In der Sitzung des Gemeinderats am 24.04.2019 erfolgten folgende Bekanntgaben:
Gehweg im Bereich der Wilsinger Straße, Pfronstetten
Im Rahmen der Bürgerversammlung in Pfronstetten wurde angeregt, im Bereich der Wilsinger Straße zwischen dem Feuerwehrhaus und dem am Ortsende beginnenden Nebenweg zur Kreisstraße einen Gehweg anzulegen. Dieser Nebenweg wird von vielen Spaziergängern, Walkern und Joggern benutzt, diese müssen allerdings ab dem Feuerwehrhaus auf der Straße laufen. Eine Überprüfung durch die Gemeindeverwaltung hat ergeben, dass für einen Gehweg mit einer vernünftigen Breite von 1,50 m zumindest in Teilbereichen Grunderwerb notwendig ist. Diesbezüglich wurde mit den Anwohnern Kontakt aufgenommen, nach Lage der Dinge sind nicht alle Anlieger bereit, die hierfür benötigten Flächen zur Verfügung zu stellen. Der Gehweg wäre deshalb an der schmalsten Stelle nur knapp einen Meter breit. Zudem wäre das ca. 180 m lange Teilstück mit rund 52.000 € auch relativ teuer. Grund hierfür ist die notwendige Entwässerung dieses Bereichs. Der Gemeinderat wird sich im Rahmen der Haushaltsberatungen 2020 mit diesem Thema befassen.
PhänoPfad Pfronstetten
Nachdem sich der Gemeinderat in der letzten Sitzung für den Weiterbestand des PhänoPfads Pfronstetten ausgesprochen hat, wurden von der Gemeindeverwaltung erste Schritte unternommen, um den Betrieb in diesem Jahr zu gewährleisten. Kurzfristig soll der Wackeldackel wiederaufgebaut werden, der Raum der Stille soll an einen anderen Ort verlegt werden und anstelle des Broschürenautomaten, der in der vergangenen Saison mehr defekt als betriebsbereit war, soll eine Box aufgestellt werden, aus der die Broschüren gegen einen freiwilligen Unkostenbeitrag entnommen werden können. Im Laufe des Jahres soll dann in Absprache mit der Forstverwaltung eine Grillstelle am Beginn des PhänoPfads errichtet werden, sofern technisch möglich soll auch der an der Kreisstraße stehende Pavillon dorthin versetzt werden.
Ein längerer zeitlicher Vorlauf wird für die konzeptionelle Weiterentwicklung benötigt. Um aufwändige Einzelgutachten für die geplanten neuen Elemente aus dem Bereich „Trimm-dich“ zu vermeiden, wurde Frau Zürn als Koordinatorin für den PhänoPfad beauftragt, entsprechende Geräte im Handel zu suchen. Die Gemeindeverwaltung erwartet, dass diese dann auch günstiger sind als sie es bei einer eigenen Herstellung wären. Außerdem wurde Verbindung mit dem Landratsamt aufgenommen, da ab einer gewissen Investitionssumme auch Zuschussmittel für dieses Projekt beantragt werden können. Allerdings müssen für solche Zuschussanträge immer auch qualifizierte Planunterlagen beigebracht werden. Die Gemeindeverwaltung schließt deshalb nicht aus, dass hierfür der Einsatz eines Planungsbüros notwendig werden kann.
Verlegung von Kleindenkmalen an der Kreisstraße K 6742 Geisingen – Huldstetten
In der letzten Sitzung wurde der Gemeinderat informiert, dass im Zuge des Ausbaus der Kreisstraße zwischen Geisingen und Huldstetten der Richtung Huldstetten auf der westlichen Straßenseite stehende Holzbildstock vom Landkreis durch eine Replik ersetzt werden soll, für das Original war eine Versetzung zur Leichenhalle in Huldstetten vorgesehen. Nunmehr hat das Landratsamt mitgeteilt, dass der Holzbildstock bleiben kann, wie er ist. Zumindest wird nicht auf Kreiskosten eine Replik erstellt. Diese Entscheidung wurde Frau Helga Rupp als Vorsitzender des Pfarrgemeinderats mitgeteilt. Aufgrund des schlechten Zustand des Bildstocks gibt es jetzt Überlegungen, über eine Sammelaktion die für eine Erneuerung notwendigen Mittel zu beschaffen. Der Bildstock ist eine der Stationen bei der Himmelfahrts-Prozession, die durch den künftigen Radweg neben der Straße sogar noch besser möglich werden wird. Bürgermeister Reinhold Teufel würde eine Erneuerung begrüßen. Vielleicht wäre auch ein in zeitgenössischer Kunst gestalteter Bildstock denkbar, damit auch in heutiger Zeit etwas für die Nachwelt geschaffen werden kann.
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Jahr 2019
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 27.02.2019 die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan für das Jahr 2019 beschlossen. Mit Schreiben vom 25.03.2019 hat das Landratsamt Reutlingen die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 bestätigt. Die Haushaltssatzung enthält keine Festsetzungen, die der Genehmigung bedürfen. Die Haushaltssatzung wird im Mitteilungsblatt öffentlich bekannt gemacht, damit erfolgt dann auch die öffentliche Auslegung. Das Landratsamt hat an dieser Stelle noch zwei Bemerkungen angebracht:
- Verschuldung: Positiv ist, dass im gesamten Finanzplanungszeitraum keine Kreditaufnahmen vorgesehen sind. Die Verschuldung soll bis Ende 2019 auf 64 Euro je Einwohner sinken.
- Bestattungswesen: Bemängelt wird, dass der Kostendeckungsgrad im Bestattungswesen bei nur 16,5 Prozent (2018: 23 Prozent) liegt. Im Landesdurchschnitt wird ein Kostendeckungsgrad von über 50 Prozent erreicht. Die Gemeinde ist daher vom Landkreis angehalten, eine entsprechende Gebührenerhöhung vorzunehmen. Die Gemeindeverwaltung wird die Möglichkeiten einer Erhöhung prüfen und dann gegebenenfalls eine Satzungsänderung zur Beschlussfassung vorlegen. Wichtig sind hierbei nämlich die Grundsätze der Einnahmebeschaffung: wenn die gemeindeeigenen Einnahmequellen (Steuern, Gebühren, Abgaben) nicht ausgeschöpft werden, kann sich dies auf die Gewährung von Zuschüssen auswirken.
Nachhaltige Waldwirtschaft – Zuwendungsbescheid
Die Gemeindeverwaltung hat am im Januar 2019 einen Antrag auf Gewährung von Zuwendungen für Nachhaltige Waldwirtschaft für eine Wiederaufforstungsmaßnahme (Buntlaubbaum-Mischwald) gestellt. Dieser Zuschuss wurde nunmehr in voller Höhe bewilligt, die Gemeinde erhält 3.433,50 €.
Erweiterung des Kindergartens
Die Gemeindeverwaltung hat in Absprache mit dem Büro Künster die Planung für die geplante Erweiterung des Kindergartens in Pfronstetten vorangetrieben. Der entsprechende Entwurf wird dem Gemeinderat in der Maisitzung vorgestellt. Parallel hierzu wurde die Bedarfsplanung für den Kindergarten fortgeschrieben, außerdem wurde eine Befragung der Eltern durchgeführt, um speziell den aktuell gegebenen Betreuungsbedarf von Kindern unter drei Jahren zu ermitteln. Auch hier werden die Ergebnisse in der Mai-Sitzung vorgestellt. Der weitere Zeitplan sieht vor, dass nach Billigung der Planung durch den Gemeinderat die Zuschussbeantragung für die Fachförderung erfolgt. Dies muss bis spätestens September erfolgen, eine Entscheidung wird dann Anfang 2020 erwartet. Ob die Gemeinde hier zum Zug kommt, kann nicht gesichert vorhergesagt werden. Die weitere Vorgehensweise wird sich dann auch daran orientieren, welcher konkrete Bedarf ausweislich der Elternumfrage gegeben ist.
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
In der letzten nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats wurden keine bekanntzugebenden Beschlüsse gefasst.