Beschlüsse des Gemeinderats

In seiner Sitzung vom 30.01.2019 fasste der Gemeinderat folgende Beschlüsse:

Weiterentwicklung der Kinderbetreuung in der Gemeinde

In den letzten Monaten hat sich der Gemeinderat verstärkt mit Überlegungen zur Weiterentwicklung der Kinderbetreuung in der Gemeinde befasst. Im Rahmen der Behandlung der Kindergartenbedarfsplanung 2018/2019 in der Septembersitzung wurde Handlungsbedarf festgestellt. Im Nachgang hierzu machte sich der Gemeinderat vor Ort selbst ein Bild von der Situation in der Einrichtung, und schließlich wurden im Rahmen einer Klausurtagung des Gemeinderats denkbare Optionen besprochen.

Träger des Kindergartens Maria Königin in Pfronstetten ist die katholische Kirchengemeinde Pfronstetten, Grundstück und Gebäude gehören aber der bürgerlichen Gemeinde. Die Kirchengemeinde hatte sich Anfang der 1970er Jahre mit damals 350.000 DM an den Baukosten des Kindergartenneubaus beteiligt. Im Gegenzug hat die bürgerliche Gemeinde der Kirchengemeinde Grundstück und Gebäude unentgeltlich für die Dauer von 50 Jahren zum Betrieb eines Kindergartens überlassen. Die Kirchengemeinde trägt seither vertragsgemäß auch einen Teil der laufenden Betriebskosten (zuletzt ca. 60.000 €). Den deutlich größeren Teil, nämlich rund 250.000 €, finanziert aber die Gemeinde. Im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung müsste die bürgerliche Gemeinde den Baukostenzuschuss der Kirche anteilig zurückbezahlen, derzeit wären dies noch rund 10.000 €. Aktuell gibt es im Kindergarten folgende Gruppen:

  • Eine altersgemischte Regelgruppe für 25, maximal aber 28 Kindern im Alter ab drei Jahren bis zum Schuleintritt
  • Eine altersgemischte Gruppe mit verlängerten Betreuungszeit bis hin zur Ganztagsbetreuung für Kinder ab zwei Jahren bei bis zu zehn Kindern in Ganztagsbetreuung für maximal 22 Kinder und bei über zehn Kindern in Ganztagsbetreuung für maximal 20 Kinder. Die maximale Gruppenstärke reduziert sich für jedes aufgenommene Kind unter drei Jahren um einen Platz, gleichzeitig dürfen nicht mehr Kinder unter drei als Kinder über drei Jahren in der Gruppe sein.
  • Eine „halbe“ altersgemischte Gruppe mit verlängerten Betreuungszeit (ohne Ganztagsbetreuung) für maximal zwölf Kinder ab zwei Jahren. Die maximale Gruppenstärke reduziert sich für jedes aufgenommene Kind unter drei Jahren um einen Platz, gleichzeitig dürfen nicht mehr Kinder unter drei als Kinder über drei Jahren in der Gruppe sein.

In den letzten Jahren ist der Anteil der Kinder unter drei Jahren stetig angestiegen. Nachdem die Kinder dieses Alters rechnerisch zwei Plätze belegen, stößt der Kindergarten nunmehr an seine Kapazitätsgrenzen. Hinzu kommt, dass für die Ganztagsbetreuung, die sich ebenfalls wachsender Beliebtheit erfreut, weitergehende räumliche Voraussetzungen zu erfüllen sind. So müssen die Kinder, die dieses Angebot nutzen, die Möglichkeit haben, sich zum Schlafen in Ruheräume zurückziehen zu können. Dies wurde bisher dadurch gewährleistet, dass im Nebenraum eines Gruppenraums entsprechende Schlafmöglichkeiten angeboten werden. Hier sind die Kapazitäten aber erschöpft, eine Aufstockung der Ganztagsbetreuungsplätze ist deshalb nicht mehr möglich. Und letztlich haben in den letzten Wochen und Monaten sich auch mehrere junge Eltern bei der Gemeindeverwaltung gemeldet, die Interesse an einer Krippenbetreuung haben, also an einer Betreuung von Kindern unter zwei Jahren. Dieser Trend ist schon seit einigen Jahren zu verfolgen. Nachdem mehrere Nachbargemeinden entsprechende Angebote geschaffen hatten, hatte die Gemeinde Pfronstetten zunächst darauf verzichtet, selbst auch Betreuungsmöglichkeiten für diese Altersgruppe zu schaffen. Damit sollte vermieden werden, dass allerorten nicht ausgelastete Einrichtungen geschaffen werden. Tatsächlich sind die Kapazitäten in den Nachbargemeinden weitgehend durch eigene Kinder belegt, so dass es für Eltern aus der Gemeinde Pfronstetten kaum noch Möglichkeiten gibt. In den letzten Monaten konnten erfreulich viele Bauplätze an junge Menschen (weit überwiegend aus der Gemeinde) verkauft werden. Dies deckt sich mit einer Feststellung, die in einer im Auftrag der katholischen Kirche vor kurzem durchgeführten Regionalanalyse getroffen wurde. Nämlich, dass zwei Drittel der Jugendlichen und der jungen Erwachsenen in der Region (konkret untersucht wurden Hayingen, Aichelau und Pfronstetten) gerne dauerhaft in ihrer Heimatgemeinde bleiben wollen. Voraussetzung hierfür ist aber, dass auch zeitgemäße Kinderbetreuungsangebote vorhanden sind.

Diese Umstände haben die Gemeindeverwaltung dazu bewogen, dem Gemeinderat eine Neuausrichtung im Bereich der Kindebetreuung vorzuschlagen. Hier ist zu bedenken, dass der gesamtgesellschaftliche Trend, Kinder immer früher in die Obhut von Betreuungseinrichtungen zu geben, speziell im älteren Teil der Bevölkerung nicht uneingeschränkt befürwortet wird. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung stellt dies aber eine höchstpersönliche Entscheidung der Eltern dar, die grundsätzlich auch nicht nachteilig für die Entwicklung der Kinder ist. Vielmehr gibt es ernstzunehmende Untersuchungen, wonach eine frühe Sozialisation von Kleinkindern in größeren Betreuungsgruppen durchaus auch positive Aspekte hat. Vor diesem Hintergrund möchte die Gemeindeverwaltung die Diskussion über eine Weiterentwicklung des Betreuungsangebots wertneutral und orientiert am Kindeswohl und an den Bedürfnissen der Eltern orientiert führen. Die Gemeindeverwaltung schlägt deshalb konkret vor,

  1. die Situation bei der Ganztagsbetreuung im schon vorhandenen Umfang zu verbessern,
  2. weitere Ganztagsbetreuungsplätze zu ermöglichen und
  3. auch für Kinder unter zwei Jahren Betreuungsmöglichkeiten zu schaffen (Kinderkrippe).

Hierfür ist in jedem Fall eine bauliche Erweiterung erforderlich. Die Gemeindeverwaltung hatte deshalb das Büro Künster aus Reutlingen beauftragt, Raumkonzepte für die im Raum stehenden Varianten (kleine Lösung = Erweiterung der Ganztagsbetreuung, große Lösung =  zusätzlich Einrichtung einer Gruppe zur Kleinkindbetreuung) zu erstellen. Helmut Walter vom Büro Künster stellte diese Konzepte dem Gemeinderat vor. In beiden Fällen sollen im neuen Gebäudeteil zwei Ruheräume mit jeweils 15 m² für die Ganztagsbetreuung geschaffen werden. Damit kann die Kapazität von derzeit 16 auf dann 40 Plätze hochgefahren werden. Außerdem ist ein zusätzlicher Sanitärbereich mit weiteren WC, darunter auch ein Behinderten-WC, notwendig. Aufgrund der höheren Inanspruchnahme für die Mahlzeiten muss in jedem Fall auch der Küchenbereich erweitert werden, und zwar in der Form, dass das benachbarte Büro hierfür mitgenutzt wird. Das Büro selbst ist bei der kleinen Lösung im Anbau vorgesehen, bei der großen Lösung würde hierfür das seitherige Personalbüro genutzt. Im Neubau würde dann ein Mehrzweckraum vorgesehen, der für Personal- und Elterngespräche genutzt werden könnte. Bei der großen Lösung wird dann für die Kleinkindbetreuung ein weiterer Gruppen- und Ruheraum vorgesehen, außerdem ein etwas größerer Sanitärbereich. Der Gemeinderat sprach sich in der Diskussion einstimmig für die große Lösung aus, da die Schaffung eines Kleinkindbetreuungsangebots für die jungen Familien eine unabweisbare Aufgabe sei. Diskutiert wurde lediglich, ob die geplanten Räume auch ausreichend groß sind. Hier gibt es Vorgaben seitens des Landes, die eingehalten werden.

Festzulegen wäre noch, in welcher Trägerschaft das zusätzliche Betreuungsangebot stehen soll und wie das hierfür benötigte zusätzliche Personal gewonnen wird. Denkbar wäre eine Angliederung an den bestehenden Kindergarten in der Trägerschaft der Kirchengemeinde, ein selbständiges Angebot in der Trägerschaft der Gemeinde oder auch die Einrichtung eines sogenannten „TigeR“ (Tagesbetreuung in geeigneten Räumen) unter Einbeziehung von Betreuungskräften des Tagesmüttervereins Reutlingen. Insbesondere die letztgenannte Variante könnte die Möglichkeit eröffnen, zumindest teilweise auch nicht pädagogisches Personal einsetzen zu können. Dies könnte Arbeitsplatzperspektiven auch für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde eröffnen, zudem könnten längere Betreuungszeiten einfacher ermöglicht werden, da speziell in den Randzeiten mit nur wenigen Kindern auch eine Betreuungskraft ausreichend wäre, während bei den anderen Varianten zwingend zwei Fachkräfte anwesend sein müssen. Die Frage der Trägerschaft hat auch Auswirkungen auf die Finanzierung: Baut die Gemeinde eine klassische Kinderkrippe unter kommunaler oder auch kirchlicher Trägerschaft, kann sie aus dem Investitionsprogramms des Bundes „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 – 2020“ bis zu 120.000 € erhalten und bekommt auch im laufenden Betrieb die volle FAG-Zuweisung. Beim Bau einer TigeR-Gruppe gibt es aus dem Förderprogramm lediglich rund 22.000 € und die laufenden FAG-Zuweisungen fallen weg. Im laufenden Betrieb wäre ein TigeR letztlich rund 40.000 € pro Jahr teurer als die eigene Trägerschaft. Nachdem die Gemeinde zur Baufinanzierung ergänzend einen Ausgleichstockantrag stellen möchte und sich die ANtragshöhe auch danach richtet, welche Förderung aus dem Investitionsprogramms des Bundes erfolgt, musste hier bereits zum jetzigen Zeitpunkt eine Vorentscheidung getroffen werden. Beschlossen wurde die Fördermittelanträge auf der Grundlage einer geplanten TigeR-Gruppe zu stellen.

Das Büro Künster geht davon aus, dass die reine Bauzeit bei mindestens einem Jahr liegen wird, so dass bei einer zügigen Entscheidung über die Fördermittel und einer bereits vorab parallel laufenden Ausführungsplanung frühestens im Herbst 2020 eine Fertigstellung erfolgen kann.

Ergänzungssatzung „Brühl“ Geisingen

Im Bereich des Grundstücks Kettenacker Straße 46 (Flst. Nr. 33) am südlichen Ortsrand von Geisingen sollen ein überdachter Reitplatz mit einer Größe von 40m x 20m gebaut und ein eingezäunter Reitplatz von 20 m x 20 m sowie Koppelflächen angelegt werden. Baurechtlich liegt ein Teil der zur Bebauung vorgesehenen Grundstücksfläche im Außenbereich. Direkt angrenzend befinden sich bestehende Wirtschaftsgebäude im Bereich der „Kettenacker Straße“. Dieser Bereich bietet sich für eine maßvolle Arrondierung an, insbesondere steht er im räumlichen Zusammenhang mit den angrenzenden Innenbereichsflächen. Durch eine sogenannte Ergänzungssatzung kann der Planbereich (ca. 0,36 ha) in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen werden, damit können die Zulässigkeitsvoraussetzungen für das Bauvorhaben geschaffen werden. Mit dem Aufstellungsbeschluss am 13.06.2018 wurde das Verfahren eingeleitet. Dieser Beschluss wurde am 21.06.2018 öffentlich bekanntgemacht, die Träger öffentlicher Belange wurden zum Verfahren gehört. Aufgrund entsprechender Stellungnahmen in dieser Anhörung musste der Entwurf der Ergänzungssatzung hinsichtlich der naturschutzrechtlichen Maßnahmen geändert und ergänzt werden. Der Gemeinderat hat diese Änderungen in der Sitzung vom 18.11.2018 gebilligt und beschlossen, den Entwurf erneut auszulegen, und zwar mit einer auf zwei Wochen verkürzten Frist. Dieser Beschluss wurde im Mitteilungsblatt vom 29.11.2018 öffentlich bekanntgemacht. Vom 07.12.2018 bis 21.12.2018 bestand für jedermann die Gelegenheit, die Planungen mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu den Planungen zu äußern, hiervon wurde kein Gebrauch gemacht. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im selben Zeitraum am Verfahren beteiligt. Nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen wurde das Verfahren mit dem Satzungsbeschluss beendet. Die externen Kosten für dieses Verfahren trägt der Grundstückseigentümer.

Bebauungsplan „Wimsener Straße II Fassung 2018“, Tigerfeld

Für den Bereich “Wimsener Straße II” in Tigerfeld wurde im Jahr 2015 eine Neufassung des Bebauungsplans beschlossen. Damit verbunden war die Ausweisung von Wohnbauflächen im östlichen Planbereich entlang der heutigen Panoramastraße. Mit der im Jahr 2016 durchgeführten 1. Änderung wurde an der Ostseite des Panoramawegs ein Gehweg eingeplant, in dem die Leitungsführung des dortigen Nahwärmenetzes erfolgt. Der Eigentümer des nicht als Wohnbauflächen ausgewiesenen westlichen Teils des Bebauungsplans möchte nun im nordöstlichen Bereich seines Grundstücks ein Betriebsinhaberwohnhaus errichten. Für das entsprechende Baugesuch wurde im März 2018 das Einvernehmen erteilt. Für dieses Vorhaben hat sich jetzt die Notwendigkeit einer Planänderung ergeben. Der Bauherr beabsichtigt nun, ein flacheres Dach als ursprünglich geplant zu errichten. Der geltende Bebauungsplan sieht im relevanten Bereich für gewerblich genutzte Gebäude eine Dachneigung von 5°-40° und für Wohngebäude von 28°-40° vor. Insofern sieht die Gemeinde keine Gründe, die gegen eine Zulassung flacherer Dächer auch für Wohngebäude sprächen (konkret vorgeschlagen werden 18°-40° für Wohnbauten). Hierdurch könnte sogar ein gestalterischer Übergang zwischen den Gewerbebauten im Westen und den Wohn- und Gewerbebauten im Osten geschaffen werden. Der Gemeinderat hat am 24.10.2018 den Aufstellungsbeschluss für das entsprechende Änderungsverfahren gefasst und den Planentwurf gebilligt. Dies wurde im Mitteilungsblatt vom 31.10.2018 öffentlich bekanntgemacht, im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom 12.11.2018 bis 12.12.2018 bestand für jedermann die Gelegenheit, die Planungen mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu den Planungen zu äußern. Es gingen von privater Seite keine Stellungnahmen ein. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im selben Zeitraum am Verfahren beteiligt. Nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen wurde das Verfahren mit dem Satzungsbeschluss beendet. Die für das Verfahren entstehenden Fremdkosten trägt der Antragsteller.

Zustimmung zu Neuwahlen bei der Aichelauer Feuerwehr

In der Abteilungsversammlung der Einsatzabteilung Aichelau am 18.01.2019 wurde Herr Michael Zirkel erneut zum neuen Abteilungskommandanten gewählt. Er wurde am 29.01.2009 erstmals zum Abteilungskommandanten bestellt. Zu seinem neuen Stellvertreter wurde Herr Klaus Hageloch gewählt. Er folgt auf Herrn Gerhard Bayer, der diese Funktion lange Jahre innehatte. Diesen Wahlen hat der Gemeinderat entsprechend dem Feuerwehrgesetz und der Feuerwehrsatzung der Gemeinde zugestimmt, nunmehr kann die Bestellung durch den Bürgermeister erfolgen.

Genehmigung der Annahme von Spenden

Die Entgegennahme von Spenden und Zuwendung obliegt ausschließlich dem Bürgermeister. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet jedoch der Gemeinderat. In diesem Zusammenhang hat die Gemeinde jährlich einen Bericht mit Angabe der Geber, der Zuwendungen und der Zuwendungszwecke zu erstellen. Dieser Bericht ist der Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden. Der Gemeinderat hat letztmals im Februar 2018 über die im Jahr 2017 eingegangenen Spenden Beschluss gefasst. Im Jahr 2018 sind Spenden in Höhe von 400 € eingegangen, darunter eine Spende der Fidelen Hausfrauen an den Kindergarten in Höhe von 200 €. Der Gemeinderat stimmte der Annahme einstimmig zu.

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