:

  • Martin Bodenmiller, Aichelau
  • Armin Galster, Aichelau
  • Daniel Rauscher, Aichstetten
  • Ernst Störkle, Aichstetten
  • Herbert Aicher, Geisingen
  • Stephanie Auchter, Geisingen
  • Thomas Renner, Huldstetten
  • Karlheinz Schultes, Huldstetten
  • Nicole Fauser, Pfronstetten
  • Josef Heinzelmann, Pfronstetten
  • Katja Reck, Tigerfeld
  • Cölestin Waidmann, Tigerfeld

Nach den Vorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg können u.a. Beamte und Arbeitnehmer der Gemeinde, des Gemeindeverwaltungsverbands, eines Zweckverbands, dessen Mitglied die Gemeinde ist oder der Rechtsaufsichtsbehörde, die unmittelbar mit der Ausübung der Rechtsaufsicht befasst sind, nicht Gemeinderäte sein. Die gilt jeweils nicht bei Arbeitnehmern, die überwiegend körperliche Arbeit verrichten.

Die gewählten Personen wurden von der Gemeindeverwaltung schriftlich von Ihrer Wahl informiert und gebeten, eventuelle Hinderungsgründe, die einem Eintritt in den Gemeinderat entgegenstehen könnten, zu benennen.

Nach Mitteilung der neu gewählten Mitglieder des Gemeinderats sind in keinem Fall solche Hinderungsgründe bekannt. Auch sind der Gemeindeverwaltung keine Anhaltspunkte hierfür bekannt.

Der „alte“ Gemeinderat stellte daraufhin vor der Einberufung der ersten Sitzung des neuen Gemeinderats fest, dass keine Hinderungsgründe bekannt sind und der neue Gemeinderat zusammentreten kann. Diese konstituierende Sitzung, bei der dann auch die Bürgermeister-Stellvertreter sowie die weiteren Vertreter der Gemeinde in den Verbandsversammlungen des Gemeindeverwaltungsverbands und der Zweckverbände bestimmt werden, findet voraussichtlich am 24.07.2019 statt.

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