Förderprogramm zur Reaktivierung der Ortskerne

Der Gemeinderat hat zur Reaktivierung der Ortskerne ein kommunales Förderprogramm aufgelegt. Auch im Haushaltsjahr 2018 stehen hierfür wieder Mittel bereit.

Gefördert wird der Abbruch nicht mehr nutzbarer Bausubstanz im innerörtlichen Bereich. Die Förderquote liegt bei 50%, maximal aber bei 10.000 € je Einzelvorhaben.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung, vielmehr entscheidet der Gemeinderat in jedem Einzelfall. Vorhaben, durch die eine spätere Bebauung des freiwerdenden Bereichs zu erwarten ist und die Beseitigung städtebaulicher Missstände haben Priorität. Für bereits begonnene bzw. abgeschlossene Maßnahmen ist keine Förderung möglich, auch sind Fördermittel dieses Programm nicht mit Fördermittel aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) kombinierbar.

Für das Haushaltsjahr 2018 steht eine Fördertranche von 10.000 € zur Verfügung. Anträge für eine Förderung sind bis zum 15.04.2018 schriftlich bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Das entsprechende Antragsformular kann auf der Internetseite der Gemeinde unter „Bauen“ heruntergeladen werden. Dem Antrag beizulegen sind zwei aktuelle Angebote für die geplante Abbruchmaßnahme sowie Fotos des zum Abbruch vorgesehenen Gebäudes / Gebäudeteils.

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