Bebauungsplan „Wimsener Straße II Fassung 2018″ – Auslegung

Bebauungsplan „Wimsener Straße II Fassung 2018″ mit Satzung zu den örtlichen Bauvorschriften „Wimsener Straße II Fassung 2018″, Tigerfeld – Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentliche Auslegung

Der Gemeinderat der Gemeinde Pfronstetten hat am 24.10.2018 in öffentlicher Sitzung beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch den Bebauungsplan „Wimsener Straße II Fassung 2018″ (Tigerfeld) und gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i. V. m. § 74 Landesbauordnung die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften „Wimsener Straße II Fassung 2018“ (Tigerfeld) aufzustellen.

Weiter wurde beschlossen, gemäß § 13 Baugesetzbuch ein vereinfachtes Verfahren durchzuführen und den Bebauungsplanentwurf nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch sowie den Entwurf der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch i. V. m. § 74 Landesbauordnung öffentlich auszulegen. Gemäß § 13 Abs. 3 Baugesetzbuch wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch abgesehen.

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 2,53 ha und befindet sich nordöstlich des Ortskerns von Tigerfeld. Er umfasst die Flurstücke Nr. 148, 148/1, 152, 153, 548, 548/1, 548/2, 548/3, 548/4, 548/6, 548/7 und Teile der Flurstücke Nr.143 (Wimsener Straße), 149, 150/5, 151, 154/1, 548/5, 142/2 und wird wie in der Planzeichnung dargestellt begrenzt.

Im Einzelnen gilt für den Bebauungsplanentwurf die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 1.), für den Entwurf der Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 2.), jeweils mit dem Datum vom 24.10.2018. Der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften werden mit Begründung von Montag, den 12.11.2018 bis Mittwoch, den 12.12.2018, je einschließlich, bei der Gemeinde Pfronstetten, Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 25, 72539 Pfronstetten, (OG 01) während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.

Jedermann kann während der angegebenen Auslegungsfrist, also bis einschließlich 12.12.2018, während der Öffnungszeiten Stellungnahmen mündlich zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Pfronstetten (Anschrift siehe oben) vorbringen oder schriftlich an die Gemeindeverwaltung Pfronstetten richten. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können.

Pfronstetten, den 31.10.2018

Reinhold Teufel
Bürgermeister

Die ausliegenden Unterlagen können wie folgt heruntergeladen werden:

Planzeichnung, Teil A
Schriftlicher Teil
Begründung

 

Kategorien: Allgemein