DGH Aichelau: Grünes Licht aus Tübingen!

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Was lange währt, wird endlich gut! Das Regierungspräsidium hat grünes Licht für den Bebauungsplan “DGH Aichelau” gegeben. Damit steht der Einreichung der Zuschussanträge im Herbst nichts mehr im Wege.

Diese Woche hat das Regierungspräsidium Tübingen das Zielabweichungsverfahren für die Errichtung des Dorfgemeinschaftshauses in Aichelau abgeschlossen. „Dorfgemeinschaftshäuser sind ein wichtiger Bestandteil der Infrastruktur im ländlichen Raum. Die geplante Begegnungsstätte wird eine Bereicherung für das soziale und kulturelle Zusammenleben in Pfronstetten-Aichelau darstellen“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser.

Die Gemeinde Pfronstetten plant seit mehreren Jahren die Errichtung eines Dorfgemeinschaftshauses im Ortsteil Aichelau. Da sich der vorgesehene Bereich innerhalb des im Regionalplan Neckar-Alb als Ziel festgelegten „Regionalen Grünzugs“ befindet und diese Bereiche laut Regionalplan von Bebauung grundsätzlich frei zu halten sind, stand diese raumordnerische Festsetzung einer Bebauung entgegen. Daher hat die Gemeinde Pfronstetten im Dezember 2017 beim Regierungspräsidium Tübingen ein Zielabweichungsverfahren beantragt.

Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen und der hierzu eingegangenen Stellungnahmen hält das Regierungspräsidium Tübingen die beabsichtigte Errichtung eines Dorfgemeinschaftshauses in Aichelau unter raumordnerischen Gesichtspunkten für vertretbar und hat die Abweichung vom Ziel der Raumordnung „Regionaler Grünzug“ zugelassen.

Im Rahmen des Zielabweichungsverfahrens hat das Regierungspräsidium Tübingen die entgegenstehenden Interessen abgewogen. Dabei wurde erkannt, dass der Regionalverband Neckar-Alb dem Freiraumschutz und damit auch der Beibehaltung von kompakten Siedlungsstrukturen eine hohe Bedeutung zugemessen hat. Anderseits wurde berücksichtigt, dass die Gemeinde Pfronstetten das Dorfgemeinschaftshaus als Ensemble mit mehreren Nutzungsmöglichkeiten plant und es für diesen Raumbedarf in Aichelau keine Standortalternativen gibt, die nicht von einem regionalen Grünzug überlagert sind. Darüber hinaus ist das gewünschte Dorfgemeinschaftshaus eingebettet in ein Gesamtkonzept zur Entwicklung der öffentlichen Infrastruktur in Pfronstetten. Im Ergebnis ist das Regierungspräsidium Tübingen zu der Einschätzung gelangt, dass das Interesse der Gemeinde Pfronstetten an der Realisierung des Dorfgemeinschaftshauses überwiegt. Die Gemeinde kann nun das Bebauungsplanverfahren weiterführen.

Hintergrundinformationen:

Ursprünglich hatte die Gemeinde das ehemalige Schul- und Rathaus in der Ortsmitte als Standort für das Dorfgemeinschaftshaus vorgesehen. Diese Option hat sich zerschlagen, da dieses Gebäude zu klein für die gewünschten Nutzungen ist. Die Gemeinde will nun das Dorfgemeinschaftshaus am Rande des Siedlungszusammenhangs neu errichten und an diesem Standort mehrere Funktionen und Nutzungen bündeln. So sollen ein Saal, Küche und Nebenräume gebaut werden. Ein weiteres Gebäude ist für eine Feuerwehrfahrzeughalle, ein Backhaus und einen Vereinsraum vorgesehen. Die Räumlichkeiten sollen von verschiedenen Aichelauer Vereinen genutzt werden können.

 Zielabweichungsverfahren: Wenn einer kommunalen Planung verbindliche Ziele der Raumordnung entgegenstehen, kann geprüft werden, ob eine Abweichung von diesem Ziel in Frage kommt. Eine Abweichung kann auf Antrag zugelassen werden, wenn das zu beurteilende Vorhaben im Einzelfall raumordnerisch vertretbar ist und nicht gegen Grundzüge der Planung verstößt.

Regionalplan: Der Regionalplan konkretisiert die Vorgaben des Landesentwicklungsplans für die jeweilige Region. Er legt die anzustrebende räumliche Entwicklung und Ordnung der Region als Ziele und Grundsätze der Raumordnung textlich und zeichnerisch fest. Der Regionalplan stellt damit das raumordnerische Kursbuch für die weitere Entwicklung einer Region dar.

Regionaler Grünzug: Dabei handelt es sich um zusammenhängende Freiräume, die von Besiedlung und anderen funktionswidrigen Nutzungen freizuhalten sind.

Quelle: Pressemitteilung des Regierungspräsidiums

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