Beschlüsse des Gemeinderats

In seiner Sitzung vom 27.02.2019 fasste der Gemeinderat folgende Beschlüsse:

Sachstandsbericht zur Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr

Im Jahr 2016 wurde der Neubau der „Integrierten Leitstelle Reutlingen“ offiziell in Betrieb genommen. Sie ist das Kommunikationszentrum für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr im Landkreis Reutlingen und wird seit 1998 von drei gleichberechtigten Partnern, dem DRK-Kreisverband Reutlingen e.V, dem Landkreis Reutlingen und der Stadt Reutlingen gemeinsam betrieben. Jährlich werden in der Leitstelle rund 75.000 Hilfeersuchen abgearbeitet. Die ILS Reutlingen deckt grundsätzlich den gesamten Landkreis ab. Als Besonderheit ist zusehen, dass bei den Einsatzgebieten der Rettungswachen der Bereich Pfronstetten / Zwiefalten / Hayingen aufgrund eines Abkommens der beiden Landkreise der Rettungswache Riedlingen (Landkreis Biberach) zugeordnet ist. Dies ist notwendig um die Hilfsfristen des Rettungsdienstes auch dort abdecken zu können. Nächstgelegener Notarztstandort ist für Pfronstetten Trochtelfingen (Praxis Dr. Reisig).
Bei Alarmierungen der Freiwilligen Feuerwehr im Gemeindegebiet ist es seit der Indienststellung der neuen ILS zu Problemen gekommen. So wurde beispielsweise bei einem Brand in Huldstetten im Jahr 2016 die benachbarte Wehr in Geisingen nicht alarmiert und es gab über längere Zeiten Probleme bei der Sirenenalarmierung insgesamt. Die Gemeindeverwaltung wie auch die Feuerwehrführung standen deswegen im regelmäßigen Kontakt mit dem Kreisbrandmeister und der ILS. Zuletzt wurde bei einem Kleinbrand im Bereich der Ortslage Pfronstetten von der ILS die Feuerwehr Hohenstein alarmiert. Erst nachdem die Hohensteiner Wehr bereits am Einsatzort angekommen war, wurde schließlich auch die örtliche Feuerwehr alarmiert. Glücklicherweise konnte der Kleinbrand recht schnell und einfach gelöscht werden, so dass diese fehlerhafte Alarmierung keine direkten nachteiligen Auswirkungen hatte.
Durch die an sich nicht notwendige Alarmierung der Feuerwehr Hohenstein, die entsprechend der Alarmierungs- und Ausrückeordnung (AAO) mit mehreren Fahrzeugen und Mannschaften in den Einsatz ging, war zusammen mit den nachträglich ebenfalls entsprechend der AAO alarmierten Fahrzeuge und Mannschaften der Feuerwehr Pfronstetten ein Fahrzeug- und Mannschaftsaufgebot im Einsatz, das weit über den gegebenen Bedarf hinausging. Nachdem der Gemeinde Hohenstein die Einsatzkosten ihrer Feuerwehr erstattet werden müssen, ergibt sich für die Gemeindeverwaltung eine nicht unerhebliche finanzielle Mehrbelastung.
Für die Gemeindeverwaltung sind diese Mehrkosten mehr als ärgerlich. Viel entscheidender ist jedoch das Interesse der Gemeinde daran, dass bei jedem Einsatz die nächstgelegene Einsatzabteilung alarmiert wird, um im Bedarfsfall zum frühestmöglichen Zeitpunkt auch mit der Menschenrettung und den Lösch- oder Hilfsarbeiten zu beginnen. Vor diesem Hintergrund hat die Gemeindeverwaltung aus Anlass des jüngsten Vorgangs beim zuständigen Kreisbrandmeister um Aufklärung nachgesucht.
Kreisbrandmeister Wolfram Auch und Ltd. Branddirektor Harald Herrmann von der Feuerwehr Reutlingen erläuterten die Hintergründe der angesprochenen Sachverhalte. Der Kreisbrandmeister trug u.a. vor, dass beim jüngsten Vorgang bei der Alarmierung durch den Geschädigten keine eindeutigen Angaben zur Örtlichkeit erfolgten, weshalb von der Leitstelle letztendlich zunächst die Hohensteiner Wehr alarmiert wurde. Der Gemeinderat nahm Kenntnis.

Wenig Begeisterung über weiteres Wasserschutzgebiet

Nachdem die alte Brunnenanlage im Riedlinger Stadtteil Zwiefaltendorf bedingt durch eine oberflächennahe Karstgrundwasserfassung im Donautal mit Nitraten und Pflanzenschutzmitteln stark belastet war, musste ein Ersatzbrunnen gebohrt werden. Nach Fertigstellung des Tiefenkarstbrunnens beantragte die Stadt Riedlingen 1990 die Ausweisung eines Wasserschutzgebietes für diesen Brunnen. 1993 beauftragte das Regierungspräsidium das damalige Geologische Landesamt mit der Erstellung eines fachtechnischen Abgrenzungsvorschlages. Nach der Durchführung eines umfangreichen Untersuchungsprogrammes, der Errichtung von mehreren Grundwassermessstellen und der Durchführung von Pump-, und Markierungsversuchen waren alle hydraulischen und hydrochemischen Parameter bekannt, um die Schutzgebietsabgrenzung durchzuführen. Das hydrogeologische Abschlussgutachten zur Abgrenzung eines Wasserschutzgebietes wurde vom Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau 2011 vorgelegt und in einem Informationsgespräch Bürgermeistern der betroffenen Gemeinden vorgestellt. Hiervon wurde der Gemeinderat in der Sitzung vom 21.09.2011 unterrichtet. In der Folge wurde die flurstückgenaue Abgrenzung der Schutzgebietszonen erstellt und in den nunmehr vorliegenden Planunterlagen dargestellt.

Ö 05 - WSG 01.png

Schon bisher ist das Markungsgebiet der Gemeinde Pfronstetten nahezu vollständig als Wasserschutzgebiet ausgewiesen. Der überwiegende Teil ist in der vergleichsweise gering reglementierten Zone III ausgewiesen, einzelne Teilbereich sind aber auch in Zone II mit deutlich stärkeren Einschränkungen eingestuft. Das Landratsamt Reutlingen  hat die Gemeindeverwaltung zur Abgabe einer Stellungnahme bezüglich der nunmehr geplanten Ausweisung des Wasserschutzgebiets „Zwiefaltendorf“ aufgefordert.

Ö 05 - WSG 02.png

Der Entwurf der Verordnung sieht vor, den letzten bisher noch „ungeschützten“ Bereich des Gemeindegebiets östlich von Tigerfeld und Huldstetten nunmehr ebenfalls unter Schutz zu stellen. Damit wäre dann das komplette Gemeindegebiet abgedeckt. Der neu hinzukommende Bereich soll auf einer Fläche von ca. 46 ha sogar als Zone II ausgewiesen werden. Im Wasserschutzgebiet gelten die Bestimmungen der Verordnung des Umweltministeriums über Schutzbestimmungen und die Gewährung von Ausgleichsleistungen in Wasser- und Quellenschutzgebieten (Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung – SchALVO). Im Entwurf der Rechtsverordnung sind darüber hinaus bezüglich einer landwirtschaftlichen, gartenbaulichen und forstwirtschaftlichen Nutzung in Bereichen der Zone II weitere Restriktionen vorgesehen. Darüber hinaus gibt es in Zone II Einschränkungen für wassergefährdende Stoffe, Abwasser, Abfall sowie für bauliche und sonstige Nutzungen. Beispielsweise dürfen keine Windenergieanlagen oder Freiflächen-PV-Anlagen errichtet werden.
Die Gemeindeverwaltung hat die Eigentümer und Bewirtschafter der betroffenen Flächen über das Mitteilungsblatt informiert und angeboten, bestehende Vorbehalte in die Beratungen im Gemeinderat miteinzubringen. Ein Landwirt hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und allgemein auf die umfangreichen Beschränkungen hingewiesen, die eine Ausweisung der Flächen als Zone II mit sich bringen. Spezifische Argumente gegen eine Ausweisung der konkret im Raum stehenden Bereich wurden nicht vorgetragen.
Bürgermeister Reinhold Teufel machte deutlich, dass realistisch gesehen davon ausgegangen werden muss, dass lediglich unter Hinweis auf die allgemein gegebenen Nutzungsbeschränkungen einer Ausweisung von Schutzgebietsflächen nicht entgegengetreten werden kann. Die Länge des Verfahrens lasse darauf schließen, dass das zugrundeliegende hydrogeologische Gutachten mit großer Sorgfalt erstellt wurde und die gesetzlichen Voraussetzung für die Ausweisung gegeben sind. In der Stellungnahme der Gemeinde soll entsprechend der Beschlussfassung des Gemeinderats dennoch darauf hingewiesen werden, dass nunmehr das Gemeindegebiet vollständig als Wasserschutzgebiet ausgewiesen ist und dass die damit einhergehenden Vorschriften für die örtliche, ausnahmslos von Familienbetrieben getragene Landwirtschaft nachteilige Wirkung haben können.

Zustimmung zu Neuwahlen bei der Freiwilligen Feuerwehr

In der Abteilungsversammlung der Einsatzabteilung Pfronstetten am 25.01.2019 wurde Herr Markus Hecht erneut zum neuen Abteilungskommandanten gewählt. Er wurde am 26.02.2014 erstmals zum Abteilungskommandanten bestellt. In der Abteilungsversammlung der Einsatzabteilung Aichstetten am 08.02.2019 wurde Herr Holger Waidmann zum neuen stellvertretenden Abteilungskommandanten gewählt. Er folgt auf Herrn Josef Waidmann. Diesen Wahlen hat der Gemeinderat entsprechend § 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetzes und § 10 Abs. 5 und 13 der Feuerwehrsatzung der Gemeinde Pfronstetten zugestimmt, so dass die Bestellung durch den Bürgermeister erfolgen kann.

Kommunalwahl 2019

Am 26. Mai 2019 finden in Baden-Württemberg die Wahlen zum Europäischen Parlament sowie die Kommunalwahlen statt. In der Gemeinde Pfronstetten sind somit der Gemeinderat sowie der Kreistag zu wählen.
Für die Kommunalwahl, speziell für die Wahl der örtlichen Gemeinderäte, ist ein Gemeindewahlausschuss zu bilden. Dieser hat darüber zu wachen, dass die Vorbereitung und Durchführung der Wahl vorschriftsmäßig vor sich gehen. Im vorbereitenden Verfahren ist seine wichtigste Aufgabe die Prüfung und Zulassung der eingehenden Wahlvorschläge.  Bei der Durchführung der Wahl kommt ihm vor allem die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses zu. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass der Gemeindewahlausschuss auch die Aufgabe des Briefwahlvorstandes für die Gesamtgemeinde übernimmt, in dieser Funktion wäre das Gremium dann auch für die Europawahl tätig.
Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem kraft Amtes und mindestens zwei Beisitzern sowie Stellvertretern in gleicher Zahl, die vom Gemeinderat zu bestimmen sind. Zu beachten ist, dass der stellvertretende Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses aus den Wahlberechtigten und den Gemeindebediensteten zu wählen ist. Die Beisitzer und ihre Stellvertreter können dagegen nur aus dem Kreis der Wahlberechtigten gewählt werden. Die einzelnen Funktionen wurden vom Gemeinderat wie folgt besetzt: Vorsitzender (kraft Amtes) Bürgermeister Reinhold Teufel, stellvertretender Vorsitzender: Denis Rudolf, Beisitzer / Stellvertreter: Elmar Buck, Aichstetten, Manuela Czanek, Tigerfeld, Petra Gaugel, Huldstetten und Harald Späth, Pfronstetten. Wie bei den vergangenen Wahlen bildet jeder Ortsteil einen Wahlbezirk, darüber hinaus wird wieder ein Briefwahlbezirk eingerichtet.

Haushalt 2019 beschlossen

Zum 01.01.2019 hat die Gemeinde Pfronstetten auf das Neue Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) umgestellt. Nach einer mehrjährigen Umstellungsphase konnte Kämmerer Tim Scheible nun die Haushaltssatzung sowie der Haushaltsplan für das erste doppische Jahr dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen. Er ging darauf ein, dass mit dem neuen Haushaltsrecht die Transparenz verbessert und durch eine genauere Darstellung des Ressourcenverbrauchs auch das Bewusstsein dafür geschärft werden soll, dass eine Investition den Gemeindehaushalt nicht nur im Jahr der Investition selbst belastet, sondern über die Abschreibung und Verzinsung einen deutlich längeren Zeitraum. Der „neue“ Haushaltsplan besteht aus drei Komponenten: Im Ergebnishaushalt werden die Erträge und Aufwendungen dargestellt. Die sind zum einen die „laufenden“ Einnahmen und Ausgaben, künftig aber eben auch im verstärkten Maße die Abschreibungen und Verzinsungen für Investitionen. Dem gegenüber steht der Finanzhaushalt, in dem der konkrete Zahlungsfluss im jeweiligen Haushaltsjahr dargestellt wird. Wenn beispielsweise die Gemeinde für 100.000 € ein neues Bauhoffahrzeug kaufen würde, welches dann auf zehn Jahre abgeschrieben wird, würde dies den Finanzhaushalt im Beschaffungsjahr mit 100.000 € und die Ergebnishaushalte des zehnjährigen Abschreibungszeitraums mit jeweils 10.000 € belasten. Und diese 10.000 € jährlich müsste die Gemeinde theoretisch durch entsprechende Einnahmen erwirtschaften, um einen jeweils ausgeglichenen Ergebnishaushalt hinzubekommen. Im sogenannten Finanzhalt werden außerdem die liquiden Mittel der Gemeinde dargestellt. Es gibt einen Anfangs- und Endstand, so dass dann auch deutlich wird, was im Jahresverlauf an Geld zu- und abgeflossen ist. Ergebnis- und Finanzhaushalt werden schließlich zu einer Bilanz zusammengefasst, die mit den Bilanzen privatwirtschaftlicher Unternehmen vergleichbar ist.
Schwachpunkt des neuen Systems sind Investitionen in Bereichen, in denen keine vollständige Kostendeckung möglich ist. Wenn die Gemeinde nun wie vorgesehen in den Anbau des Kindergartens investieren wird, dann werden die Einnahmen aus den Kindergartengebühren nicht ausreichen, um die jährliche Abschreibung und Verzinsung zu erwirtschaften. Gleiches gilt für den Neubau des Dorfgemeinschaftshauses in Aichelau oder vergleichbare Einrichtungen. Auf mittlere und lange Sicht kann die Gemeinde also Probleme bekommen, den Ergebnishaushalt auszugleichen, obwohl die Zahlen im Finanzhaushalt weiterhin stimmen.
Neu ist auch die Einteilung des Haushaltsplans. War dieser bisher in zehn Einzelpläne unterteilt, sind es nunmehr sieben Teilhaushalte, die in einzelne Produkte unterteilt sind.
Im Ergebnishaushalt 2019 wird mit Erträgen von 4.471.874 € und Aufwendungen von 4.089.606 € gerechnet, so dass sich ein positives Ergebnis in Höhe von 382.267 € ergibt. Im Finanzhaushalt wird mit Einzahlungen von 4.193.783 € und Auszahlungen von 7.823.621 € gerechnet, hier ergibt sich also ein Abmangel von rund 3,6 Millionen Euro. Dieses dicke Minus hat allerdings einen Grund: Die Gemeinde hat im Jahr 2018 über 20 Millionen Euro an Gewerbesteuer eingenommen. Allerdings handelt es sich hierbei um ein singuläres Ereignis, künftig wird sich die Gewerbesteuer wieder auf dem üblichen Niveau von unter einer Million Euro einpendeln. Die liquiden Mittel der Gemeinde, also das, was zu Jahresbeginn auf den Konten der Gemeinde vorhanden war, bewegen sich deshalb auch bei schwindelerregenden 21,9 Millionen Euro. Leider ist es so, dass die Gemeinde 70% bis 80% ihrer Gewerbesteuereinnahmen über Umlagen wieder abgeben muss. Der erste Anteil, nämlich die Gewerbesteuerumlage für 2018 in Höhe von rund 4 Millionen Euro, muss bereits im laufenden Jahr geleistet werden und ist damit allein schon der Grund für den negativen Saldo im Finanzhaushalt.
Ansonsten wird bei den Steuereinnahmen mit einem stabilen Jahr gerechnet. Die Grundsteuern A und B bleiben stabil, bei der Gewerbesteuer wird mit Einnahmen in Höhe von 1,5 Millionen Euro gerechnet. Als Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer werden 861.000 € erwartet, außerdem rund 100.000 € aus der Umsatzsteuer und 340.000 € an Schlüsselzuweisungen.
Grundsätzlich soll im Haushaltsjahr 2019 kräftig investiert werden. Größere Positionen sind die erste Finanzierungsrate für das Dorfgemeinschaftshaus in Aichelau mit 200.000 €, 263.000 € für den Bauhof (Bauhofgebäude, Radlader, Schneefräse), 700.000 € für Grunderwerbe, 423.000 € für die Feuerwehr (u.a. Feuerwehrfahrzeug Pfronstetten), 400.000 € für die Erweiterung des Kindergartens, 733.000 € für Erschließungs- und Erneuerungsmaßnahmen im Bereich Wasser und Abwasser (u.a. Restzahlung Hans-Kürner-Weg, 2. BA Wimsener Straße, Gewerbegebiete Lerchenberg Pfronstetten und Lachenäcker Aichelau, Erweiterung Wasserleitung Aichelau, Ortsdurchfahrten K 6742 Geisingen und Huldstetten, Eigenkontrollverordnung), 49.000 € für Erweiterungen der Straßenbeleuchtung, 390.000 € für Straßenbaumaßnahmen (u.a. Wimsener Straße, Gewerbegebiet Lerchenberg, Hans-Kürner-Weg, Gehwege Bergstraße und Kirchstraße im Zuge Ausbau Kreisstraße) und 11.000 € für die Erweiterung von Spielplätzen. An Zuschüssen für diese investiven Maßnahmen werden rund 400.000 € erwartet.
Teilweise handelt es sich um Maßnahmen, die Bereits im Haushaltsjahr 2018 finanziert waren. Nachdem durch die Haushaltsumstellung keine Haushaltsreste möglich waren, müssen diese neu angesetzt werden. Bürgermeister Reinhold Teufel machte zudem deutlich, dass es sicher so sei, dass einige Vorhaben aufgrund der äußerst positiven finanziellen Lage der Gemeinde vorgezogen (Neubau des Bauhofs) oder kurzfristig eingeplant (Erweiterung des Kindergartens) wurden, dass es sich aber ansonsten um Maßnahmen handelt, die bereits seit längerer Zeit diskutiert werden. Insofern sei auch nicht zu befürchten, dass sich die Gemeinde übernehme.
Die gute finanzielle Lage erlaubt es der Gemeinde, neben allen Investitionen auch noch den Schuldenstand kräftig zu reduzieren. Hatte die Gemeinde zum Jahresbeginn noch rund 334.000 € Schulden, so kann dieser Betrag aufgrund eines auslaufenden Darlehens um mehr als zwei Drittel auf 97.525 € zum Jahresende reduziert werden. Die Pro-Kopf-Verschuldung sinkt dadurch von 220 € auf 64 € je Einwohner.
Am Ende des Haushaltsjahres werden sich somit die liquiden Mittel der Gemeinde von 21,9 Millionen Euro auf 15,6 Millionen Euro reduzieren. Im Jahr 2020 schlagen dann die Rekordeinnahmen bei der Gewerbesteuer im Jahr 2018 auch auf die anderen zu bezahlenden Umlagen (Kreisumlage, Finanzausgleichsumlage) durch, so dass sich die liquiden Mittel dann kräftig auf voraussichtlich 3,6 Millionen Euro reduzieren werden. Letztendlich bleiben der Gemeinde somit von den rund 21 Millionen Euro nur rund 5 Millionen Euro für eigene Investitionen, 80% müssen an Land und Landkreis abgegeben werden. Dennoch ist die Leistungsfähigkeit der Gemeinde durch diese Rekordeinnahme für die nächsten Jahre gesichert.

Kategorien: Allgemein