Beschlüsse des Gemeinderats

In seiner Sitzung am 13.06.2018 fasste der Gemeinderat folgende Beschlüsse:

Ausstattung des Bauhofs wird weiter verbessert

Erstmals berichtete der neue Bauhofleiter Roland Kurz über den “Status quo” beim Gemeindebauhof. Kurz hatte sein Amt Anfang April angetreten, seither gab es schon zahlreiche Veränderungen und Neuerungen. Am augenscheinlichsten dürfte das optische Erscheinungsbild des Bauhofs sein: Alle Mitarbeiter wurden mit einheitlicher Schutz- und Arbeitskleidung ausgestattet. Aber auch organisatorisch hat sich einiges getan. Hatten die Mitarbeiter bisher teilweise individuelle Arbeitszeiten, so gelten jetzt feste Arbeitszeiten, die es dem Bauhofchef auch erlauben, morgens um sieben und mittags um eins seine Mitarbeiter in ihre jeweiligen Arbeitsbereiche einzuteilen. Dabei gibt es jetzt auch mehr Abwechslung: Jeder muss alles mal machen, damit bei eventuellen Ausfällen durch Krankheit und Urlaub auch keine Arbeit liegen bleibt. Auch im aktuellen Stützpunkt des Bauhofs hat sich einiges getan: In dem Schuppen neben dem Feuerwehrhaus wurde grundlegend aufgeräumt und sortiert, Arbeitsgeräte haben jetzt ihren festen Platz und sind schnell greifbar.

Drei Handlungsfelder hat Roland Kurz angesprochen, die früher oder später angegangen werden sollen: So stehen im personellen Bereich schon im kommenden Jahr altersbedingte Veränderungen an. Hier sollten frühzeitig die Weichen gestellt werden, um einen guten Übergang zu ermöglichen. Bürgermeister Reinhold Teufel signalisierte hier die Unterstützung der Verwaltung, “wir werden dem Gemeinderat schon in Kürze vorschlagen, den Stellenplan anzupassen, um dann im zweiten Halbjahr eine entsprechende Stellenausschreibung vorzunehmen”.

Das zweite Problem des Bauhofs ist die Unterbringung. “Unser aktueller Stützpunkt hat erhebliche Nachteile, insbesondere haben wir im Winter keinen heizbaren Raum, um auch mal Reparaturen durchführen zu können”, so Kurz. Die Gemeindeverwaltung strebt langfristig, vielleicht aber auch schneller,  einen Neubau an, mit der Freifläche neben der Straßenmeisterei verfügt die Gemeinde auch über einen geeigneten Bauplatz.

Dritter Punkt ist die Fahrzeugausstattung. Traditionell bringen die Bauhofmitarbeiter eigene Fahrzeuge mit, was jedoch auf Dauer keine tragfähige Konstellation ist. Sinnvollerweise soll hier ein Traktor mit Frontlader angeschafft werden, der aufgrund seiner Anbaumöglichkeiten an Heck- und Fronthydraulik ein breiteres Einsatzfeld hätte als ein Radlader. “Hier ist an eine Beschaffung allerdings erst dann zu denken, wenn wir auch eine Garage für ein solches Fahrzeug haben”, machte Bürgermeister Reinhold Teufel deutlich.

Vor der Sitzung hatte Roland Kurz den Räten einen Kippanhänger vorgeführt, der kurzfristig beschafft werden soll. Hierfür hatte der Gemeinderat in der letzten Sitzung bereits 5.000 € umgewidmet, das gewünschte Modell einer Herstellerfirma aus der Nachbargemeinde Steinhilben kostet aber mit den gewünschten Zubehörteilen rund 8.000 €.  Der Gemeinderat stimmte der Mittelbereitstellung zu, so dass die Beschaffung vorgenommen werden kann. Damit kam auch die Zufriedenheit zum Ausdruck, die im Gemeinderat hinsichtlich der Weiterentwicklung des Bauhofs besteht.

Vorschlagsliste für die Benennung von Schöffen

Das Landgericht Tübingen hat die Gemeinde aufgefordert, Vorschläge für die Besetzung der Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 einzureichen, und zwar für das Schöffenamt beim Amtsgericht Münsingen. In die Vorschlagsliste können Bürgerinnen und Bürger aufgenommen werden, die den verschiedensten Bereichen entstammen sollen, um ein reales Abbild der Gesellschaft darzustellen. Ein Schöffe sollte auf Grund seiner Lebenserfahrung und seines „gesunden Menschenverstandes“ rechtliche Zusammenhänge erkennen und bewerten können, eine juristische Vorbildung oder Ausbildung ist nicht erforderlich. Aufgabe des Gemeinderats ist es, eine entsprechende Vorschlagsliste zu erstellen. Die Gemeindeverwaltung hat im Mitteilungsblatt vom 15.03.2018 dazu aufgerufen, entsprechende Vorschläge zu machen bzw. sich bei entsprechender Bereitschaft zu melden. Auf der Grundlage der eingegangenen Rückmeldungen wurden Anika Schrode und Matthias Schrode, jeweils aus Geisingen, in die Vorschlagsliste aufgenommen. Diese Vorschlagsliste ist jetzt entsprechend § 36 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Gemeinde eine Woche lang zu jedermanns Einsicht aufzulegen. Das Amtsgericht entscheidet schließlich über die endgültige Besetzung, insofern besteht keine Gewähr dafür, dass die Vorgeschlagenen auch tatsächlich dieses Amt ausüben werden.

Bebauungsplan für das DGH Aichelau wird ausgelegt

Die Gemeinde Pfronstetten beabsichtigt, im Ortsteil Aichelau ein Dorfgemeinschaftshaus zu errichten. In enger Abstimmung mit dem für dieses Vorhaben gebildeten örtlichen Bauausschuss wurde der Bereich des Grundstücks Flst. Nr. 118/1 bzw. 118 als einziger potenzieller Standort lokalisiert, auf dem das Vorhaben sinnvoll und der notwendige Grunderwerb möglich ist. Das ca. 0,4 ha große Gebiet liegt in östlicher Verlängerung des Wadenwiesengässles am Wiesenweg und damit in unmittelbarer Nähe des bestehenden Ortskerns. Nördlich des Plangebiets liegt das eingeschränkte Gewerbegebiet „Wadenwiesen“. Südlich grenzen kleine Wiesenflächen bzw. der Ortskern mit bestehenden Wohn- und Wirtschaftsgebäuden an. Am 26.07.2018 wurde der Aufstellungsbeschluss für diesen Bebauungsplan gefasst, dieser Beschluss wurde am 03.08.2017 öffentlich bekanntgemacht. Der Bebauungsplanvorentwurf lag im Zeitraum vom 11.08.2017 bis einschließlich 11.09.2017 bei der Gemeindeverwaltung zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Innerhalb dieses Zeitraumes gingen verschiedene Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und Privaten ein, diese wurden dem Gemeinderat zusammen mit einem Vorschlag zur Abwägung dargestellt. Gravierend waren dabei insbesondere die Stellungnahmen des Landratsamts und des Regierungspräsidiums, die darauf hingewiesen hatten, dass der Planbereich in einem regionalplanerisch festgelegten Regionalen Grünzug gelegen ist. Zwischenzeitlich wurde ein sogenanntes Zielabweichungsverfahren durchgeführt. In diesem Verfahren wurden noch einmal alle denkbaren Standorte in Aichelau dargestellt und abgeprüft. Die Gemeindeverwaltung geht davon aus, dass dieses Verfahren in Kürze abgeschlossen werden kann und zu keinen Änderungen am Bebauungsplanentwurf führt. Dipl.-Ing. Clemens Künster vom Büro Künster aus Reutlingen erläuterte auch noch zwei weitere wesentliche Punket: Das notwendigerweise vorab erstellte Lärmgutachten enthält auch Vorgaben für den Betrieb des Dorfgemeinschaftshauses, speziell des Saals. So müssen ab 22 Uhr die Fenster und Türen nach Westen hin verschlossen werden, um die Richtwerte einzuhalten. Und hinsichtlich einer privaten Stellungnahme konnte belegt werden, dass es durch den Neubau zu keinen wesentlichen Nachteilen für die angrenzenden Wohnbauflächen kommen kann. Der Gemeinderat beschloss die vorgelegte Planfassung im Entwurf, dieser Entwurf wird jetzt noch einmal öffentlich ausgelegt.

Geisinger Ortslage wird abgerundet

Im Bereich des Grundstücks Kettenacker Straße 46 (Flst. Nr. 33) am südlichen Ortsrand von Geisingen sollen ein überdachter Reitplatz gebaut und ein eingezäunter Reitplatz sowie Koppelflächen angelegt werden. Baurechtlich liegt ein Teil der zur Bebauung vorgesehenen Grundstücksfläche im Außenbereich. Direkt angrenzend befinden sich bestehende Wirtschaftsgebäude im Bereich der „Kettenacker Straße“. Dieser Bereich bietet sich für eine maßvolle Arrondierung an, insbesondere steht er im räumlichen Zusammenhang mit den angrenzenden Innenbereichsflächen. Durch eine sogenannte Ergänzungssatzung kann der Planbereich (ca. 0,36 ha) in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen werden, damit können die Zulässigkeitsvoraussetzungen für das Bauvorhaben geschaffen werden.  Die Kosten für dieses Verfahren trägt der Grundstückseigentümer. Der Gemeinderat hat der Einleitung des Verfahrens zugestimmt.

Elektroplanung für das DGH Aichelau vergeben

Für den Neubau eines Dorfgemeinschaftshauses in Aichelau sind die Leistungen Elektroplanung zu vergeben. In Absprache mit dem Büro Künster wurde hierfür das Büro E-Plan Mändle GmbH aus Laichingen vorgeschlagen. Dieses Büro ist als zuverlässig bekannt und hätte auch die Kapazitäten, die benötigten Planungsleistungen zu erbringen. Die Vergütung erfolgt nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), bei den für dieses Gewerk geschätzten Baukosten von rund 60.000 € beläuft sich das Honorar voraussichtlich auf ca. 11.500 €, wobei die Leistungsphase 8 (Objektüberwachung, Bauleitung und Rechnungsprüfung) nach Aufwand abgerechnet wird. Von Gemeinderat JOsef Heinzelmann wurde Kritik daran geäußert, dass für dieses Bauvorhaben so viele Planungsleistungen notwendig sind. Bürgermeister Reinhold Teufel machte deutlich, dass dies beim Bau öffentlicher Gebäude unvermeidlich ist. Seiner Erfahrung nach sei es aber auch so, dass eine gute Planung sich durch optimierte Baukosten auch bezahlt mache. So werden erfahrungsgemäß in den ersten zehn Prozent einer Projektphase – nämlich in der Planungsphase – 90 % der gesamten Projektkosten bestimmt. Fehlt es hier an sauberen Grundlagen, muss oftmals im Bauablauf teuer umgeplant werden. Weiter kritisierte Gemeinderat Heinzelmann, dass keine Vergleichsangebote eingeholt wurden. Hier machte die Gemeindeverwaltung deutlich, dass die Kostenseite durch die HOAI geregelt sei, andere seriöse Anbieter würden hier die selbe Vergütung fordern und bekommen. Dies sei auch vom Gesetzgeber so gewollt, bei Planungsleistungen soll die Qualität entscheidend sein, nicht der Preis. Im übrigen sei es aktuell sehr schwierig, überhaupt entsprechende Dienstleister zu finden. Gemeinderat Karlheinz Schultes wies darauf hin, dass die gute Zusammenarbeit von Gebäudeplaner und Fachplaner für ein gelungenes Objekt wichtig sei, weshalb er den Vorschlag des Büros Künster und der Gemeindeverwaltung unterstütze. Der Beauftragung wurde schlussendlich zugestimmt.

Kanaluntersuchung wird fortgesetzt

Nach der Eigenkontrollverordnung des Landes sind die Gemeinden verpflichtet, ihre Kanäle alle 10-15 Jahre zu befahren und auf Dichtigkeit zu untersuchen. In der Gemeinde Pfronstetten wurde diese Untersuchung letztmals Ende der 1990er Jahre durchgeführt. Weil in diesen Ortsteilen Straßenbaumaßnahmen des Landkreises anstehen, hat der Gemeinderat im Juni 2015 das Ingenieurbüro Langenbach aus Sigmaringen mit den ingenieurtechnischen Leistungen im Zusammenhang mit der digitalen Aufnahme des Wasser- und Abwassernetzes und der Durchführung von Kanaluntersuchungen nach der Eigenkontrollverordnung (EigKVO) in den Ortsteilen Aichelau, Geisingen und Huldstetten beauftragt. Die Befahrung selbst wurde dann 2016 durchgeführt, insgesamt wurden 198 Kanalhaltungen (= Bereich zwischen zwei Schächten) erfasst, insgesamt 6,05 Kilometer. Bei der Inspektion und Auswertung der Kamerainspektionen sind im Bereich der Hauptleitungen 191 Haltungsschäden gefunden worden. Diese Schäden verteilen sich folgendermaßen auf die Schadensklassen:

Ö 09 - 01 EigKVO Schäden Hauptleitungen

In der Schadensklasse 0 (sehr starker Mangel – sofortiger Handlungsbedarf) sind erfreulicherweise keine Schäden festgestellt worden. 33 Schäden wurden in Schadensklasse 1 (starker Mangel – kurzfristiger Handlungsbedarf) eingestuft, die Gemeindeverwaltung sieht die Behebung dieser Schäden im Haushaltsjahr 2019 vor, der zu erwartende Kostenaufwand liegt bei ca. 67.600 €. Nachgelagert ist dann zu prüfen in wie weit und in welchem zeitlichen Rahmen die Schäden der Schadensklassen 2 (mittlerer Mangel – mittelfristiger Handlungsbedarf, 37.500 €), 3 (leichter Mangel – langfristiger Handlungsbedarf, 40.900 €) und 4 (geringfügiger Mangel – kein Handlungsbedarf, 6.400 €) angegangen werden. Erfreuliche 30 Haltungen sind – nach Überprüfung – in Schadensklasse 5 (kein Mangel – schadensfrei) eingestuft wurden.

Ebenfalls untersucht wurden 368 Hausanschlussleitungen mit insgesamt rund 1,3 km Länge. Dabei wurden insgesamt 145 Schäden festgestellt.

Ö 09 - 02 EigKVO Schäden Hausanschlüsse.png

Die Gemeindeverwaltung hat auch in diesem Bereich die Sanierung der Schäden der Schadensklassen 1 (37.600 €) und 2 (41.300 €) für das Haushaltsjahr 2019 vorgesehen. Danach soll dann über eine Behebung der Schäden in den Schadensklassen 2 (64.400 €), 3 (65.000 €) und 4 (16.200 €) beraten werden. Um speziell in den Bereichen, in denen Fahrbahnerneuerungen anstehen (Franz-Arnold-Straße und Hayinger Straße in Aichelau, Bergstraße in Geisingen, Kirchstraße in Huldstetten) vor unliebsamen Überraschungen verschont zu werden, werden dort die schadensbehafteten Hausanschlussleitungen noch einmal genauer untersucht, damit Reparaturen in offener Bauweise vor bzw. im Zusammenhang mit der Fahrbahnerneuerung erledigt werden können. Hierfür sind entsprechende Mittel im Haushaltsplan enthalten. Insgesamt ist das Ergebnis der Untersuchungen mit einem Schadensvolumen von 152.400 € bei den Hauptkanälen und 224.500 € bei den Anschlussleitungen in drei Ortsteilen als erfreulich anzusehen. Die Gemeindeverwaltung wird die notwendigen Maßnahmen bei den Haushaltsplanungen der kommenden Jahre berücksichtigen.

Um ein umfassendes Bild der Situation im Abwassernetz der Gemeinde zu gewinnen und dieses dann auch im Gemeinderat vorstellen zu können, sollte nunmehr der zweite Teil der Kanaluntersuchungen in die Wege geleitet werden, also die Untersuchung der Ortsteile Aichstetten, Pfronstetten und Tigerfeld. Die Kanalbefahrung soll auch in diesen Ortsteilen dazu genutzt werden, die bisher nur analog („gezeichnet“) vorliegenden Kanalpläne zu digitalisieren, so dass sie dann auch im Geografischen Informationssystem der Gemeinde (GIS) abrufbar sind. Dabei werden die Kanalschächte in Lage und Höhe (Deckelhöhe / Sohlhöhe der Leitung) eingemessen. In diesem Zusammenhang bietet es sich an, dass auch die Wasserleitungsschächte erfasst werden. Hier wird nur die Lage erfasst, durch Verbindung der einzelnen Schachtpunkte ergibt sich dann das entsprechende Leitungsnetz. Auch hierfür sind im Haushaltsplan Mittel vorgesehen. Die Gemeindeverwaltung hatte vorgeschlagen, auch im zweiten Abschnitt das Ingenieurbüro Langenbach aus Sigmaringen mit den entsprechenden Ingenieurleistungen zu beauftragen. Hierfür liegt ein entsprechendes Angebot vor. Für die digitale Aufnahme des Kanal- und Wassernetzes fallen insgesamt ca. 54.000 € an, für die Auswertung der Kanaluntersuchungen ca. 35.000 €. Die Gesamtkosten liegen somit bei rund 88.000 €, wobei im laufenden Haushaltsjahr nach aktuellem Kenntnisstand nur ca. 55.000 € benötigt werden, so dass die im Haushaltsplan angesetzten Mittel (70.500 €) auf jeden Fall ausreichen. Hinzu kommt der Aufwand für die Kanalbefahrung. Hierfür sind im laufenden Haushalt keine Mittel vorgesehen, da aufgrund der Marktlage absehbar war, dass diese Arbeiten in diesem Jahr nicht erledigt werden können. Angedacht ist, die Arbeiten zusammen mit den Nachuntersuchungen an den Hausanschlussleitungen im Bereich der Fahrbahnerneuerungen in diesem Jahr noch auszuschreiben und im Jahr 2019 durchführen zu lassen. Dieser Vorgehensweise und der entsprechenden Beauftragung stimmte der Gemeinderat zu.

Fernwirktechnik der Abwasserbeseitigung wird erneuert

Die Gemeinde betreibt Regenüberlaufbecken in Geisingen, Huldstetten, Tigerfeld, Aichstetten und Pfronstetten sowie Pumpstationen in Aichelau (Pumpwerk und Hayinger Straße), Pfronstetten (Oberstetter Straße und Pumpwerk) und auf dem Georgenhof. Diese sind gemäß den Erfordernissen im Laufe der Zeit entstanden und von unterschiedlicher Bauart und Ausstattung. Alle Regenüberlaufbecken sind mit elektrischen Steuer- und Regelungen ausgestattet. Über Fernwirkanlagen Fabrikat Rittmeyer waren die RÜB bisher mit der Kläranlage Zwiefalten verbunden. Die Fernwirkanlagen sind seit einiger Zeit außer Betrieb. Ersatzteile sind nicht mehr lieferbar. Daher müssen neue Fernwirkanlagen errichtet und die Stationen an die neue Prozessleittechnik auf der Kläranlage Zwiefalten angeschaltet werden. Die Pumpstationen waren bisher überhaupt nicht an die Kläranlage angebunden. Um eine lückenlose Überwachung der Anlagen zu gewährleisten ist dies jedoch erforderlich. Zudem müssen an allen Standorten die vorhandenen Höhenstandsmessgeräte erneuert werden, die vorhandenen Geräte mit Quecksilber werden entsorgt. Die neu einzubauenden Fernwirkanlagen besitzen eine Steuerfunktion (SPS) die es erlaubt, die bisher über die Quecksilberschalter erzeugten Schaltpunkte für die Pumpen zu übernehmen. Die Grenzwerte lassen sich leicht an einem Touch-Panel einstellen. Um die Überwachung optimal zu gestalten wird dem Bedienungspersonal ein Tablet zur Verfügung gestellt, mit dem Art und der Ort der Störung erkannt und Maßnahmen ergriffen werden können. Unnötige Fahrten können hierdurch vermieden werden. Nachdem mit der Erneuerung der Fernwirkanlage in ein bestehendes System eingegriffen wird, hat die Gemeindeverwaltung die Maßnahme beschränkt unter den Firmen ausgeschrieben, die aus der Region kommen und die als zuverlässig und leistungsfähig bekannt sind. Die bei der am 07.06.2018 durchgeführte Submission eingegangen Angebote wurden vom Ingenieurbüro Geiger+Partner GmbH geprüft. Insgesamt hatten fünf Anbieter wertbare Angebote abgegeben:

Firma Franz Lohr GmbH, Ravensburg 93.956,27 €
Bieter 2 122.899,87 €
Bieter 3 142.916,62 €
Bieter 4 184.037,51 €
Bieter 5 216.063,40 €

Die Prüfung der Angebote hat ergeben, dass sich der Preisvorteil der Firma Lohr ausschließlich aus günstigere Preise bei den Fernwirkeinrichtungen und der Messtechnik resultiert. Bei den Fernwirkeinrichtungen wurden die im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Fabrikate und Typen nicht verändert und somit anerkannt. Bei den angegebenen Fabrikaten und Typen für die Messtechnik handelt es sich Markenfabrikate von guter Qualität, die nicht zu beanstanden sind. Aus Sicht des Ingenieurbüros Geiger+Partner GmbH spricht nichts gegen eine Vergabe an die Fa. Lohr, zumal das Unternehmen seit Jahren am Markt tätig und als zuverlässig bekannt ist. Die Gemeindeverwaltung geht davon aus, dass die zum Teil höheren Angebotssummen der übrigen Bieter vor allem daraus resultieren, dass deren Auftragsbücher gut gefüllt sind. Im Haushaltsplan 2018 sind für diese Maßnahme insgesamt 142.000 € eingeplant. Unter Berücksichtigung der für die Planung und Bauleitung aufzuwendenden Ingenieurhonorare ist dieser Ansatz ausreichend, die Finanzierung ist damit gesichert. Der Gemeinderat stimmte daraufhin der Vergabe zu.

Vergaben für Rathausumbau

Im Zuge des Umbaus der ehemaligen Bankräume im Erdgeschoss des Rathauses Pfronstetten sind nunmehr die Putz- und Trockenbauarbeiten zu vergeben. Das Gewerk umfasst den Putz an den Innenwänden (speziell im unteren Bereiche der Wände, die durch die Tieferlegung des Bodens sichtbar wurden) sowie die abgehängten Decken, in die sowohl die Beleuchtung wie auch die Beheizung integriert wird. Aufgrund der angespannten Lage im Bauhandwerk befürchtet das Büro Künster, dass auf eine öffentliche Ausschreibung hin keine Angebote eingehen. Aus diesem Grund wurden in Frage kommende Firmen direkt angesprochen und um Abgabe eines Angebots gebeten. Die Vergabe selbst erfolgt auf der Grundlage dieser Angebote freihändig. Insgesamt haben zwei Firmen ein Angebot abgegeben:

Firma Frank Sommer, Hohenstein 13.182,09 €
Bieter 2 14.195,62 €

Das Büro Künster hatte die Vergabe an den günstigsten Bieter empfohlen, dem schloss sich der Gemeinderat an.

Möblierung für Bürgerbüro wird beschafft

Durch den Umbau des Rathauses in Pfronstetten soll die Möglichkeit geschaffen werden, im Erdgeschoss im Bereich der bisherigen Bankräume ein barrierefrei zugängliches Bürgerbüro sowie ein weiteres Büro einzurichten. Für das Büro im südöstlichen Teil kann die Möblierung verwendet werden, die vom entsprechenden Mitarbeiter bereits bisher im Obergeschoss verwendet wird. Für das Bürgerbüro ist eine Neubeschaffung geplant. Die Gemeindeverwaltung hat für die entsprechende Möblierung Angebote angefordert, die wertbaren Angebotspreise bewegen sich zwischen 9.085,89 € und 9.592,12 € und liegen damit sehr eng beieinander. Dem Mitarbeiter, der künftig im Bürgerbüro tätig sein soll, wurden diese drei Angebote – ohne Nennung der Angebotspreise – zur Auswahl vorgelegt. Er hat sich für die Beschaffung der Möbel der Firma Meinlschmidt ausgesprochen.

Ö 12 - Möblierung Bürgerbüro.jpg

Vorgesehen sind eine Theke, an der einfache Anfragen abgehandelt werden sollen, sowie zwei Büroarbeitsplätze. An der Wand zum anderen Büro hin ist ein großer Aktenschrank geplant. Die Theke selbst soll ebenfalls als Aktenablage genutzt werden können, ebenso wie ein niedrigeres Sideboard an der Wand zum Flur. Das Angebot der Firma Meinlschmidt aus Balingen ist mit 9.085,89 € erfreulicherweise auch das kostengünstigste Angebot. Die Gemeindeverwaltung hatte deshalb vorgeschlagen, die Möblierung bei diesem Unternehmen in Auftrag zu geben. Im Haushaltsplan 2017 waren für diese Maßnahme 164.000 € eingeplant, diese wurden als Haushaltsrest in das laufende Haushaltsjahr übernommen. Aufgrund der tatkräftigen Unterstützung der Arbeiten durch den Gemeindebauhof rechnet die Gemeindeverwaltung damit, dass der Kostenrahmen eingehalten werden kann. Die Finanzierung ist insofern gesichert. Der Gemeinderat stimmte dem Vergabevorschlag zu.

Weiterer Fußgängerüberweg für Pfronstetten

Unter Punkt “Verschiedenes” regte Gemeinderat Josef Heinzelmann an, im Ortsteil Pfronstetten einen weiteren Fußgängerüberweg (Ampel oder Zebrastreifen) über die Bundesstraße anzulegen, und zwar im Bereich Pfarrhaus / Metzgerei Stoll. Bürgermeister Reinhold Teufel sagte zu, dies mit dem Landratsamt zu besprechen. Er erinnerte aber daran, dass ein ähnliches Ansinnen in Huldstetten an der zu geringen Fußgängerfrequenz gescheitert war.

Kategorien: Allgemein

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