In der Sitzung am 19.06.2019 erfolgten folgende Bekanntgaben:
Zuwendung Festbetragsfinanzierung Digitalfunkgeräte
Für die Ersatzbeschaffung von Analogfunkgeräten durch Digitalfunkgeräte aller sechs Einsatzfahrzeuge sowie einer Feststation im Feuerwehrgerätehaus Pfronstetten hat die Gemeindeverwaltung im Januar 2019 einen Zuschuss in Höhe von 4.200 € als Festbetragsfinanzierung nach der VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen (VwV-Z-Feu) beantragt. Zwischenzeitlich kam der Zuwendungsbescheid des Landratsamts Reutlingen über einen Zuschuss in Höhe von 4.200 €.
Instandsetzung Wasserleitungsschächte
Die Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr überprüfen regelmäßig die Wasserleitungsschächte bzw. die darin verbauten Armaturen auf ihre Funktionsfähigkeit. Dabei wurden zuletzt einige Schäden festgestellt. Teilweise müssen auch verbaute Armaturen ausgetauscht werden, da nicht in jedem Fall das Standard-Standrohr der Feuerwehr passt. Nachdem nunmehr ein entsprechend qualifizierter Mitarbeiter im Bauhof-Team ist, kann der Bauhof die festgestellten Schäden reparieren bzw. die Umbauarbeiten vornehmen. Dies wird in nächster Zeit nach und nach erfolgen.
Erneuerung der Kreisstraße K 6742 Geisingen – Huldstetten
Im Nachgang zu der der im Mai durchgeführten Informationsveranstaltung zur Erneuerung der Kreisstraße K 6742 Geisingen – Huldstetten haben mehrere Bürger bei der Gemeindeverwaltung Bedenken gegen das Vorhaben angemeldet. Sie befürchten, dass durch die Änderung des Fahrbahnverlaufs schneller gefahren wird, speziell dann zu Beginn der Ortsdurchfahrt Geisingen. Kritisiert wird auch, dass keinerlei bauliche Maßnahmen zur Verlangsamung des Verkehrs vorgesehen sind. Die Kritik geht sogar so weit, dass Widerstand gegen die Bereitstellung der benötigten Flächen im Rahmen des Flurneuordnungsverfahrens angekündigt wurde. Es wäre bedauerlich, wenn das bisher in Geisingen und Huldstetten überwiegend positiv gesehene Flurneuordnungsverfahren aufgrund dieser Sache nunmehr in ein schlechtes Licht kommt. Die Gemeindeverwaltung hat deshalb das Landratsamt gebeten, dass diese Bedenken aufgegriffen und noch einmal in geeigneter Weise behandelt werden.
Noch nicht final entschieden ist außerdem die Zukunft des Feldkreuzes, das kurz nach der Ortslage Geisingen westlich der Straße steht. Das Landratsamt hat mitgeteilt, dass es entweder sieben Meter von der Fahrbahn abgerückt aufgestellt oder mit einer Schutzplanke gesichert werden muss. Die Eigentümer in diesem Bereich haben sich gegen ein Verschieben des Kreuzes ausgesprochen, die Gemeindeverwaltung prüft jetzt, welche anderen Alternativen es geben könnte.
Sanierung Rathaus
Die Sanierungsarbeiten am Rathaus schreiten voran, die Außenfassade wird in einigen Tagen fertiggestellt werden. Bisher wurde noch nicht entschieden, in wieweit durch eine Beschriftung der Fassade oder die Anbringung eines Hinweisschildes auf die Nutzung des Gebäudes als Rathaus hingewiesen wird. Eine Beschriftung in rustikaler Frakturschrift wie vor der Sanierung würde sicherlich nicht zum Gesamtbild des Gebäudes passen. Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, diese Entscheidung nicht übers Knie zu brechen, sondern gemeinsam mit dem neuen Gemeinderat diesbezüglich Überlegungen anzustellen. Bezüglich der Baukosten zeichnet sich ab, dass die im Haushaltsplan veranschlagten Mittel nicht ausreichend sein werden. Dies auch deshalb, weil der Bauhof aufgrund der Aufgaben bei der Pflege der Grünanlagen bei den später als geplant durchgeführten Malerarbeiten nun doch nicht in dem Umfang eingesetzt werden konnte, wie dies angedacht war. Eine verlässliche Prognose zur Kostensituation ist derzeit nicht möglich, da noch im größeren Umfang Handwerkerrechnungen ausstehen. Deren endgültige Höhe kann nicht verlässlich geschätzt werden, weil sie aufgrund der unvorhergesehenen Mehrleistungen (z.B. Sitzungssaal) deutlich über der Auftragssumme liegen werden.
Zuwendungen im Bereich Forst nach der Landschaftspflegerichtlinie
Für die Maßnahme „Beseitigung von Stockausschlägen“ wurde im Februar ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Landschaftspflegerichtlinie über 2.006,80 Euro gestellt. Zwischenzeitlich ist der Zuwendungsbescheid vom Landratsamt Reutlingen in beantragter Höhe bei der Gemeindeverwaltung eingegangen.
Zuschussmöglichkeiten PhänoPfad
Nachdem der Gemeinderat in der März-Sitzung beschlossen hat, dass es mit dem PhänoPfad weitergehen soll, hat sich die Gemeindeverwaltung mit den Zuschussmöglichkeiten auseinandergesetzt. Unter anderem könnte die Gemeinde einen Zuschuss von 15 % aus dem Tourismusinfrastrukturprogramm erhalten, wenn die Kosten der Gesamtmaßnahme mindestens 25.000 Euro betragen (Bagatellgrenze). Bei Investitionskosten von beispielsweise 30.000 Euro beträgt der Zuschuss maximal 4.500 Euro. Für die Zuschussbeantragung muss die Gemeinde jedoch ein Tourismusentwicklungskonzept vorlegen. Derzeit wird verwaltungsintern durch Erhebung des bürokratischen Aufwands die Wirtschaftlichkeit des Zuschussbetrags überprüft. Weitere Zuschussmöglichkeiten werden derzeit ebenfalls überprüft und mit dem Landratsamt abgestimmt. Die Gemeindeverwaltung das Gremium in Kürze wieder informieren.
Änderung des Regionalplans zur Ausweisung von Gewerbeflächen
Der Regionalverband plant ein Änderungsverfahren, mit dem zusätzliche Gewerbebauflächen geschaffen werden können. Konkret geht es darum, als Vorranggebiete ausgewiesene Regionale Grünzüge dort zurückzunehmen, wo eine gewerbliche Entwicklung stattfinden soll. Die Gemeindeverwaltung bereitet hier in Zusammenarbeit mit dem Büro Künster eine entsprechende Stellungnahme vor, diese wird dann im Rahmen des förmlichen Anhörungsverfahren dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. Hiervon nicht betroffen ist der zur Erweiterung der Fa. PARAVAN vorgesehene Bereich „Lachenäcker“ in Aichelau. Hier ist es der Gemeindeverwaltung bereits bei der Ausweisung des Regionalplans gelungen, Regionale Grünzüge nur als Vorbehaltsgebiete ausgewiesen zu bekommen.
Rasengrabfelder in der Gemeinde
Nachdem der Gemeinderat durch eine Änderung der Friedhofssatzung die Schaffung von Rasengrabfeldern auf den Friedhöfen im Gemeindegebiet grundsätzlich ermöglicht hat, steht die Gemeindeverwaltung in Kontakt mit den Kirchengemeinderäten, um konkrete Flächenfestlegungen zu treffen. Ziel ist es dabei, dort wo es gewünscht ist noch in diesem Jahr entsprechende Belegungen zu ermöglichen.
Verbandsversammlung des Zweckverbands Alb VII
Vor kurzem tagte die Verbandsversammlung des Zweckverbands Albwasserversorgungsgruppe VII – Zwiefalter Aach. Dabei wurden die Jahresrechnungen 2017 und 2018 festgestellt, der Wirtschaftsplan 2019 wurde beschlossen. Darin enthalten sind Planungsraten für angedachte Investitionen. Hierbei geht es zum einen um eine vergrößerte Erneuerung des Hochbehälters Gauberg in Zwiefalten und um Überlegungen, einen Notverbund mit dem Zweckverband Wasserversorgung Mittlere Lauchert herzustellen. Über eine Verbindungsleitung zwischen Ittenhausen und Inneringen könnten sich beide Zweckverbände in Notfällen mit Trinkwasser versorgen. Insgesamt handelt es sich um Investitionen in Millionenhöhe, die selbstverständlich auch Auswirkungen auf den Wasserpreis haben werden. Die Verbandsgemeinden werden zum gegebenen Zeitpunkt entscheiden müssen, ob sie diese Mehrbelastung ihren Bürgerinnen und Bürgern zumuten können und wollen. Trinkwasser gilt als Lebensmittel Nummer eins – vor diesem Hintergrund sollte die Versorgungssicherheit auch in Notzeiten ein wichtiges Gut sein, das dann eben auch bezahlt werden müsste.
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
In der letzten nichtöffentlichen Sitzung wurden keine Beschlüsse gefasst.