2. Änderung der bauplanungsrechtlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan „Brünnle Erweiterung II“, Geisingen im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Pfronstetten hat am 29.05.2019 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Brünnle Erweiterung II“, Geisingen im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu ändern (2. Änderung der bauplanungsrechtlichen Festsetzungen).

Für den räumlichen Geltungsbereich der Änderung ist die Planzeichnung vom 17.09.1990 mit Stand vom 04.12.1990 maßgebend. Der Geltungsbereich der Änderung ist identisch mit dem Geltungsbereich des am 10.07.1991 durch Bekanntmachung im Mitteilungsblatt in Kraft getretenen Bebauungsplans „Brünnle Erweiterung II“, Geisingen.

Ziele und Zwecke der Planänderung

Mit der Änderung sollen die Festsetzungen hinsichtlich der Einschränkung bzw. Zulässigkeit von Gebäuden als Nebenanlagen im Sinne von § 14 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) entsprechend den vom Gemeinderat beschlossenen Vorgaben harmonisiert werden. Zudem sollen redaktionelle Unrichtigkeiten beseitigt werden.

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung wird mit Begründung vom 10.06.2019 bis einschließlich 10.07.2019 (Auslegungsfrist) bei der Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 25, 72539 Pfronstetten öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist können dort schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Wir weisen darauf hin, dass keine Umweltprüfung stattfindet. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Stellungnahmefrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internet-Adresse www.pfronstetten.de/bauleitplanung.html eingestellt.

Pfronstetten, den 06.06.2019

gez. Reinhold Teufel, Bürgermeister

Ausliegende Unterlagen:

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