Bekanntgaben im Gemeinderat

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 18.04.2018 erfolgten folgende Bekanntgaben:

Außenstart- und Außenlandeerlaubnis auf Flst. Nr. 138, Huldstetten

Das Regierungspräsidium Stuttgart, zuständig für das Luftverkehrswesen auch im Bereich des Regierungsbezirks Tübingen, hat der Gemeindeverwaltung mitgeteilt, dass die Außenstarterlaubnis für zwei Ultraleichtflugzeuge auf dem Grundstück Flst. Nr. 138 nördlich von Huldstetten bis 2023 verlängert wurde. In der Vergangenheit wurde die Gemeinde vor den jeweiligen Verlängerungen angehört, zwischenzeitlich hat die Behörde das Verfahren dahingehend geändert, dass bei Verlängerungen keine Anhörung mehr erfolgt. Deshalb wurde folgende Absprache getroffen: Falls es in der Laufzeit 2018-2023 zu Beschwerden kommt, welche die Gemeinde dazu bewegen könnten, eine negative Stellungnahme abzugeben, würde die Gemeindeverwaltung dies melden. Dann würde auch eine förmliche Anhörung erfolgen.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018

Das Landratsamt Reutlingen hat mit Schreiben vom 27. März 2018 die Gesetzmäßigkeit der, am 28. Februar 2018 vom Gemeinderat beschlossenen, Haushaltssatzung bestätigt. Weiter wurden der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen in Höhe von 100.000 € und der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 420.000 € genehmigt. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt im Mitteilungsblatt. Der Haushaltsplan wird zudem an 7 Tagen vom kommenden Freitag, dem 20. April 2018, bis einschließlich Montag, dem 30. April 2018, während den üblichen Geschäftszeiten der Gemeindeverwaltung öffentlich ausgelegt.

Antrag auf Beitritt zum Biosphärengebiet Schwäbische Alb

Die Bürgerinitiativen Gegenwind Pfronstetten und Geisinger Gegenwind haben die Gemeindeverwaltung gebeten, den Beitritt zum Biosphärengebiet Schwäbische Alb zu beantragen. Begründet wird der Antrag damit, dass durch einen Beitritt der Tourismus gestärkt werden könnte (Premiumwanderweg, Phänopfad, Cafe, usw.). Außerdem wird der Artenschutz angesprochen, und hier explizit die Möglichkeit, dass durch den Beitritt die Möglichkeit eröffnet würde, die Erkenntnisse aus dem für den geplanten Windpark in den Bereichen Pfronstetten und Aichelau erstellten artenschutzrechtlichen Gutachten und den eigenen Horstkartierungen offiziell zu dokumentieren. Die Bürgerinitiativen erhoffen sich hierdurch entscheidende Argumente, um gegebenenfalls Genehmigungsanträgen für Windenergieanlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz entgegenzuwirken. Am Biosphärengebiet Schwäbische Alb sind 29 Städte und Gemeinden aus zwei Regierungsbezirken und drei Landkreisen beteiligt. Es wurde im Januar 2008 als Biosphärengebiet des Landes Baden-Württemberg eingerichtet. Seit Mai 2009 ist das Gebiet auch als Biosphärenreservat der UNESCO anerkannt. Der Gemeinderat hat sich im Jahr 2005 mit einem möglichen Beitritt befasst. Nachdem damals von den Fachbehörden festgestellt wurde, dass sich Pfronstetten – so wörtlich – nicht unbedingt als Bestandteil des Biosphärengebiets „aufdränge“, wurde ein Beitritt damals nicht weiter verfolgt. Dies auch deshalb, weil Mitgliedsgemeinden 70 bis 80 ha Fläche einbringen mussten, von denen mindestens 3% als Kernzone ausgewiesen werden. In diesen Kernzonen ist jegliche jagdliche und forstliche Nutzung ausgeschlossen, für weitere 17% der Fläche gelten ähnliche Restriktionen wie in Natur- oder Landschaftsschutzgebieten. Betroffen hiervon ist insbesondere die Landwirtschaft. Nach einer ersten Überprüfung durch die Gemeindeverwaltung dürfte ein schneller Beitritt nicht möglich sein. Wie aus Presseberichten zu entnehmen ist evaluiert die Unesco im Zeitraum 2018 bis 2020 den Ist-Zustand und entscheidet dann darüber, ob die Schwäbische Alb Biosphärengebiet bleibt. Erst nach diesem Zeitpunkt kann über den Beitritt weiterer Kommunen beraten werden. Die Gemeindeverwaltung wird diesbezüglich bei der Geschäftsstelle des Biosphärengebiets Schwäbische Alb beim Regierungspräsidium Tübingen nachfragen und den Gemeinderat entsprechend unterrichten.

Bewuchs in der Pfronstetter Hüle

Im dritten Jahr nach der Neugestaltung der Pfronstetter Hüle zeigen sich Anzeichen dafür, dass durch Wasservögel eingetragene zusätzliche Pflanzenarten in Erscheinung treten.

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Vermutlich handelt es sich wiederum um Laichkraut, wie es schon vor der Sanierung vorhanden war und wie es vielerorts in stehenden Gewässern zu finden ist. Um frühzeitig Klarheit darüber zu haben, ob und wie hier eingegriffen werden muss, hat die Gemeindeverwaltung Verbindung mit der Arbeitsgemeinschaft Bolender/Fürst aus Isny aufgenommen, die seinerzeit auch die gewässerökologische Untersuchung der alten Hüle vorgenommen hat. Eine denkbare Maßnahme könnte das jährliche Ausmähen der Hüle sein, wie dies in anderen Teichen üblich ist.

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung

In der letzten nichtöffentlichen Sitzung hat sich der Gemeinderat mit Detailfragen bezüglich der Realisierung des Dorfgemeinschaftshauses in Aichelau befasst und die Aufstockung des Stellenanteils einer Mitarbeiterin der Gemeindeverwaltung beschlossen.

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