Beschlüsse des Gemeinderats

In seiner Sitzung am 18.07.2018 hat der Gemeinderat folgende Beschlüsse gefasst:

Huldstetten

Gebaut wird künftig “Im Pfarrgarten”

Südlich des Bereichs Kirche / Friedhof in Huldstetten sollen schon bald Wohnhäuser errichtet werden können. Das Gelände der vor einigen Jahren abgebrochenen Grundschule ergibt zusammen mit dem früheren Pfarrgarten Platz für voraussichtlich acht Bauplätze. Nachdem das Areal im Innenbereich liegt, ist kein Bebauungsplan erforderlich, insofern existiert bisher nur die vorstehende Skizze. Die Erschließung der Bauplätze erfolgt durch eine kurze Stichstraße, für diese Straße ist nunmehr eine Benennung erforderlich. Die Gemeindeverwaltung hat im Mitteilungsblatt vom 30.05.2018 dazu aufgerufen, hierfür Vorschläge einzureichen. Daraufhin gingen folgende Vorschläge bei der Gemeindeverwaltung ein: Im Pfarrgarten, Alte Schule, Schulwiese, Ehemalige Schule. Die ebenfalls eingereichten Vorschläge „Bildungsweg“ und „Highway to Heaven“ wurden von der Gemeindeverwaltung nicht befürwortet, verdienten aber ob ihrer Kreativität eine Erwähnung. Nach kurzer Diskussion sprach sich der Gemeinderat für die Bezeichnung “Im Pfarrgarten” aus. Geplant ist eigentlich, dass das Areal noch vor der Sommerpause von den noch vorhandenen Mauer- und Asphaltresten befreit wird.

DGH Aichelau bekommt ein Ziegeldach

Aktuell laufen die finalen Abstimmungen mit dem Architekturbüro Künster hinsichtlich der Fertigung des Baugesuchs für das DGH Aichelau. Dieses soll noch im Sommer eingereicht werden. Im Rahmen dieser Abstimmung war zu klären, ob die Dacheindeckung des Hauptgebäudes (Satteldach) so geplant werden soll, dass ohne großen Aufwand und vor allem ohne Gefahr für die Dichtigkeit des Daches eine Photovoltaikanlage auf dem Dach installiert werden kann. Hierfür wäre ein sogenanntes Stehfalz-Blechdach (z.B. Fabrikat Kalzip) in besonderer Weise geeignet, auf den Stehfalzen könnten ohne Bohrlöcher Verankerungen für PV-Anlagen angebracht werden. Vom Farbton her wäre eine solche Dacheindeckung aus nicht glänzendem und nicht reflektierenden Aluminium passend. Das Hauptgebäude soll ja insgesamt einen grauen Farbton haben, zu dem dann die Holzfassade der Nebenraumspange einen Kontrast bietet. Derzeit ist nicht geplant, dass die Gemeinde auf eigene Kosten eine PV-Anlage auf dem künftigen Dorfgemeinschaftshaus installiert. Allerdings wurden schon in der Vergangenheit gemeindliche Dachflächen für diesen Zweck verpachtet, weshalb die Gemeindeverwaltung vorschlug, sich diese Option durch die Wahl eines Stehfalz-Blechdaches grundsätzlich offenzuhalten. Der Gemeinderat sprach sich jedoch gegen diesen Vorschlag aus. Ein Stehfalz-Blechdach hätte ausgeschlossen, dass die Dacheindeckung in Eigenleistung gemacht wird und wäre deshalb zwingend teurer als ein Ziegeldach. Sollte das Dach für eine PV-Nutzung verpachtet werden, müsse der Pächter darum schauen, dass die Dichtigkeit des Daches nicht beeinträchtigt wird.

Es bleibt bei zwei Gemeinderatssitzen pro Ortsteil

Am Sonntag, den 26. Mai 2019 finden die nächsten regelmäßigen Kommunalwahlen statt. Wie seit 2004 üblich, werden sie auch 2019 gemeinsam mit der Europawahl durchgeführt. In der Hauptsatzung der Gemeinde ist festgelegt, dass bei den Wahlen zum Gemeinderat die Vorschriften der unechten Teilortswahl Anwendung finden und die Ortsteile Aichelau, Aichstetten, Geisingen, Huldstetten, Pfronstetten und Tigerfeld (mit St. Georgenhof) jeweils einen Wohnbezirk bilden. Weiter wurde festgelegt, dass für die Zahl der Gemeinderäte die nächst höhere Gemeindegrößengruppe maßgebend ist, so dass der Gemeinderat zwölf statt der vorgesehen zehn Sitze haben soll. Seit der Gemeindereform wurden diese zwölf Sitze so aufgeteilt, dass auf jeden Wohnbezirk zwei Sitze entfallen. In der Vereinbarung über die Rechtsfolgen der Vereinigung der Gemeinden Aichelau, Aichstetten, Geisingen, Huldstetten, Pfronstetten und Tigerfeld zu der neuen Gemeinde Pfronstetten vom 15. November 1974 ist festgelegt, dass diese Sitzzuteilung vor jeder Gemeinderatswahl zu prüfen und erforderlichenfalls zu berichtigen ist. Letztmalig erfolgte die Überprüfung im Vorfeld der Kommunalwahl 2013. Grundsätzlich sind bei der Verteilung der Sitze auf die einzelnen Wohnbezirke die örtlichen Verhältnisse und die Bevölkerungsanteile zu berücksichtigen. Rechnerisch würde sich anhand der Einwohnerzahlen zum Stand 30.06.2018 folgende Sitzverteilung ergeben:

Einwohner

Sitze

Aichelau

253

2

Aichstetten

144

1

Geisingen

188

2

Huldstetten

182

2

Pfronstetten

551

4

Tigerfeld

181

1

Gesamt

1.499

12

Dies würde kurioserweise dazu führen, dass Huldstetten mit 182 Einwohnern zwei Sitze hätte, Tigerfeld mit 181 Einwohnern aber nur einen. Pfronstetten hätte dagegen vier Sitze. Die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sieht vor, dass die Bevölkerungsanteile nur ein Aspekt sind, die örtlichen Verhältnisse sind bei der Festlegung der Sitzzahlen ebenfalls zu berücksichtigen. Somit sind die Bevölkerungsanteile zu berücksichtigen, aber nicht strengt zu beachten. Grundsätzlich sei zu sehen, so führte Bürgermeister Reinhold Teufel aus, dass die paritätische Aufteilung der Sitze auf die einzelnen Wohnbezirke sich in den vergangenen 40 Jahren bewährt hat. Die Gemeindeverwaltung hatte daher vorgeschlagen, diese seitherige Regelung beizubehalten und auch bei der anstehenden Kommunalwahl für jeden Wohnbezirk zwei Gemeinderäte zu wählen. Dem stimmte der Gemeinderat zu.

Zuschuss für Tagespflege wird flexibilisiert

Im Jahr 2010 sind die Richtlinien zur Gewährung eines Zuschusses an qualifizierte Kindertagespflegepersonen der Gemeinde Pfronstetten in Kraft getreten. Entsprechende Tagespflegekräfte, die Kinder von 0 -10 Jahren mit Wohnsitz in der Gemeinde Pfronstetten betreuen, erhalten demnach von der Gemeinde Pfronstetten eine monatliche Platzpauschale in Höhe von 70,00 €. Diese Richtlinien sehen allerdings vor, dass der Zuschuss mit Ablauf des Monats endet, in dem das Tagespflegeverhältnis endet oder die Sommerferien beginnen, die der Vollendung des 10. Lebensjahres eines betreuten Kindes folgen. Die Zuschüsse werden daher in der Regel bis zum Ende der Grundschulzeit gewährt, da Kinder im Regelfall mit 10 Jahren auf die weiterführenden Schulen wechseln. Ausnahmen hiervon gibt es in den bisherigen Richtlinien nicht. Wiederholt nun aber beispielsweise ein Kind ein Schuljahr, so hätten die Tagespflegepersonen bereits in der 4. Klasse keinen Anspruch mehr auf eine Platzpauschale. Die Gemeindeverwaltung hatte daher vorgeschlagen, die Richtlinien so zu ergänzen, dass in begründeten Einzelfällen auch Abweichungen von den Richtlinien getroffen werden können. Dem stimmte der Gemeinderat zu.

Ingenieurleistungen vergeben

Das Gewerbegebiet „Lerchenberg“ am Südrand des Ortsteils Pfronstetten soll eine neue Anbindung von der Bundesstraße her bekommen. Das entsprechende Bebauungsplanverfahren wurde am 22.11.2017 mit dem Satzungsbeschluss abgeschlossen, so dass auf der Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplans jetzt auch die Erschließungsarbeiten durchgeführt werden können. Dieses Projekt ist seit dem Jahr 2010 in der Planung. Bedingt durch Verzögerungen beim Bebauungsplanverfahren und beim Grunderwerb kommt es erst jetzt zur Ausführung. Von Beginn an wurden die Planungs- und Ingenieurleistungen vom Büro Lutz Ingenieure aus Gammertingen erbracht. Die Gemeindeverwaltung hat nun festgestellt, dass für dieses Projekt bisher kein Ingenieurvertrag abgeschlossen wurde. Dies sollte nunmehr nachgeholt werden. Nachdem die Vergabe von Architekten und Ingenieurleistung, speziell die Ermittlung des Honorars, in der Vergangenheit immer wieder zu Diskussionen führte, wurde dieser Themenbereich von Bürgermeister Reinhold Teufel ausführlich dargestellt und erläutert. Die Gemeinde Pfronstetten hatte in der Vergangenheit noch nicht selbst mit dem Büro Lutz Ingenieure zusammengearbeitet. Allerdings war das Büro lange Jahre für den Zweckverband Albwasserversorgungsgruppe VII – Zwiefalter Aach tätig, dem die Gemeinde ja auch angehört. Das Büro ist im Übrigen als leistungsfähig bekannt. Nachdem im Haushaltsplan entsprechende Mittel vorgesehen sind und die Finanzierung damit gesichert ist, stimmte der Gemeinderat der Beauftragung zu.

Haushaltsreste gebildet

Die im Haushaltsplan aufgenommenen Haushaltsansätze gelten grundsätzlich nur für das jeweilige Haushaltsjahr. Ausgabenansätze, die bis zum Jahresabschluss nicht verbraucht wurden, gelten entsprechend dem Grundsatz der zeitlichen Bindung daher als eingespart. Allerdings kann der Gemeinderat Haushaltsreste bilden, wodurch Restmittel in das Folgejahr übertragen werden können. Von dieser Möglichkeit machte der Gemeinderat für Restmittel des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts 2017, welche in das Haushaltsjahr 2018 übertragen werden sollen, Gebrauch. Im wesentlichen handelt es sich hierbei um Investitionsmittel für Maßnahmen, die sich über den Jahreswechsel gezogen haben, der Gesamtbetrag liegt bei rund 755.000 €.

Stellenplan wird angepasst

Der Stellenplan ist die fortgeschriebene Aufstellung und zusammenfassende Darstellung von Arbeitsstellen (bei Beamten: Planstellen) in der Öffentlichen Verwaltung. Er dient der Bewirtschaftung des Personalhaushaltes und ist somit vorrangig ein personalwirtschaftliches Instrument. Bei den Gemeinden ist der Stellenplan Bestandteil des Haushaltsplans. Der aktuell geltende Stellenplan der Gemeinde Pfronstetten wurde im Rahmen der Beschlussfassung über den Haushalt 2018 in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 28. Februar 2018 einstimmig beschlossen. Die Fortschreibung des Stellenplans auf Grundlage der kommunalen Erfordernisse erfolgt turnusgemäß erst wieder im Zuge der Beschlussfassung des Haushalts 2019 zu Beginn des Jahres 2019. Zwischenzeitlich zeichnete sich jedoch ab, dass eine unterjährige Anpassung des Stellenplans erforderlich ist. So wird zum einen im kommenden Jahr ein Mitarbeiter des Bauhofs altersbedingt ausscheiden.  Die Gemeindeverwaltung möchte für die Nachfolge eine angemessene Einarbeitungszeit gewährleisten, um den Übergang so reibungslos wie möglich zu gestalten. Nachdem der Bauhof dann kurzzeitig mit fünf Beschäftigten besetzt sein wird, muss im Stellenplan übergangsweise eine weitere Stelle geschaffen werden. Außerdem hat die Gemeinde die Stelle des Koordinators für den PhänoPfadPfronstetten ausgeschrieben. Vor einer förmlichen Besetzung muss hierfür eine Planstelle (Stellenanteil 10%) geschaffen werden. Und letztlich wird im Oktober 2018 eine Studentin der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl im Rahmen des Vertiefungsstudiums ein dreimonatiges Praktikum bei der Gemeindeverwaltung absolvieren. Auch hierfür muss für Inspektoranwärter/innen eine entsprechende Stelle ausgewiesen werden. Die Personalkosten der Inspektoranwärterin werden vom Land Baden-Württemberg getragen. Der Gemeinderat stimmte der vorgeschlagenen Änderung des Stellenplans zu.

Gemeindeverwaltung kann Fassadenarbeiten vergeben

Bei der Umsetzung der Rathaussanierung zeichnen sich trotz starker Mithilfe durch den Gemeindebauhof zeitliche Probleme ab. Dies fängt schon damit an, dass es nicht immer gelingt, Angebote für die einzelnen Gewerke zu bekommen. Die meisten kostenintensiven Gewerke sind inzwischen vergeben, aktuell steht noch die Vergabe der Innentüren und der Bodenbelagsarbeiten an. Diese können entsprechend den Wertgrenzen in der Hauptsatzung von der Gemeindeverwaltung selbst vorgenommen werden. Die Arbeiten an der Außenfassade werden mit ca. 30.000 € über dieser bei 8.000 € liegenden Grenze liegen. Um eine Sondersitzung für diese Vergabe in der Sommerpause zu vermeiden, hat der Gemeinderat einer Vergabeermächtigung für die Gemeindeverwaltung zugestimmt.

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