Beschlüsse des Gemeinderats

In der Sitzung am 18.04.2018 hat der Gemeinderat folgende Beschlüsse gefasst:

Bebauungsplan „Breite, 2. Änderung“, Aichelau, beschlossen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 28.02.2018 beschlossen, den Bebauungsplan „Breite“ in Aichelau im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern (2. Änderung). Im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Breite“, Aichelau, sind Flächen für die Landwirtschaft (§ 9 Abs. 1 Nr 18a BauGB) festgesetzt, in deren Bereich grundsätzlich keine oberirdischen baulichen Anlagen zulässig sind. Im Geltungsbereich der jetzigen Planänderung (sollen Garagen und sonstige untergeordneten Nebenanlagen und Einrichtungen ausnahmsweise zugelassen werden. Ausgenommen hiervon sind Gebäude mit Aufenthaltsräumen. Die Grundzüge der Planung werden hierdurch nicht berührt, weshalb die Änderung im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden kann. Mit Schreiben vom 06.03.2018 wurde das Landratsamt Reutlingen als Träger öffentlicher Belange zum Verfahren gehört, die Behörde hat keine Bedenken angemeldet. Im Mitteilungsblatt der Gemeinde Pfronstetten vom 08.03.2018 wurde der am 28.02.2018 gefasste Aufstellungsbeschluss öffentlich bekanntgemacht. Der Entwurf der Änderung wurde mit Begründung vom 16.03.2018 bis 16.04.2018, bei der Gemeindeverwaltung öffentlich ausgelegt. Hierauf ist keine Stellungnahme von Seiten der Öffentlichkeit eingegangen. Der Gemeinderat hat daraufhin die Planänderung als Satzung beschlossen.

Änderung des Flächennutzungsplans

Zur Ermöglichung von Bauvorhaben sind in drei Bereichen Änderungen des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbands Zwiefalten-Hayingen notwendig:

Ö 05 - 03 FNP Geisingen.png

Im Bereich des Grundstücks Kettenacker Straße 46 (Flst. Nr. 33) in Geisingen ist die Errichtung baulicher Anlagen (Reithalle) südlich der bestehenden Bebauung vorgesehen.  Baurechtlich liegt dieser Bereich außerhalb der Ortslage und damit im Außenbereich; eine Privilegierung ist nicht gegeben. Zur Herstellung der Genehmigungsfähigkeit ist deshalb eine städtebauliche Ergänzungssatzung (Abrundungssatzung) erforderlich, mit der dieser Bereich dem unbeplanten Innenbereich zugeordnet wird. Dies wiederum setzt eine Änderung des Flächennutzungsplans voraus. Der vorgesehene Bereich liegt im Randbereich des im Regionalplan des Regionalverbands Neckar Alb als Vorranggebiet ausgewiesenen Regionalen Grünzugs. Mit der Verbandsverwaltung des Regionalverbands wurde besprochen, dass diese Flächenausweisung akzeptiert wird, dass damit aber die Grenze des Regionalen Grünzugs in diesem Bereich parzellenscharf ausformuliert wäre. Eine weitergehende Bebauung in südliche Richtung wäre damit nicht mehr ohne weiteres möglich, hierfür wäre dann eine Änderung des Regionalplans bzw. ein Zielabweichungsverfahren erforderlich.

Ö 05 - 05 FNP Tigerfeld.png

Im Bereich des Grundstücks Otto Gauß-Straße 42 (Flst. Nr. 114) in Tigerfeld ist die Errichtung eines weiteren Wohnhauses südlich der bestehenden Bebauung vorgesehen. Baurechtlich liegt dieser Bereich außerhalb der Ortslage und damit im Außenbereich. Das vorhandene Wohnhaus Otto-Gauß-Straße 42 wurde als privilegiertes Vorhaben (Wohnhaus des landwirtschaftlichen Betriebsinhabers) errichtet. Für den jetzt geplanten Neubau eines weiteren Wohnhauses könnte ebenfalls eine landwirtschaftliche Privilegierung geprüft werden, sinnvoller wäre es jedoch, den gesamten Bereich mit einer städtebaulichen Ergänzungssatzung (Abrundungssatzung) dem unbeplanten Innenbereich zuzuordnen. Der vorgesehene Bereich liegt im Randbereich des im Regionalplan des Regionalverbands Neckar Alb als Vorbehaltsgebiet ausgewiesenen Regionalen Grünzugs. Dieser Bereich ist somit der Bauleitplanung zugänglich und kann als Bauland ausgewiesen werden.

Zur Steuerung der künftigen baulichen Entwicklung hat die Gemeinde Pfronstetten für den Ortsteil Aichelau im Jahr 2011 im Rahmen einer breit angelegten Bürgerbeteiligung ein Ortsentwicklungskonzept erstellt. Dieses Konzept sieht vor, dass der in Aichelau ansässigen Firma PARAVAN eine Entwicklung in westliche Richtung, in den Bereich Fölltörle ermöglicht werden soll. Ziel war, den Quell- und Zielverkehr der Firma PARAVAN aus dem Dorf herauszubringen und über eine neu zu schaffende Zufahrt im Bereich Fölltörle zu realisieren. Nachdem einzelne Eigentümer der in diesem Bereich liegenden Grundstücke nicht verkaufsbereit sind, kann diese Lösung so nicht realisiert werden. Gleichzeitig hat die Firma PARAVAN aufgrund der starken Nachfrage dringenden Erweiterungsbedarf. Die anstehende Erweiterung der Verwaltungs- und Kundenräume soll im Bereich Fölltörle erfolgen. Eine geringfügige Erweiterung der Produktionsflächen ist noch im Bereich Breite West möglich. Hierfür müsste der Bebauungsplan, der für die unbebauten Flächen eine Wohnbebauung vorsieht, geändert werden. Mittelfristig werden allerdings deutlich größere Flächen benötigt, weshalb die Gemeindeverwaltung zusammen mit der Firma PARAVAN und dessen Planungsbüro denkbare Alternativen geprüft hat. Am Sitzungstag wurden erste Absprachen in diese Richtung vorgenommen.

Ö 05 - 07 Aichelau.png

In Frage kommen hier die Bereiche Breite Nord und Lachenäcker. Für den Bereich Breite Nord besteht seit dem Jahr 2007 ein Bebauungsplan, hier ist eine Bebauung auch kurzfristig möglich. Die Firma PARAVAN erwägt, in diesem Bereich zeitnah Lagerhallen zu errichten, in denen allerdings bis auf weiteres keine Produktion geplant ist. Der Bereich Lachenäcker liegt derzeit im baurechtlichen Außenbereich und ist auch im Flächennutzungsplan nicht als Bauland ausgewiesen. Nachdem damals schon absehbar war, dass dieser Bereich für eine künftige Erweiterung der Firma PARAVAN in Frage kommt, konnte die Gemeindeverwaltung im Rahmen der Aufstellung des Regionalplans erreichen, dass flächendeckend vorhandene Regionale Grünzug dort nicht als Vorranggebiet, sondern als sogenanntes Vorbehaltsgebiet ausgewiesen wurde. Dies bedeutet, dass eine Flächennutzungsplanung ohne teures Zielabweichungsverfahren oder Änderung des Regionalplans möglich ist. Die Gemeindeverwaltung rechnet damit, dass es mindestens sechs Monate dauern wird, bis die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Bebauung geschaffen werden können. Um hier möglichst keine Zeit zu verlieren, sollte die anstehende Sitzung der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands für den Aufstellungsbeschluss genutzt werden. Mit dem vorgeschlagenen Antrag an den Gemeindeverwaltungsverband wird noch keine Vorentscheidung dahingehend getroffen, ob und in welcher Form der Bebauungsplan „Breite West“ geändert wird. Diese Angelegenheit wird zeitnah aufgegriffen und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt.

Der Gemeinderat hat beschlossen, dass die vorgeschlagenen Änderungen beim Gemeindeverwaltungsverband beantragt werden sollen..

Erschließungsarbeiten vergeben

In der Sitzung vom 26.04.2018 hat der Gemeinderat beschlossen, die Tief- und Straßenbauarbeiten für die Erschließung des zweiten Bauabschnitts des Hans-Kürner-Wegs in Pfronstetten (Bebauungsplan Schelmenwasen) als Anschlussauftrag an die Firma Franz Blum aus Ittenhausen zu vergeben, die bereits den ersten Bauabschnitt realisiert hat. Auch im zweiten Bauabschnitt soll zunächst die Baustraße hergestellt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt, wenn der größere Teil der Bauplätze bebaut ist, kann dann mit dem Feinbelag und den Randeinfassungen der Endausbau erfolgen. Die Wasserleitungsbauarbeiten hat im ersten Bauabschnitt nach einer beschränkten Ausschreibung die örtliche Firma Dorfner durchgeführt, die Schlussrechnungssumme belief sich auf ca. 13.000 €. Die Firma Dorfner wäre bereit, auch den zweiten Bauabschnitt auf der Grundlage des Angebots für den ersten Bauabschnitt abzuwickeln. Insofern wäre auch hier eine Vergabe als Anschlussauftrag möglich und sinnvoll. Bezüglich der Montage der Straßenbeleuchtung liegt der Gemeindeverwaltung ein Angebot der Firma Netze BW vor, diese würde die notwendigen sieben Lichtmasten mit baugleichen LED-Leuchten wie im ersten Bauabschnitt für 8.695,93 € liefern und montieren. Die Angebotspreise liegen bezogen auf die fertigen Lichtmasten um ca. 3% über denen des ersten Bauabschnitts. Der Gemeinderat hat der entsprechenden Beauftragung zugestimmt.

Reinertrags aus der Jagdverpachtung festgestellt

Die Verwaltung der Jagdgenossenschaft Pfronstetten wurde von der Jagdgenossenschaftsversammlung durch Beschluss vom 09.03.2016 auf den Gemeinderat übertragen. Zur den damit übertragenen Aufgaben gehört auch die Führung des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens und damit verbunden die Feststellung des Reinertrags aus der Verpachtung jeweils zum Ende des Wirtschaftsjahrs. Im Wirtschaftsjahr 2017/2018 lagen die Einnahmen bei 24.830,92 € und die Ausgaben bei 1.562,61 €. Somit ergibt sich ein Rohertrag von 23.268,31 €. Die Gemeindeverwaltung erhält für die Verwaltung der Jagdgenossenschaft einen Anteil von 10% der Einnahmen, also 2.483,09 €. Somit ergibt ein Reinertrag aus der Jagdverpachtung in Höhe von 20.785,22 €. Dieser Betrag ist maßgeblich für die Berechnung der Auszahlungsansprüche der Eigentümer von bejagbaren Flächen (Auskehransprüche). Der Auskehrsatz errechnet sich durch die Verteilung des Reinertrags durch die bejagbare Fläche. Bei einer bejagbaren Fläche von insgesamt 4.609 ha liegt der der Auskehrsatz im Jagdjahr 2017/2018 somit bei 4,51 € pro Hektar. Die Jagdgenossenschaft hat beschlossen, dass der Reinertrag aus der Jagdverpachtung – soweit er nicht im Wege der Auskehrung an die Grundstückseigentümer ausbezahlt wird – der Gemeinde zweckgebunden zur Unterhaltung der Wald- und Feldwege übertragen werden soll. Aus diesen Mitteln werden auch die Zuweisungen an die örtlichen Holzkassen für deren Wegebaumaßnahmen finanziert. Der Gemeinderat hat der Feststellung zugestimmt.

Vollzug des Waldhaushalts 2017

Der Gemeinderat hat am 26.10.2016 den Wirtschaftsplan des Gemeindewaldes für das Forstwirtschaftsjahr 2016 beschlossen.  Der Plan sah einen Gesamteinschlag von 1.750 fm vor, hieraus sollte sich ein Überschuss in Höhe von 20.000 € ergeben. Nunmehr liegen die Abschlusszahlen für dieses Forstwirtschaftsjahr vor, diese wurden von Revierförster Peter Ostertag vorgestellt. Der tatsächlich getätigte Einschlag liegt mit 1.952 fm rund 11,5% über dem Ansatz. Dabei wurden beim Nadelholz 12,2% und beim Laubholz  6,1% mehr eingeschlagen. Die ordentliche (geplante) Nutzung lag dabei mit 1.663 fm um 14,7% über den geplanten 1.450 fm, bei der sogenannten zufällige Nutzung – verursacht durch Sturmschäden und Käferkalamitäten – gab es mit 289 fm bei geplanten 300 fm fast eine Punktlandung. Trotz des etwas höheren Einschlags und des für Waldbesitzer glücklicherweise weiterhin gute Lage am Holzmarkt hat sich beim Reinertrag gegenüber dem Planansatz eine Reduzierung ergeben, lediglich 14.429 € konnten letztlich verbucht werden. Ursächlich hierfür sind beispielsweise die deutlich höheren Kosten für die motormanuelle Aufarbeitung der überwiegend punktuell auftretenden Käferbäume. Einnahmen aus dem Wald sind für den Haushalt der Gemeinde sehr erfreulich, da diese Erträge im Gegensatz zu den Einnahmen der Gewerbesteuer beim kommunalen Finanzausgleich nicht berücksichtigt werden und somit in voller Höhe bei der Gemeinde verbleiben. Aktuell laufen im Landkreis Reutlingen wie im ganzen Land die Vorbereitungen für die in Folge des Kartellrechtsverfahrens in Sachen Rundholzvermarktung notwendige Neuordnung der Forstverwaltung. An deren Ende wird im Landkreis Reutlingen voraussichtlich die Gründung eines Zweckverbands bestehend aus allen Kreisgemeinden stehen, der dann die forstliche Betreuung des Kommunalwalds übernehmen wird. Absehbar ist auch, dass die Betreuung der Waldungen der Holzgerechtigkeiten im bisherigen Umfang weitergeführt werden kann, sofern dies von den Holzgerechtigkeiten gewünscht wird. Noch nicht abschließend entschieden ist, ob dieser Zweckverband auch die hoheitlichen Aufgaben der Forstverwaltung übernehmen wird und als sogenanntes körperschaftliches Forstamt ausgebildet wird. Derzeit gibt es auch noch keine Festlegungen hinsichtlich einer eventuellen Revierstruktur im Verbandsgebiet und der Frage, wie der Aufwand des Verbands auf die einzelnen Verbandsgemeinden bzw. kommunalen Forstbetriebe verteilt wird. Absehbar ist lediglich, dass die Kosten für die Gemeinde deutlich höher sein werden, als dies bisher durch die Forstverwaltungskosten (im Forstwirtschaftsjahr 2017 waren dies 16.668 €) und die Holzvermarktung der Fall war. Die Zeit der namhaften Erträge aus dem mit 365 ha Holzbodenfläche ohnehin recht kleinen Gemeindewald dürfte damit vorbei sein, mitunter wird es auch vorkommen können, dass negative Erträge erwirtschaftet werden. Die Abschlusszahlen wurden vom Gemeinderat gebilligt.

 

 

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