Bebauungsplan “Kegelplatz Erw. 1994 Neuzeichnung 2019” – Auslegung

Bebauungsplan „Kegelplatz Erw. 1994 – Neuzeichnung 2019“ / Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Kegelplatz Erw. 1994 – Neuzeichnung 2019“, Aichstetten
– Aufstellungsbeschluss / Öffentliche Auslegung

Der Gemeinderat der Gemeinde Pfronstetten hat am 27.03.2019 in öffentlicher Sitzung beschlossen den Bebauungsplan „Kegelplatz Erw. 1994 – Neuzeichnung 2019“ auf Gemarkung Aichstetten gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch und die dazugehörige Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften nach dem Verfahren für den Bebauungsplan gemäß § 74 Abs. 7 Landesbauordnung aufzustellen und gemäß § 13 (1) Baugesetzbuch ein vereinfachtes Verfahren durchzuführen. Gleichzeitig hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplanes und der dazugehörigen Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diese Entwürfe nach § 3 (2) Baugesetzbuch bzw. nach § 3 (2) Baugesetzbuch i.V.m. § 74 Landesbauordnung öffentlich auszulegen.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 (1) Baugesetzbuch im vereinfachten Verfahren aufgestellt. Das Eingriffspotential ist gering. Die Voraussetzungen des § 13 (1) Baugesetzbuch sind erfüllt, da keine Vorhaben festgesetzt werden, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, es keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung der in § 1 (6) Nr. 7b Baugesetzbuch genannten Schutzgüter gibt und es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 S. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind. Von einer Umweltprüfung und der Erstellung eines Umweltberichts wird abgesehen.

Ziel und Zweck der Planung

Geändert wird die festgesetzte fertige Erdgeschossfußbodenhöhe, die ausnahmsweise für eine barrierefreie Erschließung unterschritten werden darf. Die zulässige Mindestdachneigung wird von 32° auf 24° herabgesetzt. Damit sind im gesamten Geltungsbereich Dachneigungen von 24° bis 45° realisierbar.

Das Plangebiet befindet sich am östlichen Siedlungsrand von Aichstetten. Im Norden und Westen schließt es direkt an den Siedlungsbereich von Aichstetten an. Im Osten und Süden grenzen bewirtschaftete Ackerflächen an das Plangebiet.

Das Plangebiet wird wie in der Planzeichnung dargestellt abgegrenzt und beinhaltet folgende Flurstücke: 109; 109/1; 109/2; 109/3; 109/4; 109/5; 109/6; 109/7; 110 (teilweise); 117; 117/1; 117/2; 117/3; 117/4; 117/5; 117/6; 117/7; 123/1 (teilweise); 125 (teilweise); 600/1 (teilweise). Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst in dieser Abgrenzung ca. 1,67 ha. Im Einzelnen gelten für den Bebauungsplanentwurf die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 1.), für den Entwurf der Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 2.), jeweils mit dem Datum vom 27.03.2019.

Auslegung

Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung besteht für jedermann die Möglichkeit, die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern. Der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften werden mit Begründung von Freitag, dem 12.04.2019 bis Montag, dem 13.05.2019, je einschließlich, bei der Gemeinde Pfronstetten, Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 25, 72539 Pfronstetten, (Zimmer OG 01) während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Die Regelwerke, auf die in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans verwiesen werden, werden an gleicher Stelle zur Einsichtnahme bereitgehalten. Der Inhalt der auszulegenden Unterlagen ist zusätzlich unter der Internet-Adresse www.pfronstetten.de/bauleitplanung.html eingestellt. Jedermann kann während der angegebenen Auslegungsfrist, also bis einschließlich 13.05.2019, Stellungnahmen mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung Pfronstetten (Anschrift siehe oben) vorbringen oder schriftlich an die Gemeindeverwaltung Pfronstetten richten. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Pfronstetten, den 04.04.2019

Reinhold Teufel
Bürgermeister

Die ausliegenden Unterlagen können wie folgt heruntergeladen werden:

Zeichnerischer Teil
Schriftlicher Teil
Begründung

 

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