Beschlüsse des Gemeinderats

In der letzten Sitzung des Gemeinderats im Jahr 2018 wurden am 19.12.2018 folgende Beschlüsse gefasst:

Ergänzungssatzung Ergetwiesen beschlossen

Auf dem Grundstück Otto-Gauß-Straße 42 in Tigerfeld soll westlich des bestehenden Wohnhauses ein weiteres Wohnhaus errichtet werden. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Zwiefalten-Hayingen teilweise als gemischte Baufläche im Bestand dargestellt, der restliche Teil liegt im baurechtlichen Außenbereich. Aus diesem Grund ist die Aufstellung einer sogenannten Ergänzungssatzung erforderlich. Hierdurch können Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil eingebunden werden. Der Planbereich wird zum Innenbereich erklärt und Bauvorhaben werden künftig als Innenbereichsvorhaben nach § 34 BauGB beurteilt. Beim geplanten Bauvorhaben handelt es sich um ein Wohngebäude mit einer Größe von ca. 13 m x 11,5 m. Das Gebäude soll ein Satteldach erhalten. Damit ist gewährleistet, dass es sich in die bestehende Umgebungsbebauung einfügt, es lässt eine an den Ortskern angepasste Bebauung erwarten. Die Erschließung des Planbereichs ist gesichert, er wird über eine bereits bestehende private Zufahrt zwischen den Gebäuden Otto-Gauß-Straße 40 und 42 an das Straßennetz angebunden. Wasser- und Abwasseranschlüsse sind möglich. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 26.09.2018 den Aufstellungsbeschluss für die Ergänzungssatzung gefasst. Dieser Beschluss wurde im Mitteilungsblatt öffentlich bekanntgemacht, auf die öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfs und die Möglichkeit, Anregungen und Stellungnahmen hierzu vorzubringen, wurde hingewiesen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden schriftlich über den Aufstellungsbeschluss informiert und hatten ebenfalls Gelegenheit, Anregungen und Stellungnahmen hierzu vorzubringen. Das Ergebnis der Bürgerbeteiligung und der Anhörung der Träger öffentlicher Belange wurde dem Gemeinderat vorgetragen, der anschließend den Satzungsbeschluss fasste.

Gründung eines Zweckverbands „Körperschaftliches Forstamt Landkreis Reutlingen“

Bislang sind die im Regelfall bei den Landratsämtern angesiedelten Unteren Forstbehörden als “Einheitsforstamt“ organisiert. Das bedeutet, dass ein Forstamt für alle Waldbesitzarten und alle Aufgaben des Waldes innerhalb eines Landkreises zuständig ist. Seit 2001 ist ein Kartellrechtsverfahren anhängig, mit welchem seitens der Holz verarbeitenden Industrie gegen die gebündelte Vermarktung des Holzes aus den verschiedenen Besitzarten durch die Unteren Forstbehörden vorgegangen wurde. 2015 erließ das Bundeskartellamt eine Untersagungsverfügung, nach der die Unteren Forstbehörden nur noch Holz von Waldbesitzern unter 100 ha vermarkten durften. Als Reaktion hierauf wurden kommunale Holzverkaufsstellen in der nichtstaatlichen Schiene der Landratsämter (und somit außerhalb der Unteren Forstbehörden) eingerichtet. Gleichzeitig hat das Land gegen die Verfügung den Rechtsweg beschritten, in zweiter Instanz urteilte der Bundesgerichtshof, dass die Vorgehensweise des Bundeskartellamts aus formalen Gründen rechtswidrig war. Zwischenzeitlich hatte das Land jedoch beschlossen, die Bewirtschaftung des Staatswaldes aus dem Einheitsforstamt herauszunehmen und zum 01.01.2020 an eine Anstalt des öffentlichen Rechts zu übertragen. An diesem Ziel wird auch trotz der Entscheidung des Bundesgerichtshofs festgehalten. Die Betreuung des Kommunal- und Privatwaldes muss deshalb zwingend neu organisiert werden, wofür grundsätzlich drei Varianten in Betracht kommen: Zum einen das sogenannte Kooperationsmodell, bei dem die Unteren Forstbehörden beim Landratsamt weiterhin Betreuungsleistungen für alle Waldbesitzer mit weniger als 3.000 ha Waldfläche anbieten. Allerdings muss hier der Holzverkauf anderweitig organisiert werden. Zweite Variante ist eine vollständige Eigenerledigung. Hier müsste die Gemeinde (oder ein Zusammenschluss mehrerer Gemeinden) eigenes Forstpersonal anstellen, lediglich die hoheitlichen Bereiche der Forstverwaltung würden bei der Unteren Forstbehörden beim Landratsamt verblieben. Die dritte Möglichkeit besteht darin, dass sich alle Gemeinden des Landkreises zu einem Zweckverband zusammenschließen, der dann als Körperschaftliches Forstamt alle Aufgaben, die seither von der Unteren Forstbehörden beim Landratsamt wahrgenommen wurden, übernimmt. Dieser Zweckverband dürfte dann auch den gemeinsamen Holzverkauf für den Kommunal- und Privatwald übernehmen, so dass sämtliche forstlichen Aufgaben wieder unter einem Dach. Seit Ende 2017 hat sich eine Steuerungsgruppe mit Vertretern der Kommunen im Landkreis und der Forstverwaltung intensiv mit der Frage befasst, welche der drei Varianten realisiert werden soll. Bürgermeister Reinhold Teufel, der selbst der Steuerungsgruppe angehörte, hatte den Gemeinderat seither regelmäßig über den Verfahrensstand informiert. Am Ende des Diskussionsprozesses haben die Bürgermeister der Kreisgemeinden mit großer Mehrheit beschlossen, die Variante „Zweckverband mit Körperschaftlichem Forstamt“ zu realisieren. Dieser Zweckverband und damit auch das künftige Forstamt für den Landkreis soll im ehemaligen Notariat im Gewerbepark Haid eingerichtet werden. Vor kurzem wurde auch ein entsprechender Organisations- und Stellenplan für die neue Behörde vorgelegt, auf dessen Grundlage auch die Finanzierungsgrundlage des Verbands erstellt wurde. Demnach verursacht der Zweckverband einen jährlichen Aufwand von rund 3,9 Millionen Euro, davon entfällt der Löwenanteil, nämlich 2,2 Millionen Euro, auf die Revierförster in der Fläche. Für die Übernahme der hoheitlichen Aufgaben, als Ausgleich für die Gemeinwohlfunktion des Waldes und als Anreiz für die interkommunale Zusammenarbeit würde das Land Baden-Württemberg jährlich rund 1,4 Millionen beisteuern. 165.000 € kann der Verband voraussichtlich jährlich durch Dienstleistungen für Dritte und Zusatzleistungen für die Mitgliedsgemeinden erbringen, so dass ein jährlicher Abmangel von 2,375 Millionen Euro verbleibt. Die Gemeinde hat nach Waldfläche und Einschlagmenge einen Anteil von 1,79% am Verband, so dass der jährliche Kostenanteil bei rund 42.000 € liegen würde. Dieser Betrag ist mehr als doppelt so hoch als der Forstverwaltungskostenanteil, den die Gemeinde bisher für die identischen Leistungen an das Landratsamt gezahlt hat. Deshalb wurde im Gemeinderat auch durchaus kontrovers diskutiert, ob sich die Gemeinde diese finanzielle Last dauerhaft aufbürden soll. Bürgermeister Reinhold Teufel machte deutlich, dass das Land seit Jahrzehnten mit den Gewinnen aus dem Staatswald die Bewirtschaftung der Kommunal- und Privatwälder subventioniert hatte. Nun sei es zwar bedauerlich, dass das Land seine Staatswaldflächen künftig getrennt bewirtschaftet und diese Gewinne selbst behält, wirklich vorwerfen kann man dies dem Land aber auch nicht. Weil sich aber auf der Kostenseite – im Wesentlichen sind dies ja Personalkosten für die Revierförster – wenig machen lässt, wenn man den bisherigen Umfang der Betreuung beibehalten möchte, sind diese Mehraufwendungen unvermeidlich. Aus seiner Sicht sollte die Gemeinden hier einspringen, um den guten Standard bei der forstlichen Betreuung gerade auch für die Privatwaldbesitzer und damit (über die Holzgerechtigkeiten) für die meisten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde zu sichern. Man könne sich nicht darüber beklagen, dass sich die Post, die Banken und andere Institutionen aus betriebswirtschaftlichen Gründen aus der Fläche zurückziehen, und dann gleich entscheiden, wen man selbst betroffen ist. Der Bürgermeister machte weiter deutlich, dass er persönlich zwar eine andere Variante favorisiert hätte, man bei interkommunalen Kooperationen aber auch kompromissbereit sein müsse. Insofern sei die vorgeschlagene Zweckverbandslösung die am wenigsten schlechte Lösung. Auf eine entsprechende Nachfrage hin erläuterte Teufel weiter, dass die Kosten, die Privatwaldbesitzern in Rechnung gestellt werden, letztendlich vom Zweckverband und damit in kommunaler Verantwortung festgelegt werden, während bei der UFB-Lösung (Forstamt beim Landratsamt) dies anderweitig entschieden worden wäre. Nachdem die Gemeinden insgesamt ein Interesse daran haben, dass möglichst viele Privatwaldbesitzer die Dienstleistungen der „eigenen“ Forstverwaltung in Anspruch nehmen und sich dann, wenn dies auch viele Privatwaldbesitzer machen, wieder Kostenvorteile ergeben können, dürften die Privatwaldbesitzer mit dieser Lösung auf jeden Fall besser fahren. Letztendlich schloss sich der Gemeinderat mit deutlicher Mehrheit der gemeinschaftlichen Lösung mit den übrigen Kreisgemeinden an. Ob diese auch realisiert wird, bleibt abzuwarten, denn hierfür ist die Zustimmung aller Kreisgemeinden erforderlich.

Erweiterung der Straßenbeleuchtung im Bereich Keltenstraße, Pfronstetten

Aktuell laufen die Tief- und Straßenbauarbeiten zur Schaffung einer direkten Anbindung des Gewerbegebiets „Brühlwiesen/Lerchenberg“ an die Bundesstraße B 312. In der letzten Sitzung des Gemeinderats wurde beschlossen, dass dieses Straßenstück die Bezeichnung Keltenstraße bekommt. Im Zuge dieser Arbeiten soll auch das Straßenbeleuchtungsnetz entsprechend erweitert werden. Auf dem rund 200 m langen Straßenstück sind einseitig sechs Leuchten mit entsprechender Verkabelung vorgesehen. Der Abstand zwischen den Leuchten liegt somit bei rund 30 m. Für diese Maßnahme liegt ein Angebot der Netze BW in Höhe von 10.799,25 € vor. Die Einheitspreise sind mit denen vergleichbar, die bei den zuletzt durchgeführten Erschließungsmaßnahmen vereinbart waren. Wie auf den übrigen Ortsstraßen sollen LED-Leuchten vom Typ Schreder Teceo 1 zum Einsatz kommen. Als Lichtpunkthöhe sind 7,0 m vorgesehen. Der Gemeinderat stimmte der Vergabe zu.

Antrag der Kirchengemeinde Aichelau auf Einrichtung von Rasengräbern

Der Gemeinderat hat am 14.12.2016 eine Neufassung der Friedhofssatzung beschlossen. Im Vorfeld hatte die Gemeindeverwaltung mit den Kirchengemeinden Vereinbarungen hinsichtlich der Verwaltung der Friedhöfe abgeschlossen. Darin ist festgelegt, dass Änderungen hinsichtlich der Nutzungen nur mit Zustimmung des jeweiligen Kirchengemeinderats möglich sind, ein Anspruch seitens der Kirchengemeinden auf Änderungen besteht jedoch nicht. Im Rahmen der Friedhofssatzung werden folgende Arten von Grabstätten zur Verfügung gestellt:

  • Reihengräber (Erdbestattung)
  • Urnenreihengräber
  • Wahlgräber (Erdbestattung)
  • Urnenwahlgräber
  • Urnengemeinschaftsgräber
  • Urnenwände

Die genannten Grabstätten werden jeweils nicht auf allen Friedhöfen angeboten. So gibt es in Tigerfeld keine Wahlgräber (Erdbestattung), Urnengemeinschaftsgräber gibt es nur in Huldstetten und Pfronstetten und eine Urnenwand nur in Aichelau. Die Kirchengemeinde Aichelau hat nun bei der Gemeindeverwaltung beantragt, auf dem Friedhof in Aichelau nördlich der Kirche Rasengräber einzurichten. Diese Grabart gibt es bisher auf den Friedhöfen in der Gemeinde nicht, insofern müsste auch die Friedhofssatzung geändert werden. In der Vergangenheit wurde diese Grabart auch für den Friedhof in Huldstetten ins Gespräch gebracht, insofern wäre eine grundsätzliche Entscheidung in dieser Frage angebracht. Wie die Bezeichnung Rasengrab bereits vermuten lässt, wird auf dem Grab nach der Beisetzung Rasensamen ausgebracht, sodass das Grab durch eine Rasenfläche bedeckt ist. Grabmale werden entweder stehend oder liegend angebracht, wobei liegende Grabmale oftmals stark verschmutzen und zuwachsen. Diese Grabart ist für die Grabnutzungsberechtigten besonders pflegeleicht, da keine weitere Bepflanzung nötig ist. Deshalb wird sie oftmals dann gewählt, wenn keine Angehörigen mehr vor Ort wohnen, die sich um die Grabpflege kümmern können. Diese Vorteile sind auch bei den in Huldstetten und Pfronstetten bereits vorhandenen Urnengemeinschaftsgräbern und auch bei der Urnenwand in Aichelau gegeben, letztendlich kommt aber eine Feuerbestattung nicht für alle Bestattungsfälle in Betracht. Diese persönliche Entscheidung gilt es zu respektieren, gleichwohl stellt sich die Frage, ob es zwingend notwendig ist, diese weitere Grabart anzubieten. Für die Friedhofsverwaltung sind solche Gräber nämlich durchaus problematisch. So ist eine wirtschaftliche Pflege der Rasengräber häufig nicht möglich, da diese oftmals mit Vasen, Lichtern und Kränzen zugestellt sind. Die Folge: Die Mitarbeiter müssen die Gegenstände beiseite räumen und anschließend wieder zurückstellen. Folgekosten ergeben sich auch dadurch, dass es bei Erdbestattungen im Regelfall nach einiger Zeit zu Setzungen kommt. Hier muss der Grabbereich dann wieder eingeebnet und neu eingesät werden. Aus diesem Grund gehen viele Friedhofsträger dazu über, für diese Grabarten deutlich höhere Gebühren zu verlangen als für normale Reihengräber. Im Gemeinderat bestand Einigkeit darüber, dass solche Rasengräber ermöglicht werden sollten. Allerdings sollte bei den Gestaltungsvorschriften darauf geachtet werden, dass die Grabmale eine einfache Pflege möglich machen. So wurde angeregt, eine allseits überfahrbare Platte vorzuschreiben, auf der sowohl das Grabmal selbst wie auch Laternen, Weihwasserkessel und Blumengestecke platziert werden können. Dann müsste auch das Abmähen der Rasenfläche einfach möglich sein. Die Gemeindeverwaltung wurde beauftragt, bei den Gemeinden im Umland Informationen bezüglich der Gestaltungsvorschriften und der Gebührenhöhe erheben und den Sachverhalt dann zur finalen Beschlussfassung vorzulegen.

Beschilderung des Wanderwegs „hochGEHackert“

Der Gemeinderat hat am 28.09.2016 beschlossen, dass sich die Gemeinde am Projekt „hochGEHberge“ beteiligt und in diesem Zusammenhang im Bereich Tiefental einen Premiumwanderweg mit der Bezeichnung “hochGEHackert“ einrichtet. Für die Einrichtungen wurden seinerzeit Kosten in Höhe von 2.000 bis 3.000 € pro km, maximal also bis zu 21.000 € avisiert. Im Haushaltsplan 2017 waren für die Beschilderung des Wanderwegs 10.000 € eingeplant. Tatsächlich ist das Vorhaben in diesem Haushaltsjahr nicht realisiert worden. Bei der Bil-dung der Haushaltsreste ist die Gemeindeverwaltung davon ausgegangen, dass dieses Vorhaben auch 2018 noch nicht zum Tragen kommt, so dass ein Neuansatz im Haushaltsjahr 2019 vorgesehen war. Nunmehr hat das Landratsamt Reutlingen kurzfristig eine Abschlagszahlung für die Beschilderung angefordert, der Kostenbeitrag beläuft sich auf 11.970 €. Für diese Ausgabe ist deshalb die Bewilligung außerplanmäßiger Mittel in gleicher Höhe für das laufende Haushaltsjahr notwendig. Aufgrund gegebener Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer ist die Deckung dieser außerplanmäßigen Ausgabe gewährleistet, der Gemeinderat hat seine Zustimmung erteilt.

Jahresrückblick des Bürgermeisters

Zum Schluss der letzten Sitzung im Kalenderjahr 2018 blickte Bürgermeister Reinhold Teufel auf das Jahr zurück, dabei verwies er auch auf den Rückblick in Wort und Bild, der allen Haushalten mit dem letzten Mitteilungsblatt übersandt wurde. Im Mittelpunkt der gemeindlichen Investitionen stand der Umbau des Rathauses, außerdem wurden zahlreiche weitere kleinere Investitionen getätigt. Bemerkenswert sei die außerordentlich starke Nachfrage nach Wohnbauflächen. Hierdurch ergibt sich auch die Notwendigkeit, dass die Gemeinde speziell in Aichelau und Pfronstetten die Bereitstellung neuer Bauflächen angeht. In wirtschaftlicher Hinsicht wird das Jahr 2018 in die Geschichte eingehen, ein absoluter Rekordwert bei den Gewerbesteuereinnahmen wird die Aufgabenerfüllung der Gemeinde in den kommenden Jahren sicherstellen. Der Bürgermeister bedankte sich hierfür bei den örtlichen Unternehmen, speziell natürlich beim stärksten Gewerbesteuerzahler aus Aichelau. Bemerkenswert sei aber auch, dass die übrigen Betriebe in der Gemeinde, oftmals Familienbetriebe im kleineren und mittleren Bereich, so hervorragende Ergebnisse erwirtschaftet haben, dass der Gewerbesteueransatz im Haushaltsplan der Gemeinde auch ohne den stärksten Gewerbesteuerzahler erreicht worden wäre. Dieses Finanzpolster gibt auch eine gewisse Sicherheit in den kommenden Jahren. 2019 wird das erste Jahr mit einem doppischen Haushalt sein, an die geänderte Darstellung werden sich nicht nur die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung gewöhnen müssen, sondern auch die Mitglieder des Gemeinderats. Zum Schluss ging Reinhold Teufel auch auf die sich abzeichnenden Schwerpunkte für das Jahr 2019 ein. Neben der bereits erwähnten Schaffung von neuen Bauflächen steht der Bereich Kinderbetreuung im Mittelpunkt. Neben der für die Ganztagsbetreuung unumgänglichen baulichen Erweiterung soll auch das Thema Kinderkrippe (Betreuung von Kindern unter zwei Jahren) offensiv angegangen werden. Auch die Schließung des letzten örtlichen Nahversorgers soll nicht tatenlos hingenommen werden, hier möchte die Gemeinde die Initiative ergreifen und wird schon in Kürze entsprechende Ideen vorstellen. Der Bürgermeister bedankte sich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinde, aber auch bei den Mitgliedern des Gemeinderats für die sehr engagierte und immer konsensorientierte Arbeit, die jederzeit die positive Weiterentwicklung aller sechs Ortsteile zum Ziel hatte. Den bei der Sitzung anwesenden Pressevertretern dankte er für ihre ebenso zuverlässige wie korrekte Berichterstattung über die Gemeinde und wünschte allen Anwesenden gesegnete Weihnachten und ein gesundes und zufriedenes neues Jahr. Der erste Bürgermeisterstellvertreter Karlheinz Schultes dankte für den Gemeinderat der Gemeindeverwaltung für die gute Zusammenarbeit und auch dafür, dass im Gemeinderat tatsächlich sehr vertrauensvoll und ergebnisoffen diskutiert werden könne, so dass die Arbeit im Gremium tatsächlich auch viel Spaß mache. Bürgermeister Reinhold Teufel wurde sogar mit einem kleinen Geschenk überrascht.

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