Beschlüsse des Gemeinderats

In der Sitzung des Gemeinderats am 24.10.20148 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Waldwirtschaftsplan 2019 gebilligt

Die (noch) beim Landkreis Reutlingen angesiedelte Forstverwaltung hat der Gemeindeverwaltung den Entwurf der Plandaten für das Forstwirtschaftsjahr 2019 übersandt. Die 2009 beschlossene Forsteinrichtung sieht seit der Zwischenrevision eine jährliche Gesamtnutzung von 2.450 Festmeter (Fm) vor, wobei mit 1.250 Fm der etwas größere Anteil auf die Vornutzung entfällt. Für 2019 ist eine Gesamtnutzung von 1.500 Fm geplant, dies liegt deutlich unter dem festgelegten Hiebssatz. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass in den ersten Jahren des Einrichtungszeitraums der Hiebssatz überschritten wurde, wenngleich trotzdem eine nachhaltige Nutzung des Gemeindewalds gegeben ist. Die geplante Nutzung im Bereich Nadelholz reduziert sich gegenüber dem Vorjahr (1.820 Fm) auf 1.270 Fm, im Bereich Laubholz von 280 fm auf 230 fm. Im Bereich des Wegebaus ist für 2019 die Grundinstandsetzung des Waldwegs „Schmaltalweg“ geplant. Im nächsten Jahr kann im mit rund 368 ha Wald vergleichsweise kleinen Gemeindewald mit einem Ertrag in Höhe vom 6.200 € gerechnet werden.
Matthias Kiess vom Forstamt in Münsingen und Revierförster Peter Ostertag stellten das Planwerk im Gemeinderat vor. Beim Bericht über die allgemeinen Rahmenbedingungen ging Matthias Kiess speziell auf die Auswirkungen des Klimawandels ein.

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Die viel diskutierte globale Erwärmung lässt sich mittlerweile auch mit Zahlen belegen: Im Zeitraum seit 1980 waren die ersten zwanzig Jahre eher kühler als der Durchschnitt, die letzten 18 Jahre dagegen deutlich wärmer. Diese Entwicklung habe auch Auswirkungen auf den Wald. Speziell dann, wenn die Erwärmung mit längeren Trockenperioden einhergehen, wie in diesem Jahr. Die Folgen liegen auf der Hand: Die “zufällige Nutzung”, also Sturm- oder Käferholz hat in den letzten Jahren stetig zugenommen, was wiederum das finanzielle Ergebnis belastet. Denn wenn einzelne, über alle Abteilungen verteilte Bäume geerntet werden, verursacht dies einen deutlich höheren Aufwand als wenn ein Waldstück insgesamt abgeerntet wird. Die Lage am Holzmarkt wurde ebenfalls angesprochen, stark nachgefragt bleibt die Eiche, auch Esche und Buche gehen nach wie vor ordentlich. Kirsche und auch das frühere Modeholz Ahorn sind dagegen schwer absetzbar. Beim Nadelstammholz wird der Markt durch den starken Käferholzanfall gedrückt, weshalb die Gemeinde den Einschlag in diesem Sortiment auch reduziert. Im Ausblick wies Peter Ostertag auf die anstehende Erneuerung der Forsteinrichtung hin. Ab 2019 werden wie alle zehn Jahre die Waldbestände der Gemeinde Erfasst und stichprobenhaft bewertet. Auf Grundlage dieser Daten erfolgt dann die Bewirtschaftungsplanung für die nächste Dekade.

Neues Feuerwehrfahrzeug für Einsatzabteilung Pfronstetten

Der Gemeinderat hat im Jahr 2010 einen von der Freiwilligen Feuerwehr erarbeiteten Bedarfsplan für die Beschaffung von Einsatzfahrzeugen beschlossen. Dieser Bedarfsplan sieht nunmehr für die Einsatzabteilung Pfronstetten die Beschaffung eines neuen Einsatzfahrzeugs vom Typ Löschgruppenfahrzeug vor. Aktuell verfügt die Einsatzabteilung Pfronstetten über ein 29 Jahre altes Fahrzeug des Typs LF 16 (Löschgruppenfahrzeug). Hier haben sich zuletzt immer wieder Probleme bei den notwendigen Abnahmen ergeben, so dass eine Neubeschaffung notwendig ist. An den Beschaffungskosten für dieses Einsatzfahrzeug beteiligt sich das Land mit insgesamt rund 140.000 €. An der europaweit durchgeführten und in vier Lose unterteilten Ausschreibung hatten insgesamt sieben Anbietern teilgenommen, teilweise jedoch nur für einzelne Lose. Für das Los 1 „Fahrgestell“ mit Motor, Getriebe und Führerhaus hatte lediglich die Firma MAN aus Kirchentellinsfurt zum Preis von 91.757,33 € eingegeben. Grund hierfür ist, dass ein Euro-5-Motor ausgeschrieben war, der gegenüber dem Euro-6-Motor sowohl in der Anschaffung wie auch in der langfristigen Unterhaltung deutlich günstiger ist. Dieser Punkt wurde im Gemeinderat kontrovers diskutiert. Nachdem aber nach Aussage der Feuerwehr trotz der gegebenen Unsicherheit in Sachen Diesel verlässlich davon ausgegangen werden kann, dass das Fahrzeug auch in den kommenden 30 Jahren genutzt werden darf, wurde dies akzeptiert. Beim Los 2 „Feuerwehrtechnischer Aufbau“ hatten fünf Firmen Angebote abgegeben. Günstigster Bieter war hier die Firma Magirus aus Ulm mit 193.513,04 €. Bei den Losen 3 „Feuerwehrtechnische Beladung“ (99.959,39 €) und 4 „Funktechnische Ausstattung“ (5.144,47 €) lagen bei der Angebotseröffnung jeweils lediglich die Angebote der Firma Barth Feuerwehrtechnik aus Fellbach vor. Auch in diesem Bereich ist somit die Nachfrage offensichtlich sehr hoch. Insgesamt liegt die Vergabesumme bei 390.374,23 € und damit deutlich unter der Kostenschätzung von 410.000 €. Eingerechnet werden müssen noch die Kosten der europaweiten Ausschreibung (2.500 €) und ein Kostenpuffer von 13.000 €, den sich die Feuerwehr zur endgültigen Ausstattung des Fahrzeugs wünscht. Hierbei geht es beispielsweise um die Beschriftung und Kennzeichnung, außerdem sollen sogenannte Systemtrenner vorgesehen werden, der bei der Entnahme von Löschwasser aus dem öffentlichen Leitungsnetz einen Rückfluss von Wasser verhindert. Gegenüber den im Haushalt finanzierten Mittel von insgesamt 425.000 €  ergibt sich somit eine Einsparung von 19.125,77 €. In der Diskussion zeigte sich der Gemeinderat grundsätzlich erfreut über die Einsparungen, bedauert wurde, dass nur bei einem Los ein echter Wettbewerb stattgefunden hatte. Nachdem die Vergabesumme insgesamt aber akzeptabel ist, wurde der Beschaffung letztendlich zugestimmt.

Änderung des Bebauungsplans Wimsener Straße II

Für den Bereich zwischen Wimsener Straße (Nordseite) und Panoramaweg (Westseite) in Tigerfeld wurde im Jahr 2015 ein neugefasster Bebauungsplan beschlossen. Mit der im Jahr 2016 durchgeführten 1. Änderung wurde an der Ostseite des Panoramawegs ein Gehweg eingeplant, in dem die Leitungsführung des dortigen Nahwärmenetzes erfolgt. Der Eigentümer des nicht als Wohnbauflächen ausgewiesenen westlichen Teils des Bebauungsplans möchte nun im nordöstlichen Bereich seines Grundstücks ein Wohnhaus errichten. Für das entsprechende Baugesuch wurde im März 2018 das Einvernehmen erteilt. Für dieses Vorhaben hat sich jetzt eine Planänderung ergeben, der Bauherr beabsichtigt nun, ein flacheres Dach als ursprünglich geplant zu errichten. Der geltende Bebauungsplan sieht im relevanten Bereich für gewerblich genutzte Gebäude eine Dachneigung von 5°-40° und für Wohngebäude von 28°-40° vor. Insofern sieht die Gemeinde keine Gründe, die gegen eine Zulassung flacherer Dächer auch für Wohngebäude sprächen (konkret vorgeschlagen werden 18°-40° für Wohnbauten). Hierdurch könnte sogar ein gestalterischer Übergang zwischen den Gewerbebauten im Westen und den Wohn- und Gewerbebauten im Osten geschaffen werden. Die Änderungen kann im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, von einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht wird abgesehen. In der Vergangenheit erfolgten Änderungen an Bebauungsplänen dadurch, dass zum ursprünglichen Bebauungsplan die erste, zweite (usw.) Änderung beschlossen wurde. Um die geltenden rechtlichen Regelungen für einen Bereich feststellen zu können, mussten deshalb der „ursprüngliche“ Bebauungsplan und alle nachfolgenden Änderungen durchgeprüft werden. Das Büro Künster hat nun vorgeschlagen, anstehende Änderungen in Planwerk (Zeichnerischer Teil, Schriftlicher Teil) einzuarbeiten und das geänderte Werk insgesamt neu zu beschließen. Dies hat den Vorteil, dass in der jeweils aktuellen Fassung alle geltenden Regelungen zusammengefasst sind. Aus diesem Grund wird die jetzt vorgeschlagene Änderung nicht als „2. Änderung des Bebauungsplans Wimsener Straße II (Neufassung)“ zur Beschlussfassung vorgeschlagen, sondern als Bebauungsplan „Wimsener Straße II Fassung 2018“. Die für das Verfahren entstehenden Fremdkosten trägt der Antragsteller. Der Gemeinderat hat der Einleitung des Verfahrens zugestimmt.

Bebauungsplan für Erweiterungsflächen auf den Weg gebracht

Die Gemeinde möchte der im Ortsteil Aichelau ansässigen Firma PARAVAN die Möglichkeit geben, am Standort zu erweitern. Das Unternehmen besteht seit 1998 und hat sich in dieser vergleichsweisen kurzen Zeit mit 180 Arbeitsplätzen und Niederlassungen und Kooperationen auf der ganzen Welt zum größten Arbeitgeber in der Gemeinde entwickelt. Aus diesem Grund soll das Gewerbegebiet „Lachenäcker I“ ausgewiesen werden. Das Gebiet mit einer Größe von ca. 3,09 ha liegt am südwestlichen Siedlungsrand der Gemarkung Aichelau. Im nordwestlichen Bereich grenzt es an die Biogasanlage „Fölltörle“ und im nordöstlichen Bereich an derzeit von der Firma Paravan als Parkplatz genutzt Flächen an. Westlich, südlich und östlich befinden sich landwirtschaftlich genutzt Flächen. Im äußersten südöstlichen Bereich verläuft derzeit noch eine 20 kV Freileitung. Gehölze sind keine vorhanden, das Plangebiet fällt leicht von Norden nach Süden. Das Grundstück wird bisher ausschließlich landwirtschaftlich genutzt und befindet sich im baurechtlichen Außenbereich. Aktuell läuft das Verfahren zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes, mit der u.a. der Planbereich als gewerbliche Baufläche ausgewiesen werden soll. Der Auslegungsbeschluss wurde in der Verbandsversammlung am 15.10.2018 gefasst. Im Regionalplan ist das Plangebiet als „Regionaler Grünzug – Vorbehaltsgebiet“ ausgewiesen. Im Gegensatz zu einem „Vorranggebiet“ sind „Vorbehaltsgebiete“ der kommunalen Flächennutzungsplanung zugänglich und können deshalb auch ohne Zielabweichungsverfahren oder Regionalplan-Änderungen als Bauflächen ausgewiesen werden. Im Rahmen des FNP-Verfahrens fanden diesbezüglich bereits Absprechen mit der Raumordnungsbehörde beim Regierungspräsidium Tübingen statt. Das Regierungspräsidium hat signalisiert, dass der Flächenausweisung zugestimmt wird, wenn über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Gemeinde Pfronstetten, dem Landratsamt Reutlingen und der Firma PARAVAN sichergestellt wird, dass der Bereich „Lachenäcker“ lediglich für die Entwicklung der Firma PARAVAN entwickelt wird. Andere Gewerbebetriebe müssen an anderer Stelle angesiedelt werden, beispielsweise im Bereich „Breite Nord“.
Bürgermeister Reinhold Teufel schlug vor, das Bebauungsplanverfahren möglichst frühzeitig einzuleiten, um die von der Gemeinde zu erbringenden baurechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche Weiterentwicklung des Unternehmens auch frühzeitig zu schaffen.  Der notwendige Grunderwerb ist Sache der Firma PARAVAN, der Bebauungsplan darf auch erst und nur dann in Kraft gesetzt werden, wenn dies erledigt ist. Der Gemeinderat stimmte der Einleitung des Verfahrens zu.

Stellungnahme zum Radweg Pfronstetten-Aichelau-Hayingen

Der Landkreis Reutlingen plant den Ausbau des Radwegs Pfronstetten – Aichelau – Hayingen auf einer Gesamtlänge von 9,4 km und hört in diesem Zusammenhang die Träger öffentlicher Belange an. Auch die Gemeinde Pfronstetten wurde in diesem Rahmen zur Stellungnahme aufgefordert. Der Radweg soll über die Oberstetter Straße, den Schäferweg  und die Zufahrt zum Sportplatz durch das Tiefental über die Steighalde nach Aichelau geführt werden. Von dort aus geht es über die Hartwiesen, an den Mühlwiesen vorbei durch die Bereiche Höflesschächle, Nordhalde und Schmidshalde zum Hayinger Brückle. Von dort aus führt bereits ein ausgebauter Radweg nach Hayingen. Der Radweg ist grundsätzlich in wassergebundener Bauweise (Schotterweg) vorgesehen. Lediglich im Bereich der Steilstrecken ist auf insgesamt 950 m Länge eine asphaltierte Bauweise geplant, die entsprechenden Abschnitte ergeben sich aus den Unterlagen. Dies wurde im Vorfeld mit der Gemeindeverwaltung abgesprochen. Vom Gemeinderat wurde die Planung grundsätzlich begrüßt. Bemängelt wurde allerdings, dass die Verbindung der Ortslage über die Oberstetter Straße erfolgen soll, und nicht wie von der Gemeinde vorgeschlagen über eine Verlängerung der Erschließungsstraße im Gewerbegebiet (Sebastiansweg). Bürgermeister Reinhold Teufel teilte diese Kritik grundsätzlich, warb aber für Verständnis für den Landkreis, der als Kostenträger an der günstigsten Variante interessiert ist. Hinzu kommt, dass diese Verbindung zwischen Sebastiansweg und Schäferweg ein klassischer Fall für ein Flurbereinigungsverfahren wäre, wo dann das Land 80% der Kosten tragen würde. Im Ortsteil Pfronstetten wurde im Jahr 2011 die Einleitung eines Verfahrens von den Grundstückseigentümern nicht ausreichend unterstützt, hier prägten die Gegner das Stimmungsbild. Aus der Mitte des Gemeinderats wurde ausdrücklich darum geben, hier noch einmal einen Anlauf zu nehmen, da inzwischen  bei der Mehrheit der Eigentümer ein Umdenken eingesetzt habe. Parallel dazu soll die Gemeindeverwaltung die Kosten für den Ausbau des Verbindungswegs zwischen Sebastiansweg und Schäferweg ermitteln. Ansonsten wurde dem geplanten Radweg zugestimmt.

Kanaluntersuchungen in Aichstetten, Pfronstetten und Tigerfeld

Die Gemeinden sind verpflichtet, in regelmäßigen Abständen (alle 10-15 Jahre) die Abwasserkanäle zu befahren und auf ihren Zustand hin zu überprüfen. In der Gemeinde Pfronstetten ist dies letztmals Ende der 1990er Jahre erfolgt, so dass nunmehr wieder eine Befahrung ansteht. Nachdem in den Ortsteilen Aichelau, Geisingen und Huldstetten Belagsarbeiten an den Ortsdurchfahrten der Kreisstraßen angekündigt sind, wurde die Befahrung der Kanäle in diesen Ortsteilen bereits 2015 durchgeführt. Gleichzeitig wurden die Abwasser- und Wasserleitungspläne digitalisiert, so dass Sie dann auch im GIS-System der Gemeindeverwaltung genutzt werden können. Nunmehr steht die Untersuchung in den Ortsteilen Aichstetten, Pfronstetten und Tigerfeld. Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung hat hierfür die Firma Mantz Stadthygiene GmbH & Co. KG aus Ehingen mit 65.959,92 € das günstigste Angebot abgegeben.  Das Angebot liegt über der Kostenschätzung (54.000 €), was auf die derzeitige konjunkturelle Lage zurückzuführen ist. Zusammen mit der Auswertung der Daten wird der Gesamtaufwand bei ca. 100.000 € liegen. Der Gemeinderat stimmte der Vergabe zu, die Finanzierung wird auf die Jahre 2018 und 2019 aufgeteilt.

Reinertrag aus der Jagdverpachtung festgestellt

Aufgrund eines Beschlusses der Jagdgenossenschaftsversammlung obliegt die Verwaltung der Jagdgenossenschaft dem Gemeinderat übertragen. Dazu gehört auch die Feststellung des Reinertrags aus der Verpachtung jeweils zum Ende des Wirtschaftsjahrs. Im abgelaufenen Jagdjahr gab es 24.830,92 € Einnahmen und 1.562,61 € Ausgaben. Die Gemeinde erhält für ihre Arbeit einen Anteil von 10% der Einnahmen, so dass ein Reinertrag aus der Jagdverpachtung in Höhe von 20.785,22 € verbleibt.  Dieser Betrag wurde vom Gemeinderat festgestellt. Die Jagdgenossenschaft hat weiter beschlossen, dass der Reinertrag aus der Jagdverpachtung der Gemeinde zweckgebunden zur Unterhaltung der Wald- und Feldwege übertragen werden soll. Aus diesen Mitteln werden auch die Zuweisungen an die örtlichen Holzkassen für deren Wegebaumaßnahmen finanziert. Dies gilt nicht für den Teil des Reinertrags, den einzelne Grundstückseigentümer als Auskehranspruch für ihre Flächen geltend machen. Der Auskehrsatz errechnet sich durch die Verteilung des Reinertrags durch die bejagbare Fläche und liegt für das abgelaufene Jagdjahr bei 4,51 € pro Hektar.

Begehung des Kindergartens

Unter Punkt Verschiedenes wurde aus der Mitte des Gemeinderats beantragt, im Hinblick auf den anstehenden Erweiterungsbedarf vor einer der nächsten Sitzungen eine Begehung des Kindergartens durchzuführen. Bürgermeister Reinhold Teufel sagte dies zu.

 

 

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