Gemeinde reicht Baugesuch für DGH Aichelau ein

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Bürgermeister Reinhold Teufel mit den Bauantragsunterlagen für das Dorfgemeinschaftshaus in Aichelau

Ein weiterer wichtiger Meilenstein ist erreicht: Die Gemeindeverwaltung reicht in dieser Woche das Baugesuch für das Dorfgemeinschaftshaus in Aichelau ein.

Wenn man sich fragt, weshalb die Planungskosten für ein Bauvorhaben so sind wie sie sind und weshalb diese Kosten auch schon sehr früh anfallen, dann genügt ein Blick auf die Unterlagen, die von der Gemeindeverwaltung in dieser Woche bei der zuständigen Baurechtsbehörde beim Landratsamt Reutlingen eingereicht werden. In sechs Ausfertigungen werden nicht nur die Baupläne für das zweiteilige Gebäude eingereicht, in dem neben einem Veranstaltungsraum auch eine Vereinsraum, das Backhaus und die Feuerwehr untergebracht werden sollen. Sondern eben auch Angaben zu gewerblichen Anlagen, technische Angaben über Feuerungsanlagen, die Berechnung der Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder (!) , ein Entwässerungsgesuch und schlussendlich ein Brandschutzgutachten. Für den notwendigen Bebauungsplan musste bereits zuvor ein Umweltbericht mit aufwändiger Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung erstellt werden, im Rahmen eines Zielabweichungsverfahrens musste ein im Regionalplan ausgewiesener Regionaler Grünzug überwunden werden und über ein Schallschutzgutachten musste letztendlich belegt werden, dass von der geplanten Einrichtung keine unzulässigen Emissionen ausgehen. Und weil ein genehmigtes Baugesuch Voraussetzung dafür ist, dass überhaupt ein Zuschussantrag für diese Maßnahme eingereicht werden kann, muss auch die Gebäudeplanung sehr früh und nahezu komplett abgeschlossen werden.

“Rückblickend können wir sagen, dass der von vielen Aichelauern favorisierte Standort neben dem Pfarrhaus allein schon aus Schallschutzgründen nicht hätte genehmigt werden können. Auch die notwendigen Stellplätze wären auf diesem Grundstück nicht möglich gewesen, so dass es letztlich vernünftig war, auf den Bereich östlich des Wiesenwegs zu wechseln” stellt der Bürgermeister fest.

Die Gemeinde hofft nun, dass die Baugenehmigung rasch erteilt werden kann, damit wie geplant schon im September der Zuschussantrag für das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum eingereicht werden kann, im kommenden Januar wird dann der Zuschussantrag für den Ausgleichstock gestellt.

Die aktuellen Kostenberechnungen gehen von Gebäudekosten in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro aus. Hinzu kommt der Aufwand für die Außenanlagen, der aktuell ermittelt wird. “Die Bürgerinnen und Bürger von Aichelau haben uns signalisiert, dass sie bereit und in der Lage dazu sind, sich mit viel Eigenleistung in dieses Jahrhundertprojekt einzubringen”, so Bürgermeister Reinhold Teufel. “Würden wir die Außenanlagen komplett fremd vergeben, könnten wir uns das Projekt insgesamt schlicht nicht leisten. Hier kann dann aber wirklich jeder mithelfen, und aus eigener Erfahrung weiß ich, dass es auch viel Spaß macht, gemeinsam etwas zu schaffen, das dann über Generationen hinweg Bestand haben wird.” Schon beim Bau des Dorfgemeinschaftshauses für Geisingen und Huldstetten hat sich gezeigt, dass eine Dorfgemeinschaft vieles leisten kann, darauf setzen Bürgermeister und Gemeinderat nun auch beim Vorhaben in Aichelau.

Der Zeitplan der Gemeinde sieht vor, dass bis zum Sommer 2019 alle Genehmigungen und Zuschussentscheidungen vorliegen, so dass dann im Herbst 2019 die ersten Vergaben erfolgen können. “Bauen können wir aber nur, wenn die beantragten Zuschüsse auch kommen. Hier hoffen wir stark auf die Unterstützung des Regierungspräsidiums und des Landratsamts, nachdem wir uns zuletzt ja auch mit Zuschussanträgen für Großmaßnahmen zurückgehalten haben” zeigt sich der Bürgermeister optimistisch.

Im Frühjahr 2020 soll es dann mit dem Bau losgehen, bis zum Jahresende sollte das Gebäude dann fertig sein. “Parallel dazu auch schon die Außenanlagen herzustellen dürfte schwierig werden”, so Reinhold Teufel, “uns geht hier Sorgfalt vor Schnelligkeit, so dass die Mitte des Folgejahrs ein realistischeres Datum für eine offizielle Einweihung sein dürfte”.

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