Bekanntgaben im Gemeinderat

In der Sitzung des Gemeinderats am 28.03.2018 erfolgten folgende Bekanntgaben:

Bachelor-Arbeit zum Thema Streuobstwiesen

Ein Student der Landschaftsplanung und Naturschutz an der HfWU Nürtingen und außerdem Werkstudent im Büro von Frau Professor Pustal (Pfullingen), macht derzeit eine Bachelor-Arbeit zum Thema Streuobstwiesen in Aichelau. Diese Arbeit wird auch Eingang in die Erarbeitung des Ökokontos der Gemeinde Pfronstetten finden, das vom Büro Pustal erstellt wird. Das Ganze findet statt in enger Abstimmung mit Herrn Revierförster Ostertag und Herrn Ludwig vom BNAN. Frau Professor Pustal wird diese Arbeit in ihrer Funktion als Honorarprofessorin an der HfWU betreuen und die Gemeinde über die Ergebnisse auf dem Laufenden halten.

Radweg Geisingen – Schafhaus

Aus Sicht der Gemeinde ist es notwendig und sinnvoll, entlang der Landesstraße L 253 Geisingen-Kettenacker von der Ortslage zumindest bis zur Abzweigung der Gemeindeverbindungsstraße nach Upflamör/Ittenhausen einen separaten Geh- und Radweg anzulegen. Baulastträger ist das Land Baden-Württemberg, für die Umsetzung ist das Straßenbauamt beim Landratsamt zuständig. Dieses Teilstück war im Radwege-Netzkonzept des Landkreises aus dem Jahr 2010 mit der Priorität „4“ („Maßnahmen, bei denen eine gelegentliche Realisierung wünschenswert ist“) bewertet. Nachdem die Sache im Rahmen eines Bürgergesprächs im Jahr 2014 in Geisingen angesprochen wurde, konnte die Gemeinde durch Gespräche mit dem Landratsamt erreichen, dass die Dringlichkeit im Radwege-Netzkonzept des Landkreises aus dem Jahr 2015 auf Priorität „1“ (Maßnahmen, die unbedingt erforderlich sind) angehoben wurde. Seitens des Landratsamts wurde zwischenzeitlich signalisiert, dass eine Realisierung im Zusammenhang mit der für 2019 geplanten Erneuerung der Kreisstraße zwischen Geisingen und Huldstetten erfolgen kann. Die Landesregierung hat zwischenzeitlich auf Initiative des Verkehrsministeriums das Projekt RadNETZ-BW auf den Weg gebracht. Die darin ausgewiesenen Projekte haben im Grundsatz Vorrang gegenüber anderen Radwegmaßnahmen. Nachdem o.g. Radwegabschnitt in Konkurrenz zu Maßnahmen des RadNETZ-BW im Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums steht, kann eine Planung zum jetzigen Zeitpunkt nicht beginnen. Mittelfristig und bei Freiwerden entsprechender Kapazitäten will das Regierungspräsidium das Vorhaben starten. Die Bestandsvermessung wird angestoßen.

Konkretisierung der Natura 2000 / FFH-Gebiete

Natura 2000 ist eine europäische Naturschutzkonzeption auf Grundlage der EG-Vogelschutzrichtlinie aus dem Jahr 1979 und der FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat) aus dem Jahr 1992. Die Staaten der Europäischen Union haben sich damit die Erhaltung der biologischen Vielfalt in Europa zum Ziel gesetzt und den Aufbau eines zusammenhängenden Netzes europäischer Schutzgebiete beschlossen. Um die FFH-Richtlinie umzusetzen, haben die Mitgliedstaaten ihre FFH-Gebiete an die Europäische Kommission gemeldet. Das Land Baden-Württemberg hat seine FFH-Gebiete in den Jahren 2001 und 2005 gemeldet, den Meldungen ging jeweils eine Beteiligung der Öffentlichkeit voraus. Die Europäische Kommission hat die FFH-Gebiete im Jahr 2007 festgelegt. Für Baden-Württemberg sind dies 212 FFH-Gebiete mit insgesamt rund 428.000 Hektar Fläche, dies entspricht rund 11,7 Prozent der Landesfläche. Nach Artikel 4 Abs. 4 der FFH-Richtlinie sind die gemeldeten Gebiete als besondere Schutzgebiete förmlich auszuweisen. Dies ist unter anderem in Baden-Württemberg noch nicht erfolgt. Die Europäische Kommission hat deshalb im Jahr 2015 gegen Deutschland und andere Mitgliedstaaten ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

Diese Verpflichtung soll jetzt durch FFH-Sammelverordnungen der Regierungspräsidien erfüllt werden. Die Gebietsgrenzen werden im Zuge einer Konkretisierung in den Maßstab 1:5.000 übertragen. Dabei werden die Außengrenzen an vorhandene Schutzgebietsgrenzen sowie an nachvollziehbare Linien wie Flurstückgrenzen und Wege oder klar erkennbare Strukturen in der Landschaft wie Wasserläufe oder Waldränder angepasst.

Bereits seit der Meldung der Gebiete in den Jahren 2001 und 2005 gelten Schutzvorschriften, durch die jetzt anstehende Konkretisierung werden diese nicht geändert.

FFH.png

In der Gemeinde Pfronstetten sind hiervon vier Bereiche betroffen. Zum einen Teile des Tiefentals auf Aichelauer Seite, ein Teilbereich im Huldstetter Bannholz sowie Flächen in den Bereichen Muttenbühl und Schmaltal in Geisingen. Die genaue Abgrenzung ist auf der Internetseite der LUBW unter

http://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/projekte/pages/map/default/index.xhtml

abrufbar. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung ist keine besondere Betroffenheit gegeben, so dass eine Stellungnahme der Gemeinde eventuell entbehrlich ist. Hinzu kommt, dass Korrekturen / Änderungen nur bei klaren wissenschaftlichen Fehlern möglich sind – was wiederum schwer nachzuweisen sein dürfte.

Erschließungsarbeiten für Gewerbegebiet

Nach erheblichen Verzögerungen durch Überlastung des beauftragten Ingenieurbüros werden die Erschließungsarbeiten für das Gewerbegebiet Lerchenberg in Pfronstetten Mitte April ausgeschrieben. Vorgesehen ist, in einem ersten Bauabschnitt von der Bundesstraße her die Erschließungsstraße bis an den bestehenden Gewerbebetrieb zu führen, so dass dann er Quell- und Zielverkehr über diese Straße erfolgen kann und die Hülengasse entlastet wird. Die Vergabe wird voraussichtlich in der Mai-Sitzung erfolgen, die Maßnahme soll bis Ende Oktober abgeschlossen sein.

Bühnenbeleuchtung Albhalle

Die Bühnenbeleuchtung in der Albhalle entspricht nicht den Erwartungen. Nachteilig ist insbesondere, dass die Ausleuchtung des an der Bühnenkante stehenden Rednerpults unbefriedigend ist. Insgesamt werden Akteure auf der Bühne mehr von oben als von vorne angestrahlt, wodurch sich Schatten im Gesicht ergeben. Die Gemeindeverwaltung hat deshalb bei einem Elektrikerbetrieb ein Angebot für eine Ergänzung der Bühnenbeleuchtung eingeholt und die Vereine, die regelmäßig Veranstaltungen in der Albhalle haben, hierzu angehört. Hierbei kam die Rückmeldung, dass bezweifelt wird, dass die angebotene Variante (Ergänzung um vier weitere Strahler, die an der Hallendecke angebracht werden) den gewünschten Erfolg bringen. Die Gemeindeverwaltung hat daraufhin einen Fachmann zu Rate gezogen, der diese Bedenken teilt. Die vorhandene Bühnenbeleuchtung wird insgesamt als nur bedingt geeignet angesehen. Empfohlen wird stattdessen eine Erneuerung unter Verwendung moderner LED-Strahler. Sobald eine entsprechende Kostenschätzung vorliegt, wird die Angelegenheit im Gemeinderat beraten.

Vergaben durch die Gemeindeverwaltung

Nachdem der Haushaltsplan 2018 in der letzten Sitzung des Gemeinderats beschlossen wurde, hat die Gemeindeverwaltung im Rahmen der Wertgrenzen der Hauptsatzung die ersten Vergaben für im Haushalt finanzierte Maßnahmen vorgenommen.

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So wurde für die Albhalle bei der örtlichen Firma Rauscher für 6.151,71 € ein Reinigungsgerät erworben (Ansatz 6.500 €) und bei der örtlichen Firma Dorfner wurden Zäune zur Abgrenzung der Spielplätze Huldstetten und Tigerfeld im Gesamtwert von 5.487,09 € in Auftrag gegeben (Ansatz 6.000 €). Auf Grundlage der im Haushaltsjahr 2017 für den Umbau des Rathauses Pfronstetten bereitgestellten Mittel wurde der örtliche Zimmereibetrieb Bodenmiller mit dem Einbau der Innenwand zwischen Flur und Büroräume im Erdgeschoss beauftragt. Die hierfür entstehenden Kosten liegen auf jeden Fall unter der maßgeblichen Wertgrenze von 8.000 €.

Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

In der letzten nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats wurde die Verlängerung des Arbeitsvertrags eines Bauhofmitarbeiters beschlossen.

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