In der Sitzung des Gemeinderats am 24.04.2019 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Neues vom Gemeindebauhof
Bauhofleiter Roland Kurz trug im Gemeinderat seinen jährlichen Bericht vor. Er ging dabei auf anstehende und bereits erledigte Investitionen ein. So sind im Haushaltsplan 2019 für die Beschaffung eines Radladers 60.000 € eingeplant. Diesbezüglich wurden Angebote für verschiedene Fabrikate eingeholt. Nachdem derartige Arbeitsmaschinen nicht anhand des günstigsten Preises ausgewählt werden können, sondern hierbei die Funktionalität und die Langlebigkeit eine wesentliche Rolle spielen, haben sich Verwaltung und Bauhofleiter intensiv mit den angebotenen Geräten auseinandergesetzt und sich letztendlich für einen Radlader des Herstellers Kramer (Typ 5085) entschieden. Hierfür lag der Gemeindeverwaltung ein Angebot mit einem Gesamtpreis von 64.592,01 € vor.
Das Betriebsgewicht der Baumaschine liegt bei 4.650 kg, der Motor (Fabrikat Kohler) hat 75 PS. Die Maschine hat ein hydrostatisches Axialkolbengetriebe und fährt maximal 30 km/h. Mit einer Breite von 1,72 m sind auch schmale Wege zu befahren. Für die Baumaschine kann eine Straßenzulassung beantragt werden, so dass dann auch ein Anhänger mitgeführt werden kann.
Als Anerkennung für die geleistete Arbeit im Rahmen des Rathausumbaus besuchten Bürgermeister Reinhold Teufel und Kämmerer Tim Scheible vor Kurzem zusammen mit den Mitarbeitern des Bauhofs die Baumaschinenmesse in München. Bei dieser Messe wurden die Baumaschine besichtigt und weitergehende Gespräche mit dem Vertriebsmitarbeiter der Herstellerfirma Wacker Neuson geführt, die zu einer Reduzierung des Angebotspreises auf 60.691,94 € führten. Vorgesehen war, die Vergabeentscheidung dann in der April-Sitzung des Gemeinderats zu treffen. Beim Gespräch mit dem Vertriebsmitarbeiter der Herstellerfirma Wacker Neuson hat dieser einen Messerabatt von 2% auf den Nettopreis für den Fall angeboten, dass es im Rahmen der Messe zu einem Vertragsabschluss kommt. Nachdem durch die Inanspruchnahme dieses Messerabatts ein um 1.213,84 € günstigerer Kaufpreis möglich war, machte der Bürgermeister von der Möglichkeit der Eilentscheidung Gebrauch und unterschrieb nach vorheriger telefonischer Rücksprache mit den drei BM-Stellvertretern den Kaufvertrag. Entsprechend den Vorschriften der Gemeindeordnung wurde der Gemeinderat im Rahmen der Sitzung förmlich hiervon unterrichtet. Nach Mitteilung der Herstellerfirma Wacker Neuson beträgt die Lieferzeit voraussichtlich mindestens drei Monate.
Ebenfalls im Haushaltsplan 2019 sind 200.000 € für den Neubau eines Bauhofgebäudes eingeplant. Wie im Gemeinderat besprochen ist vorgesehen, eine Standard-Maschinenhalle mit den ungefähren Maßen 25 m x 20 m zu erwerben und diese dann weitgehend in Eigenleistung so auszubauen, wie es für den Bauhof geschickt ist. Bauhofleiter Roland Kurz und der bei der Gemeindeverwaltung für dieses Projekt zuständige Kämmerer Tim Scheible stellten in der Sitzung den Stand der Planungen vor. Vorgesehen ist, bis zur Mai-Sitzung entsprechende Angebote für die Maschinenhalle einzuholen, so dass dann über eine Vergabe entschieden werden kann. Üblicherweise werden diese Standard-Maschinenhallen mit Planung und Bauleitung verkauft, so dass diesbezüglich dann keine externe Beauftragung erforderlich ist.
Abschließend berichtete Bauhofleiter Roland Kurz von den seit seinem Dienstantritt vor gut zwölf Monaten eingeleiteten strukturellen und ausstattungstechnischen Veränderungen. Die Abläufe im Bauhof wurden in weiten Teilen neu geordnet, es wurden kleinere und größere Geräte beschafft, die eine effizientere Aufgabenerledigung möglich machen. Insbesondere beim Rathausumbau konnte so gezeigt werden, dass die Bauhofmitarbeiter wertvolle Dienste für die Gemeinde leisten können, die auch zu erheblichen Kosteneinsparungen geführt haben. Nachdem mit André Hacker nunmehr auch ein gut ausgebildeter Heizungs- und Sanitärtechniker das Bauhofteam verstärkt, kann künftig auch mehr im Bereich Gebäudeunterhalt gemacht werden.
Bürgermeister Reinhold Teufel bestätigte, dass sich der Leistungsstand des Bauhofs in den letzten Monaten deutlich gesteigert hat. Alle Mitarbeiter profitieren von der neuen Führung und ziehen auch hervorragend mit. In diesem Zusammenhang trat der Bürgermeister auch Stammtischgesprächen entgegen, der Bauhof sei personell aufgestockt worden. Hier sei vielleicht dem einen oder anderen entgangen, dass mit Siegfried Hofmann in Kürze ein langjähriger Mitarbeiter in den Ruhestand gehen wird, so dass dann wieder die vom Gemeinderat festgelegte und betrieblich auch sinnvolle Besetzung mit vier Mann gegeben ist.
Auch aus der Mitte des Gemeinderats wurde lobend anerkannt, dass die neue Handschrift des Bauhofs erkennbar sei. Den Mitarbeitern und allen voran ihrem Bauhofleiter wurde eine sehr gute Arbeitsleistung bescheinigt.
Vereinsförderung soll überprüft werden
Die Praxis der direkten Vereinsförderung in der Gemeinde Pfronstetten seit der Gemeindereform lässt sich auf einen relativ einfachen Nenner bringen: Die örtlichen Vereine erhalten den jährlichen Vereinszuschuss in Höhe von 100,00 € und sind im Übrigen selbst dafür verantwortlich, die für jeweilige Vereinsarbeit notwendige Infrastruktur zu schaffen und zu unterhalten.
Indirekt unterstützt die Gemeinde die Vereinsarbeit auf verschiedene Weise. Der TSV Pfronstetten wird dadurch unterstützt, dass für sportliche Angebote die Albhalle mit den Umkleide- und Duschräumen zur Verfügung gestellt wird. Außerdem wurde in der Trockenperiode des letzten Sommers Wasser zum Gießen der Rasenspielfelder des TSV zur Verfügung gestellt. Die Albdorfmusikanten haben ihr Probenlokal in der gemeindeeigenen ehemaligen Schule in Aichstetten eingerichtet, müssen aber für die Unterhaltung des Raums selbst aufkommen. Die Jugendclubs in der Gemeinde werden dadurch unterstützt, dass die baulichen Anlagen auf Grundstücken der Gemeinde errichtet werden konnten und die Gemeinde erforderlichenfalls gegenüber dem Landratsamt Rückbauverpflichtungen eingegangen ist. Eine Unterstützung kann auch darin gesehen werden, dass für Mitgliederversammlungen in Ortsteilen ohne Gastronomie gemeindeeigene Räume zur Verfügung gestellt werden.
Die Arbeit der örtlichen Vereine stellt aus Sicht von Bürgermeister Reinhold Teufel eine wesentliche Klammer zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und der Gemeinde selbst dar. Speziell bei vielen jungen Menschen sind die örtlichen Vereine ein wichtiger Grund dafür, auch ihre Zukunft in der Gemeinde zu sehen. Vor diesem Hintergrund ist jede Form der Vereinsförderung auch dazu geeignet, das gesellschaftliche Leben in der Gemeinde zu stützen und auszubauen. Aus seiner Sicht ist durchaus ein gewisser Widerspruch zwischen der Bedeutung der Arbeit der örtlichen Vereine einerseits und der direkten und indirekten Vereinsförderung durch die Gemeinde andererseits erkennbar. Es gäbe für die Gemeinde viele gute Gründe, sich wie die allermeisten anderen Gemeinden der Region hier stärker als bisher einzubringen und insbesondere bei anstehenden Investitionen der Vereine eine über die pauschale Jahresförderung hinausgehende Unterstützung zu gewähren.
Bei solchen Überlegungen ist aber zu beachten, dass viele Vereine in der Vergangenheit ohne eine solche Unterstützung durch die Gemeinde Infrastrukturen geschaffen haben. Zu erwähnen sind hier beispielsweise die Jugendclubs bei der Errichtung der bestehenden Clubgebäude, der TSV Pfronstetten beim Grunderwerb für ein weiteres Rasenspielfeld und die NZ Schäf Pfronstetten beim Erwerb des heutigen Vereinsheims.
Wenn die Gemeinde nun in Zukunft bereit wäre, derartige Projekte zu unterstützen, ergibt sich zwangsläufig eine Ungleichbehandlung gegenüber den Vereinen, die in der Vergangenheit solche Projekte realisiert haben. Ob eine solche ungleiche Behandlung dann auch als ungerechte Behandlung gesehen wird, liegt sicher im Auge des Betrachters. Insofern sollte im Gemeinderat zunächst einmal festgelegt werden, ob künftig eine weitergehende direkte Vereinsförderung gewünscht ist und gegebenenfalls auf welchem Weg eine künftige Handhabung entwickelt werden soll.
Im Gemeinderat herrschte Einigkeit darüber, dass die Arbeit der örtlichen Vereine eine bessere Unterstützung verdienen als dies bisher der Fall ist. Unstrittig war auch, dass sich die regelmäßige finanzielle Unterstützung durchaus auch daran orientieren könnte, welche Aufwendungen ein Verein beispielsweise im Bereich der Jugendarbeit hat. Schwerer taten sich die Räte allerdings bei der Frage, ob die Gemeinde bei anstehenden Investitionen zusätzlich projektbezogene Zuschüsse gewähren soll. „Das ist in den allermeisten Gemeinden üblich und aus meiner Sicht auch gerechtfertigt“ machte Bürgermeister Reinhold Teufel seine Meinung deutlich.
Bevor es zu einer Neuregelung der Vereinsförderung kommt, soll nun zunächst das Gespräch mit den Vereinen gesucht werden. Dabei soll auch erkundet werden, wie sich diese eine zielgerichtete direkte Vereinsförderung durch die Gemeinde vorstellen. Ziel soll es sein, ausgewogene Modalitäten zu finden, die zu keinen Eifersüchteleien unter den Vereinen führen.
Gemeinde will Rasengräber ermöglichen
Dem Gemeinderat wurde im Dezember der Antrag des Kirchengemeinderats Aichelau auf Einrichtung von Rasengräbern vorgetragen. Der Gemeinderat hatte sich damals grundsätzlich dafür ausgesprochen, auf den Friedhöfen im Gemeindegebiet, auf denen dies möglich ist, zusätzlich zu den bestehenden Grabformen auch diese Bestattungsform anzubieten. Außerdem wurde die Gemeindeverwaltung beauftragt, bei den umliegenden Gemeinden Informationen bezüglich der dortigen Regelungen einzuholen. Die im Rahmen dieser Umfrage gesammelten Informationen wurden dem Gemeinderat in der März-Sitzung zur Kenntnis gegeben.
Demnach kommt es in aller Regel zu den erwartbaren Setzungen im Grabbereich. Der mit der Beseitigung verbundene Aufwand (Einebnen, Nachsäen) wird aber überwiegend als vertretbar angesehen und wird letztendlich ja auch über eine deutlich höhere Grabnutzungsgebühr bzw. eine zusätzlich zur Grabgebühr zu bezahlende Pflegepauschale abgegolten.
Größere Unterschiede gibt es bezüglich der Grabsteine: Hier variieren die Größen zwischen 30 cm x 40 cm und 60 cm x 40 cm. Meist werden auch für Rasengräber aufrechtstehende Grabsteine gefordert, in einem Fall sind aber auch Liegesteine vorgesehen. Ähnlich unterschiedlich sind die Kosten: Das günstigste Rasengrab kostet 891 €, das teuerste 5.400 €.
Die Gemeindeverwaltung hatte vorgeschlagen, die Friedhofsordnung dergestalt abzuändern, dass Rasengräber mit einer Ruhezeit von 20 Jahren zugelassen werden. Dies sollte sinnvollerweise aber nur für Reihengräber erfolgen, nicht jedoch für Wahlgräber (= Familiengräber). Für die Zubettung von Urnen könnten die für normale Reihengräber geltenden Regularien angewendet werden, wonach dies möglich ist, wenn die Restlaufzeit des Rasengrabs noch mindestens 15 Jahre beträgt. Hinsichtlich der Gestaltungsvorschriften für die Grabmäler wird vorgeschlagen, die Regelung für Urnengräber zu übernehmen (Grabmale bis 1,00 m Höhe und 0,60 m Breite oder liegende Grabmale), ergänzt um den Zusatz, dass um das Grabmal herum ein bodenebener, mindestens 10 cm breiter und befahrbarer Sockel vorzusehen ist. Dieser Sockel kann dann mit dem Rasenmäher befahren werden, was die Pflege der Rasengrabfläche erleichtert.
Bei der im Jahr 2016 vorgenommenen Gebührenkalkulation für die Bestattungsgebühren im Kalkulationszeitraum 2016-2021 wurde, nachdem es schon damals erste Anfragen nach Rasengräbern gab, auch die Gebührenobergrenze für diese Grabform ermittelt. Diese liegt bei einer Ruhezeit von 20 Jahren bei 1.686,32 €. Entsprechend dem insgesamt beschlossenen Kostendeckungsgrad von 50% wurde in der Gebührenordnung zur Friedhofssatzung die Gebühr für den Erwerb von Nutzungsrechten an Rasenreihengräbern auf 840,00 € festgesetzt. Nachdem die Hinterbliebenen bei dieser Grabform nahezu keinen Unterhaltungsaufwand haben, hatte die Gemeindeverwaltung nunmehr vorgeschlagen, hier auf eine volle Kostendeckung zu gehen und für Rasenreihengräber eine Grabnutzungsgebühr in Höhe der auf 1.680,00 € gerundeten Gebührenobergrenze festzusetzen. Dem Gemeinderat wurde der Entwurf einer Änderung der Friedhofssatzung und der Gebührenordnung vorgelegt, mit der die Möglichkeit geschaffen wird, auf den Friedhöfen im Gemeindegebiet diese Grabform anzubieten. Zur Umsetzung sind dann noch Absprachen mit den Kirchengemeinden erforderlich. Diese sind zum einen Träger der Friedhöfe und zum anderen in den überwiegenden Bereichen auch Eigentümer. In den im Jahr 2015 abgeschlossenen Geschäftsbesorgungsverträgen zur Übernahme der Verwaltung und Unterhaltung der kirchlichen Friedhöfe im Gemeindegebiet wurde vereinbart, dass in solchen Fragen das Einvernehmen der jeweiligen Kirchengemeinde einzuholen ist.
In der Diskussion wurde die Bereitschaft bekräftigt, dieser zusätzliche Bestattungsform zu ermöglichen. Auch der Vorschlag, hier auf eine volle Kostendeckung zu gehen, wurde einvernehmlich akzeptiert. Bei den Gestaltungsvorschriften wurde angeregt, auf der Vorderseite des Grabsteins einen breiteren Sockel vorzuschreiben, damit Kerzen, Blumengebinde und auch Weihwasserkessel nicht im Rasenbereich abgestellt werden.
Anders als die Gemeindeverwaltung möchte der Gemeinderat aber Rasengräber auch im Wahlgrabbereich ermöglichen. Diese sogenannten „Familiengräber“ bestehen aus zwei nebeneinanderliegenden Grabstellen, die einen gemeinsamen, dann auch breiteren Grabstein bekommen und die auch verlängert werden können. Dies hat zur Folge, dass die Belegung (und damit auch das Abräumen) nicht nacheinander erfolgen kann, so dass langfristig ein „Flickenteppich“ zu erwarten ist. Die Gemeindeverwaltung wurde beauftragt, diesen Wunsch in die Änderungssatzung einzuarbeiten, die Gebührenkalkulation darauf abzustimmen und den Vorgang dann in einer der kommenden Sitzungen wieder in den Gemeinderat einzubringen.
Bauvorschriften in Bebauungsplänen für Nebenanlagen werden harmonisiert
Nach den Vorgaben des Baugesetzbuchs (BauGB) kann die Gemeinde in Bebauungsplänen Festsetzungen hinsichtlich der Einschränkung bzw. Zulässigkeit von Gebäuden als Nebenanlagen im Sinne von § 14 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) treffen. Gemeint sind damit untergeordnete Nebenanlagen und Einrichtungen, die dem Nutzungszweck der in dem Baugebiet gelegenen Grundstücke oder des Baugebiets selbst dienen und die seiner Eigenart nicht widersprechen. Ausdrücklich genannt sind beispielsweise Anlagen für die Kleintierhaltung. Eine Überprüfung hat ergeben, dass in nahezu jedem Bebauungsplan unterschiedliche Regelungen hierzu getroffen wurden. Es wäre jetzt denkbar, in einem Sammelverfahren alle Bebauungspläne entsprechen abzuändern bzw. auf einen einheitlichen Stand zu bringen. Nachdem in vielen Fällen bzw. Bebauungsplangebieten die Bebauung weitgehend abgeschlossen ist, sieht die Gemeindeverwaltung hierfür aber keine Notwendigkeit. Bürgermeister Reinhold Teufel hat vorgeschlagen, entsprechende Änderungen nur dann vorzunehmen, wenn seitens der betroffenen Anwohner entsprechende Anträge gestellt werden. In solchen Fällen und auch bei künftigen Bebauungsplanverfahren für Wohnbauflächen soll hinsichtlich der Zulässigkeit von Gebäuden als Nebenanlagen dann geregelt werden, dass diese in den nicht überbaubaren Flächen grundsätzlich zulässig sind. Ausgenommen hiervon werden Gebäude im Bereich zwischen Baugrenze und Verkehrsfläche (Vorgartenfläche).
Solche Gebäude dürfen dann einen umbauten Raum von 40 m³ nicht überschreiten. Diese Einschränkung korrespondiert mit der Landesbauordnung, nach der Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, wenn die Gebäude weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen, im Innenbereich bis 40 m³ verfahrensfrei sind. Auf weitergehende Regelungen zur maximalen Gebäudehöhe und zum Grenzabstand möchte die Gemeindeverwaltung bewusst verzichten. Hinsichtlich des Grenzabstands gelten somit lediglich die Regelungen der Landesbauordnung.
Die vorgeschlagenen Änderungen an den Bebauungsplänen beschränken sich auf textliche Festsetzungen. Sie sind in aller Regel im sogenannten „vereinfachten Verfahren“ durchführbar. Schon bisher hat die Gemeindeverwaltung solche Änderungen im Regelfall ohne Hinzuziehung eines Planungsbüros selbst durchgeführt. Aus diesem Grund wurden die solche Planänderungen in der Vergangenheit auch keine Kostenersätze erhoben. Diese kostensparende Vorgehensweise ist bei Gemeinden dieser Größenordnung ohne eigenes Bauverwaltungsamt nicht üblich.
Der Gemeinderat stimmte der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu.
Machbarkeitsstudie für Wohn- und Geschäftshaus in Pfronstetten beauftragt
Der letzte Nahversorger in der Gemeinde hat im vergangenen Herbst geschlossen. Die Gemeinde möchte diese Lücke in der örtlichen Infrastruktur nicht tatenlos hinnehmen und versucht deshalb, den Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit einer Grundfläche von ca. 150 m² zu initiieren. Im Erdgeschoss dieses Gebäudes könnten dann entsprechende Verkaufsflächen geschaffen werden, im Ober- und Dachgeschoss wären Flächen für Wohnungen mit ca. 75 m² oder Flächen mit bis zu 150 m² für gewerbliche Zwecke (z.B. Dienstleistungsbetriebe) denkbar. Angedacht ist, das Gebäude in Sondereigentumsflächen aufzuteilen – die Gemeinde würde das Erdgeschoss ins Eigentum übernehmen, die Flächen in den übrigen Geschossen könnten als Eigentumswohnungen bzw. als Sondereigentumsflächen an Projektbeteiligte vergeben werden.
Über das Mitteilungsblatt wurden Interessenten für ein solches Projekt gesucht. Die Anzahl der Rückmeldungen ist ausreichend, um weitere Schritte in diese Richtung zu übernehmen. Potenzielle Interessenten möchten natürlich wissen, was konkret geplant ist und wie ein solches Gebäude ungefähr aussehen kann. Zudem zeigt die Erfahrung der letzten Jahre, dass Bauprojekte von Beginn an auch baurechtlich geprüft und begleitet werden müssen, um bei der Einreichung des Bauantrags unliebsame Überraschungen zu vermeiden.
Die Gemeindeverwaltung hatte deshalb vorgeschlagen, eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben. Darin sollen das mögliche Raumprogramm festgelegt und die Rahmenbedingungen für die baurechtliche Zulässigkeit abgeprüft werden. Außerdem soll am Ende eine Grobkostenkalkulation vorliegen, um auch die finanzielle Seite des Projekts beurteilen zu können. Erstellt werden kann diese Machbarkeitsstudie vom Büro Künster Architektur und Stadtplanung aus Reutlingen. Wie die meisten Gemeinden der Region arbeitet auch Pfronstetten in vielen Bereichen mit diesem Büro zusammen, das insbesondere in städtebaulicher Hinsicht die Expertisen mitbringt, um hier ein gutes Projekt auf den Weg zu bekommen. Das Büro Künster bietet die Machbarkeitsstudie zum Pauschalpreis von 8.151,50 € an. Es ist vorgesehen, diese Kosten bei einer Realisierung des Projekts anteilig auf die Projektbeteiligten umzulegen.
Alternativ wäre es denkbar, eine solche Machbarkeitsstudie durch einen Bauträger machen zu lassen. Dieser würde dann anschließend auch die Bauleistungen erbringen. Dies hat aus Sicht der Gemeindeverwaltung aber den Nachteil, dass schon zu einem Zeitpunkt entschieden werden müsste, wer das Haus baut, in dem noch nicht final feststeht, wer tatsächlich als Projektpartner miteinsteigt. Zudem wäre die angesprochene städtebauliche Expertise nicht im gewünschten Maße gewährleistet.
Bei der Vergabe von Planungsleitungen tut sich der Gemeinderat immer wieder schwer. Bürgermeister Reinhold Teufel zeigte Verständnis dafür, schließlich soll die Gemeinde jetzt Geld für ein Projekt aufwenden, dessen Realisierung alles andere als gesichert ist. Geht die Gemeinde hier aber nicht voran, dann sei gesichert, dass eben nichts passiert. Er erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass vor seiner Zeit deutlich höhere Beträge in Entwicklungskonzepte gesteckt wurden, die letztlich keine nachhaltigen Impulse setzen. Mit dem angedachten Wohn- und Geschäftshaus hätte die Gemeinde jetzt eine gute Chance, tatsächlich etwas zu bewegen. Dieser Sichtweise schloss sich der Gemeinderat letztendlich an.
Für den Aichelauer Hasenweg werden die Geruchsemissionen ermittelt.
Die Gemeinde hat im Bereich Hasenweg in Aichelau Flächen erworben, die an Bauinteressenten zur Wohnbebauung verkauft werden sollen. Diese Flächen liegen nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und gelten somit als unbeplanter Innenbereich. Vor Eintritt in die aktive Vermarktung dieser Flächen hat die Gemeindeverwaltung mit dem Landratsamt die Frage besprochen, ob in diesem Bereich auch Wohnbauvorhaben genehmigt werden können. Damit sollte verhindert werden, dass die Gemeinde Bauflächen verkauft, die dann tatsächlich nicht ohne weiteres bebaut werden können. Um abschließende Klarheit zu gewinnen, wird die Gemeindeverwaltung eine entsprechende Bauvoranfrage stellen. Nachdem sich in der Umgebung mehrere landwirtschaftliche Betriebe mit Tierhaltungen befinden, müssen im Rahmen der Bauvoranfrage die zu erwartenden Geruchsimmissionen ermittelt werden. Zur Beurteilung der Geruchsimmissionen wird in Baden-Württemberg die Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) herangezogen. Nach dieser Richtlinie hängt der Belästigungsgrad durch Gerüche von der mittleren jährlichen Häufigkeit von „Geruchsstunden“ ab. Diese Häufigkeit kann rechnerisch ermittelt werden. Eine „Geruchsstunde“ liegt vor, wenn anlagentypischer Geruch während mindestens 6 Minuten innerhalb der Stunde wahrgenommen wird.
In der näheren Umgebung gibt es insgesamt 27 landwirtschaftliche Betriebe mit genehmigter Tierhaltung. Aktuell halten nur zwei Betriebe Tiere. Im Gutachten sollen zunächst nur diese beiden Betriebe mit Tierhaltung geprüft werden. Um die davon ausgehenden Geruchsemissionen zu prognostizieren, werden verschiedene Daten erhoben. Die Ausbreitung der Gerüche wird wesentlich von der Windrichtung, der Windgeschwindigkeit und dem Turbulenzzustand der Atmosphäre bestimmt. Hierzu ist eine Statistik oder Zeitreihe der meteorologischen Parameter Windrichtung, Windgeschwindigkeit und Turbulenzzustand für ein durchschnittliches Jahr erforderlich. Zur Berechnung der Geruchsausbreitung wird auf eine Statistik der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg zurückgegriffen, die für das Untersuchungsgebiet berechnet wurde. Zusätzlich sind Kaltluftabflüsse zu berücksichtigen, die in den übertragenen meteorologischen Daten nicht enthalten sind. Um die Ausbreitung der Gerüche in der fließenden Kaltluft zu ermitteln, werden Simulation mit dem Modell GAK (Geruchsausbreitung in Kaltluftabflüssen) durchgeführt. Die Ergebnisse der Simulation werden in der Ausbreitungsrechnung berücksichtigt. Anhand der Ergebnisse kann dann geprüft werden, in welchen Bereichen die Immissionswerte der Geruchsimmissionsrichtlinie eingehalten werden. Die Gemeindeverwaltung hat für diese Leistungen Angebote von geeigneten Fachbüros eingeholt. Das wirtschaftlichste Angebot kam vom Büro IMA Richter & Röckle (Immissionen, Meteorologie, Akustik) aus Freiburg mit einer Angebotssumme von 8.758,40 €. Die übrigen Angebote bewegten sich zwischen 9.817,50 € und 14.939,86 €.
In der Diskussion wurde deutlich, dass im Gemeinderat – und sicherlich auch in der Bevölkerung – wenig Verständnis für diese Notwendigkeit besteht. Speziell wurde kritisiert, dass die Gemeinde vermehrt Dinge gutachterlich belegen muss, die früher vom Landratsamt selbst geprüft wurden. Bürgermeister Reinhold Teufel bestätigte diesen Eindruck im Grundsatz, machte aber auch darauf aufmerksam, dass die Landratsämter vielfach nicht mehr genügend Personal haben, um den von früher gewohnten Service zu bieten. Zudem seien die rechtlichen Anforderungen stetig gewachsen, im emissionsrechtlichen Bereich vor allem auch dadurch, dass es zu immer mehr Nachbarklagen und entsprechenden Urteilen gekommen sei. Diese Urteile müssen dann nachfolgend beachtet werden, um rechtssichere Baugenehmigungen zu gewährleisten.
Nachdem für die Bauplätze bereits mehrere Bauinteressenten in der Warteschlange stehen, wurde die Vergabe des Gutachtens beauftragt.
Beauftragung für Bebauungsplanverfahren „Lachenäcker“ in Aichelau
Die Gemeinde plant, im Bereich „Lachenäcker“ in Aichelau weitere Gewerbebauflächen auszuweisen. Hierfür ist der Erlass eines Bebauungsplans notwendig, der hierfür erforderliche Aufstellungsbeschluss wurde in der Sitzung am 24.10.2018 gefasst. Nachdem die notwendigen Grunderwerbsverhandlungen durch den Investor abgeschlossen sind, kann nunmehr auch die Beauftragung des Planungsbüros erfolgen, welches den Bebauungsplan und die hierfür notwendigen Bestandteile (Umweltbericht, artenschutzrechtliche Potenzialabschätzung etc.) erstellt und das Bebauungsplanverfahren durchführt. Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, diese Arbeiten auf der Grundlage der HOAI an das Büro Architektur und Stadtplanung Künster aus Reutlingen / Steinhilben zu vergeben. Für die Gesamtleistung fallen voraussichtlich Kosten in Höhe von 38.007,74 € an, was bezogen auf das Plangebiet mit 3,09 ha einem Betrag von 1,23 € pro Quadratmeter entspricht. Dieser Vergabe stimmte der Gemeinderat zu.
Straßenbeleuchtung wird ergänzt
Im Haushaltsplan 2019 sind Mittel für den Ausbau der Straßenbeleuchtung eingeplant. In der Vergangenheit hat die Gemeinde derartige Aufträge an die Netze BW vergeben. Aufgrund der gegebenen angespannten Auftragssituation bei den örtlichen bzw. regionalen Elektrikerbetrieben ist vorgesehen, auch die jetzt anstehenden Erweiterungsmaßnahmen mit diesem Unternehmen abzuwickeln.
Im Bereich Hofäcker in Pfronstetten ist im nördlichen Bereich eine Leuchte im Bereich des Wendehammers und eine weitere in der zwischenzeitlich weitestgehend bebauten nördlichen Stichstraße geplant. Hierfür liegt ein Angebot in Höhe von 6.633,06 € vor, darin ist die notwendige Leitungsverlängerung (mit Tiefbau) enthalten.
Im Bereich Pfarrgasse in Tigerfeld soll neben der Buswartehalle auf der Westseite der Bundesstraße / Otto-Gaus-Straße eine weitere Leuchte aufgestellt werden. Hierfür liegt ein Angebot in Höhe von 4.430,97 € vor, darin ist die notwendige Leitungsverlängerung (mit Tiefbau) enthalten.
Im Bereich Ringstraße In Tigerfeld ist der Bereich südlich der Wimsener Straße bisher schlecht ausgeleuchtet, hier soll eine weitere Leuchte für eine Verbesserung sorgen. Noch nicht final geklärt ist, ob die Leitungszuführung von Norden oder von Süden her erfolgen wird. Für die Maßnahme liegt ein Angebot in Höhe von 6.061,86 € vor, darin ist die notwendige Leitungsverlängerung (mit Tiefbau) enthalten.
Der Gemeinderat stimmte in allen Fällen den entsprechenden Vergaben zu.
Nacharbeit bei den Planungen für das Dorfgemeinschaftshaus Aichelau
Am Sitzungstag fand vormittags ein Abstimmungsgespräch der für den Neubau des Dorfgemeinschaftshauses Aichelau beauftragten Planer und Fachplaner zum Abschluss der Entwurfsplanung statt. Dabei wurden zwei Punkte angesprochen, die in der Vergangenheit schon einmal besprochen wurden, die aber angesichts des nunmehr gegebenen Kenntnisstands überprüft werden sollten.
Zum einen geht es um die Frage, ob und in wieweit das Gebäude im Hinblick auf eine PV-Anlage auf den Dachflächen vorbereitet werden soll. Im Juli des vergangenen Jahres hatte der Gemeinderat den Vorschlag des Architekten abgelehnt, das Satteldach des Hauptgebäudes mit einem Stehfalz-Blechdach einzudecken. Dieses Dach hätte den Vorteil, dass PV-Module ohne Durchdringung der Dachhaut an den Stehfalzen befestigt werden könnten – Durchdringungen stellen immer potenzielle Schwachstellen hinsichtlich der Dichtigkeit dar. Damals wurde argumentiert, dass ein Ziegeldach günstiger sei als ein solches Blechdach und zudem mehr Eigenleistungen ermögliche. Im Übrigen wäre das Thema Befestigung letztlich Sache desjenigen, der die Anlage betreiben möchte. Eine Überprüfung hat nun ergeben, dass die Gesamtkosten eines Ziegeldachs – und diese ist bei der Betrachtung ja entscheidend – bei einer Fremdvergabe deutlich über denen eines Blechdachs liegen. Hierbei wird berücksichtigt, dass es allein schon aufgrund des Gewichtsunterschieds zwischen Ziegel und Blech bei der Unterkonstruktion erhebliche Unterscheide gibt. Unter Einbeziehung möglicher Eigenleistungen verbleibt demnach wenn überhaupt nur noch ein geringfügiger Kostenvorteil eines Ziegeldachs, dem dann das höhere Risiko von Dachundichtigkeiten gegenübersteht.
Zudem müsste noch entschieden werden, ob bei der Elektroinstallation die Anbringung von PV-Anlagen berücksichtigt werden soll oder nicht. Eine nachträgliche Verkabelung mit Aufputzkanälen und ungeplant angebrachten Wechselrichtern sollte vermieden werden.
Nachdem aus umsatzsteuerlichen ohnehin geplant ist, das Dorfgemeinschaftshaus als Betrieb gewerblicher Art zu führen, wäre es auch zu überlegen, ob die Gemeinde nicht selbst die Dachflächen mit PV-Anlagen belegt. Nach wie vor sind hier sinnvolle Renditen zu erwarten, sonst würden auch keine privaten Interessenten in solche Projekte investieren. Insofern müssten sich die Kosten einer PV-Anlage innerhalb von zehn Jahren auch amortisieren. Bürgermeister Reinhold Teufel sprach sich dafür aus, die Belegung selbst vorzunehmen und hierfür die notwendigen Installationen und ein Stehfalz-Blechdach vorzusehen. Hier sah der Gemeinderat aber noch Klärungsbedarf, aus optischen Gründen wird zudem ein Ziegeldach bevorzugt.
Bezüglich des Saals ist außerdem bisher keine Belüftungsanlage vorgesehen. Vielmehr soll über die vorhandenen Fenster eine Querlüftung ermöglicht werden. Seitens der Fachplaner wurde nunmehr darauf hingewiesen, dass diese Form der Belüftung die Gefahr berge, dass die nach 22 Uhr geltenden Lärmgrenzwerte nicht eingehalten werden können. Sollte dies – was bei anderen Veranstaltungsräumen schon der Fall sei – nachgewiesen werden, drohen Nutzungsbeschränkungen dahingehend, dass Fenster geschlossen bleiben müssen oder aber nach 22 Uhr mit der Lautstärke heruntergefahren werden muss. Diese Gefahr wurde bisher eher theoretisch gesehen. Nachdem es nun aber bereits im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens Nachbareinwendungen hinsichtlich des Schallschutzes gegeben hat, muss diese Möglichkeit zumindest mit in Betracht gezogen werden. Eine geeignete Lüftungsanlage würde Mehrkosten von rund 45.000 € verursachen. Dabei bliebe es bei der Küchenentlüftung dabei, dass im Gebäude keine Fritteusen betrieben werden dürfen. Eine hierauf angepasste Lüftungsanlage wäre nochmal deutlich teurer. Im Bauausschuss wurde frühzeitig beschlossen, dass Fritteusen erforderlichenfalls in einem neben der Küche aufgestellten Zelt betrieben werden können. Entsprechende Außenanschlüsse werden vorgesehen. Noch wäre es möglich, eine Lüftungsanlage vorzusehen und damit allen emissionsrechtlichen Problemen aus dem Weg zu gehen.
Dieser Sachverhalt sorgte im Gemeinderat für harsche Kritik. Es wurde daran erinnert, dass es schon in der Planungsphase Stimmen gab, die sich für eine Lüftungsanlage aussprachen – um dann das Hauptgebäude auch niedriger und damit kostengünstiger bauen zu können. Vom Planungsbüro Künster wurde dies damals insbesondere auch aus architektonischen Gründen abgelehnt. Für die höhere Bauweise wurde damals das Argument ins Feld geführt, dass hierdurch eben jene Querlüftung ermöglicht wird, die einerseits die teure Lüftungsanlage entbehrlich macht, andererseits aber nach Ansicht des Fachplaners das Risiko beim Schallschutz mit sich bringt. „Das hätte der Architekt wissen müssen!“ kritisierte ein Ratsmitglied. Bürgermeister Reinhold Teufel relativierte dies dahingehend, dass die Schallemissionsprognose, auf deren Grundlage der Fachplaner seine Bedenken äußerte, erst auf der Grundlage der Gebäudeplanung erstellt werden konnte. Um diese Auswirkungen vorab feststellen zu können, hätten also für beide Bauvarianten – hoch und niedrig – solche Schallemissionsprognosen erstellt werden müssen – mit den entsprechenden Kostenfolgen.
Letztendlich wurde beschlossen, dass die aufgeworfenen Fragen zur Planung insgesamt in einer gemeinsamen Sitzung des Gemeinderats mit dem Bauausschuss erörtert und entschieden werden sollen.
Wärmebildkamera wird vorab beschafft
In der Bürgerfragestunde zu Beginn der Sitzung hatte ein Zuhörer angeregt, für die Feuerwehr eine Wärmebildkamera zu beschaffen. Nach dem jüngsten Brandfall in Aichelau ist auch der Kommandant der Freiwillige Feuerwehr auf die Gemeindeverwaltung zugekommen und hat darum gebeten, die im Lieferumfang des bestellten Feuerwehrfahrzeugs HLF 20 für die Einsatzabteilung Pfronstetten enthaltenen Wärmebildkameras vorab zu beschaffen. Laut Absprache mit der Lieferfirma wäre dies möglich. Kommandant Markus Stoll erläuterte im Gemeinderat kurz die Notwendigkeit. Nachdem diese Vorgehensweise für die Gemeinde zu keinen Mehrkosten führt, wurde der Anfrage zugestimmt.