In seiner Sitzung am 26.09.2018 hat der Gemeinderat folgende Beschlüsse gefasst:
Jahresabschluss 2017 der Wasserversorgung festgestellt
Steuerberater Eberhard Bez aus Tigerfeld stellte dem Gemeinderat den Jahresabschluss der Wasserversorgung für das Jahr 2017 vor. In der Gemeinde Pfronstetten wird die Wasserversorgung als sogenannter Regiebetrieb geführt und ist in organisatorischer, personeller und haushaltsrechtlicher Hinsicht voll in den Gemeindehaushalt integriert. Regiebetriebe sollen nicht nur eine volle Kostendeckung, sondern können auch einen Ertrag für den Haushalt erzielen. Die Umsatzerlöse beliefen sich im Wirtschaftsjahr 2017 auf 193.176,14 EUR und sind damit rund 5.900 € höher als im Vorjahr. Die Aufwendungen für den Wasserbezug sind mit 130.495,13 EUR rund 4.000 € geringer als im Vorjahr. Die verrechneten Bauhofleistungen liegen mit 15.673,57 EUR deutlich über dem Vorjahresergebnis (2.755,66 EUR), Grund hierfür ist im wesentlichen der Aufwand für den Austausch der Wasserzähler. Die Reparaturen und Instandhaltungen des Wasserleitungsnetzes waren mit 22.366,88 EUR deutlich höher als 2016 (6.429,52 EUR). Ins Anlagevermögen aufgenommen wurden verlegte Wasserleitungen in der „Breite“ Aichelau, in der „Wimsener Straße“ Tigerfeld, im „Fölltörle“ Aichelau sowie im „Schelmenwasen“ in Pfronstetten. Hierfür wurden 62.566,35 EUR investiert. Der Jahresüberschuss im Wirtschaftsjahr 2017 liegt somit bei 10.925,61 EUR. Im Vorjahr lag dieser noch bei 40.633,40 EUR. Hier machen sich die Investitionen in die Netzerweiterung, aber auch höhere Aufwendungen für die Netzunterhaltung und den Wasserbezug von den Albgruppen VI und VII bemerkbar. Bürgermeister Reinhold Teufel wies darauf hin, dass mit den Erträgen der letzten Jahre der Wasserpreis auch dann noch stabil gehalten werden kann, wenn sich im laufenden Jahr oder später Unterdeckungen ergeben sollten. Der Gemeinderat hat den Jahresabschluss festgestellt.
Kindergartenbedarfsplanung 2018/2019
Kämmerer Tim Scheible und Kindergartenleiterin Susanne Rudolf stellten den Kindergartenbedarfsplan 2018/2019 vor, in diesem Zusammenhang wurde der Gemeinderat auch über die entsprechend der aktuellen Betriebserlaubnis derzeit angebotenen Betreuungsformen informiert. In einer Regelgruppe (1,95 Vollzeitfachkräfte) werden 25 bis höchstens 28 Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt betreut. In einer weiteren „halben“ altersgemischten Gruppe (1,18 Vollzeitfachkräfte) mit Regelöffnungszeit und/oder Halbtagsöffnungszeit (Kleingruppe) können bis zu zwölf Kinder von zwei bis 14 Jahre betreut werden. Die Gruppenstärke reduziert sich für jedes angenommene U-3-Kind um einen Platz, gleichzeitig muss die Anzahl der Kinder im Kindergartenalter überwiegen. In der dritten Gruppe (2,64 Vollzeitfachkräfte), einer altersgemischten Gruppe mit Ganztagsöffnungszeit und/oder verlängerter Öffnungszeit und/oder Regelöffnungszeit und/oder Halbtagsöffnungszeit, können maximal 22 Kinder von zwei bis 14 Jahren betreut werden, davon maximal zehn Kinder in Ganztagsbetreuung. Bei mehr als zehn Kindern in Ganztagsbetreuung reduziert sich die Gruppenstärke auf 20 Kinder, diese reduziert sich außerdem für jedes aufgenommene U-3-Kind um einen Platz. Auch hier muss die Anzahl der Kinder im Kindergartenalter überwiegen. Aktuell nehmen zwei Kinder die VÖ-Betreuung, sechs Kinder die U3-Betreuung, zehn Kinder (zzgl. fünf Schulkinder) die Mittagsverpflegung, zehn Kinder die Ganztagesbetreuung sowie fünf Kinder die Schulkindbetreuung in Anspruch. Aktuell sind keine Änderungen am Angebot geplant. Für diese Betreuungsangebote ist unter Berücksichtigung von Schließ- und Urlaubtagen ein Mindestpersonalbedarf von 5,80 Stellen gegeben. Durch die von der Kirchengemeinde als Träger des Kindergartens beschlossene Beurlaubung einer Mitarbeiterin für die Dauer von ein bis zwei Jahren sind derzeit lediglich 4,6 Stellen tatsächlich besetzt. Nachdem die fehlenden Stellen aus organisatorischen Gründen durch den Personalüberhang der Kleingruppe nicht ausgeglichen werden können, fehlen faktisch 1,5 Stellen im laufenden Kindergartenjahr. Das Katholische Verwaltungszentrum Riedlingen hat der Gemeindeverwaltung mitgeteilt, dass die Personalunterdeckung kurzfristig nicht ausgeglichen werden kann, da sich auf die ausgeschriebene, befristete Stelle keine Interessenten beworben hatten.
Im vergangenen Kindergartenjahr 2017/2018 waren 44 Plätze belegt. Im Verlauf des laufenden Kindergartenjahres 2018/2019 werden insgesamt 55 der vorhandenen 60 Plätze belegt sein. Rechnet man die an der Nachmittagsbetreuung teilnehmenden Schulkinder hinzu, so sind im laufenden Kindergartenjahr nur noch wenige freie Plätze vorhanden. Neben den personellen Engpässen berichtete Susanne Rudolf auch von Platzproblemen: Für die „Ganztagskinder“ muss nach dem Mittagessen ein Ruhebereich vorgehalten werden, wo die Kinder auch schlafen können. Dies ist im Moment nur unter erheblichen Anstrengungen möglich. Nachdem erwartet werden kann, dass dieses Angebot zunehmend mehr in Anspruch genommen wird, muss hier eine bessere Lösung angestrebt werden.
Die Mitglieder des Gemeinderats kritisierten die Personalpolitik der Kirche und forderten die Gemeindeverwaltung auf, mit Nachdruck auf eine neuerliche, dann aber unbefristete Stellenausschreibung hinzuwirken. Bezüglich der Raumsituation kündigte Bürgermeister Reinhold Teufel an, dass dieses Thema schon im Hinblick auf die Haushaltsberatungen 2019 aktuell werden wird. Er bedankte sich ausdrücklich bei den Mitarbeiterinnen in Kindergarten, durch deren Engagement es überhaupt erst möglich ist, den Betrieb ohne Beeinträchtigungen weiterzuführen.
Maßnahme für das Ökokonto der Gemeinde
Der Gemeinderat hat am 25.11.2015 beschlossen, mit der Einrichtung eines Ökokontos die Möglichkeit zu schaffen, bau- und naturschutzrechtliche Eingriffe zeitlich und räumlich entkoppelt ausgleichen zu können. Mit der Führung dieses Ökokontos wurde aufgrund der besonderen fachlichen Anforderungen das Büro von Frau Prof. Waltraud Pustal (Freie Landschaftsarchitektin) aus Pfullingen beauftragt. Die Eingriffsregelung (auch Eingriffs-Ausgleichs-Regelung) dient der Durchsetzung von Belangen des Naturschutzes bei der Ausweisung von Neubauflächen. Grundidee ist ein generelles Verschlechterungsverbot für Natur und Landschaft. Mit der Eingriffsregelung sollen negative Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft (Beeinträchtigungen) vermieden und minimiert werden. Des Weiteren sollen nicht vermeidbare Eingriffe durch Maßnahmen des Naturschutzes ausgeglichen werden. In der Bauleitplanung ist die Eingriffsregelung Teil der städteplanerischen Gesamtabwägung. So sollen Eingriff und Ausgleich in ein Gesamtkonzept eingebunden werden.
Bis zum jetzigen Zeitpunkt hat die Gemeinde Pfronstetten noch keine „Einzahlungen“ auf ihr Ökokonto vorgenommen. Dies liegt insbesondere darin begründet, dass entsprechende Maßnahmen im Zusammenhang mit den in den Ortsteilen Aichstetten, Geisingen, Huldstetten und Tigerfeld anstehenden Flurneuordnungsverfahren geplant sind. Die Gemeinde plant aktuell den Neubau eines Dorfgemeinschaftshauses für den Ortsteil Aichelau. Nachdem im Bereich der Ortslage kein geeignetes Baugrundstück verfügbar war, soll das Gebäude im sogenannten baurechtlichen Außenbereich errichtet werden. Mit dem Bebauungsplanverfahren „DGH Aichelau“ werden hierfür die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Auch diese Inanspruchnahme bisher baulich nicht genutzter Flächen stellt in bau- und naturschutzrechtlicher Hinsicht einen Eingriff dar durch den sich eine Ausgleichsbedarf in Höhe von insgesamt rund 36.600 Ökopunkten ergibt. Durch Maßnahmen im Plangebiet (z.B. Baumpflanzungen) kann der notwendige Ausgleich bereits teilweise erbracht werden. Allerdings verbleibt ein Minus von 23.836 Ökopunkten, dieses Minus soll durch eine erste Ökokontomaßnahme abgedeckt werden.
Das Büro Pustal schlägt hierfür die Erstpflege einer verwilderten Wacholderheide in Aichelau vor. Mit Ausnahme der zu erhaltenden Wacholder soll sämtliches Buschwerk entfernt werden. Ziel ist eine Auswurzelung der sonstigen Sträucher auf der Fläche, um einen Neuaustrieb möglichst zu vermeiden. Die Wurzelstöcke sind zu entfernen bzw. mit Forstmulcher zu fräsen. Anschließend ist das Rodungsmaterial von der Fläche abzuräumen. Das Busch- und Heckenmaterial ist zu entsorgen oder auf der Fläche an geeigneter Stelle zu verbrennen. Nach der Entbuschung ist eine dauerhafte Pflege durch Beweidung der Fläche sicherzustellen. Die Beweidung ist mindestens zweimal im Jahr durchzuführen, bei Bedarf ist nachzumähen. Durch diese Maßnahme können insgesamt 194.250 Ökopunkte generiert werden. Das Landratsamt schätzt, dass für diese Erstpflegemaßnahme Kosten in Höhe von 38.000 € anfallen. Die Kosten der anschließenden laufenden Pflege durch Schaf- und Ziegenbeweidung werden auf ca. 900 €/Jahr geschätzt. Bei einer Pflege über 30 Jahre entstehen somit Gesamtkosten von ca. 64.100 €. Gut 12,5% der entstehenden Ökopunkte müssen für den Ausgleich des Bebauungsplans „DGH Aichelau“ verwendet werden. Auf den Bebauungsplan „DGH Aichelau“ entfällt somit ein rechnerischer Anteil in Höhe von ca. 7.900 €. Die restlichen Ökopunkte stehen dann für andere Maßnahmen zur Verfügung.
Aus der Mitte des Gemeinderats wurde angefragt, ob der Ausgleich nicht auch durch eine Aufforstung erreicht werden kann. Die Bewertung mit Ökopunkten ist für Aufforstungen nicht oder nur in sehr geringem Maße möglich, so dass dies keinen Sinn macht. Positiv wurde die Möglichkeit bewertet, dass die Erstpflege zumindest teilweise auch durch örtliche Vereine durchgeführt werden kann, die hierfür wiederum eine entsprechende Vergütung bekommen würden. Zudem können grundsätzlich auch örtliche Unternehmer eingesetzt werden. Der Gemeinderat stimmte der Durchführung der Maßnahme zu.
Bebauungsplan für DGH Aichelau beschlossen
Die Gemeinde Pfronstetten beabsichtigt, im Ortsteil Aichelau ein Dorfgemeinschaftshaus zu errichten. In enger Abstimmung mit dem für dieses Vorhaben gebildeten örtlichen Bauausschuss wurde der Bereich des Grundstücks Flst. Nr. 118/1 bzw. 118 als einziger potenzieller Standort lokalisiert, auf dem das Vorhaben sinnvoll und der notwendige Grunderwerb möglich ist. Das ca. 0,4 ha große Gebiet liegt in östlicher Verlängerung des Wadenwiesengässles am Wiesenweg und damit zwar in unmittelbarer Nähe des bestehenden Ortskerns, aber eben doch im baurechtlichen Außenbereich. Als Voraussetzung für eine Baugenehmigung musste deshalb zunächst ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden. Am 26.07.2017 wurde der Aufstellungsbeschluss und am 13.06.2018 der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für diesen Bebauungsplan gefasst. Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss, wurde öffentlich bekanntgemacht, der Bebauungsplanvorentwurf lag dann zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Zudem gingen verschiedene Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und Privaten ein, die dem Gemeinderat erläutert wurden. Der Gemeinderat hat der vorgeschlagenen Behandlung der Stellungnahmen zugestimmt und den Bebauungsplan als Satzung beschlossen.
Ortslage Tigerfeld soll abgerundet werden
Auf dem Grundstück Otto-Gauß-Straße 42 in Tigerfeld soll westlich des bestehenden Wohnhauses ein weiteres Wohnhaus errichtet werden. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan teilweise als gemischte Baufläche im Bestand dargestellt, der restliche Teil liegt im baurechtlichen Außenbereich.
Aus diesem Grund ist die Aufstellung einer sogenannten Ergänzungssatzung erforderlich, mit der diese Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil eingebunden wird. Die Ortslage wird damit im baurechtlichen Sinne abgerundet. Die Erschließung des Planbereichs ist gesichert. Mit dem Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss hat der Gemeinderat dieses Verfahren eingeleitet.
Keine Änderung an der Bühnenbeleuchtung
Die Albdorfmusikanten Pfronstetten, die jährlich zwei Veranstaltungen in der Albhalle durchführen, haben angeregt, die Bühnenbeleuchtung zu verbessern. Die im Rahmen der Sanierung bzw. Erweiterung der Albhalle verbauten Beleuchtungsanlagen werden als unzureichend angesehen, da insbesondere am Bühnenrand stehende Redner schlecht ausgeleuchtet werden. Aktuell besteht die Beleuchtung aus acht Leuchten, die an der Innenseite der Bühneneinfassung montiert sind. Hinzu kommt, dass bedingt durch den Montageort der vordere Teil der Bühne nur senkrecht beleuchtet werden kann, was zwangsläufig zu den beanstandeten Schattenwürfen führt. Die Gemeindeverwaltung hat beim Planungsbüro e-Plan Mändle aus Metzingen nachgefragt, das für die Gemeinde in Sachen Dorfgemeinschaftshaus Aichelau tätig ist. Eine der Nutzung angemessene Beleuchtung kann nach Ansicht des Fachbüros nur dadurch ermöglicht werden, dass im Hallenraum, also mindestens 5-10 m vor der Bühne, zusätzliche Strahler montiert werden. Diese zusätzlichen Strahler müssten entweder fest montiert und durch einen Käfig vor Beschädigungen durch Bälle geschützt werden oder aber für jede Nutzung an- und abmontiert werden. Das Fachbüro hat der Gemeindeverwaltung ein Angebot eines auf Bühnentechnik spezialisierten Büros vermittelt. Dieser Anbieter schlägt vor, sechs 180 Watt LED-Strahler zu montieren. Hinzu kämen ein entsprechendes Lichtsteuerpult und die notwendige Verkabelung. Hierfür würden Kosten in Höhe von ca. 6.000 € anfallen. Alternativ liegt ein Angebot eines örtlichen Elektrofachbetriebs vor, dieser schlägt die Montage von weiteren vier 90 Watt LED-Strahlern vor, die Kosten belaufen sich auf rund 2.000 €. Nachfragen bei den die Halle regelmäßig nutzenden Vereine haben ein unterschiedliches Bild ergeben: Die Narrenzunft hat darauf verwiesen, dass sie bei eigenen Veranstaltungen mit externem Bühnenlicht arbeite und deshalb grundsätzlich keine Beschaffung als notwendig erachte. Die Albdorfmusikanten befürworten die Verbesserung der Beleuchtung und sprechen sich für eine Festmontage mit entsprechendem Schutzkäfig aus. Bezüglich der Anzahl der Strahler wären sie auch mit einer geringeren Anzahl einverstanden.
Im Gemeinderat wurde diese Frage intensiv diskutiert, zumal die die Rückmeldungen der Vereine uneinheitlich sind. Angesprochen wurde auch, dass aufgrund der geringen Deckenhöhe die Montage eines Käfigs für die zusätzlichen Strahler über dem Volleyballfeld dazu führen könnte, dass die Albhalle nicht mehr für Verbandsspiele in dieser Sportart genutzt werden könnte. Aktuell sei dies zwar kein Thema, auszuschließen sei es aber nicht. Letztendlich sprach sich der Gemeinderat mehrheitlich dafür aus, vorerst keine Ergänzung an der Beleuchtung vorzunehmen.
Ingenieurleistungen vergeben
Im Vorfeld der ab dem Jahr 2019 geplanten Erneuerung der Ortsdurchfahrten im Bereich der Kreisstraßen in Aichelau (Franz-Arnold-Straße, Hayinger Straße), Geisingen (Bergstraße) und Huldstetten (Kirchstraße) hat die Gemeindeverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Langenbach überprüft, in wieweit Sanierungs- oder Erneuerungsarbeiten an den Wasser- und Abwasserleitungen notwendig sind. Bei den Wasserleitungen sieht es so aus, dass die Leitungen in der Franz-Arnold-Straße und in der Hayinger Straße sinnvollerweise komplett erneuert werden sollten. In der Hayinger Straße gab es schon in der Vergangenheit zahlreiche Rohrbrüche, in der Franz-Arnold-Straße ist zu davon auszugehen, dass durch die aus den 1970er Jahren stammende duktile, unverzinkte Gussleitung durch die beim Straßenbau unvermeidlichen Erschütterungen Schaden nehmen wird. Die Wasserleitungen in den Ortsdurchfahrten in Geisingen und Huldstetten sind neuern Datums bzw. in besserem Zustand. Hier sind nur geringfügige Arbeiten notwendig, so soll in Geisingen der Zählerschacht sowie der Hausanschluss für das Gebäude Bergstraße 10 erneuert werden. Insgesamt rechnet das Ingenieurbüro bei den Wasserleitungen mit (Netto-) Kosten in Höhe von ca. 230.000 €. Etwas schlechter sieht es bei der Kanalisation aus: Die Sanierung der in Aichelau im Rahmen der Eigenkontrollverordnung festgestellten Schäden in der Franz-Arnold-Straße und der Hayinger Straße wäre in geschlossener Bauweise nicht wesentlich günstiger, als wenn diese im Rahmen der notwendigen Erneuerung der Wasserleitungen in offener Bauweise erneuert werden. In Geisingen und Huldstetten sind erfreulicherweise keine nennenswerten Arbeiten notwendig. Der Kostenaufwand für die Abwasserleitungen wird sich laut Ingenieurbüro auf ca. 571.000 € (brutto) belaufen. Insgesamt wäre dies ein Investitionsaufwand von rund 800.000 €. Die Finanzierung dieser Maßnahmen wird voraussichtlich in den Haushaltsjahren 2019 und 2020 erfolgen, vermutlich wird hierfür eine Darlehensaufnahme notwendig sein. Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind sogenannte kostenrechnende Einrichtungen, die grundsätzlich mit einem Kostendeckungsgrad von 100% zu betreiben sind. Dies gilt auch für die Abschreibung und Verzinsung solcher Großmaßnahmen. Insofern stellen diese Maßnahmen keine direkte Belastung für den Gemeindehaushalt dar, belastet werden vielmehr die Bürgerinnen und Bürger über die Wasser- und Abwassergebühren, die vermutlich um mindestens 10 Cent je Kubikmeter Frischwasser ansteigen werden. Damit die entsprechenden Tief- und Leitungsbauarbeiten zusammen mit dem Straßenbau für die Kreisstraße ausgeschrieben werden können, müssen die Maßnahmen entsprechend geplant werden. Die hierfür notwendigen Planungsleistungen wurden an das Ingenieurbüro Langenbach aus Sigmaringen vergeben. Die Kosten hierfür werden voraussichtlich bei 99.518,43 € liegen, dies entspricht etwa 12,4% der Baukosten.
Straßenbeleuchtung und Straßenentwässerung in der Paravan-Straße
Der östliche Teil der Paravan-Straße in Aichelau verfügt bisher weder über eine Straßenbeleuchtung noch über eine Straßenentwässerung. Die fehlende Straßenbeleuchtung wird seit längerem von den Anwohnern moniert. Die fehlende Entwässerung hat zur Folge, dass sich bei Regenwetter im Kreuzungsbereich Hasenweg / Paravan-Straße eine großflächige Wasserpfütze bildet, die letztendlich zum Abfluss von Oberflächenwasser auf das angrenzende Wohngrundstück führt. Hierdurch kam es auch schon zu Wassereintritten in das Untergeschoss. Ursache dieses Missstands ist die an mehreren Stellen im Gemeindegebiet festzustellende Situation, dass ehemalige Wirtschaftswege verbreitert und zur Bebauung freigegeben wurden, ohne dass die hierfür notwendige Straßenentwässerung geschaffen wurde. Die Gemeindeverwaltung hat geprüft, wie im konkreten Fall Abhilfe geschaffen werden kann. Bezüglich des Oberflächenwassers könnte es ausreichend sein, im südlichen Kreuzungsbereich Hasenweg / Paravan-Straße einen Einlaufschacht anzulegen. Dadurch kann das Oberflächenwasser abgeleitet werden, ein Rückstau bis zum Wohngrundstück dürfte dann bestenfalls noch bei absoluten Starkregenereignissen der Fall sein. Zwar verläuft der Ortskanal im Hasenweg, ein Anschluss direkt in den Kanal scheidet aber aufgrund der Tiefenlage (ca. 5 m) aus. Stattdessen könnte der Einlaufschacht an den im nördlichen Kreuzungsbereich liegenden Abwasserschacht angeschlossen werden, hierfür müsste die Paravan-Straße gequert werden. Dies wiederum würde es ermöglichen, das Leitungsnetz der Ortsbeleuchtung von der in diesem Bereich vorhandenen Straßenlampe auf die Südseite der Paravan-Straße zu verlängern. Von dort aus könnten dann über ein vorhandenes Leerrohr drei zusätzliche Straßenlampen südlich der Paravan-Straße aufgestellt werden. Für die Erweiterung der Straßenbeleuchtung rechnet die Gemeindeverwaltung mit Kosten in Höhe von ca. 5.000 €, für den Einlaufschacht mit Anbindung an den Abwasserschacht mit ca. 2.500 €. Der Gemeinderat stimmte der Durchführung dieser Maßnahme zu. Nachdem für einen solchen Kleinauftrag kaum eine Baufirma zu gewinnen sein dürfte, sollen die Arbeiten vom Bauhof unter Hinzuziehung von Herrn Gerhard Bayer aus Aichelau ausgeführt werden. Die hierfür benötigten außerplanmäßige Mittel wurden bewilligt.
Bodenbelagsarbeiten vergeben
Im Zuge der Umbauarbeiten im Erdgeschoss des Rathauses soll in allen Räumen ein Teppichboden, genauer gesagt ein Kugelgarn-Boden verlegt werden. Dieser Belag ist sehr pflegeleicht und hat sich in anderen Räumen des Gebäudes bereits als sinnvoll erwiesen. Die Gemeindeverwaltung hat für diese Arbeiten entsprechende Angebote eingeholt. Inhaltlich entsprechen diese Angebote dem, was im Rahmen einer Bemusterung mit Mitgliedern des Gemeinderats festgelegt wurde. Das mit 9.075,42 € günstigste Angebot wurde von der Firma Metz aus Geisingen eingereicht, der Gemeinderat erteilte auf dieses Angebot den Zuschlag.