Neuaufstellung des / der 1. Bebauungsplans „Linden I + II Neufassung“, Pfronstetten 2. Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Linden I + II Neufassung“, Pfronstetten im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB Aufstellungsbeschluss / Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat der Gemeinde Pfronstetten hat am 29.05.2019 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Linden I + II Neufassung“, Pfronstetten, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch und die dazugehörige Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften „Linden I + II Neufassung“, Pfronstetten, nach dem Verfahren für den Bebauungsplan gemäß § 74 Abs. 7 Landesbauordnung i.V.m. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch aufzustellen und gemäß § 13 Baugesetzbuch ein vereinfachtes Verfahren durchzuführen. Der Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan wurden gebilligt. Es wurde beschlossen, diese Entwürfe nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch i.V.m. § 74 Landesbauordnung öffentlich auszulegen.

Der Bebauungsplan „Linden I + II Neufassung“, Pfronstetten, wird gemäß § 13 Baugesetzbuch im vereinfachten Verfahren aufgestellt. Durch die Neufassung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die Festsetzungen innerhalb der verschiedenen Teilgebiete werden aufeinander abgestimmt ohne deren Charakter zu verändern. Die Voraussetzungen des § 13 Baugesetzbuch sind erfüllt, da keine Vorhaben festgesetzt werden, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, es keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7b Baugesetzbuch genannten Schutzgüter gibt und es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 S. 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes zu beachten sind. Eine Umweltprüfung nach § 2 (4) Baugesetzbuch ist nicht erforderlich und von der Erstellung eines Umweltberichts nach § 2a Baugesetzbuch wird abgesehen.

Ziel und Zweck der Planung

Die Festsetzungen der bestehenden Bebauungspläne  Linden, Linden Erweiterung I, Linden Erweiterung II und Linden 2. Änderung mit deren Änderungen und Erweiterungen und den verschiedenen Planzeichnungen sind mittlerweile unübersichtlich geworden. Deshalb wird der Bebauungsplan im Ganzen neu gezeichnet, die Festsetzungen der ursprünglichen Bebauungspläne sowie deren Änderungen und Erweiterungen werden in einem Planwerk klarstellend zusammengefasst.

Das Plangebiet befindet sich am westlichen Siedlungsrand von Pfronstetten südlich der Wilsinger Straße. Im Norden und Osten schließt es direkt an den Siedlungsbereich von Pfronstetten an. Der Geltungsbereich beinhaltet folgende Flurstücke: 54/3; 54/4; 60/1; 60/2; 63/1; 63/2; 63/3; 150; 150/1; 151; 152; 153; 154/3; 154/4; 154/5 (Lindenstraße); 154/6; 154/7; 154/8; 154/9; 154/10; 154/11; 154/12; 154/13; 154/15; 154/16 (Birkenweg); 154/17; 154/19; 154/20 (Buchenweg); 154/22; 154/23; 154/24; 154/25; 154/26; 154/27; 154/28; 154/29; 154/30; 154/31; 154/32; 154/33 (Eschenweg); 154/34; 154/35; 154/36; 154/37; 154/38; 154/39; 154/40; 154/41; 154/44; 155; 155/1; 155/2; 155/3; 155/4; 155/5; 156; 161; 161/1; 161/2; 161/3; 162/1; 162/2; 162/3

Von folgenden Flurstücken sind Teilstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplans enthalten: 60; 61; 66 (Feldweg); 67/2; 143 (Franz-Pfeifer-Weg); 154/21; 154/43; 157; 162/4; 163 (Feldweg); 636; 637 (Lindenstraße)

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst in dieser Abgrenzung ca. 6,34 ha. Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt abgegrenzt:

Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 29.05.2019.

Im Einzelnen gelten für den Bebauungsplanentwurf die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B1), für den Entwurf der Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B2), jeweils mit dem Datum vom 29.05.2019.

Der Beschluss des Gemeinderats über die Aufstellung des Bebauungsplans wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Es besteht für jedermann die Möglichkeit die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern. Der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften werden mit Begründung in der Zeit von 14.06.2019 bis 15.07.2019, je einschließlich, bei der Gemeinde Pfronstetten, Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 25, 72539 Pfronstetten während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internet-Adresse www.pfronstetten.de/bauleitplanung.html eingestellt.

Jedermann kann während der angegebenen Auslegungsfrist, also bis einschließlich 15.07.2019, Stellungnahmen mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung Pfronstetten (Anschrift siehe oben) vorbringen oder schriftlich an die Gemeindeverwaltung Pfronstetten richten. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Pfronstetten, den 06.06.2019

gez. Reinhold Teufel, Bürgermeister

Ausliegende Unterlagen:

Kategorien: Gemeinde