Bebauungsplan Lachenäcker – Auslegung

Bebauungsplan „Lachenäcker“ mit Satzung zu den örtlichen Bauvorschriften „Lachenäcker“, Gemarkung Aichelau – Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Pfronstetten hat am 24.10.2018 in öffentlicher Sitzung beschlossen, auf Gemarkung Aichelau entsprechend der Planzeichnung vom 24.10.2018 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan „Lachenäcker“ und gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m § 74 Abs. 7 LBO die dazugehörige Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften „Lachenäcker“ aufzustellen.

Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 3,09 ha liegt am südwestlichen Siedlungsrand des Ortsteils Aichelau und wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt:

Ziel und Zweck der Planung:

Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die mittel- und langfristige Weiterentwicklung der Firma Paravan geschaffen werden.

Der Beschluss des Gemeinderats über die Aufstellung des Bebauungsplans wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Pfronstetten, den 31.10.2018

Reinhold Teufel
Bürgermeister

Die ausliegenden Unterlagen können wie folgt heruntergeladen werden:

Planzeichnung, Teil A

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