In seiner Sitzung am 21.11.2018 hat der Gemeinderat folgende Beschüsse gefasst:
Gemeinde stellt Ausbildungsplatz zur Verfügung
Bei der Gemeindeverwaltung wurden seit längerem keine Ausbildungsplätze für Lehrberufe mehr angeboten. Mit ursächlich hierfür waren die beschränkten räumlichen Voraussetzungen im Rathaus, insbesondere war seither kein freier Arbeitsplatz (Schreibtisch) vorhanden. Mit dem Umbau der ehemaligen Bankräume im Erdgeschoss des Rathauses bestehen nunmehr die räumlichen Voraussetzungen, Ausbildungsplätze anzubieten. Die Gemeindeverwaltung möchte dies künftig auch regelmäßig tun – zum Einen, um jungen Menschen insbesondere aus der Gemeinde einen Ausbildungsplatz anbieten zu können, zum Andern aber auch, um dem inzwischen auch im Verwaltungsbereich spürbaren Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Neben den räumlichen müssen hierfür auch die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sein. Hierzu gehört unter anderem, dass seit 2009 mindestens ein Mitarbeiter den Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung über die sogenannte Ausbildereignungsprüfung erbringen kann. Dieser Nachweis kann durch den erfolgreichen Abschluss des Lehrgangs „Ausbildung der Ausbilder“ an den Hochschulen für öffentliche Verwaltung in Kehl oder Ludwigsburg nachgewiesen werden. Verwaltungsmitarbeiter, die vor März 1999 bereits als Ausbilder tätig waren und mindestens ein Studium im gehobenen Dienst abgeschlossen haben, werden als sogenannte „Alt“-Ausbilder angesehen, für sie entfällt die Notwendigkeit des Lehrgangs. Dies trifft auf Bürgermeister Reinhold Teufel zu, so dass kein zusätzlicher Mitarbeiter diesen Lehrgang absolvieren muss. Die Ausbildung junger Nachwuchskräfte verursacht für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rathauses einen gewissen Mehraufwand, der insbesondere zum Beginn der Ausbildung nicht in vollem Umfang durch die Mitarbeit der Auszubildenden ausgeglichen wird. Aus diesem Grund ist positiv hervorzuheben, dass sich das gesamte Rathausteam bereiterklärt hat, diesen Mehraufwand zu tragen. Zudem laufen Absprachen, wonach künftige „Azubis“ einzelne Abschnitte ihrer Ausbildungszeit unter dem Dach des Gemeindeverwaltungsverbands auch bei den Nachbargemeinden Hayingen und Zwiefalten absolvieren können. Der Gemeinderat begrüßte diese Absicht und stimmte dem Vorschlag insgesamt zu.
Jahresrechnung 2017 festgestellt
In der Jahresrechnung stellt die Gemeindeverwaltung den Vollzug des Haushaltsplans im jeweiligen Haushaltsjahr dar. Für das Haushaltsjahr 2017 waren Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 6.544.985 € geplant, tatsächlich verbucht wurden 6.232.915,53 € und damit knapp 5% weniger. Nachdem im Herbst vergangenen Jahres eine Nachtragshaushaltssatzung beschlossen wurde, beschränkten sich die aus- und überplanmäßigen Ausgaben auf einige wenige Positionen. Nachdem die eingeplante Kreditaufnahme nicht notwendig war, konnte der Schuldenstand von 415.334 € auf 370.605 € oder 247 € pro Einwohner reduziert werden. Zum Vergleich: Der Landesdurchschnitt in dieser Gemeinde-Größenklasse liegt bei 452 € pro Einwohner. Aufgrund der überdurchschnittlich hohen Gewerbesteuereinnahmen des Jahres 2015 war absehbar, dass die Gemeinde aufgrund der Systematik des kommunalen Finanzausgleichs im Jahr 2017 den Rekordbetrag von glatt einer Million an Kreisumlage und knapp 800.000 € an Finanzausgleichsumlage zu bezahlen hat. Gleichzeitig sank die Schlüsselzuweisung des Landes auf unter 100.000 €. Um den Haushalt ausgleichen zu können, musste deshalb ein Großteil der in den Rücklagen verbuchten Gewerbesteuereinnahmen aus dem Jahr 2015 herangezogen werden. Allerdings konnte diese Rücklagenentnahme durch eine sparsame Haushaltsführung und verbesserte Steuereinnahmen deutlich reduziert werden: Ging man zu Beginn des Haushaltsjahrs noch von einem Betrag knapp über 2 Millionen Euro aus, reduzierte sich dies in der Nachtragssatzung bereits auf 1,15 Millionen Euro. Tatsächlich entnommen wurden schließlich rund 814.000 €, so dass zum Ende des Haushaltsjahrs mit 1,25 Millionen Euro noch ein solides Polster verblieb. Angesichts dieser erfreulichen Abschlusszahlen stellte der Gemeinderat die Jahresrechnung einstimmig fest.
Planungsleistungen vergeben
Bereits im 2011 mit breiter Bürgerbeteiligung erarbeiteten Ortsentwicklungskonzept für Aichelau war vorgesehen, dass sich die Firma PARAVAN in Aichelau ausgehend vom jetzigen Betriebsstandort in südwestliche Richtung entwickeln soll. Nachdem nunmehr die Betriebliche Erweiterung angegangen werden soll, hat der Gemeinderat beschlossen, das Büro Künster aus Reutlingen mit der Durchführung des notwendigen Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplans „Breite West“ in der Fassung der 1. Änderung zu beauftragen.
„Regiomat“ kann aufgestellt werden
Der Geflügelhof Erdmann aus Pfronstetten (www.albgaense.de) ist ein landwirtschaftlicher Direktvermarkter, der neben dem Vertrieb von Geflügel- bzw. Kaninchenfleisch und Eiern auch Lebensmittelautomaten, sogenannte „Regiomaten“, betreibt. Ein solcher Automat des Unternehmens steht seit einigen Jahren in der Nachbarstadt Trochtelfingen. In diesem Automaten können Hühner- und Wachteleier, Nudeln, Linsen, Marmelade, Hühnerbrühe und sonstige regionale Produkte rund um die Uhr vermarktet werden. Herr Erdmann hat bei der Gemeindeverwaltung angefragt, ob auch in Pfronstetten die Möglichkeit besteht, einen solchen Automaten aufzustellen. Während der Automat in Trochtelfingen in einer Fertiggarage untergebracht ist, soll in Pfronstetten zunächst nur ein freistehender Automat mit überdachtem Nebenbereich, also keine bauliche Anlage im bauordnungsrechtlichen Sinne, geschaffen werden, so dass auch keine Baugenehmigung notwendig sein dürfte. Seit der Schließung des Dorfladens vor über zehn Jahren sorgten bisher die örtliche Metzgerei und Verkaufswagen aus Nachbargemeinden für die Nahversorgung. Nach der bedeuerlicherweise anstehenden Schließung der Metzgerei könnte ein solcher „Regiomat“ zum einen eine Ergänzung zum verbleibenden Angebot sein, zum anderen könnte dies auch der Einstieg in eine breiter gefasste automatisierte Nahversorgung sein. Der Handel denkt intensiv über den Versand von Lebensmitteln nach, ein zentraler Ort mit möglicherweise auch gekühlten „Postfächern“ für gelieferte Waren könnte ein Ansatzpunkt hierfür sein. Vor diesem Hintergrund befürwortet die Gemeindeverwaltung das Vorhaben des Geflügelhofs Erdmann. Der Kreuzungsbereich von Hauptstraße, Wilsinger Straße und Oberer Gasse in Pfronstetten könnte, da unmittelbar an der Bundesstraße gelegen, ein geeigneter Standort sein. Die Aufstellung müsste so erfolgen, dass die Zufahrt zu den dortigen Grundstücken nicht eingeschränkt wird, dies erscheint machbar. Herr Erdmann strebt an, den bisher teilweise nur geschotterten Platz für den Automaten und die notwendigen 2-3 Parkplätze z.B. mit einer Pflasterfläche zu befestigen. Die Anbindung des Automaten an das Stromnetz wäre Sache des Betreibers. Der Gemeinderat stimmte diesem Ansinnen grundsätzlich zu, bezüglich der Pachtkonditionen wurde in nichtöffentlicher Sitzung Beschluss gefasst.
Straßen erhalten neue Bezeichnungen
Aktuell laufen die Erschließungsarbeiten für die Anbindung des Gewerbegebiets „Brühlwiesen / Lerchenberg) an die Bundesstraße B 312. In der Vergangenheit wurde dieser Bereich von der Hülengasse her angefahren, und zwar über das inzwischen entwidmete Straßenstück zwischen den Hausnummern 1 und 2. Künftig erfolgt die Anbindung von Osten her. Nach der gängigen Praxis werden die Grundstücke in Fahrtrichtung links mit ungeraden und die gegenüberliegenden Grundstücke mit geraden Hausnummern bezeichnet.
Nördlich der künftigen Straße und damit in Fahrtrichtung rechts liegen gemeindeeigene Flächen, die aktuell an einen angrenzenden Pferdebetrieb verpachtet sind. Grundsätzlich besteht jedoch die Möglichkeit, auch diese im Bebauungsplan als Gewerbebauflächen ausgewiesenen Flächen zur Bebauung zu veräußern. Deshalb werden vier Hausnummern (2-8) für diesen Bereich reserviert. Auch der Bereich zwischen den künftigen Hausnummern 10 und 14 ist selbständig bebaubar, hierfür wird die Hausnummer 12 reserviert. Bei der Entscheidung über die Hausnummernvergabe handelt es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung, so dass hierüber der Gemeinderat nicht Beschluss fassen muss. Anders sieht es aus bei der Auswahl der Straßenbezeichnung, hierfür ist der Gemeinderat zuständig. Aufgrund der notwendigen Änderung der Hausnummern schlägt die Gemeindeverwaltung vor, auch eine Umbenennung der Straße vorzunehmen. Damit können Missverständnisse durch unterschiedliche kursierende Hausnummern für ein Gebäude und alte Datenbestände in Navigationsgeräten vermieden werden. Die Eigentümer der von der Umbenennung betroffenen Gebäude wurden angehört, hier ergibt sich ein uneinheitliches Bild. Teilweise wird die Umbenennung aus den genannten Gründen ausdrücklich gewünscht, teilweise wird sie abgelehnt. Über das Mitteilungsblatt wurde die Bevölkerung aufgerufen, Vorschläge für die Umbenennung einzureichen. Hierauf sind folgende Vorschläge eingegangen: Lothar-Späth-Straße, Keltenstraße, Bei den Keltengräbern. Der Gemeinderat sprach sich mehrheitlich für eine Umbenennung dieses Teilstücks in „Keltenstraße“ aus. Diese Bezeichnung bezieht sich auf die Keltengräber, die südlich der Straße vermutet werden.
Im Bebauungsplan „Gewerbegebiet an der B 312“ sind insgesamt drei Straßenteilstücke ausgewiesen: Der rechtwinklig von der Hauptstraße (B 312) abzweigende Haupterschließungsweg und zwei hiervon nach Norden hin abgehende Sticherschließungen. Bisher wurde der Gesamtbereich unter der Bezeichnung „Sebastiansweg“ geführt. Aktuell läuft der Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses. Nachdem westlich des geplanten Gebäudes Platz genug für ein weiteres Gebäude wäre, gerät die bei der bisherigen Hausnummernvergabe zugrunde gelegte Systematik durcheinander. So erhielt das Gebäude der Telekom die Hausnummer 1, die Lagerhalle der Firma Dorfner die Nummer 7 und die Straßenmeisterei des Landkreises die Nummer 9. Richtigerweise müsste aber der aktuell laufende Neubau die Hausnummer 9. Hinzu kommt, dass zwischen der Nummer 7 und 9 auch noch eine Nummer für den geplanten Neubau eines Bauhofs benötigt wird. Bei einer Beibehaltung der einheitlichen Straßenbezeichnung müsste deshalb mit Unternummern („Sebastiansweg 7/1, Sebastiansweg 7/2“ usw.) operiert werden.
Um diese Problematik frühzeitig zu entschärfen, schlägt die Gemeindeverwaltung vor, für die erste nach Norden hin abgehende Sticherschließung einen separaten Straßennahmen festzulegen und die Nummerierung dann wie folgt vorzunehmen: Für das Gebäude der Telekom verbleibt es beim Sebastiansweg 1. Für die im nördlichen Bereich bestehende Lagerhalle (bisher Sebastiansweg 7) wäre die Straßenumbenennung wirksam, diese würde dann die Hausnummer 6 des neuen Straßennamens bekommen. Die Gemeindeverwaltung hat auch hier die Eigentümer angehört, diese wären mit der Änderung einverstanden. Damit stünden im Sebastiansweg zwei weitere Hausnummern für eventuelle Gebäude zwischen der Telekom und der Lagerhalle zur Verfügung. Das in Bau befindliche Wohn- und Geschäftshaus könnte die Bezeichnung Sebastiansweg 5 bekommen und für den geplanten Bauhof wäre die Bezeichnung Sebastiansweg 7 möglich. Die Straßenmeisterei behielte ihre Bezeichnung Sebastiansweg 9. Auch in diesem Fall wurde die Bevölkerung über das Mitteilungsblatt aufgerufen, Vorschläge für die Umbenennung einzureichen. Einziger Vorschlag war hier der „Steigweg“, dem schloss sich der Gemeinderat einstimmig an.
Ergänzungssatzung „Brühl“ wird erneut ausgelegt
Im Bereich des Grundstücks Kettenacker Straße 46 (Flst. Nr. 33) am südlichen Ortsrand von Geisingen sollen ein überdachter Reitplatz mit einer Größe von 40m x 20m gebaut und ein eingezäunter Reitplatz von 20 m x 20 m sowie Koppelflächen angelegt werden. Baurechtlich liegt ein Teil der zur Bebauung vorgesehenen Grundstücksfläche im Außenbereich. Direkt angrenzend befinden sich bestehende Wirtschaftsgebäude im Bereich der „Kettenacker Straße“. Dieser Bereich bietet sich für eine maßvolle Arrondierung an, insbesondere steht er im räumlichen Zusammenhang mit den angrenzenden Innenbereichsflächen. Durch eine Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB kann der Planbereich (ca. 0,36 ha) in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen werden, damit können die Zulässigkeitsvoraussetzungen für das Bauvorhaben geschaffen werden. Die externen Kosten für dieses Verfahren trägt der Grundstückseigentümer. Mit dem Aufstellungsbeschluss am 13.06.2018 wurde das Verfahren eingeleitet. Aufgrund entsprechender Stellungnahmen im Rahmen der anschließenden Anhörung musste der Entwurf hinsichtlich der naturschutzrechtlichen Maßnahmen wesentlich geändert und ergänzt werden. Aus diesem Grund wird der Entwurf erneut ausgelegt. Hierbei können Stellungnahmen nur zu den geänderten bzw. ergänzten Bestandteilen der Ergänzungssatzung abgegeben werden. Außerdem wird die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme auf zwei Wochen verkürzt. Dem stimmte der Gemeinderat zu.